BGV2012-02/Anträge/Sonstige

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BGV2012-02/Anträge/Sonstige
Last Page Edit: Vilinthril 21.10.2012

Inhaltsverzeichnis

Sonstiger Antrag 46: Regelung der Mitgliedsbeiträge

Initiative 65 von Vilinthril

Abstimmungsergebnis: 24 / 13 / 13

Dies ist als Meinungsbild gedacht, wie in Zukunft mit den Mitgliedsbeiträgen umgegangen werden soll.

Derzeit greifen zwei Regelungen ineinander: Es gibt einen Beschluss, dass der bundesweite Mitgliedsbeitrag zu 70% den LO zugute kommt. Andererseits haben einige Landesorganisationen die Einhebung monatlicher Landesbeiträge eingeführt, andere planen dies ebenso.


Meines Erachtens sind beide Regelungen gleichzeitig zuviel des Guten bzw. benachteiligen die BO zu stark, die ja für die Infrastruktur und einige andere Dinge finanziell aufkommen muss.

Mein Vorschlag wäre daher folgender:


Antrag

Der bundesweite Mitgliedsbeitrag soll in vollem Umfang der BO zugute kommen. Stattdessen soll den Landesorganisationen empfohlen werden, €2/Monat als Landesbeitrag einzuheben.

Wie auch derzeit sollen zur Entlastung der BGF Mitgliedsbeitrag und Landesbeitrag von den LO (also den LGF) eingehoben werden und der Mitgliedsbeitrag an die BO weiter überwiesen werden.

Initiative 75 von WinstonSmith

Abstimmungsergebnis: 12 / 25 / 13

Ich beantrage, dass

1) die Höhe eines Mindest-Mitgliedsbeiträge (dzt 2.00 Euro/Monat) wie bisher auf BGV beschlossen wird

2) die Organisation der Einhebung der Mitgliedsbeiträge von den LO dezentral durchgeführt wird

3) die Mitgliedsbeiträge der einer LO zugeordneten Mitglieder auf das Konto der jeweiligen LO eingezahlt werden

4) die Mitgliedsbeiträge von keiner LO zugeordneten Mitgliedern auf das Konto der BO eingezahlt wird

5) bis zur Vorlage eines Finanzplanes durch die BO (zuständig: BGF) die LO's 60 Eurocent/Monat und LO Mitglied an die BO überweisen

(das entspricht einem vorläufigen Schlüssel von 70:30 LO:BO)

6) Nach Vorlage des Finanzplanes durch BGF ein Fixbetrag von jeder LO (abhängig von der Mitgliederzahl der jeweiligen LO) an die BO zur Deckung der geplanten Ausgaben abgeführt werden soll

7) Die BO nimmt in ihren Finanzplan den Budgetposten "Reserve für Unvorhersehbares/unerwartete Sonderausgaben/nicht planbar" auf.

8) Die LO's können in Eigenveraantwortung (Beschluß Landesparteitag oder Äquivlent) einen Zuschlag zum Mindestbeitrag beschließen, der zu 100% in der LO bleibt. Spenden werden davon nicht berührt.

Ceterum Censeo: Die Piratenpartei soll weder Kredite aufnehmen, noch in der Hoffnung auf spätere Geldflüsse aus der staatlichen Parteienfinanzierung mehr Geld ausgeben, als sie einnimmt. Wir finanzieren uns rein aus Mitgliedsbeiträgen und Spenden! Ich halte auch nichts von der Finanzierung aus Merchandising Artikeln: Das ist ein "über den Tisch ziehen" des Kunden, wenn er mehr zahlt, als es dem Warenwert entspricht. Werbeartikel, zB Piratenleiberl, Kaffehäferl or whatever sind zum Selbstkostenpreis abzugeben. Wenn uns jemand sponsern will, dann soll er/sie das als SPENDE deklarieren. Wir sind weder ein Fußballklub, noch ein Kleintierzüchterverein - sondern eine politische Bewegung mit Anspruch auf moralische Prinzipien.

Initiative 76 von defnordic

Abstimmungsergebnis: 17 / 16 / 17

Jedes Mitglied soll seinen Mitgliedsbeitrag monatlich selbst festlegen können. Der Mindestbeitrag soll von der BGF festgelegt werden, nach oben hin bestehen nur rechtliche Grenzen, um auf diesem Weg nicht die Spendentransparenz zu umgehen.

Der Verteilungsschlüssel Bund/Land oder der fix einer Gliederung zuzuordnende Teil kann vom Mitglied bei der Überweisung selbst festgelegt werden. Ohne eine genauere Definierung durch das Mitglied ist dieser Schlüssel in Absprache zwischen LOs und BO festzulegen und gegebenenfalls in zeitlichem Abstand anzupassen, um auf allen Ebenen einen fairen Anteil der Finanzmittel zur Verfügung zu haben.

LO-Beiträge fallen mit diesem Vorschlag gänzlich weg.

Begründung
Die freie Wahl des Mitgliedsbeitrags ermöglicht es jedem Mitglied, die Piraten innerhalb der persönlichen Finanzgrenzen zu unterstützen.

Initiative 2065 von anjobi

Abstimmungsergebnis: 0 / 0 / 0

Die Bundesgeneralversammlung möge beschließen, der Mitgliedsbeitrag der Piratenpartei Österreichs wird auf monatlich 5 Euro angehoben, hiervon gehen 2 Euro monatlich an den Bund und 3 Euro an die jeweilige Landesorganisation, bei Mitgliedern ohne LO Zuordnung entfällt diese Aufteilung und der Beitrag verbleibt zu 100% bei der Bundesorganisation.

Die BGV möge außerdem beschließen, das mit Annahme dieses Antrages sämtliche LGV Entscheidungen einen eigenen Länderbeitrag betreffend aufgehoben sind.

Initiative 2066 von anjobi

Abstimmungsergebnis: 0 / 0 / 0

Die Bundesgeneralversammlung möge beschließen, der Mitgliedsbeitrag der Piratenpartei Österreichs wird auf monatlich 5 Euro angehoben, hiervon gehen 2 Euro monatlich an den Bund und 3 Euro an die jeweilige Landesorganisation, bei Mitgliedern ohne LO Zuordnung entfällt diese Aufteilung und der Beitrag verbleibt zu 100% bei der Bundesorganisation.

Die BGV möge außerdem beschließen, das mit Annahme dieses Antrages sämtliche LGV Entscheidungen einen eigenen Länderbeitrag betreffend aufgehoben sind.

Weiters wird die Einhebung des Mitgliedsbeitrages auf jährlich geändert und Vorauszahlungen ausgeschlossen. Der Beitragszeitraum beläuft sich von 01.01.d.J. - 31.12.d.J.

Initiative 2134 von burnoutberni

Abstimmungsergebnis: 0 / 0 / 0

Frei wählbarer Mitgliedsbeitrag mit Untergrenze 5€ und Obergrenze 50€ (detailliert)

Die Finanzordnung der PPÖ soll dahingehend geändert werden, dass der Mitgliedsbeitrag frei durch das Mitglied wählbar sein soll, wobei eine Untergrenze von 5€ und eine Obergrenze von 50€ eingeführt wird.

Die Untergrenze ist geplant, um "1-Cent-Mitgliedschaften" zu verhindern, während die Obergrenze zur Prävention von Verschleierung von Spenden (Spendentransparenz) vorgesehen ist. Gleichzeitig sollen die Unterorganisationen nicht mehr eigene Beiträge einheben dürfen, sondern über einen fixen Verteilungsschlüssel beteiligt werden. Dieser Verteilungsschlüssel sieht die fixe Verteilung von 2 € an die Bundesorganisation vor, während der Rest des Beitrages den Landesorganisationen zur Verfügung gestellt wird. Etwaige Orts-, Bezirks-, oder andere Unterorganisationen abgesehen von der Landesorganisation sollen am Anteil der Landesorganisation beteiligt werden. Dies ist in der jeweiligen Landesgeschäfts- bzw. Landesfinanzordnung zu regeln. Außerdem soll die Möglichkeit bestehen bei der Bundesgeschäftsführung ohne Angabe von Gründen einen verminderten Mitgliedsbeitrag von € 1 monatlich zu beantragen. Dieser soll jeweils zur Hälfte an die BO und an die LO fließen. Sollte ein Mitglied sich keiner LO zugeordnet haben wird der gesamte Mitgliedsbeitrag der BO zur Verfügung gestellt.

