Landesorganisation Steiermark/GO

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Geschäftsordnung der Piratenpartei Steiermark

Landesgeschäftsordnung (LGO)

Präambel

Die Geschäftsordnung der Landespartei Steiermark versteht sich als Ergänzung zur Geschäftsordnung der Piratenpartei Österreichs. Sie regelt die Organe und Vorgänge der Landespartei. Die Piratenpartei Steiermark ist eine territoriale Gliederung der Piratenpartei Österreichs auf Landesebene. Diese Geschäftsordnung regelt die Organe und Vorgänge dieser Landespartei.

§ 1. Name, Sitz und Tätigkeitsgebiet

(1) Die Landespartei Steiermark (PPStmk) ist die politisch selbständige Unterorganisation der Piratenpartei Österreichs im Bundesland Steiermark.

(2) Der Sitz der Landespartei ist in Graz, Zustelladressen können gegebenenfalls abweichen.

(3) Das Tätigkeitsgebiet ist die Steiermark. Mit Zustimmung der Bundesorganisation oder einzelner Landesorganisationen kann die PPStmk auch darüber hinaus tätig werden.

(4) Die Mitglieder der steirischen Piratenpartei bekennen sich zur strikten Einhaltung des Piratenkodex im Anhang I dieser LGO.

§ 2. Organe

(1) Der Landesvorstand (LV) setzt sich aus zumindest drei Mitgliedern der PPStmk zusammen und wird jährlich anlässlich einer LGV gewählt. Die Hauptaufgabenbereiche des Landesvorstands sind: Außenkommunikation, Innenkommunikation, Organisation, Finanzen. Der LV teilt sich die Aufgabenbereiche selbst auf, kann dieses aber auch an andere Mitglieder oder an Externe (z.B. Angestellte, Unternehmen) delegieren. Die Zuständigkeiten sind nach außen transparent zu machen. Der Landesvorstand fasst seine Beschlüsse mit einfacher Stimmenmehrheit, bzw. ist mit einfacher Stimmenmehrheit vertretungsbefugt und zeichnungsberechtigt. Besteht der Vorstand nur aus zwei Mitgliedern müssen Beschlüsse einstimmig erfolgen.

(2) Regionale Mitgliederversammlung Graz: Die regionale Mitgliederversammlung ist für den Raum Graz/GU das höchste Organ. Die regionale Mitgliederversammlung ist einer LGV auf regionaler Ebene gleichzusetzen. Die regionale Mitgliederversammlung Graz/GU kann von 5 Mitgliedern oder den Graz Verantwortlichen einberufen werden. Eine regionale Mitgliederversammlung muss 2 Wochen vorher angekündigt werden. (Mail an Mitglieder und Ankündigung auf Homepage)

(3) Die Rechnungsprüfung erfolgt durch mindestens zwei Personen, wovon zumindest eine auf einer LGV gewählt wird, oder sie wird durch die Rechnungsprüfung der Bundesorganisation durchgeführt. Ihre Mitglieder dürfen keinem anderen Organ angehören.

(4) Nachrückerkandidatinnen und -kandidaten für gewählte Organe. Die LGV möge Nachrückerkandidatinnen und -kandidaten für den Landesvorstand, Schiedsgericht und Länderrat wählen, die bei Ausscheiden eines Mitglieds automatisch nachrücken. Nachrückerkandidatinnen und -kandidaten können bei einem Fernbleiben des jeweiligen gewählten Organs die Funktion und Stimme interimistisch vom Landesvorstand übertragen bekommen. Nachrückerkandidatinnen und -Kandidaten übernehmen nach dem unentschuldigten Fernbleiben über die Dauer von 30 Tagen des jeweiligen gewählten Organs die Funktion und Stimme dauerhaft.

§ 3. Sitzungen, Anträge, Abstimmungen

(1) Das Piratenplenum findet regelmäßig statt und besteht aus allen Mitgliedern der Landespartei. Es ist beschlussfähig, wenn zumindest 40% der LV Mitglieder an der Sitzung teilnehmen und gilt damit als LV Sitzung. Der LV kann gegen Beschlüsse im Plenum begründet ein Veto einlegen und stattdessen eigene Beschlüsse fassen wenn er diese als gewähltes Leitungsorgan nicht vertreten kann. Durch geeignete technische Hilfsmittel (z.B. Jitsi und Piratenpad) ist für die Teilnahme von Mitgliedern Sorge zu tragen.

