Niederösterreich/LPT2012-02/Anträge

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ÜbersichtAnträgeKandidaturenSteckbriefe der Kandidaten

Inhaltsverzeichnis

Anträge zum 2. Landesparteitag Oktober 2012

Anträge zum 2. Landesparteitag können bis 10.11.2012 23:59:59 (Gegen- bzw. Zusatzanträge bis 17.11.2012 23:59:59) direkt hier eingebracht werden.
Solltest du Unterstützung benötigen melde dich bitte bei der Landesgeschäftsführung per E-Mail [1].

Entwurf der Tagesordnung: Media:TO_v2_2012-11-22.pdf‎

Vorläufiges PDF aller Anträge, erstellt auf Basis von Niederösterreich/LPT2012-2/Anträge oldid=19146:
Media:Niederösterreich_LPT2012-02_Anträge_20121117_2358.pdf‎ Nähere Prüfung und Erstellung einer Tagesordnung folgt in Kürze.

Die folgenden Anträge sind nicht geordnet und werden voraussichtlich nicht in dieser Reihenfolge vom Landesparteitag behandelt werden:

Anträge für Geschäftsordnungsänderungen

Änderung Passives Wahlrecht von Menodoros

  • Eingebracht von Menodoros am 3.11.12 um 12:26 Uhr per E-Mail an die LGF

Der Landesparteitag möge beschließen:
Die Landeswahlordnung soll in §2(3) wie folgt geändert werden:

Alter Text:
(3) Passives Wahlrecht für Organe der Landesorganisation NÖ und öffentliche Mandate haben Mitglieder, die ihre aktive Mitarbeit oder Inaktivität in der LO gegenüber dem wählenden Gremium rechtfertigen. Dieser Punkt erlangt Gültigkeit ab 01.09.2012.

Neuer Text:
(3) Passives Wahlrecht für Organe der Landesorganisation NÖ und öffentliche Mandate haben Mitglieder, die ihre aktive Mitarbeit oder Inaktivität in der LO gegenüber dem wählenden Gremium rechtfertigen.

Begründung
Da wir uns bereits im Zeitraum nach dem 01.09.2012 befinden, ist dieser Zusatz obsolet.

Änderung Übergeordnete Ordnungen von Menodoros

  • Eingebracht von Menodoros am 3.11.12 um 12:30 Uhr per E-Mail an die LGF

Der Landesparteitag möge beschließen:
Die Landeswahlordnung soll in §2(4) wie folgt geändert werden:

Alter Text
(4) Alles Weitere regeln Satzung und Geschäftsordnung der PPÖ in ihrer jeweils geltenden Fassung.

Neuer Text
(4) Alles Weitere regeln Satzung und alle übergeordneten Ordnungen der Piratenpartei Österreichs in ihrer jeweils geltenden Fassung.

Begründung
Es gelten sowohl die Bundeswahlordnung als auch alle neu hinzukommenden Ordnungen der Piratenpartei Österreichs. Auch sollten Bezeichnungen generell ausgeschrieben werden.

Änderung Vertretungen von Menodoros

  • Gestrichen von burnoutberni. Begründung: Betreffender § nicht mehr existent.

*Eingebracht von Menodoros am 3.11.12 um 12:32 Uhr per E-Mail an die LGF Der Landesparteitag möge beschließen:
In der Landeswahlordnung soll §3(11) entfernt werden:

Alter Text
(11) Vertretungen sind ab dem 01.09.2012 erlaubt.

Neuer Text
entfällt

Begründung
Da wir uns bereits im Zeitraum nach dem 01.09.2012 befinden, ist dieser Absatz obsolet.

Gegenantrag Vertretungen von PiratPapaJoe
  • Eingebracht von PiratPapaJoe am 17.11.12 um Uhr per E-Mail an die LGF