Konkret möge die BGV Folgendes beschließen:

1. §2 Abs. 1 der Bundesfinanzordnung wird durch folgenden Wortlaut ersetzt:

"Mitgliedsbeiträge fließen vollständig in das Nettojahresbudget ein. Die Höhe des Mitgliedsbeitrages ist durch das Mitglied frei wählbar, der Betrag darf jedoch nicht €5,– pro Monat unter- oder €50,– pro Monat überschreiten. Die Bundesgeschäftsführung darf auf Antrag den Mitgliedsbeitrag einzelner Mitglieder auf €1,– pro Monat senken. Solchen Anträgen ist auch ohne Angabe von Gründen stattzugeben. Mitgliedsbeiträge sind durch die Bundesgeschäftsführung einzuheben, diese kann diese Aufgabe an die jeweiligen Landesgeschäftsführungen delegieren. Unterorganisationen der Piratenpartei Österreichs dürfen keine weiteren Mitgliedsbeiträge einheben."

2. §3 Abs. 3 der Bundesfinanzordnung wird durch folgenden Wortlaut ersetzt:

"Ein Anteil von €2,– pro Monat des Mitgliedsbeitrages jedes Mitglieds fließt zur freien Verwendung in das Budget der Bundesorganisation. Der Rest des Mitgliedsbeitrages jedes Mitglieds fließt zur freien Verwendung in das Budget der jeweiligen Landesorganisation. Mitgliedsbeiträge von Mitgliedern, die sich keiner Landesorganisation zugeordnet haben, fließen zur Gänze zur freien Verwendung in das Budget der Bundesorganisation. Bei verminderten Mitgliedsbeiträgen von €1,– pro Monat wird der Mitgliedsbeitrag jeweils zur Hälfte auf die Bundesorganisation und die jeweilige Landesorganisation aufgeteilt. Zweckgebundene Einnahmen sind der jeweiligen Unterorganisation oder sonstigen Entität der Piratenpartei Österreichs zur Verfügung zu stellen. Die restlichen Einnahmen sind Teil des Budgets der Bundesorganisation."



Sonstiger Antrag 154: Trennung von administrativen Zugängen zur Technik

Initiative 267 von lava

Abstimmungsergebnis: 27 / 20 / 12

Die BGV möge beschließen, dass die Bundesgeschäftsführung und die Taskforce Technik dazu angehalten sind, Administratoren zu möglichst wenigen Systemen Zugriff zu geben. Insbesondere sollte kein Mitglied, auch nicht die Bundesgeschäftsführung oder der Bundesvorstand, administrativen Zugang zu mehr als 5 Systemen haben.

Die Bundesgeschäftsführung soll administrative Zugänge „abgeben“ bzw. das Passwort soll durch die Taskforce Technik geändert werden, sodass es der Bundesgeschäftsführung nicht mehr verfügbar ist, sofern der administrative Zugang der Bundesgeschäftsführung für den Betrieb des Service nicht essentiell, d.h. der reguläre Betrieb ohne administrativen Zugang der Bundesgeschäftsführungen nicht möglich ist.

Durch die völlig dezentrale Administration durch verschiedene Personen sinkt das Risiko eines größeren Ausfalls durch Sabotagen, beispielsweise nach einem Angriff auf die IT eines Administrators, durch vorsätzliche oder fahrlässige Passwortbekanntgabe gegenüber Dritten, durch vorsätzliche oder fahrlässige Beschädigung der Systeme.

Wir sollten aus der Vergangenheit lernen und deshalb dringend diese Empfehlung gegenüber Bundesgeschäftsführung und Taskforce Technik aussprechen.

Außerdem soll die Taskforce Technik und die Bundesgeschäftsführung öffentlich (beispielsweise im Wiki) dokumentieren, welche Personen bei den einzelnen Services administrativen Zugang haben.

Zur Anregung von Franz:

Ich hatte egtl. auch eher max. 3 administrative Zugänge pro Person angedacht. 5 ist schon sehr viel. Sobald wir die Resourcen haben sollten wir es weiter senken. Im Idealfall irgendwann mal auf 1.

Die TF Technik hat auf der anderen Seite schon festgelegt dass mindestens 3 Personen administrativen Zugang zu einem Service haben. D.h. wenn eine Person ausfällt ist das kein Problem. Dass 3 gleichzeitig ausfallen und das Passwort nicht mehr hergeben können oder wollen ist unwahrscheinlich.

Initiative 277 von verr,Vilinthril

Abstimmungsergebnis: 42 / 5 / 12


Antrag
Die BGV möge beschließen, dass die Taskforce Technik dazu angehalten ist, Administratoren zu möglichst wenigen Systemen gleichzeitig Zugriff zu geben. Insbesondere sollte keine Person administrativen Zugang zu allen Systemen haben. Zur verbesserten Kommunikation müssen alle Personen mit administrativem Zugang Mitglied der Taskforce Technik sein; eine Liste dieser Personen soll im Wiki aktuell gehalten werden.

Alle Bundes- und Landes-Organe sollen administrative Zugänge zu Bundes-IT-Systemen „abgeben“ bzw. das Passwort soll durch die Taskforce Technik geändert werden, sodass es keiner Person, die ein Organ innehat, mehr verfügbar ist.

Begründung
Durch die völlig dezentrale Administration durch verschiedene Personen sinkt das Risiko eines größeren Ausfalls durch Sabotagen, beispielsweise nach einem Angriff auf die IT eines Administrators, durch vorsätzliche oder fahrlässige Passwortbekanntgabe gegenüber Dritten, durch vorsätzliche oder fahrlässige Beschädigung der Systeme.

Aus Sicherheitsgründen ist es sinnvoll, administrative Zugriffe so weit wie möglich getrennt zu halten, und daher operative Administration und technische Administration nicht in die selben Hände zu legen.



Sonstiger Antrag 251: Vereinheitlichung „FLOSS“ und „freie Lizenzen“ im Programm

Initiative 447 von lava

Abstimmungsergebnis: 0 / 0 / 0

Die BGV möge beschließen den Lektoren die Möglichkeit zu geben, das Programm bezüglich der folgenden Begriffe zu vereinheitlichen:

  • Begriffe wie "Open Source *", "freie Software", "lizenzfreie Software" etc. pp. sind durch "FLOSS *" zu ersetzen.
  • Begriffe wie "Creative Commons", "CC-Lizenz", "GPL", "GNU Public License" etc. pp. sind durch "freie Lizenzen" zu ersetzen.



Begründung
In den verschiedenen Anträgen werden viele verschiedene Bezeichnungen für die oben genannten Begriffe verwendet. Das sollte vereinheitlicht werden damit das Programm besser lesbar wird.

Warum nicht eine Blanko-"Lektoren vereinheitlichen sämtliche Begriffe"? Weil es Begriffe geben könnte die vom Antragsteller und der BGV beabsichtigt sind die keine Wertung oder explizit eine Wertung enthalten. Bei den oben genannten Begriffen bzw. Begriffskategorien sehe ich diese Wertung nicht.

Wofür steht FLOSS? Free/Libre Open Source Software

Warum FLOSS und nicht Open Source, etc.? Weil FLOSS weiter geht als Open Source. Ich kann auch Open Source Software und diese nur unter einer Lizenz verbreiten die z.B. keine Veränderung des Source Codes erlaubt. FLOSS ist das was wir eigentlich mit Open Source meinen.