(2) Anträge an das Piratenplenum können von Mitgliedern der Landespartei jederzeit formlos eingebracht werden. Vorzugweise soll dafür Liquid Feedback verwendet werden, sie können aber auch in jeder anderen schriftlichen Form erfolgen. Über Anträge ist in dem jeweils folgenden beschlussfähigen Piratenplenum abzustimmen.

(3) Außerhalb des Piratenplenums besteht in dringenden Fällen die Möglichkeit eines LV-Umlaufbeschlusses. Alle Mitglieder des LV sind über einen solchen geplanten Beschluss zu informieren. Der gefasste Beschluss muss im darauffolgenden Piratenplenum aufscheinen.

§ 4. Schlussbestimmungen

(1) Subsidiarität der Bundesgeschäftsordnung. Auf Themen, die in der Landesgeschäftsordnung nicht geregelt sind, sind die Bundesgeschäftsordnungen und die Bundessatzung sinngemäß anzuwenden.

Anhang

Anhang I

Freiheit

Wir Piraten stehen für die Freiheit des Einzelnen ein, soweit diese Freiheiten im Prinzip allen Menschen zugänglich gemacht werden. Jeder Mensch soll sein Leben so gestalten können, insoweit er dabei die Freiheiten und Rechte anderer beachtet.

Persönliche Freiheitsrechte, für die wir lange gekämpft haben, sind bedroht. Die Verfassung schützt diese Rechte nur insoweit, wie es von Menschen gelebt und verteidigt wird. Hierfür Sorge zu tragen, begreifen wir als unsere vornehmste Aufgabe.

Piraten sind freiheitsliebend, unabhängig und selbstbestimmt, ihrem eigenen Ehrenkodex verpflichtet. Dies beinhaltet auch, dass  Parteizwang ebenso wie jeder Verhaltenskodex als blinder Gehorsam abgelehnt wird und dass die Entscheidungsfreiheit erhalten bleibt. Piraten lassen sich nicht überwachen. Piraten sind unbestechlich.

Verantwortung

Durch Freiheit entsteht Verantwortung. Verantwortlich entscheiden kann nur, wer sich den Folgen seiner Handlungen bewusst ist. Dafür bedarf es der Aufklärung. Der Zugang zu Wissen und Bildung muss für alle Menschen frei sein. Bildung darf nicht ausschließlich an wirtschaftlichen Erfordernissen ausgerichtet werden. Sie muss den Einzelnen auch befähigen, in seinem privaten und sozialen Leben Verantwortung übernehmen zu können.

Ein Pirat lässt sich zu keiner Handlung zwingen, noch zwingt er andere Menschen und Piraten zu einer Handlung. Ein Pirat entscheidet in jedem Moment, ob sein Handeln mit seinen ethischen und moralischen Grundsätzen übereinstimmt. Ein Pirat entscheidet unter diesen Bedingungen jeden Moment seines Handelns immer wieder und verharrt nicht in starren Regeln. So entscheidet jeder Pirat immer wieder neu auf der Basis von Freiheit und Verantwortlichkeit.

Transparenz

Piraten verstehen Transparenz in der Politik ein Zustand mit freier Information, Partizipation und Rechenschaft im Sinne einer offenen Kommunikation zwischen den Akteuren des politischen Systems und den Bürgern. Damit eng verbunden ist die Forderung nach Verwaltungstransparenz und Öffentlichkeitsprinzip.

Korruption und Missstände gedeihen im Verborgenen. Daher muss das Handeln von Organisationen in Politik, Gesellschaft und Wirtschaft durchsichtiger und überprüfbarer werden. Die Arbeit der Piraten kann im Internet und vor Ort von allen mitverfolgt werden.

Beteiligung

Es gibt keine Patentrezepte für die Lösung gesellschaftlicher Probleme. Dort jedoch, wo sich mehr Menschen beteiligen können, werden Lösungen gerechter. Mit den Mitteln der Informationstechnologie sind neue Formen der Beteiligung möglich. Wir Piraten setzen uns dafür ein, niemanden auszuschließen und allen Bürgern die Möglichkeit zu geben, sich an der politischen Meinungsbildung zu beteiligen.

