Protokoll LSG IS 04-05-2014-A

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Inhaltsverzeichnis

Ort und Zeit

Ort: Mumble NRW
Datum: 19.05.2014
Sitzungsleitung: gemeinschaftlich
Protokoll: gemeinschaftlich
Beginn: 16:37
Ende: 17:51
Aktuelle Sitzung: 19.05.2014
Padlink: https://ppoe.piratenpad.de/IS-04-05-2014-A
Audioprotokoll: Media:Senatssitzung_IS 04-05-2014-A_2014-05-19.ogg

Anwesende:

nicht anwesend

Gäste

Zuhörer

Agenda

Antrag: LO Salzburg Geld

Antragstext:

Hallo Piraten vom SG, wir stellen als BGF (wie Beschlossen http://wiki.piratenpartei.at/wiki/Bundesgesch%C3%A4ftsf%C3%BChrung/Protokolle/2014-04-22#Beschluss:_.C3.9Cberweisung_SPP_-_Kl.C3.A4rung_durch_SG ) einen Antrag an euch: Antrag LO Salzburg Geld Am 12.03.2014 wurde der Antrag i4451: "Unvereinbarkeit: Organmitgliedschaft in 2 Parteien" ( https://liquid.piratenpartei.at/initiative/show/4451.html ) angenommen. Am 25.03.2014 hat die BGF in einer Sitzung ( http://wiki.piratenpartei.at/wiki/Bundesgesch%C3%A4ftsf%C3%BChrung/Protokolle/2014-03-25#Unvereinbarkeit_der_Organe_in_Salzburg ) zur Kenntnis genommen, dass eine Unvereinbarkeit zwischen LV und LR der LO Salzburg mit der SPP besteht und überprüft ob noch Rechte entzogen werden müssen und beschlossen Wolf darüber zu informieren. Laut Wolf hat er keine Information darüber erhalten. Rechte für das Konto der LO Salzburg wurden noch nicht entzogen. Am 09.04.2014 wurden 230€ vom LO Salzburg Konten überwiesen, begründet mit einem "Beschluss des LV" der LO Salzburg vom 07.04.2014 (https://wiki.piratenpartei.at/wiki/Salzburg/Beschlussregister/Landesvorstand ). Die ehemaligen Mitglieder des LV der LO Salzburg haben ihre Mitgliedsbeiträge für das Jahr 2014 für die Piratenpartei Österreichs nicht bezahlt. Folgende Frage möchten wir vom SG geklärt haben:

   - Hauptfrage: War der LV der LO Salzburg am 07.04.2014 noch beschlussfähig, ist der Beschluss somit gültig und die Überweisung somit rechtmäßig durchgeführt worden?

Unterfragen:

   - Haben Mitglieder eines Organs Stimmrecht in Sitzungen oder für Umlaufbeschlüsse ihres Organs wenn sie ihren Mitgliedsbeitrag nicht bezahlt haben? 
   - Verlieren Mitglieder eines Organs ihre Organmitgliedschaft mit dem Inkrafttreten von i4451 ( https://liquid.piratenpartei.at/initiative/show/4451.html ) automatisch wenn unvereinbarliche Organmitgliedschaften bestehen?

lg, die BGF tycho, burns, petertheone

Verfahrenstechnisches:

  • Moderator/Protokoll

gemeinschaftlich

  • Befangenheit:

keiner

  • Verfahrensart:

Auslegung von Parteidokumenten und Prüfung von Parteibeschlüssen

Auslegung von:

  • Haben Mitglieder eines Organs Stimmrecht in Sitzungen oder für Umlaufbeschlüsse ihres Organs wenn sie ihren Mitgliedsbeitrag nicht bezahlt haben?

Mitgliedschaft ruht laut Satzung §3 (9) Jedoch ist nirgends festgelegt, dass eine Organfunktion an einem intaktem Mitgliedsstatus hängt. Somit ist ein Organmitglied stimmfähig.

Ja, die Organmitgliedschaft erlischt mit Inkrafttreten des besagten Beschlusses. Laut LDO §8 (2) tritt der Beschluss direkt mit Annahme inkraft. Es ist in dem Antrag keine Übergangsfrist definiert.