Warum "freie Lizenzen"? Weil das die allgemeinste Bezeichnung für die genannten Lizenzen/Begriffe ist.

In LQFB: https://lqpp.de/int/at/initiative/show/320.html 14 / 4 / 8



Sonstiger Antrag 278: Angleichung des Programms

Initiative 491 von lava

Abstimmungsergebnis: 0 / 0 / 0

Die Programm-BGV möge beschließen, dass nach Abstimmung und Festlegung der Inhalte des Wahlprogramms vom Vorstand eine Gruppe aufzustellen ist, welche die folgenden Aufgaben unmittelbar nach Ende der BGV vor der Veröffentlichung des Programms durchführt:

  1. Angleichung der Formatierung
  2. Angleichung von Überschriften
  3. Sortierung der der Überschriften und Programmabschnitte in eine sinnvolle Reihenfolge
  4. Angleichung der Bezeichnungen innerhalb der verschiedenen Programmabschnitte. (z.B.: PIRATEN, Piratenpartei Österreichs, Piraten Österreich, Piratenpartei, etc.)
  5. Überprüfung und evtl. Korrektur der Wortwahl in den verschiedenen Programmabschnitten.
  6. Beseitigung von Rechtschreibfehlern.
  7. Beseitigung von Zeichensetzungs- und Leerstellenfehlern.
  8. Erstellung eines Glossars

Insbesondere die Punkte 3., 4., 5. und 8. sind mit Rücksprache an den Ersteller des Programmantrages zu erfolgen. Im Falle von Meinungsverschiedenheiten hat der Wunsch des Erstellers Majorität.

Die Gruppe hat ihre Arbeit transparent zu machen.

Begründung
Unser Programm/Wahlprogramm soll in der fertigen Fassung „aus einem Guss“ erscheinen und nicht wie ein zusammen gestückeltes Werk.

angepasst von: http://wiki.piratenpartei.de/NRW:Landesparteitag_2012.2/Antr%C3%A4ge#SA004

In LQFB: https://lqpp.de/int/at/initiative/show/279.html 16 / 5 / 9

Initiative 497 von Vilinthril

Abstimmungsergebnis: 0 / 0 / 0

Die BGV möge beschließen, dass die TF LiquidFeedback im Zuge der Einarbeitung von Programmbeschlüssen sowohl aus LQFB als auch von BGV berechtigt wird, folgende Aufgaben laufend durchzuführen:

  1. Angleichung der Formatierung
  2. Angleichung von Überschriften
  3. Sortierung der der Überschriften und Programmabschnitte in eine sinnvolle Reihenfolge
  4. Angleichung der Bezeichnungen innerhalb der verschiedenen Programmabschnitte. (z.B.: PIRATEN, Piratenpartei Österreichs, Piraten Österreich, Piratenpartei, etc.)
  5. Beseitigung von Rechtschreibfehlern.
  6. Beseitigung von Zeichensetzungs- und Leerstellenfehlern.
  7. Erstellung eines Glossars

Insbesondere die Punkte 3., 4. und 7. sind mit Rücksprache an den Ersteller des Programmantrages zu erfolgen. Im Falle von Meinungsverschiedenheiten hat der Wunsch des Erstellers Majorität.

Die Arbeit hat transparent vor sich zu gehen.

Begründung
Unser Programm/Wahlprogramm soll in der fertigen Fassung „aus einem Guss“ erscheinen und nicht wie ein zusammen gestückeltes Werk.

Programm entsteht nicht nur auf der BGV, sondern auch stetig in LQFB; die TF LQFB ist schon jetzt damit betraut, direkte Beschlüsse aus LQFB und auch von BGVen einzuarbeiten, dies sollte also IMHO in den Aufgabenbereich dieser TF fallen.

Initiative 2105 von lava

Abstimmungsergebnis: 0 / 0 / 0

Die Programm-BGV möge beschließen, dass nach Abstimmung und Festlegung der Inhalte des Wahlprogramms vom Vorstand eine Gruppe aufzustellen ist, welche die folgenden Aufgaben zur Überarbeitung des Programms durchführt:

  1. Angleichung der Formatierung
  2. Angleichung von Überschriften
  3. Sortierung der Überschriften und Programmabschnitte in eine sinnvolle Reihenfolge
  4. Angleichung der Bezeichnungen innerhalb der verschiedenen Programmabschnitte. (z. B.: PIRATEN, Piratenpartei Österreichs, Piraten Österreich, Piratenpartei, etc.)
  5. Überprüfung und evtl. Korrektur der Wortwahl in den verschiedenen Programmabschnitten.
  6. Beseitigung von Rechtschreibfehlern.
  7. Beseitigung von Zeichensetzungs- und Leerstellenfehlern.
  8. Erstellung eines Glossars
  9. Anpassung der Satzbeginne etc. wie "Die Piratenpartei Österreichs fordert", "Wir fordern", "Wir stehen für", "Die Piraten stehen für", etc., sodass ein sprachlich besserer Fließtext entsteht.

Insbesondere die Punkte 3., 4., 5., 8. und 9. sind mit Rücksprache an den Ersteller des Programmantrages zu erfolgen. Im Falle von Meinungsverschiedenheiten hat der Wunsch des Erstellers Majorität. Die Gruppe hat ihre Arbeit transparent zu machen.

Begründung
Unser Programm/Wahlprogramm soll in der fertigen Fassung „aus einem Guss“ erscheinen und nicht wie ein zusammen gestückeltes Werk. angepasst von: http://wiki.piratenpartei.de/NRW:Landesparteitag_2012.2/Antr%C3%A4ge#SA004

Initiative 2106 von lava

Abstimmungsergebnis: 0 / 0 / 0

Die BGV möge beschließen, dass die TF LiquidFeedback im Zuge der Einarbeitung von Programmbeschlüssen sowohl aus LQFB als auch von BGV berechtigt wird, folgende Aufgaben laufend durchzuführen:

  1. Angleichung der Formatierung
  2. Angleichung von Überschriften
  3. Sortierung der Überschriften und Programmabschnitte in eine sinnvolle Reihenfolge
  4. Angleichung der Bezeichnungen innerhalb der verschiedenen Programmabschnitte. (z. B.: PIRATEN, Piratenpartei Österreichs, Piraten Österreich, Piratenpartei, etc.)
  5. Beseitigung von Rechtschreibfehlern.
  6. Beseitigung von Zeichensetzungs- und Leerstellenfehlern.
  7. Erstellung eines Glossars
  8. Anpassung der Satzbeginne etc. wie "Die Piratenpartei Österreichs fordert", "Wir fordern", "Wir stehen für", "Die Piraten stehen für", etc., sodass ein sprachlich besserer Fließtext entsteht.

Insbesondere die Punkte 3., 4., 7. und 8. sind mit Rücksprache an den Ersteller des Programmantrages zu erfolgen. Im Falle von Meinungsverschiedenheiten hat der Wunsch des Erstellers Majorität. Die Arbeit hat transparent vor sich zu gehen.

Begründung
Unser Programm/Wahlprogramm soll in der fertigen Fassung „aus einem Guss“ erscheinen und nicht wie ein zusammen gestückeltes Werk. Programm entsteht nicht nur auf der BGV, sondern auch stetig in LQFB; die TF LQFB ist schon jetzt damit betraut, direkte Beschlüsse aus LQFB und auch von BGVen einzuarbeiten, dies sollte also IMHO in den Aufgabenbereich dieser TF fallen.



Sonstiger Antrag 419: Antritt zur NRW

Initiative 777 von Romario

Abstimmungsergebnis: 0 / 0 / 0

Die BGV möge folgenden Beschluss fassen:

Die Piratenpartei Österreichs tritt zur nächsten Nationalratswahl, die spätestens im Herbst 2013 stattfindet, an.