Der gesamte ehemalige §3 wurde per Liquid Feedback Abstimmung abgeschafft. Ein Regelwerk für Delegationen einzuführen wird beantragt: (1) Jedes Mitglied hat das Recht seine Stimmrechte einem Vertreter zu übertragen.
(2) Jedes Mitglied hat das Recht, seine Stimmrechte dem Vertreter jederzeit zu entziehen.
(3) Stimmerteilung und Stimmrechtsentzug müssen schriftlich erfolgen und haben der LGF vorgelegt zu werden. Dort werden sie aufbewahrt und sind transparent einsehbar.
(4) Ein Vertreter verfügt über sein Stimmrecht und die Stimmrechte der Personen, die ihn als Vertreter bestimmt haben.
(5) Jedes Mitglied hat das Recht, die Wähler des Vertreters einzusehen.
(6) Jeder Vertreter hat das Recht, eine Wahl als Vertreter einer Person individuell abzulehnen.
(7) Der Vertreter hat mit seinen Wählern Kontakt zu pflegen, ihnen die durch die Wahl erhaltenen Informationen zukommen zu lassen, ebenso wie den Wählern zuzuhören.
(8) Ein Vertreter darf maximal 3 Stimmberechtigte repräsentieren.
(9) Ein Vertreter darf maximal 3 Stimmen einer Abstimmung beanspruchen.
(10) Vertretungen sind für Personenwahlen nicht zulässig.

Begründung nach Abschaffung sind sowohl Regelungen der Stimmendelegation in Sitzungen, Beschlüssen, wie z.B. ein OK einer Generallvollmacht Presseaussendungen zu genehmigen nicht mehr geregelt. Internet und Real life bestehen aus Prozessen, die Menschen durchführen. Eine Unterscheidung zwischen Internet und "real life" in Prozessen, wie einer Vertretungsmöglichkeit schafft ein Ungleichgewicht gegenüber Offline und Online Welt. Regelwerke sollen abstrakt Prozesse beschreiben und für Umsetzungen auf verschiedenen Medien angewandt werden können - sowohl per Internet, in real life, Telefon, Liquid Feedback, Adhocracy oder anderem. Über Inhalte lässt sich diskutieren. Aber unterschiedliche Regelwerke sollten kein Ziel sein.

Änderung Wahlvorgang von Menodoros

  • Eingebracht von Menodoros am 3.11.12 um 12:55 Uhr per E-Mail an die LGF

Der Landesparteitag möge beschließen:
Die Landeswahlordnung soll in §6 wie folgt geändert werden:

Alter Text
§6 Wahlvorgang
(1) Vor einer Wahl muss der Wahlmodus durch die Wahlberechtigten mehrheitlich angenommen werden.
(2) Ergebnis einer Personenwahl ist eine Reihungsliste an Personen.
(3) Nach oder bei der Wahl der Reihungsliste muss jeder Person mehrheitlich durch die aktiv Wahlberechtigten das Vertrauen durch die Wähler ausgesprochen werden. Erhält eine Person mehr ablehnende als zustimmende Stimmen wird sie von der Reihungsliste entfernt.
(4) Mit Ausnahme der LV-Wahl wird nach Vertrauensausspruch der Kandidaten die Reihungsliste vom LV bestätigt oder abgelehnt.
(5) Bei der Wahl nicht in die Funktion gewählte Kandidaten auf der Reihungsliste gelten als Ersatzmitglieder und Vertreter, die nachrücken können.
(6) ein gewähltes Mitglied kann sich auf eigenen Wunsch hin zu jedem Zeitpunkt einmalig beliebig viele Plätze in der Reihungsliste zurückreihen lassen.
(7) Der LR wird durch Beschluss des LV entsandt. Als LR kann nur ein Kandidat entsendet werden, dem auf dem letzten LPT mit Mehrheit das Vertrauen als LR ausgesprochen wurde, oder ein Mitglied der BZV mit Ausnahme der Mitglieder der LGF.
(8) Durch Beschluss des LV kann der LR abberufen werden. Ein Beschluss eines Vertreters ist durch den LV somit ebenso möglich.