  • wann verliert ein LV Beschlussfähigkeit nach Satzung/GO

Größe des Organs und Quoren in der Regel in der LGO definiert. Laut Satzung §13 (3): Der Landesvorstand (LV) ist das politische Außenvertretungsorgan auf Landesebene. Er ist bei Sitzungsteilnahme von zumindest 40% seiner Mitglieder beschlussfähig. Er muss aus mindestens drei Mitgliedern bestehen. Fällt die Zahl der Landesvorstände unter drei, kann der EBV bis zur nächsten LGV interimistische Nachfolger bestimmen.


1.) Mit weniger als 3 Mitgliederm ist der LV handlungsunfähig.
2.) Per Misstrauensantrag
3.) Verlust der Parteimitgliedschaft (Austritt, Ausschluss, Streichung, etc.)
4.) Auflösung der LO
5.) Änderung der zugrunde liegenden Regelwerken (Satzung, BGO / LGO)
6.) Wenn entsprechende Klauseln in der LGO festgelegt sind.

Urteil

Der Senat des Länderschiedsgerichts kommt in der Sache der Auslegung von Parteidokumenten zu dem Folgenden vorläufigen Urteil:
Die Mitglieder eines Organs haben in diesem Organ, auch wenn diese den Mitgliedsbeitrag nicht mehr entrichtet haben, Stimmrecht.
Organmitglieder verlieren unmittelbar ihre Organmitgliedschaft mit Inkraftttreten der Liquid Initiative i4451 und der daraus resultierenden Satzungsänderung. In der Initiative ist keine Übergangsfrist definiert.
Ein Landesvorstand kann auch aus anderen Gründen die Beschlussfähigkeit verlieren:
1.) Mit weniger als 3 Mitgliedern ist der LV handlungsunfähig.
2.) Per Misstrauensantrag
3.) Verlust der Parteimitgliedschaft (Austritt, Ausschluss, Streichung, etc.)
4.) Auflösung der LO
5.) Änderung der zugrunde liegenden Regelwerken (Satzung, BGO / LGO)
6.) Wenn entsprechende Klauseln in der LGO festgelegt sind.
Die abschließende Beurteilung des konkreten Vorfalls wird in der nächsten Sitzung behandelt.

Begründung:
Eine Organfunktion hängt laut derzeit güliger Satzung und Bundesgeschäftsordnung nicht am Zahlungsstatus. Bei Erlöschen der Mitgliedschaft, würde auch die Organmitgliedschaft erlöschen , jedoch ruht der Mitgliedsstatus nur bei nichtbezahlen, laut Satzung §3 (9). (Für 6 Monate, danach Streichung)

Liquidbeschlüsse erlangen nach LDO §8 (2) sofortige Gültigkeit. Da in i4451 keine Übergangsfristen deffiniert waren, wurde die Unvereinbarkeit sofort schlagend, einer Benachrichtigung bedurfte dieser Umstand nicht, obwohl es wünschenswert ist.

Zur Beschlussfähigkeit nach Satzung und BGO: Laut Satzung §13 (3) muss ein LV aus mindestens drei Mitgliedern bestehen. Fällt die Zahl der Landesvorstände unter drei, kann der EBV bis zur nächsten LGV interimistische Nachfolger bestimmen. Per BGO §12 Misstraunesantrag. Laut BGO §6 (1) Bei Ausfall eines Organmitglieds (durch Rücktritt, Beendigung der Parteimitgliedschaft oder unentschuldigte Abwesenheit über einen Zeitraum von mindestens einem Monat) ist Ersatz zu berufen. Das Mitglied hat während der aktuellen Amtszeit des Organs kein Recht auf Wiedereinsetzung. Mit Auflösung einer LO erlöschen auch alle Organe und Ordnungen. Durch Änderung eines Regelwerkes kann ein Organ verändert, ungültig (erfordert Neuwahl) oder gestrichen werden. Weiters kann eine LGO strengere Regeln bestimmen.

Rechtsmittelbelehrung:

Das ist nur ein vorläufiges Zwischenergebnis, die Hauptfrage wird erst in der nächsten Senatssitzung behandelt und die Fristen fangen erst mit dem Endgültigen Ergebnis zu laufen an.

17:51

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