Wahlkampfleiter (Zustellbevollmächtigte(r) laut NRWO) und Wahlkampfteam sowie Kandidaten für die Bundesliste der Piratenpartei Österreichs zu dieser Wahl, werden auf einer BGV im 1. Halbjahr 2013 gewählt. Die Erstellung der Landes- und Regionallisten hat durch den jeweiligen LPT oder die jeweilige LGV vor dieser BGV zu erfolgen.

Sollte die Wahl sehr kurzfristig angesetzt werden, so ernennt der EBV, wie in der Wahlordnung vorgesehen, den Wahlkampleiter.

Begründung
Laut §3 Abs. 1 unserer derzeit gültigen Wahlordnung bzw. §5 Abs. 1 des neuen Wahlordnungsentwurfs mit 87% Zustimmung im Meinungsbild ( https://lqfb.piratenpartei.at/initiative/show/153.html ) braucht es diesen Beschluss um bei der Nationalratswahl 2013 antreten zu können.

Die strategische Ausrichtung der Piratenpartei Österreichs, und so auch die nächsten nötigen Schritte sind von dieser Entscheidung abhängig.

Sonstiger Antrag 1005: Piratenkodex

Initiative 2005 von c3o

Abstimmungsergebnis: 0 / 0 / 0

ANTRAG

Der folgende Text soll als neues Dokument namens "Piratenkodex" beschlossen und auf der Website veröffentlicht werden.

TEXT

1. Offen

Wir sind eine offene und stetem Wandel unterworfene Gemeinschaft, vereint durch die Absicht, die Welt aktiv zum Positiven zu verändern, gemeinsame Grundwerte und grobe Übereinkunft über Verhaltensweisen. Wir laden alle, die diese Grundsätze teilen, zur Mitarbeit ein und heißen sie mit offenen Armen willkommen. Wir halten Lagerbildung, die die Welt binär in „uns“ und „die anderen“ einteilt, für unzulässig vereinfachend.

2. Emanzipatorisch

Unausgeglichenen Machtverhältnissen stehen wir skeptisch gegenüber. Amtsträger sind VertreterInnen, ModeratorInnen, VerwalterInnen und DienstleisterInnen, nicht Vorgesetzte der Mitglieder. Wir wissen, dass man informelle Hierarchien nicht verhindern kann – bemühen uns aber, diese offen und meritokratisch zu gestalten. Wir ermöglichen gleiches und effizientes Mitspracherecht durch die direkte Mitbestimmung und das Delegationsprinzip des Liquid Democracy-Konzepts, das wir allen Mitgliedern näherbringen und kontinuierlich verbessern.

3. Agil

Es gibt weit mehr zu tun, als wir mit den uns zur Verfügung stehenden Ressourcen abdecken können. Daher akzeptieren wir unperfekte Zwischenlösungen und verlieren uns nicht in der Bearbeitung hypothetischer Probleme. Worte und Ideen zählen weniger als Umsetzungen, auch wenn sie unperfekt sein mögen. Mitglieder sollen mutig, eigenverantworlich und mit Selbstinitiative handeln. Im Gegenzug zu Transparenz und klarer Kommunikation gewähren wir ausreichend Handlungsspielraum durch einen Vorschuss an Vertrauen und Verantwortung. Wer eine Idee hat, die nach eigenem Ermessen unkontroversiell ist, die Partei voranbringt und kein Geld kostet, wird motiviert sie nach positiver Rücksprache mit anderen Mitgliedern umzusetzen. Dabei soll darauf geachtet werden, die eigene Meinung nicht in der Öffentlichkeit als die der Partei darzustellen.

4. Teamfähig

Wir wissen, dass Basisdemokratie nicht skaliert und nicht jede/r in alles persönlich einbezogen werden kann. Wir erlauben anderen bereitwillig und unbürokratisch, im Namen der Gemeinschaft zu handeln. Bis zu einem Beweis des Gegenteils gehen wir davon aus, dass alle Menschen mit besten Absichten handeln, zerpflücken ihre Aktivitäten nicht und bieten wo möglich zuerst Hilfe und dann erst Kritik an. Wird unser Vertrauen enttäuscht, geben wir die Verantwortung jedoch auch schnell wieder weiter. Wir vermeiden es, von bloßen Indizien auf eine Basismeinung zu schließen, die wir dann als Argument für unseren Standpunkt heranziehen. Umgekehrt akzeptieren wir entgegengesetzte Mehrheitsmeinungen – außer, wenn sie grob gegen unsere Grundwerte oder Minderheitenrechte verstoßen.

5. Neugierig

Piraten haben nicht zu allem und jedem eine Antwort – wir haben aber viele Fragen. Wir wollen zuhören und lernen – nehmen aber den Ist-Zustand nur als Ausgangspunkt und trauen uns, Dinge neu und weiter zu denken. Neben der großen, fernen Zukunftsvision entwickeln wir immer auch konkrete, sofort umsetzbare Maßnahmen.

6. Objektiv

Wir wägen Ideen unabhängig von ihrer Herkunft nach objektiven Kriterien ab. Wir enthalten uns unzulässiger Vereinfachungen und Vorurteile und lassen Emotionen nicht unseren Verstand beeinträchtigen. Wir überzeugen andere mit Argumenten und schüren oder instrumentalisieren keine Ängste. Wir teilen die Welt nicht schwarzweißmalend in „gut“ und „böse“ ein. So, wie wir selbst nicht schubladisiert werden wollen, versuchen wir auch andere nicht aufgrund einzelner Meinungen auf fixe Ideologien und Stereotype zu reduzieren. Wir versuchen, uns jener Befangenheiten bewusst zu sein, die unsere Objektivität einschränken, und trachten ständig nach Selbstverbesserung.

7. Vielfältig

Wir wollen eine vielfältige, nicht gleichgeschaltete Gemeinschaft sein, in der Mitglieder ihre Eigenständigkeit erhalten und in der Meinungsverschiedenheiten und kritische Stimmen Platz haben. Um für alle zugänglich zu sein, arbeiten wir daran, eine diskriminierungsfreie Gruppe zu sein – uns stets bewusst, dass Diskriminierung nicht nur bewusst und vorsätzlich passiert. Dazu versuchen wir, uns unserer Privilegien bewusst zu werden, und gehen auf unterrepräsentierte Gruppen auch explizit zu. Auch introvertiertere Menschen binden wir ausdrücklich ein.

8. Transparent

Wir schätzen die Vorteile radikaler Transparenz: Die systematische Offenheit für Partizipation, aber auch Überprüfbarkeit wiegt schwerer als die temporären strategischen Vorteile und das kontrolliertere Bild nach außen, die restriktive Informationspolitik ermöglichen mag. Daher gibt es bei uns keine Geheimnisse. Wir kommunizieren zukünftige und dokumentieren vergangene Tätigkeiten und daraus gewonnene Erkenntnisse so, dass sie für andere auffindbar und nachvollziehbar sind und andere mithelfen oder dort weiterarbeiten können, wo wir aufgehört haben.

9. Ehrlich

Piraten kann man nicht kaufen: Nicht nur unsere Transparenz und Offenheit machen uns unbestechlich. Wir sind uns der eigenen Fehlbarkeit bewusst und geben Wissenslücken zu, statt sie zu kaschieren zu versuchen. Fehler einzugestehen kann unangenehm sein, aber einen widerlegten Standpunkt weiter zu vertreten ist schlimmer. Wir erlauben auch anderen, beim Dazulernen das Gesicht zu wahren. Wir versprechen nur, wovon wir überzeugt sind, es halten zu können.

10. Konstruktiv

Wir pflegen einen ehrlichen und direkten, aber respektvollen Umgangston. Wir argumentieren sachlich, versuchen rhetorische Fehlschlüsse zu vermeiden und verzichten auf persönliche Untergriffe. Wir lassen andere zu Wort kommen und ausreden, setzen unsere Argumente nicht mit Lautstärke durch und greifen niemals zu Bedrohung oder physischer Gewalt. Wir erlauben uns Handlungen konstruktiv zu kritisieren, gehen aber grundsätzlich davon aus, dass andere gute Absichten haben und maßen uns nicht an, die Motivation hinter ihren Taten zu kennen. Zwischenmenschliche Konflikte versuchen wir lieber im Vier-Augen-Gespräch oder mit Mediation zu lösen, anstatt sie in der Öffentlichkeit auszutragen. Auf Trolle und Provokation fallen wir nicht herein.