Neuer Text
§6 Wahlvorgang
(1) Mit Ausnahme der Landesvorstandswahl kann nach Vertrauensausspruch der Kandidaten die Reihungsliste vom Landesvorstand abgelehnt werden. Wird die Reihungsliste vom Landesvorstand abgelehnt, so ist unmittelbar nach der Entscheidung eine Basisabstimmung über die Genehmigung der Reihungsliste innerhalb der Landesorganisation Niederösterreich auf einem Landesparteitag oder durch ein von Satzung und Ordnungen der Piratenpartei Österreichs legitimiertes elektronisches Medium durchzuführen. Bis zum Ende der Abstimmung gilt die Reihungsliste als nicht genehmigt.
(2) ein gewähltes Mitglied kann sich auf eigenen Wunsch hin zu jedem Zeitpunkt einmalig beliebig viele Plätze in der Reihungsliste zurückreihen lassen.
(3) Der LR wird durch Beschluss des LV entsandt. Als LR kann nur ein Kandidat entsendet werden, dem auf dem letzten LPT mit Mehrheit das Vertrauen als LR ausgesprochen wurde, oder ein Mitglied der BZV mit Ausnahme der Mitglieder der LGF.
(4) Durch Beschluss des LV kann der LR abberufen werden. Ein Beschluss eines Vertreters ist durch den LV somit ebenso möglich.
(5) Alles weiteren Details zum Wahlvorgang regelt die Bundeswahlordnung.

Begründung
Durch die neue Bundeswahlordnung sind einige Absätze obsolet und einige Entscheidungen können durch die Verwendung von elektronischen Medien auch von der Basis herbeigeführt werden.

Gegenantrag von Menodoros
  • Eingebracht von Menodoros am 11.11.12 um 19:51 Uhr per E-Mail an die LGF

Der Landesparteitag möge beschließen:
Die Landeswahlordnung soll in §6 wie folgt geändert werden:

Alter Text
§6 Wahlvorgang
(1) Vor einer Wahl muss der Wahlmodus durch die Wahlberechtigten mehrheitlich angenommen werden.
(2) Ergebnis einer Personenwahl ist eine Reihungsliste an Personen.
(3) Nach oder bei der Wahl der Reihungsliste muss jeder Person mehrheitlich durch die aktiv Wahlberechtigten das Vertrauen durch die Wähler ausgesprochen werden. Erhält eine Person mehr ablehnende als zustimmende Stimmen wird sie von der Reihungsliste entfernt.
(4) Mit Ausnahme der LV-Wahl wird nach Vertrauensausspruch der Kandidaten die Reihungsliste vom LV bestätigt oder abgelehnt.
(5) Bei der Wahl nicht in die Funktion gewählte Kandidaten auf der Reihungsliste gelten als Ersatzmitglieder und Vertreter, die nachrücken können.
(6) ein gewähltes Mitglied kann sich auf eigenen Wunsch hin zu jedem Zeitpunkt einmalig beliebig viele Plätze in der Reihungsliste zurückreihen lassen.
(7) Der LR wird durch Beschluss des LV entsandt. Als LR kann nur ein Kandidat entsendet werden, dem auf dem letzten LPT mit Mehrheit das Vertrauen als LR ausgesprochen wurde, oder ein Mitglied der BZV mit Ausnahme der Mitglieder der LGF.
(8) Durch Beschluss des LV kann der LR abberufen werden. Ein Beschluss eines Vertreters ist durch den LV somit ebenso möglich.

Neuer Text
§6 Wahlvorgang
(1) Mit Ausnahme der Landesvorstandswahl und aller von Landesparteitag und Bundesgeneralversammlung durchgeführten Wahlen kann nach Vertrauensausspruch der Kandidaten die Reihungsliste vom Landesvorstand abgelehnt werden. Wird die Reihungsliste vom Landesvorstand abgelehnt, so ist unmittelbar nach der Entscheidung eine Basisabstimmung über die Genehmigung der Reihungsliste innerhalb der Landesorganisation Niederösterreich auf einem Landesparteitag oder durch ein von Satzung und Ordnungen der Piratenpartei Österreichs legitimiertes elektronisches Medium durchzuführen. Bis zum Ende der Abstimmung gilt die Reihungsliste als nicht genehmigt.
(2) ein gewähltes Mitglied kann sich auf eigenen Wunsch hin zu jedem Zeitpunkt einmalig beliebig viele Plätze in der Reihungsliste zurückreihen lassen.
(3) Der Abgesandte zum Länderrat wird durch Beschluss des Landesvorstandes entsandt. Als Länderrat kann nur ein Kandidat entsendet werden, dem auf dem letzten Landesparteitag mit Mehrheit das Vertrauen als Kandidat für den Abgesandten zum Länderrat ausgesprochen wurde.
(4) Durch einstimmigen Beschluss des Landesvorstandes kann der Abgesandte zum Länderrat abberufen werden. Ein Beschluss eines Vertreters ist durch den Landesvorstand somit ebenso möglich. Sollte der Abgesandte zum Länderrat bei einer Sitzung des erweiterten Bundesvorstandes oder des Länderrates verhindert sein, so kann der Landesvorstand mit einfachem Mehrheitsbeschluss für diese Sitzung einen Vertreter entsenden.
(5) Alle weiteren Details zum Wahlvorgang regelt die Bundeswahlordnung.

