Taskforce:Steiermark/Graz/Stadtentwicklung

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Steiermark-Taskforce: Stadtentwicklung
Last Page Edit: 6581 3.11.2016
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Allgemein
Bezeichnung: TF Stadtentwicklung (Graz)
Status: Mitarbeit über AG Gemeinderat
Inhalt: Stadtentwicklung
Typ: Landestaskforce (LTF)
Kontaktinfo
Treffpunkt/Ort: unterschiedlich
Zeitpunkt: dz. nach Bedarf
TF-Email: 6581@piratenpartei-steiermark.at
Kernteam
Kernteam:
Mitglieder
Mitglieder:
Interessenten
Interessenten:


Taskforce Stadtentwicklung (Graz)

Ziel der LTF Stadtentwicklung ist die Erarbeitung tragfähiger Vorschläge und Positionen zu Themen zukünftiger Stadtentwicklung von Graz. Eine Mitarbeit findet derzeit direkt über die AG Gemeinderat statt.

Überlegungen/Themengebiete zur Taskforce:

Themen und Forderungen

Die konkreten Punkte unserer Forderungen

a) parteiunabhängiger Bau-Ombudsmann bzw. Kontrollstelle soll folgende Funktionen haben von sich aus bei Bauprojekten tätig werden um im Vorfeld Bürger zu informieren bzw. für ein konzessiertes Auftreten der Anrainer zu sorgen. Das soll verhindern dass Bürger schlecht informiert sind weil sie lange kryptische Texte nicht durchlesen bzw. verstehen. Außerdem soll es helfen, dass auch diejenigen zu ihrem Recht kommen, die keinen Rechtsanwalt in der Nachbarschaft haben. Auf die Gefahr hin dass das eine Verhinderungs-Instanz wird: Das vorzeitige Einbinden der Anrainer soll dazu führen dass das ganze für alle Beteiligten erleichtert und transparenter wird. Ausserdem sollen andere Sachen (Umweltsenat, Werner?) auch klarer werden. Bei der Siedlung Hackherrgasse hätte man sich die Proteste à la "das haben wir nicht gewusst" erspart. Soll auch bei Verfehlungen eingreifen und von sich aus tätig werden da das Bauamt oft nichts macht. D.h. wenn zu hoch gebaut wird, anders gebaut wird, oder absichtlich verfallen gelassen wird Strafen gehören erhöht, das derzeitige Kontrollsystem verbessert

b) Zonen: Qualität auch ausserhalb der ASVK-Zonen gewährleisten sowie Forderung nach Erweiterung der ASVK-Zonen (Villenviertel, Vorstadtviertel etc.). Gremium für die Qualitätszone soll auch nicht zu Geschmacksdikatoren werden: dort wo es passt (Gewerbegebiet, kein Lebensraum, von der Situation passend) werden genug Freiheiten eingeräumt (bsp. Pachleitner-Gebäude beim Fußballstadion) => Freiheit ja, aber an der richtigen Stelle. Verfehlungen gegen ASVK-Entscheidungen sollen auch brauchbare Konsequenzen haben - derzeit haben sie keine.

c) ÖV und Radwege bei Flächenumwidmungen, STEK berücksichtigen


3. Ideen bzw. Bekenntnisse zur Stadt generell:

Wichtig für eine funktionierende Stadt sind Flaniermeilen, darus ergibt sich: Fußgängerzonen sollen fortlaufend sein, wenn irgendwo das Stadtleben aprupt aus ist und Geschäfte leer werden muss man sich überlegen was an dieser Stelle nicht funktioniert, wie man die Leute hineinbekommt. Beispiel Annenstraße: Die Leute gehen bis zur Kirche, weiter nicht. Ob die Neugestaltung helfen wird? Auch Bezirke brauchen ein Ortszentrum und einen bereich zum Flanieren. Das Problem ist, dass in vielen Bezirken ein starkes Verkehrsaufkommen durchs historische Ortszentrum geht (Bps: St. Peter, Straßgang). Man muss nicht unbedingt die Autos aussperren, Schönaugasse zeigt wie es auch funktionieren kann bzw. die neu geschaffene Wohnstraße in Wetzelsdorf. Wo ohnehin schon kaum Verkehr ist (Eggenberger Alle) könnte man das aber überlegen. Slogen "Ein Bezirk braucht seine Mitte" Kleingliedrigkeit sollte eine Forderung sein - Untersuchungen dazu in die Planung einfließen Die psychologische Wirkung von Stadtteilen ist wichtig. Beispiel: Häuser die in die Straße stehen, dass man in der Annenstraße den Berg noch sieht und die sicht nicht verbautwird, etc.

Bisheriger Treffen / Arbeits-Protokolle

Inhalte/Informationen

Folder im Wahlkampf 2012: Datei:Folder Stadtentwicklung o.pdf

Rechtliches

  • Grazer Altstadterhaltungsgesetz 2008 [1]
    • Erläuterungen zu obigem Gesetz [2]
    • § 2: Schutzgebiet
    • § 3: Evidenz des Baubestandes
    • § 4: Schutzwürdige Bauwerke
    • § 5: Erhaltung schutzwürdiger Bauwerke
    • § 12: Aufgaben der ASVK (eingerichtet beim Amt der LReg)
  • Schutzzonen!!! [3]
  • Ortsbildkommission beruht auf: Ortsbildgesetz [4]
  • Steirische Ansichten: [5]

regelmäßiges ToDo

  • Mitglieder, Interessenten aktualisieren
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