11. Flauschig

Wir vergessen nie, dass wir alle Menschen mit guten und schlechten Tagen, Fähigkeiten und Unvollkommenheiten sowie Emotionen und Bedürfnissen sind. Wir sind nett zueinander, spenden Dank für Engagement und loben jene, die Erfolge erzielen. Gefühle sollen weder versteckt noch an anderen ausgelassen werden, sondern dürfen direkt angesprochen werden, ohne belächelt oder abgetan zu werden.

12. Sachbezogen

Wir schätzen zwar jede/n Einzelne/n und ihr/sein Engagement, die Sache ist uns aber schlussendlich wichtiger als einzelne Personen und sogar die Partei. Niemand ist Piratin oder Pirat, um Karriere zu machen oder sich selbst darzustellen. Macht selbst ist niemals unser Ziel, sondern bloß ein Mittel zur Erreichung unserer inhaltlichen Ziele. Wir fühlen uns der Gesamtgesellschaft und nicht nur einer bestimmten Bevölkerungsgruppe verpflichtet. Wir halten uns so gut wie möglich von Populismus und Opportunismus fern. Wir sind zwar kompromissfähig, opfern aber unsere Grundsätze und das, was nach unserem besten Wissen und Gewissen die Wahrheit ist, niemals dem Maximieren von Macht oder Wählerstimmen.

13. Zivilcouragiert

Wenn jemand diese Verhaltensweisen grob oder wiederholt missachtet, weisen wir darauf höflich, aber bestimmt hin. Wir fordern die Einhaltung nicht nur dann, wenn wir uns davon persönlichen Vorteil erhoffen, und auch, wenn wir nicht selbst direkt betroffen sind oder uns mit der verursachenden Person inhaltliche Einigkeit oder Freundschaft verbindet. Wenn sich die Lage zuspitzt, greifen wir nach unseren Möglichkeiten deeskalierend ein.

Begründung
Es soll sich hierbei um eine "offizielle", aber nicht aber bindende Absichtserklärung handeln, wie wir miteinander umgehen und unsere Ziele gemeinsam verfolgen. Zuwiderhandeln soll nicht geahndet werden. Es stärkt aber die Zivilcourage, andere darauf verweisen zu können, wenn sie gegen diese Verhaltensweisen grob verstoßen. Dieser Kodex listet nicht nur generelle Tugenden auf, sondern ist viel spezifischer auf unsere Situation ausgerichteter als das bisherige "Piratenkodex"-Dokument. Der Kodex soll mit normaler Mehrheit im LQFB jederzeit adaptiert werden können.

Zusatzantrag 2107 von lava

Abstimmungsergebnis: 0 / 0 / 0

Streichen aller Binnen-I-Vorkommnise („Innen“, etc.) aus dem Piratenkodex. D. h. es wird im Interesse der einfacheren Lesbarkeit die maskuline Form verwendet.

Zusatzantrag 2108 von lava

Abstimmungsergebnis: 0 / 0 / 0

Ersetzen aller Binnen-I-Vorkommnisse („Innen“, etc.) aus dem Piratenkodex durch Beidnennung der Geschlechter.

Sonstiger Antrag 1008: Wiederaufnahme von hellboy

Initiative 2008 von Tiburtius

Abstimmungsergebnis: 0 / 0 / 0

§ 2. Mitgliedschaft

(1) Mitglieder sind zur Angabe korrekter und vollständiger Personendaten verpflichtet. Mindestens anzugeben sind Vor- und Familienname, Geschlecht, Anschrift sowie das Geburtsdatum. Änderungen von Name oder Adresse sind unverzüglich mitzuteilen.

(2) Beitrittsgesuche sind mit den erforderlichen Daten an die Bundesorganisation zu stellen.

(3) Anträge auf Ausschluss von Mitgliedern können von Parteiorganen, Mitgliedern eines LV oder mindestens 10 Vollmitgliedern schriftlich an den EBV gestellt werden. Die Anträge sind ausführlich zu begründen.

(4) Der EBV hat das Gesuch innerhalb von 4 Wochen zu behandeln. Wenn notwendig muss dafür eine gesonderte Sitzung einberufen werden.

(5) Der Auszuschließende muss ehestmöglich, spätestens jedoch eine Woche vor der Entscheidung, über den Antrag sowie die vorgebrachten Gründe informiert zu werden. Er hat das Recht eine Gegenargumentation einzubringen.

(6) Die Entscheidung ist allen Parteimitgliedern unmittelbar zugänglich zu machen.

(7) Die Berufung an das Schiedsgericht erfolgt gemäß der Schiedsgerichtsordnung.

(8) Ein erneuter Beitritt ist nur durch Beschluss der BGV möglich.

(9) Mitgliedsbeiträge werden monatlich entrichtet, Vorauszahlungen sind jeweils für ein Halbjahr möglich. Bei Erhöhung des Betrages nach Zahlung gilt der Mitgliedsbeitrag für den vorausgezahlten Zeitraum weiterhin als entrichtet.

(10) Jede natürliche Person kann beim BV den Status „Sympathisant“ beantragen. Sympathisanten erhalten Lese- und Schreibzugriff auf die internen Parteiforen, haben jedoch keinerlei Stimmrecht bei Abstimmungen oder auf Mitgliederversammlungen. Sie zahlen keinen Mitgliedsbeitrag.

Einleitung


Text

Themenbereich

Antrag auf Aufhebung des Parteiausschlusses von Sylvester“hellboy“Heller
Ich stelle hiermit den Antrag an die BGV als obersten Entscheidungsträger auf Aufhebung des Parteiausschlusses und die Wiederaufnahme von Sylvester“hellboy“Heller in die Piratenpartei Österreichs.

Begründung
Laut der Urteilsbegründung des Schiedsgerichtes – wobei der Ablauf mir persönlich als „Feme“ vorkommt – wurden Zeugen nicht befragt, es wurden persönliche Ansichten („macht keinen guten Eindruck“), offensichtliches Mobbing und vor allem mangelnde Transparenz betrieben. Es kann doch nicht sein, daß Mitglieder auf derartige Weise behandelt werden, Aufmümpfige mit Klagen bedroht und die Geschichte im Endeffekt vertuscht werden soll.

Initiative 2124 von The Tib

Abstimmungsergebnis: 0 / 0 / 0

Ich ersuche die BGV um Vorreihung dieses Antrages, um bei eventueller Annahme Hrn. Heller die Möglichkeit der Stimmabgabe zu weiteren Abstimmungen der BGV zu ermöglichen.

Begründung
Wenn es zu längeren Wortmeldungen (Langsamsprecher), Abstimmungsauszählungen, Gegenreden oder GO-Reden kommt, wäre dieser Antrag aus Zeitmangel evtl. nicht mehr abstimmbar und somit diese wichtige Causa unerledigt.

Initiative 2123 von Wolf

Abstimmungsergebnis: 0 / 0 / 0

Die BGV beschließt folgende Maßnahmen, um die Piratenpartei Österreich vor dem fortwährendem parteischädigendem Verhalten von Sylvester 'hellboy' Heller zu schützen:

  • Sylvester 'hellboy' Heller darf nicht wieder in die Piratenpartei Österreich aufgenommen werden.
  • Sylvester 'hellboy' Heller darf in keiner Taskforce oder Arbeitsgruppe Mitglied sein.
  • Sylvester 'hellboy' Heller darf von keinem Organ, keiner Landesorganisation und keinem Mitglied direkt oder indirekt mit Tätigkeiten, die mit der Piratenpartei Österreich zusammenhängen, beauftragt werden.
  • Die Beiträge von Sylvester 'hellboy' Heller im neuen Bundesforum haben ausschließlich und auf unbegrenzte Zeit moderiert zu werden, und im alten (Wiener) Forum ist er permanent zu sperren oder es ist eine gleichwertige Regelung wie im neuen Bundesforum, sofern technisch möglich, anzuwenden.
  • Die Administratoren im Chat werden angehalten, bei entsprechenden Verfehlungen von Herrn Sylvester 'hellboy' Heller diesen sofort zu sperren bzw. in geeigneter Weise einzugreifen.