Begründung
Durch die neue Bundeswahlordnung sind einige Absätze obsolet und einige Entscheidungen können durch die Verwendung von elektronischen Medien auch von der Basis herbeigeführt werden. Auch alle von Landesparteitag und Bundesgeneralversammlung durchgeführten Wahlen dürfen nicht vom Landesvorstand beeinsprucht werden.


Gegenantrag von PiratPapaJoe
  • Eingebracht von PiratPapaJoe am 17.11.12 direkt im WIKI

Der Landesparteitag möge beschließen:
Die Landeswahlordnung soll in §6 wie folgt geändert werden:

Alter Text
§6 Wahlvorgang
(1) Vor einer Wahl muss der Wahlmodus durch die Wahlberechtigten mehrheitlich angenommen werden.
(2) Ergebnis einer Personenwahl ist eine Reihungsliste an Personen.
(3) Nach oder bei der Wahl der Reihungsliste muss jeder Person mehrheitlich durch die aktiv Wahlberechtigten das Vertrauen durch die Wähler ausgesprochen werden. Erhält eine Person mehr ablehnende als zustimmende Stimmen wird sie von der Reihungsliste entfernt.
(4) Mit Ausnahme der LV-Wahl wird nach Vertrauensausspruch der Kandidaten die Reihungsliste vom LV bestätigt oder abgelehnt.
(5) Bei der Wahl nicht in die Funktion gewählte Kandidaten auf der Reihungsliste gelten als Ersatzmitglieder und Vertreter, die nachrücken können.
(6) ein gewähltes Mitglied kann sich auf eigenen Wunsch hin zu jedem Zeitpunkt einmalig beliebig viele Plätze in der Reihungsliste zurückreihen lassen.
(7) Der LR wird durch Beschluss des LV entsandt. Als LR kann nur ein Kandidat entsendet werden, dem auf dem letzten LPT mit Mehrheit das Vertrauen als LR ausgesprochen wurde, oder ein Mitglied der BZV mit Ausnahme der Mitglieder der LGF.
(8) Durch Beschluss des LV kann der LR abberufen werden. Ein Beschluss eines Vertreters ist durch den LV somit ebenso möglich.

Neuer Text
§6 Wahlvorgang
(1) Vor einer Wahl muss das Stattfinden der Wahl und des Wahlmodus durch die Wahlberechtigten mehrheitlich angenommen werden.
(2) Kandidaten, bei denen laut Bundesordnung der „Ja“-Stimmen-Anteil aus der ersten Wahlrunde weniger als 67% beträgt, werden nicht zur zweiten Wahlrunde zugelassen. (3) Mit Ausnahme der Landesvorstandswahl und aller von Landesparteitag und Bundesgeneralversammlung durchgeführten Wahlen kann nach Vertrauensausspruch der Kandidaten die Reihungsliste vom Landesvorstand abgelehnt werden. Wird die Reihungsliste vom Landesvorstand abgelehnt, so ist unmittelbar nach der Entscheidung eine Basisabstimmung über die Genehmigung der Reihungsliste innerhalb der Landesorganisation Niederösterreich auf einem Landesparteitag oder durch ein von Satzung und Ordnungen der Piratenpartei Österreichs legitimiertes elektronisches Medium durchzuführen. Bis zum Ende der Abstimmung gilt die Reihungsliste als nicht genehmigt.
(4) ein gewähltes Mitglied kann sich auf eigenen Wunsch hin zu jedem Zeitpunkt einmalig beliebig viele Plätze in der Reihungsliste zurückreihen lassen.
(5) Der Abgesandte zum Länderrat wird durch Beschluss des Landesvorstandes entsandt. Als Länderrat kann nur ein Kandidat entsendet werden, dem auf dem letzten Landesparteitag mit Mehrheit das Vertrauen als Kandidat für den Abgesandten zum Länderrat ausgesprochen wurde.
(6) Durch einstimmigen Beschluss des Landesvorstandes kann der Abgesandte zum Länderrat abberufen werden. Ein Beschluss eines Vertreters ist durch den Landesvorstand somit ebenso möglich. Sollte der Abgesandte zum Länderrat bei einer Sitzung des erweiterten Bundesvorstandes oder des Länderrates verhindert sein, so kann der Landesvorstand mit einfachem Mehrheitsbeschluss für diese Sitzung einen Vertreter entsenden.
(7) Jede erfolgte Wahl sollte durch die Wahlhelfer nachvollziehbar bestätigt. Erfolgt die Auszählung durch ein Computerprogramm muss dieses von den Wahlhelfern, wenn möglich, in Quellcode, ansonsten durch Tests, geprüft und nur dieser geprüfte anschließend verwendet werden. Das Ergebnis ist vorläufig gültig. Das Ergebnis des Programms muss in einer zweiten Variante ohne Verwendung desselben Programms durch die Wahlhelfer aber nachgeprüft werden. (8) Alle weiteren Details zum Wahlvorgang regelt die Bundeswahlordnung.