Privatsphäre

Piraten legen hohen Wert auf ihre vom Grundgesetz garantierte Privatsphäre. Sie wissen, dass ohne private und unbeobachtete Freiräume keine freiheitlich-demokratische Gesellschaft möglich ist. Wer nicht weiß, ob er beobachtet wird und wer sich nicht mehr sicher ist, wer was über ihn weiß, wird bewusst oder unbewusst sein Verhalten verändern und sich in eine für die Gesellschaft gefährliche "Normalität" begeben. Überwachungsmaßnahmen, die die Privatsphäre einschränken, werden von allen Piraten abgelehnt und bekämpft, weil sie die freie Entfaltung der Persönlichkeit verhindern und demokratische Vielfalt beschneiden. Daher muss auch in der Piratenpartei stets eine anonyme Beteiligung an der politischen Arbeit möglich sein. Trotzdem hat ein Pirat Mut Farbe zu bekennen und versteckt sich nicht hinter diesem Freibrief, wenn es dem Kodex entspricht.

Sicherheit

Wer Freiheit für staatliche Sicherheit opfert, wird beides verlieren. Der inneren und äußeren Sicherheit ist am besten gedient, wenn alle Menschen in einer gerechten Gesellschaft und in Würde leben können. Polizei und Justiz müssen angemessen ausgestattet sein, damit sie ihre Aufgaben unter Wahrung der Bürgerrechte erfüllen können.

Fairness

Zur politischen Fairness gehört es, auch andere Meinungen zu hören und sich mit ihnen wohlwollend auseinanderzusetzen. Die Piraten stehen für einen fairen Politikstil, sachbezogene Diskussionen und die Abkehr von polemischer Meinungsmache. Das gilt für Auseinandersetzungen innerhalb der Partei und mit politisch Andersdenkenden.

Aufrichtigkeit

Piraten sind ehrlich und aufrichtig gegenüber anderen und gegenüber sich selbst. Sie versprechen nur, was sie halten können, und vertreten offen ihre Meinung und ihre Beweggründe, auch wenn es nicht leicht oder bequem ist. Sie enthalten sich unzulässiger Vereinfachungen und Vorurteile.

Bescheidenheit

Ein Pirat ist kein Angeber und preist sich selbst nicht an. Umso mehr lobt er die Arbeit anderer Mitpiraten und der Partei als Ganzes, wenn es verdient ist. Er zollt auch dem politischen Gegner Respekt, wenn dieser eine gute Arbeit macht.

Neugier

Piraten gehen den Dingen auf den Grund und sind offen für neue Wege. Sie prüfen neue Lösungen sachlich und unabhängig von ihrer Herkunft.

Piraten sind skeptisch und kritisieren, aber sachlich und konstruktiv. Piraten prüfen alle Informationen und verbreiten keine Gerüchte bzw kein Halbwissen. Sie nutzen die Medien kompetent und greifen möglichst auf Originalquellen zurück.

Mündigkeit

Piraten trachten danach, sich selbst und andere so weit wie möglich aus einem Zustand der Unmündigkeit zu befreien. Dazu bedienen sie sich stets ihres eigenen Verstandes und ermutigen andere, es ihnen nachzutun. Mit den Piraten hat jedermann und jedefrau die Möglichkeit, seine Stimme zu erheben, damit die Selbstbestimmung jedes Einzelnen in den politischen Prozess Eingang findet.

Rücksicht

Piraten wollen niemanden durchs soziale Netz fallen lassen. Insbesondere denken Piraten bei sämtlichen Überlegungen immer an Minderheiten, wenn es darum geht, die besten Lösungen für die Gemeinschaft zu finden. Piraten versuchen möglichst empathisch zu sein und sich in andere Menschen hinein zu versetzen, um so einen klareren Blick auf sich selbst, seine Einstellungen und auf die Meinung des anderen werfen zu können. Piraten geht es nicht darum nur ihre eigene kleine Welt so angenehm wie möglich zu gestalten, sondern sie denken stets auch an die große Welt da draußen, die es gemeinsam und zum Wohle Aller zu verbessern gilt.

Nachsicht

Fehler können allen Piraten passieren, aber jeden Fehler strikt abzustrafen, wäre für ein gemeinschaftliches Zusammenarbeiten, um gemeinsame Ziele zu erreichen, kontraproduktiv, vor allem dann, wenn diese Fehler nicht absichtlich passiert sind. Der Spruch: "Irren ist menschlich und vergeben ist göttlich"(Zitat: Alexander Pope), sollte zur Deeskalation dienen, speziell um persönliche Streitigkeiten bestmöglich hintanzuhalten.