Sonstiger Antrag 1015: Neuwahl Bundesvorstand

Initiative 2015 von Zener

Abstimmungsergebnis: 0 / 0 / 0


Tagesordnungspunkt

  • Neuwahl Bundesvorstand



Begründung
Es sind während der aktuellen Wahlperiode bereits 2 Bundesvorstände zurückgetreten. Um wieder einen von der Basis bestätigtes Organ zu haben, soll dieser neu gewählt werden. Dies soll auch wiedergewählten Mitgliedern entsprechenden Rückhalt geben und mögliche Spannungen zwischen Organ und Basis nehmen.

Zusatzantrag 2135 von gigi

Abstimmungsergebnis: 0 / 0 / 0

Ich beantrage zusätzlich die Neuwahl des erweiterten Bundesvorstands.

Begründung
Während der aktuellen Wahlperiode ist bereits 1 erweiterter Bundesvorstand ausgeschlossen worden und gegen einen zweiten wird zum Zeitpunkt der Antragsstellung ein Ausschlussverfahren angestrebt. Durch die Neuwahl soll zusätzlich den eventuell wiedergewählten Mitgliedern Rückhalt gegeben und mögliche Spannungen zwischen Organ und Basis genommen werden.

Sonstiger Antrag 1016: Neuwahl Bundesgeschäftsführung

Initiative 2016 von Zener

Abstimmungsergebnis: 0 / 0 / 0


Tagesordnungspunkt

  • Neuwahl Bundesgeschäftsführung



Begründung
Während der aktuellen Wahlperiode wurde eine Ersetzung durch den EBV durchgeführt. Um wieder einen von der Basis bestätigtes Organ zu haben, soll dieser neu gewählt werden. Dies soll auch wiedergewählten Mitgliedern entsprechenden Rückhalt geben und mögliche Spannungen zwischen Organ und Basis nehmen.

Sonstiger Antrag 1017: Neuwahl Schiedsgericht

Initiative 2017 von Zener

Abstimmungsergebnis: 0 / 0 / 0


Tagesordnungspunkt

  • Neuwahl Schiedsgericht



Begründung
Es sind während der aktuellen Wahlperiode bereits einige Probleme im Schiedsgericht aufgetreten. Um wieder einen von der Basis bestätigtes Organ zu haben, soll dieses neu gewählt werden. Dies soll vor allem den Stellenwert des Organs innerhalb der Partei festigen.


Sonstiger Antrag 1025: Erhöhung der Einschreibegebühr

Initiative 2025 von Marcus Grimas

Abstimmungsergebnis: 0 / 0 / 0

Die BGV möge beschliessen, die Einschreibegebühr anzuheben.

a.) Erhöhung der Einschreibegebühr auf 3 Euro

b.) Erhöhung der Einschreibegebühr auf 5 Euro

Initiative 2109 von lava

Abstimmungsergebnis: 0 / 0 / 0

Die BGV möge beschließen, die Einschreibegebühr aufzuheben.

Begründung
Die Einschreibegebühr bringt nur Verwirrung und kann genauso durch den Mitgliedsbeitrag abgedeckt werden.


Sonstiger Antrag 1030: Bundesforum öffentlich

Initiative 2031 von lava

Abstimmungsergebnis: 0 / 0 / 0

Die BGV möge beschließen:
Text
Alle Piraten sollten in allen Bereichen Schreibrechte erhalten. Ein Ausschließen von anderen Piraten auf Orts- oder Landesebene oder auch in Taskforces ist nicht mit den piratischen Grundsätzen vereinbar. Zur Aufrechterhaltung von sinnvoller Diskussionsführung soll natürlich moderiert werden, aber ein prinzipielles Ausschließen anderer Piraten sollte nicht ermöglicht werden.

Begründung
Trennende Elemente innerhalb der Partei sollten wir reduzieren. Das Ausschließen von Gruppen bzw. das Ausgrenzen trennt Piraten. Wir sollten stärker an unserem Zusammenhalt arbeiten anstatt daran, uns gegenseitig möglichst auszugrenzen.

Initiative 2032 von lava

Abstimmungsergebnis: 0 / 0 / 0

Die BGV möge beschließen:
Text
Alle Forenbereiche sollen auch für Nicht-Piraten schreibbar sein. Die Piraten stehen für Transparenz, aber auch für die möglichst einfache Mitarbeit aller an Politik Interessierten.

Begründung
Interne Foren, auch zeitlich begrenzte, bringen die Personen dazu unbedachter zu schreiben. Dies wirkt sich einerseits negativ auf die Diskussionskultur aus, andererseits werden Äußerungen getätigt, die man auf einer öffentlichen Liste nicht tätigen würde. Werden diese Daten nun irgendwie öffentlich gemacht, durch irgendeinen Piraten oder im Falle von zeitlich begrenzt internen Foren einfach nach Ablauf der Geheimhaltungsfrist, kann ein erheblicher innerparteilicher Schaden sowie auch ein Schaden in der Außendarstellung entstehen.


Sonstiger Antrag 1039: IRC Channel als offizielles Kommunikationsmedium

Initiative 2039 von Marcus Grimas

Abstimmungsergebnis: 0 / 0 / 0

Ich beantrage die Bestätigung des IRC-Channels "#piratenpartei.at" als offizielles Kommunikationsmedium der Piratenpartei Österreichs

Initiative 2040 von Marcus Grimas

Abstimmungsergebnis: 0 / 0 / 0

Aufnahme des IRC Channels #piratenpartei.at in die Liste der Kommunikationsmedien der Piratenpartei Österreichs

Ich beantrage hiermit, das der IRC-Chat-Kanal #piratenpartei.at als offizielles Kommunikationsmedium der Piratenpartei aufgeführt, verzeichnet und behandelt wird.

Begründung
Der IRC-Chat hat sich als schnelles, direktes Medium bewiesen und ist für eine schnelle Ansprache und Klärung von Problemen, Anfragen sowie Verteilung neuer Medien sehr geeignet und in einer netzaffinen Community auch gut geeignet, um effektiv und rasch zu kommunizieren.


Sonstiger Antrag 1063: Keine Satzungs- und GO-Änderungen

Initiative 2063 von MoD

Abstimmungsergebnis: 0 / 0 / 0

Antrag: Ich beantrage die jetzige Satzung und alle Geschäftsordnungen bei der BGV nicht zu verändern.

Begründung
Dieser Antrag wird zurückgezogen, sofern in den nächsten 2 Wochen bis zum Ende der Frist für Änderungsanträge nicht noch wichtige Anträge zur Änderung einzelner §§ zu stellen sind. Anträge von mir werden nunmehr als Gegenanträge zu diesem eingebracht.

Initiative 2131 von MoD

Abstimmungsergebnis: 0 / 0 / 0

Satzung, §10. Piratenkabinett (PK)

(1) Das PK vertritt die Gesamtpartei politisch nach außen, besorgt das politische Tagesgeschäft und koordiniert diesbezüglich die bundespolitischen Tätigkeiten in der Gesamtpartei.

(2) Das PK besteht aus TFs, die die thematische Arbeit koorrdinieren und nach außen kommunizieren. Die Einteilung dieser Themenbereiche ist mit einem adäquaten Tool der LD zu definieren.

(3) Wenn für einen Themenbereich kein oder kein geeigneter Sprecher gefunden wird, obliegt die Kommunikation der entsprechenden Inhalte dem Mediensekretariat.