Begründung
Wie Menodoros' Gegenantrag, nur zusätzlich Abstimmung über Wahl und Wahlmodus (derzeit laut Bundeswahlordnung Schulze) abgestimmt werden und ein Kandidat benötigt nicht einfache, sondern 2/3 Zustimmung für die Wahl. Um Fehler oder Manipulation bei elektronischer Auszählung zu vermeiden muss das Computerprogramm geprüft und nachgerechnet werden.

Definition Gültigkeit der Wahlordnung von Menodoros

  • Eingebracht von Menodoros am 3.11.12 um 12:59 Uhr per E-Mail an die LGF

Der Landesparteitag möge beschließen:
Die Landeswahlordnung soll in §1 wie folgt erweitert werden:

Alter Text
entfällt

Neuer Text
(2) Diese Wahlordnung gilt für alle Wahlen und Abstimmungen, egal ob persönlich oder mittels elektronischer Medien, innerhalb der Landesorganisation Niederösterreich.

Begründung
Diese Definition fehlte bisher, ist aber unbedingt notwendig.

Abschaffung von LGO-Änderungen durch BZV von Menodoros

  • Eingebracht von Menodoros am 3.11.12 um 13:15 Uhr per E-Mail an die LGF

Der Landesparteitag möge beschließen:
Die Landesgeschäftsordnung soll in §14(1) wie folgt geändert werden:

Alter Text
(1) Eine Änderung der Geschäftsordnung benötigt eine Mehrheit von 60% auf einem LPT, mit Mehrheit von 60% bei Beachtung gleicher Quoren und Fristen, wie des LPT über eine elektronisch erfolgte Abstimmung oder in dringenden Fällen mit Mehrheit von 2/3 des BZV.

Neuer Text
(1) Eine Änderung der Geschäftsordnung benötigt eine Mehrheit von 60% auf einem Landesparteitag, mit Mehrheit von 60% bei Beachtung gleicher Quoren und Fristen, wie des Landesparteitages über eine elektronisch erfolgte Abstimmung.

Begründung:
Eine Änderung der Landesgeschäftsordnung durch die Bezirksvertretung wurde zuletzt öfter als Argument oder Möglichkeit verwendet, um zuvor nicht eingehaltene Vorschriften der Landesgeschäftsordnung nachträglich über Geschäftsordnungsänderungen für rechtens zu erklären.

Gegenantrag Beibehaltung der Möglichkeit Abschaffung von LGO-Änderungen durch BZV von PiratPapaJoe
  • eingebracht von PiratPapaJoe am 17.11.2012 direkt in WIKI

Der Landesparteitag möge beschließen: Die Landesgeschäftsordnung soll in §14(1) wie folgt geändert werden:
Alter Text:
(1) Eine Änderung der Geschäftsordnung benötigt eine Mehrheit von 60% auf einem LPT, mit Mehrheit von 60% bei Beachtung gleicher Quoren und Fristen, wie des LPT über eine elektronisch erfolgte Abstimmung oder in dringenden Fällen mit Mehrheit von 2/3 des BZV