Leben

Piraten haben hohe Achtung vor jeglicher Form von Leben. Sie lehnen die Todesstrafe und das sinnlose Töten von Tieren ab und treten für nachhaltigen Schutz der natürlichen Grundlagen des Lebens ein. Das unveräußerliche Recht auf Leben eines jeden Menschen findet seinen wichtigsten Ausdruck in der Freiheit.

Frieden

Piraten lehnen Waffengewalt als Mittel zur Konfliktlösung ab und setzen sich für allgemeine militärische Abrüstung und für eine Abkehr der kommerziellen Erzeugung und des Handels mit Waffen ein. Piraten erkennen aber die Notwendigkeit der hoheitlichen Selbstverteidigung im Sinne der österreichischen Neutralität an.

Unter Frieden verstehen die Piraten aber nicht nur Vermeidung physischer Gewalt sondern auch die Vermeidung der psychischen Gewalt.

Teilhabe

Viele Menschen sind derzeit von angemessener gesellschaftlicher Teilhabe ausgeschlossen. Wo sich einzelne Gruppierungen über die Interessen der Mehrheit der Menschen stellen, stehen wir dagegen. Den Menschen muss mehr Einfluss in der Politik gegeben werden. Die Stärke eines jeden Piraten ist in erster Linie seine Stimme. Viele Piraten ergeben viele Stimmen. Zusammenhalt bei gemeinsamen Zielen ist wichtig. Piraten können Auseinandersetzungen verbal regeln und lassen sich nicht provozieren.

Milde

Die Piraten bekennen sich zur Resozialierung als vorrangigem Ziel des Strafvollzugs. Der Spielraum von Gerichten, eine der Schwere der Tat angemessene Strafe zu verhängen, darf nicht weiter eingeschränkt werden. Drakonische Strafen lehnen die Piraten ab.

Mut und Entschlossenheit

Probleme lassen sich nur lösen, wenn man sie anpackt. Doch wer gestaltet, der macht Fehler. Wir haben den Mut, unsere Fehler offen zu reflektieren und aus ihnen zu lernen. Piraten haben aber den Mut, zu hinterfragen und ordnen sich nicht eventuellem Geschwätz unter. Piraten stehen Rede und Antwort.

Solidarität

Piraten leisten ihren Beitrag und Beistand im Sinne altruistischen Denkens und Handelns. Piraten setzen sich für verbindende Gemeinsamkeiten ein und erzeugen Mitgefühl, damit ein Miteinander erst entstehen kann.

Piraten bekennen sich zur sozialen Marktwirtschaft und einer sozialen Sicherung, die von der Gesellschaft als ganze getragen wird.

Menschlichkeit

Die Piraten setzen als höchstes Gut ihr Verständnis gegenüber der Menschlichkeit auf die oberste Plakative. Das individuelle Leben gilt als wertvollstes Gut und ist daher als höchste Prämisse des politischen Handelns und Denkens zu verstehen.

Toleranz

Piraten leben Toleranz, aber wir kämpfen entschieden gegen alle, die Hass und Intoleranz verbreiten. Totalitären Tendenzen in Staat und Gesellschaft wirken wir entgegen.

Niemand darf aufgrund seiner (geographischen oder sozialen) Herkunft, seines Glaubens (oder  Nicht-Glaubens), seines  Aussehens (Hautfarbe oder Physiognomie), seiner  Sprache, seines (biologischen oder  sozialen)  Geschlechts, seiner  sexuellen Orientierung, wegen seines Berufes oder seiner Familien-Tätigkeit als Hausfrau/Hausmann, seiner  Kultur, seines Gewichtes oder Übergewichtes, seiner (körperlichen oder intellektuellen) Fähigkeiten, seines Gesundheitszustandes,seiner  politischen Anschauungen, seines  Alters, seines Familienstandes beziehungsweise seiner  Lebensweise oder wegen seines Bildungsstandes diskriminiert werden!

Geschichte der LGO

Diese Landesgeschäftsordnung (LGO) wurde aus dem Vorschlag GO04 (GO-Kurz) mit 28 von 40 Stimmen am 19.05.2012 um 11:15 Uhr zur LGO der Piratenpartei Steiermark gewählt (Die jeweils zwei weiteren Kandidaten erhielten 4 und 8 Stimmen). Sie stellt eine vereinfachte Form der durch die TF-Landesparteitag entworfenen und sehr komplexen GO03 dar, integriert aber die Behandlung der Ortsgruppen.

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