Schiedsgericht/FAQ

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Schiedsgericht: ÜbersichtAnträgeFAQ

Inhaltsverzeichnis

Warum und wozu gibt es ein Schiedsgericht (SG)?

Ein Schiedsgericht soll Streitentscheidungen unabhängig fällen. Aufgrund faktischer Handlungsunfähigkeit des Schiedsgerichts wurde Mitte 2012 oft der erweiterte Bundesvorstand (EBV) mit Entscheidungen in Streitfällen befasst. Der EBV setzte sich jedoch seit jeher aus Mitgliedern auch des Bundesvorstandes und Vertretern der Landesorganisationen zusammen, war also personell oft bereits in den zu entscheidenden Streit involviert.

Auf der Bundesgeneralversammlung (BGV) 2012-2 wurde die Anrufung des EBV weiter auf Notfälle eingeschränkt, eine neue Bundesschiedsgerichtsordnung (SGO) beschlossen und die Satzung angepasst, um zügigere Entscheidungen durch eine vom Tagesgeschäft der Piraten entkoppelten Instanz – das Schiedsgericht – zu gewährleisten.

Welche Piraten sind Bestandteil des Schiedsgerichts?

Das Schiedsgericht setzt sich aus dem Bundesschiedsgericht und dem Länderschiedsgericht zusammen. Die Mitglieder des Bundesschiedsgericht (Bundesschiedsrichter) werden auf der Bundesgeneralversammlung gewählt. Die Länderschiedsrichter (LSR) werden – pro Bundesland einer – von den Landesorganisationen entsendet. Die aktuelle Besetzung ist hier veröffentlicht.

Wie viele Instanzen gibt es innerhalb der Partei?

Eine: Das Bundesschiedsgericht (BSG) Weitere innerparteiliche Instanzen sind derzeit nicht vorgesehen.

Wie kontaktiere ich das Schiedsgericht?

Am einfachsten erreichst du das Schiedsgericht über sg[at]piratenpartei[pkt]at. Zusätzlich wird ein Channel in Telegram unterhalten: https://piraten.link/sg

Was muss ich beim Stellen eines Antrags beachten?

Du kannst einen Antrag über das Forum oder direkt per Mail stellen. Achte dabei bitte auf die Einhaltung der formalen Kriterien (siehe weiter unten). Zusätzlich gibt es viele Konflikte, welche sich durch Vermittlung auf persönlicher Ebene ohne das Schiedsgericht lösen lassen können. Bei Fragen oder Unsicherheiten bei der Antragstellung wende dich bitte bereits vorab an das Schiedsgericht (zum Beispiel auch bei einem SG-Treffen), um eventuelle spätere Zurückweisungen zur Verbesserung zu verhindern.

Welche Kriterien muss ein korrekter Antrag erfüllen?

  • allgemein für alle Anträge:
    • Abkürzungen müssen im Antrag benannt werden (mindestens einmal ausgeschrieben werden).
    • Der Antragsteller muss klar hervorgehen und sollte Mitglied der Partei sein.
    • Der Inhalt muss innerparteiliche Klärung betreffen.
    • Der Antrag muss begründet sein.
    • Der Antrag muss spezifisch sein (keine Pauschalierungen/Generalisierungen).
    • Benannte Referenzen sind bitte zu verlinken.
  • Zusätzlich für ein Streitverfahren:
    • Der Antragsgegner muss benannt werden, wobei auf Klarnamen verzichtet werden sollte.
    • Verletzte Regelungen müssen benannt werden.
  • Zusätzlich für eine Prüfung von Parteibeschlüssen:
    • Der Beschluss muss angeführt sein.
    • Verletzte Regelungen müssen benannt werden.
  • Zusätzlich für eine Auslegung von Parteidokumenten:
    • Das betroffene Parteidokument muss benannt und die konkrete Passage zitiert werden.
    • Ein konkreter oder theoretischer Sachverhalt der gewünschten Auslegung muss benannt werden.