(4) Das PK ist gleichzeitig ein Wahlvorschlag. Aus diesem wählt die Nominierungs-BGV die Kandidatenliste.

Die nachfolgenden Paragraphen sind entsprechend umzunummerieren.

GO, § 10. Piratenkabinett (PK)

(1) Die Einteilung der Themenbereiche hat mit LQFB zu erfolgen.

(2) Jede TF muss durch ein Kernteam, die Themensprecher, geleitet werden. Das Kernteam sollte drei Mitglieder umfassen, allerdings ist interimistisch auch ein Kernteam mit nur einem Mitglied zulässig. Diese vertreten die TF nach innen und außen und koordinieren die Arbeit. Die Themensprecher werden mittels LQFB bestimmt.

(3) Bei Gründung ist ein klar definierter Aufgabenplan und eine Geschäftsordnung zu erstellen.

(4) Die TF muss entsprechend ihrer Ressourcen und unter Beachtung des Datenschutzes ihre Arbeit allen Mitgliedern regelmäßig zugänglich machen. Die Diskussion mit allen Parteimitgliedern soll dauerhaft erfolgen.

(5) Neben den Themensprechern kann die TF eine beliebige Anzahl Mitarbeiter haben. Sie haben sich als Interessenten zu melden, um aufgenommen zu werden, und können nur mittels LQFB abgewiesen werden.

(6) Im Falle eines Wahlantritts sind die Miglieder des PK vor allen anderen Kandidaten zu nominieren. Die Wahl der Kandidatenliste hat auf einer Nominierungs-BGV stattzufinden.

Die nachfolgenden Paragraphen sind entsprechend umzunummerieren.

Begründung
Das PK ist einem permanenten Kandidatengrill ausgesetzt, was die Medienerfahrenheit und den Umgang mit Diskussionen und freier Rede verbessert. Gegrillt soll so wie vor jedem Medienauftritt werden, damit auch immer derjenige, der von der konkreten Materie am meisten versteht und diese und unseren Standpunkt dazu auch am besten kommunizieren kann am jeweiligen Medienevent teilnimmt.

Wir haben nicht viele Piraten, die beim Umgang mit den Medien und in Diskussionen einen guten Stand haben. Durch das permanente Grillen werden immer mehr Piraten diese Skills erlernen, und wir werden eine breitere Personalbasis bekommen.

Initiative 2133 von mitom2

Abstimmungsergebnis: 0 / 0 / 0

vorwort:

grundsätzlich die hier

> http://forum.piratenpartei-sbg.at/viewtopic.php?f=168&t=865&p=6709#p6708

zu findende version mit folgenden änderungen:

a) alternativversion aus § 11) Landesschiedsgericht, hier

> http://forum.piratenpartei-sbg.at/viewtopic.php?f=168&t=887

b) alternativversion aus § 12) Gremium, hier

> http://forum.piratenpartei-sbg.at/viewtopic.php?f=168&t=888

c) alternativversion § 15) Länderrat, hier

> http://forum.piratenpartei-sbg.at/viewtopic.php?f=168&t=891

die alternativversion sieht den entfall des Länderrats vor, die nachfolgenden paragraphen rücken entsprechend je eine nummer nach oben.

d) änderung in § 9) Juraten, hier

"Die Juraten sind außerdem das Aufsichtsorgan laut PartG § 1 (4)."

diese hinzufügung war notwendig, da das PartG seit Juli 2012 in einer neuen version gilt, nachzulesen hier

> http://forum.piratenpartei-sbg.at/viewtopic.php?f=41&t=1099#p8499

text des entwurfs:

Satzung I. Name, Zweck, Existenzgrundlage.

§ 1) Die Piratenpartei Österreich, kurz PPÖ, Hashtag #ppoe, ist eine politische Partei der Republik Österreich mit Sitz in Wien. Ihre Ziele sind der Schutz der verfassungsmäßig garantierten Grundrechte, unter besonderer Berücksichtigung der digitalen Entwicklung des 21. Jahrhunderts, sowie die basisdemokratische Beteiligung der Bürger, sowohl an Wahltagen, als auch dazwischen.

§ 2) Sie verwendet dabei verschiedene Methoden der Liquid Democracy (LD) ["flüssige Demokratie"] - einem Konzept, bei dem direkte und repräsentative Demokratie fließend ineinander übergehen. Sie kann Programm, Geschäftsordnung (GO), sowie nachrangige Regelwerke - diese Satzung ausgenommen - mit mindestens 60-prozentiger Zustimmung via LD ergänzen und ändern.

§ 3) Das Antreten zu einer Wahl kann nicht durch Unterschriften von Nationalratsabgeordneten, sondern nur durch Sammeln ausreichender Unterstützungserklärungen erfolgen.

§ 4) Mitglieder werden geschlechtsneutral als "Pirat" bezeichnet.


II. Transparenz und Schutz der Privatsphäre.

§ 5) E-Mails, die an *verwaltung@* gesendet werden, unterliegen dem Schutz der Privatsphäre; sie beschränken sich auf Belange der Mitgliedschaft in der PPÖ bzw. einer Landesorganisation (LO) und den zugehörigen mitgliedsbeiträgen. Sämtliche anderen Mails, sowie sämtliche anderen Tools und Programme, die wir nutzen, sind im sinne der gläsernen Politik für jeden interessierten Bürger ohne jedwede Beschränkung oder Bedingung vollkommen einsehbar.

§ 6) Spenden an die PPÖ oder eine ihrer Unterorganisationen sind bis zu einem jährlichen (Jänner - Dezember) Betrag von € 50,- pro Person / Institution / Firma / etc. anonym möglich. Darüber hinausgehende Spenden werden binnen einer Woche durch die Verwaltung (VE) unter Nennung des Namens des Spenders, der Summe, sowie dem Verwendungszweck (sofern angegeben) veröffentlicht.


III. Organe der Partei und Vertretung nach außen.

§ 7) Generalversammlung: (Legislative)

Die Generalversammlung (GV) ist das höchste willensbildende Organ der Partei. Sie findet mindestens alle zwölf Monate statt. Sie kann die Satzung mit einer Zustimmung von mindestens 70 %, die Geschäftsordnung (GO) mit einer Zustimmung von mindestens 60 %, sowie ihr Programm mit einer Zustimmung von mindestens 50 % und einer Stimme ändern. Sie kann verteilt auf mehrere Orte stattfinden, sofern dies keinem Gesetz widerspricht und die gleichberechtigte Teilnahme aller Lokalitäten gewährt wird. Sie wählt die Besetzung der Organe in der Reihenfolge: Juraten (JU), Schiedsgericht (SG), Geschäftsführung (GF); weitere Organe nach Tagesordnung. Näheres bestimmt die Geschäftsordnung (GO).

§ 8) Basis: (Legislative)

Die Basis ist zwischen den jeweiligen Generalversammlungen (GVen) die höchste Legislative der Partei. Sie vertritt die PPÖ politisch nach außen; jeder Pirat darf in Interviews seine Meinung vertreten. Sie bestimmt durch Mittel der Liquid Democracy (LD) Änderungen der GO und des Parteiprogramms, sowie Handlungsanweisungen an den Vorstand (VO) mit einer Zustimmung von 60 %. Näheres bestimmt die Geschäftsordnung (GO).