Neuer Text:
(1) Eine Änderung der Geschäftsordnung benötigt eine Mehrheit von 60% auf einem LPT, mit Mehrheit von 60% bei Beachtung gleicher Quoren und Fristen, wie des LPT über eine elektronisch erfolgte Abstimmung oder in dringenden Fällen mit Mehrheit von 2/3 des BZV.
(2) Entscheidungen des BZV hierfür müssen allen Piraten binnen einer Woche öffentlich bekannt gemacht werden. Sie muss bis Monatsende des folgenden Monats allen Piratenparteimitgliedern direkt zugestellt werden (z.B.: email) und zum nächsten LPT ausgewiesen werden. Jedes Landesorganisationsmitglied hat das Recht auf Einspruch gegen die Entscheidung oder Gegenantrag und Abstimmung auf dem LPT oder per Liquid Democracy. Bei Mehrheitsentscheid dagegen oder 1/3 aller Stimmberechtigten der NÖ Mitglieder ist die Änderung per sofort ungültig.
(3) Wird eine Entscheidung beeinsprucht gilt die jeweils gültige Abstimmungsfrist für Gegenanträge. Ist dem Einspruch stattgegeben muss die Entscheidung per sofort aufgehoben werden. Unterdessen gilt die temporäre Entscheidung.

Begründung:
In der Vergangenheit wurde die Möglichkeit der Entscheidung der BZV nie genutzt, da man u.A. befürchtete Regeln zu widersprechen. Unvorhergesehene Entscheidungen werden aber auf uns zukommen. Als aufstrebende Partei haben wir kein jede Situation berücksichtigendes Regelwerk. Ohne einer Möglichkeit in dringenden Fällen Entscheidungen zu treffen, ist die Organisation in diesem Fall über mindestens ein Monat blockiert. Bsp.: Der Antritt in einer kleinen Gemeinde mit nur 2 Piratenpartei-Mitgliedern bedarf einer Wahl der nächst-höheren Organisations-versammlung. Existiert keine Ortsorganisation muss hierfür ein LPT einberufen werden. Es wird noch andere Situationen geben, die wir uns bisher noch nicht vorgestellt haben. Eine Möglichkeit entscheiden zu können mit einem strengen Kontrollregelwerk nutzt der LO NÖ mehr.

Änderung Misstrauensanträge von Menodoros

  • Eingebracht von Menodoros am 3.11.12 um 13:18 Uhr per E-Mail an die LGF

Die Landesgeschäftsordnung soll in §13 wie folgt geändert werden:

Alter Text
(1) Ein Misstrauensantrag kann an ein Mitglied eines Organs gestellt werden, wenn mind. 10% der stimmberechtigten Mitglieder der LO oder ein Mitglied desselben Organs dem das vom Misstrauensantrag betroffenen Mitglied angehört, diesen unterstützt.
(2) Nach Einlangen des Misstrauensantrags bei der LGF muss diese binnen 3 Wochen eine BZV Sitzung einberufen und den Misstrauensantrag auf die Agenda setzen. Der Misstrauensantrag ist erfolgreich, wenn 2/3 des BZV ihn befürworten. Das Mitglied verliert damit das vom Misstrauensantrag betroffene Amt.

Neuer Text
(1) Misstrauensanträge werden nach der Bundessatzung §19 geregelt.
(2) In §19 (1) bis (5) der Bundessatzung verwendeten Begriffe der Bundesorganisation werden adäquat auf die Landesorganisation angewendet.

Begründung
Durch die auf der Bundesgeneralversammlung beschlossenen neuen Regelung von Misstrauensanträgen ist eine eindeutige Regelung auf Bundesebene definiert und es kann auf diese verwiesen werden.

Änderung Abstimmungen und Beschlüsse von Organen von Menodoros

  • Eingebracht von Menodoros am 3.11.12 um 13:20 Uhr per E-Mail an die LGF

Die Landesgeschäftsordnung soll in §7 wie folgt erweitert werden:

Alter Text
entfällt.

Neuer Text
(11) Alle Abstimmungen und Beschlüsse in der Landesorganisation und deren Unterorganisationen müssen in Sitzungen durchgeführt werden. Ausgenommen davon sind Umlaufbeschlüsse über die Außenvertretung der Landesorganisation, wenn zwischen Bekanntwerden; damit ist die Kenntnis eines Mitglieds des Landesvorstands, der Landesgeschäftsführung oder einer entsprechend beauftragten Arbeitsgruppe gemeint, und Abhaltung eines Termins eine ordnungsgemäße Einberufung einer Sitzung nicht möglich ist. Alle hier nicht explizit erwähnten Ausnahmen bedürfen ebenfalls Sitzungen.

