BGV2012-02/Anträge/SA01
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Last Page Edit: Zener 27.09.2012
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Antrag
Änderung der Satzung von §4 Absatz (3) von bisher:
(3) Die Aufnahme erfolgt durch den Bundesvorstand (BV)
zu neu:
(3) Die Aufnahme erfolgt durch die Bundesgeschäftsführung (BGF).
Begründung
Bereits bisher wurden die Mitglieder durch die Bundesgeschäftsführung als Teil ihrer Verwaltungstätigkeit aufgenommen. Mit dieser Änderung soll das vorhandene Procedere auch in der Satzung nachgezogen werden und zukünftiges Konfliktpotential vermieden werden. Zudem würde es den derzeitigen Prozess mit Bestätigung durch den Bundesvorstand (BV) beschleunigen und vereinfachen.
Bei der Aufnahme von Mitgliedern handelt es sich um einen formalen Akt, welcher keinerlei außenpolitische Aktivität darstellt. Gegen jede Aufnahme oder Ablehnung kann Berufung beim SG und der BGV vorgenommen werden.
Hinweis: LQFB-Antrag