Muss ich als Antragsteller Mitglied der Partei sein?

Die Entscheidung trifft im Einzelfall das SG (der Senat).

Wie kann man den Status eines Antrags verfolgen?

Alle Informationen zu laufenden Verfahren, Anträgen, Einberufungen und den Tätigkeiten des Schiedsgerichts findest du im Piratenwiki unter Schiedsgericht. Zusätzlich kannst du die Diskussionen im Forum zu den Anträgen mitverfolgen oder dich direkt an das Schiedsgericht wenden.

Wer behandelt die Anträge?

Die Anträge werden prinzipiell vom Bundesschiedsgericht entgegengenommen und in Verantwortung des Vorsitzenden zur weiteren Behandlung bearbeitet. In entsprechenden Fällen kann dieser den Antrag aus formalen Gründen an den Antragsteller zur Verbesserung zurückweisen oder an ein zuständiges Organ weiterleiten.

Aus allen Landesschiedsrichtern werden drei Schiedsrichter zufällig ausgelost, welche den Senat bilden. Dieser Senat behandelt den Antrag und fällt nach Berücksichtigung der Faktenlage nach bestem Wissen und Gewissen einen Beschluss.

Welche Aufgaben hat man während eines laufenden Verfahrens?

  • Bezeichnung als vertraulich erachteter eigener Informationen
  • Einrede der Unzuständigkeit des Schiedsgerichts unverzüglich zu Beginn des Verfahrens
  • Geltendmachung von Befangenheit eines Schiedsrichters unverzüglich nach Bekanntwerden eines Befangenheitsgrundes
  • Beantragung von Zeugen oder anderen Beweisen
  • Stellungnahme
  • Auskunft gegenüber SG
  • Teilnahme an Sitzungen den Fall betreffend

Was ist der Ablauf eines Schiedsgerichtsverfahrens?

Nach der Antragstellung hat der Vorsitzende des Bundesschiedsgerichts 1 Woche Zeit, die Zuständigkeit zu klären und einen Senat einzuberufen. Ist der Vorsitzende verhindert oder wird er nicht binnen 1 Woche aktiv, übernimmt ein anderer Bundesschiedsrichter die Einberufung.

Ist keine abweichende Frist festgelegt, haben Streitparteien im Verfahren 2 Wochen Zeit, ausführliche Stellungnahmen abzugeben.

Sitzungen des Schiedsgerichts müssen mindestens alle 4 Wochen stattfinden. Sie müssen mindestens 3 Tage vorher angekündigt werden und sind, außer in begründeten Ausnahmen, öffentlich zugänglich.

Nach Abwägung der Sachverhalte trifft das Schiedsgericht eine Entscheidung mit einfacher Mehrheit.

Wie lange dauert das Verfahren?

Die maximale Verfahrensdauer für das Länderschiedsgericht beträgt 4 Wochen, für das Bundesschiedsgericht 3 Monate. Die maximale Dauer kann bei Verhinderung von Streitparteien oder Schiedsrichtern verlängert werden.

Wie kann man gegen einen Schiedsspruch berufen?

Ist keine andere Frist vorgesehen, kann man innerhalb einer Woche gegen einen Beschluss des Länderschiedsgerichts beim Bundesschiedsgericht Berufung einlegen. Die Berufung erfolgt per E-Mail an sg[at]piratenpartei[pkt]at.

Wie oft tagt das Schiedsgericht?

Das Schiedsgericht gibt Sitzungen jeweils 5 Tage zuvor bekannt. Diese Bekanntgaben kannst du bspw. in der Piratenlobby (Einstieg über Riot.im oder Telegram) verfolgen. Regelmäßigen Sitzungen finden aktuell nicht statt.

Wie kann man weitere Fragen stellen?

Bitte an den E-Mail-Verteiler sg[at]piratenpartei[pkt]at schicken. Natürlich kann man Fragen auch auf Telegram stellen.

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