Begründung
Zuletzt wurde darauf verwiesen, dass laut Landesgeschäftsordnung nur Sitzungen ordnungsgemäß einberufen werden müssen, Treffen aber nicht. Weiters wurde angemerkt, dass Treffen ebenso Beschlüsse fassen können, mit Ausnahme jener explizit in der Landesgeschäftsordnung und ihrer übergeordneten Ordnungen und Satzungen angeführten Beschlüsse, welche in Sitzungen gefasst werden müssen.

Landesfinanzordnung von Menodoros

  • Eingebracht von Menodoros am 3.11.12 um 13:23 Uhr per E-Mail an die LGF

Der Landesparteitag möge beschließen:
Die Landesfinanzordnung soll wie unter nachfolgendem Link definiert beschlossen werden. Media:LO_NOE_FO.pdf

Gegenantrag Landesfinanzordnung
  • Eingebracht von PiratPapaJoe am 17.11. direkt im WIKI

Seit 17.9. existiert ein Vorschlag zur Landesfinanzordnung im WIKI. menodoros hat eine neuen Vorschlag geschrieben. Anbei ist unter Einarbeitung einiger Punkte von Robert ein 3.er Vorschlag. Er wird beantragt: https://wiki.piratenpartei.at/wiki/Datei:20121116_LO_NOE_FO_Vorschlag_3.pdf . Einige Unterschiede sind dabei im Folgenden ausgearbeitet:

Vorschlag 3 (hier, PiratPapaJoe) Vorschlag 2 (Menodoros)
Eine stufenweise Genehmigung von Budgets ist vorgesehen, unter einem Betrag von € 500,-- darf der Schatzmeister alleine genehmigen, bis € 1.000 ein Finanzrat in der GF, darüber ist eine Vorstandsgenehmigung erforderlich Der Schatzmeister wird nur informiert. Ausgabe-beschlüsse oder Budgets fasst der Vorstand und die Bezirksvertreter. Der Schatzmeister darf nur ablehnen, wenn die Deckung nicht gegeben ist.
Es existiert ein Finanzrat, als Zwischenstufe wesentlicher Entscheidungen siehe vorab: Ausgabenentscheidungen oder Budgets fasst alleinig Vorstand und Bezirksvertreter
Ein Rechungsprüfer ist vorgesehen Ein Rechungsprüfer ist nicht vorgesehen (Anm.: es gibt einen Bundesrechnungsprüfer)
bei Mitgliedern in Unterorganisationen gehen die Bundesunterstützung und Landesbeitrag weiterhin an das Land bei Mitgliedern in Unterorganisationen gehen der Bundesbeitraag und Landesbeitrag weiterhin an das Land
Der LPT, sowie 2/3 der BZV, unter Zustimmung des Schatzmeisters können den Landesbeitrag ändern. der Landesbeitrag ist nur durch FO Änderung durch einen LPT änderbar.
durch Mitglieder der Organisation entstandene Förderungen für die Organisation gehen vollumfänglich an die Landesorganisation nicht geklärt
Spenden können zweckgebunden und an eine selbst gewählte Organisation getätigt werden nicht geklärt
Sachspenden oder aufgewendete Arbeitszeiten von Mitgliedern werden mit € 0,-- bewertet müssen daher nicht aufgezeichnet werden. nicht geklärt. Dadurch erwächst ev. eine Notwendigkeit der Aufzeichnung von Sach- und Zeitspenden.
Sachspenden oder aufgewendete Arbeitszeiten von Mitgliedern werden mit € 0,-- bewertet müssen daher nicht aufgezeichnet werden. nicht geklärt. Dadurch erwächst ev. eine Notwendigkeit der Aufzeichnung von Sach- und Zeitspenden.
Bei Mandatserhalt sind monatlich 20% des alleinig mit dem politischen Mandat verbundenen errechneten Nettoeinkommens an die LO abzuführen nicht geklärt.
rückwirkende Änderungen sind nicht möglich rückwirkende Änderungen sind nicht möglich, aber die Ordnung tritt per 30.10. (also rückwirkend) in Kraft. (Tippfehler vermutlich...)
bei nicht gesetzeskonformen Aktivitäten einer Unterorganisation haftet diese hierfür ungeklärt
ein Rechenschaftsbericht ist auf Verlangen für den Bund, sowie spätestens am 31.Mai, sowie am LPT vorzulegen. (Anm.: im Parteiengesetz ist ein Rechenschaftsbericht für die Gesamtpartei vorgeschrieben. Der Bundesschatzmeister soll hierdurch unterstützt werden) ungeklärt