§ 9) Juraten: (Judikative)

Die Juraten (JUen) sind Teil der Judikative der Partei. Sie bestehen aus mindestens neun Personen, von denen mindestens drei über juristische Ausbildung verfügen. Sie werden auf der GV gewählt und bei Rücktritten nicht nachbesetzt. Die Wahl der drei Profi-Juristen erfolgt zuerst. Danach erfolgt die Wahl der sechs weiteren Juraten, die Juristen oder juristische Laien sein können. Ein Kandidat gilt als gewählt, wenn 50 % und eine Stimme oder mehr auf ihn entfallen. Ihre Aufgabe besteht darin, die anderen Organe und einzelne Piraten juristisch dahingehend zu beraten, ob bestimmte Vorhaben und Vorgehensweisen der jeweils aktuell gültigen Rechtslage entsprechen. Sämtliche Aussagen der JUen haben den Verweis auf das jeweils gültige Gesetz, sowie die entsprechenden Paragraphen in Zitatform zu enthalten. Obwohl Teil der Judikative, haben sie keine schiedssprechende, sondern eine beratende Funktion. Sie sollen der Partei dabei helfen, Rechtsunsicherheiten zu vermeiden und jedwedem Piraten dabei helfen, durch den Dschungel unserer Gesetze zu blicken, so dies für Parteiangelegenheiten relevant ist. Sie sind eine Gruppe und handeln als solche gemeinsam. Wenn sie etwas veröffentlichen, dann steht jeder Einzelne hinter der Veröffentlichung der Gruppe. Sie sind ein unabhängiges Organ, welches nur dieser Satzung und den gültigen Gesetzen zu folgen hat. Die Juraten sind außerdem das Aufsichtsorgan laut PartG § 1 (4). Geschäftsordnung (GO) oder andere Regelwerke haben zum Schutz ihrer Unabhängigkeit keinen Einfluss auf sie.

§ 10) Schiedsgericht: (Judikative)

Das Schiedsgericht (SG) ist die Berufungsinstanz der Landesschiedsgerichte (LSGe). Neun Schiedsrichter (SR) bilden das SG. Es ist handlungsfähig ab sechs SRn. Bei angenommener Befangenheit eines SRs entscheiden die LSGe über die Befangenheit. Jedes LSG stimmt intern ab; die Mehrheit der Landesschiedsrichter (LSR) definiert die gemeinsame Stimme des LSG. Die Mehrheit der LSGe definiert die Entscheidung über die Befangenheit. Stimmengleichheit gilt als Enthaltung. Näheres bestimmen die Geschäftsordnung (GO) und die Schiedsgerichtsordnung (SGO).

§ 11) Landessschiedsgericht: (Judikative)

Als erstinstanz existiert ein Landesschiedsgericht (LSG). Neun Landesschiedsrichter (LSR) - je einer pro Landesorganisation (LO) - bilden das LSG. Es ist handlungsfähig ab sechs LSRn. Näheres bestimmen die Geschäftsordnung (GO) und die Schiedsgerichtsordnung (SGO).

§ 12) Gremium: (Triumvirat)

Das Gremium [GR] ist ein Triumvirat aus den Mitgliedern der Exekutivorgane Verwaltung (VE), Vorstand (VO), und je Landesorganisation (LO) eines Vertreters aus dem Landesvorstand (LV). Es tritt ausschließlich dann zusammen, wenn zwischen zwei GVen Posten in Vorstand oder Verwaltung nachbesetzt werden müssen. Die Nachbesetzung gilt nur bis zur nächsten GV, auf der automatisch Neuwahlen des jeweiligen Organs durchzuführen sind. Näheres bestimmt die Geschäftsordnung (GO).


§ 13) Verwaltung: (Exekutive)

Die Verwaltung (VE) besteht aus Geschäftsführer (GF), dem Schatzmeister (SM), dem Mitgliedsbeauftragten (MB), und sechs Assistenten (ASen). Die Verwaltung ist nach § 1 PartG (4) zur Vertretung nach Außen befugt. Näheres bestimmen die Geschäftsordnung (GO) und die Finanzordnung (FO).

§ 14) Vorstand: (Exekutive)

Der Vorstand (VO) besteht aus neun gleichberechtigten Personen. Seine Hauptaufgabe ist es, auf der Generalversammlung (GV) oder via Liquid Democracy (LD) beschlossene Entscheidungen der Basis umzusetzen. Liegt zu einem Thema noch keine Entscheidung der Basis vor, so handelt der Vorstand nach bestem Wissen und Gewissen aufgrund der angenommenen Tendenz der Basismeinung. Ist eine Aktion unumkehrbar, so ist die Entscheidung der Basis in jedem Fall abzuwarten. Näheres bestimmt die Geschäftsordnung (GO).

§ 15 Landesorganisationen: (Rechtlich eigenständige Unterorganisationen)

Die Landesorganisationen (LOen) sind rechtlich eigenständige Unterorganisationen der PPÖ. Ihre Benennung erfolgt nach dem Muster "Piratenpartei [Name des Bundeslandes]". Die Wahl von neun Landesschiedsrichtern (LSRn) ist verpflichtend bei Landesgeneralversammlungen (LGVen). Die Besetzung der restlichen Organe, die den Organen auf Bundesebene entsprechen, obliegt den LOen nach eigenem Ermessen. Zur Festlegung der Strukturen beschließen die LGVen Landesgeschäftsordnungen (LGOen). näheres bestimmt die Geschäftsordnung (GO).


IV. Rechte und Pflichten der Mitglieder.

§ 16) Rechte:

a) Antragsrecht gegenüber allen Organen; an das Schiedsgericht (SG) erst nach Anrufung und Entscheidung eines Landesschiedsgerichts (LSG).

b) Umfassende innerparteiliche Information; ausgenommen sind die Privasphäre anderer verletzende Informationen in Verantwortung der Verwaltung (VE).

c) Stimmrecht auf der Generalversammlung, der jeweiligen Landesgeneralversammlung, sowie eventuellen entsprechenden Versammlungen lokaler Unterorganisationen, sofern Mitgliedsbeiträge rechtzeitig gezahlt wurden und kein Gesetz das Stimmrecht einschränkt oder ausschließt.

d) Passives Wahlrecht, sofern nicht gesetzlich eingeschränkt oder aberkannt.

e) Aktives Wahlrecht, sofern nicht gesetzlich oder durch III. § 7) e) eingeschränkt oder aberkannt.

f) Das aktive Wahlrecht wird auf Ebene der Landesorganisation, sowie auf allen Ebenen darunter für drei Monate aberkannt, wenn die Landesorganisation (LO) gewechselt wird.

g) Verwendung der Infrastruktur, Webseiten, Tools und dergleichen.

h) Fehler durch Organe können Piraten, sofern sie an den Fehlern nicht schuld sind, nicht zur Last gelegt werden.

i) Ein zusätzliches Recht auf Stimmangabe bei Generalversammlungen (GVen) per Delegation kann in der Geschäftsordnung (GO) erteilt werden. Es gilt die am Tag der Einberufung der GV gültige Regelung in GO IV. § 16) i) bis zum Ende der GV.

j) Einen Lolli für jeden, weil wir Kindergarten sind.

IV. Rechte und Pflichten der Mitglieder.

§ 17) Pflichten:

a) Alle Piraten schulden einander Anerkennung als gleiche. Sie haben einander respektvoll zu begegnen.

b) Sowohl verbale, als auch körperliche Gewalt gegen Piraten und Nichtmitglieder sind zu unterlassen.

c) Mitgliedsbeiträge sind rechtzeitig und für die Verwaltung (VE) eindeutig erkennbar zu bezahlen.

d) Beschlüsse der Legislative sind einzuhalten, sofern sie die Judikative nicht wegen Verstoßes gegen Gesetze oder diese Satzung aufhebt. Bei Ablehnung eines Beschlusses aus Gewissensgründen ist der Basis eine Erklärung zugänglich zu machen.

V. Sonstiges

§ 18) Regelwerke:

Eventuelle weitere zu beachtende Regelwerke sind in der Geschäftsordnung geregelt. Die Reihung der Regelwerke ist wie folgt: Generalversammlung (GV) > Satzung > GO > Landesgeneralversammlung (LGV) > Rest.

§ 19) Rest:

In der Geschäftsordnung (GO) ab § 19) und folgende stehen sämtliche weiteren Regelungen, die zum möglichst reibungslosen Ablauf beitragen sollen. Letzter § der GO ist das Glossar, welches sämtliche Abkürzungen enthält.

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