Begründung
Eine Landesfinanzordnung ist essentiell für die ordnungsgemäße Verwaltung innerhalb der Landesorganisation und ist längst überfällig.

Änderungen Fristen für den LPT von Menodoros

  • Eingebracht von Menodoros am 3.11.12 um 13:30 Uhr per E-Mail an die LGF

Der Landesparteitag möge beschließen:
Die Landesgeschäftsordnung soll in §5(2) wie folgt geändert werden:

Alter Text
(2) Der Landesparteitag (LPT) ist eine Mitgliederversammlung und das oberste Organ der Landesorganisation. Er ist berechtigt das Programm zu beschließen und muss zumindest alle 13 Monate einberufen werden. Die Einberufung erfolgt durch den Landesvorstand oder von zumindest 10% der stimmberechtigten Mitglieder der LO über die in Satzung und Geschäftsordnung der PPÖ vorgesehenen Kommunikationswege.

Neuer Text
(2) Der Landesparteitag (LPT) ist eine Mitgliederversammlung und das oberste Organ der Landesorganisation. Er ist berechtigt das Programm zu beschließen und muss zumindest für die Abhaltung der Organwahlen einberufen werden. Die Einberufung erfolgt durch den Landesvorstand oder von zumindest 10% der stimmberechtigten Mitglieder der LO über die in Satzung und Geschäftsordnung der PPÖ vorgesehenen Kommunikationswege.

Begründung
Durch den legitimierten Einsatz elektronischer Medien auf allen Ebenen ist eine Einberufung für die Wahlen der Organe ausreichend.

BZV als informelles Organ von Menodoros

  • Eingebracht von Menodoros am 3.11.12 um 13:50 Uhr per E-Mail an die LGF

Der Landesparteitag möge beschließen:
Die Landesgeschäftsordnung soll in §5(8) und (9) wie folgt geändert werden:

Alter Text
(8) Da aufgrund der Fläche von Niederösterreich die Mitglieder des Landesvorstandes nicht an allen Piratentreffen teilnehmen und nicht in allen Bezirken präsent sein können, wird das Organ Bezirksvertretung, kurz BZV, berufen. Mitglieder der Bezirksvertretung sind:

  • der gesamte Landesvorstand
  • der Landesrat
  • die Landesgeschäftsführung
  • 1 Vertreter jeder direkt zugehörigen Unterorganisation
  • durch am LPT gewählte Mitglieder in gleicher Anzahl der LV Mitglieder
  • sollte ein Piratentreffen-Organisator keiner Unterorganisation zugehören, als Teilnehmer ohne Stimmrecht. Erhält der Piratentreffen-Organisator Zuspruch von 7% der stimmberechtigten Parteimitglieder der LO erhält er ebenso Stimmrecht. Die stimmberechtigten Parteimitglieder können dabei zeitgleich ihren Zuspruch nur einem Piratentreffen-Organisator geben.

Die für Abstimmungen notwendigen Quoren werden für den BZV aufgrund der tatsächlich gewählten und entsendeten Personen und nicht aufgrund der theoretisch möglichen Personen berechnet.

(9) Die Reihung der Entscheidungsbefugnis innerhalb der Landesorganisation ist bei höchster Entscheidungsgewalt zuerst gereiht, wie folgt:

  1. Basis
  2. BZV
  3. LV
  4. Task Force/Arbeitsgruppe.

Neuer Text
(8) Da aufgrund der Fläche von Niederösterreich die Mitglieder des Landesvorstandes nicht an allen Piratentreffen teilnehmen und nicht in allen Bezirken präsent sein können, wird das Organ Bezirksvertretung, kurz BZV, berufen. Mitglieder der Bezirksvertretung sind:

  • der gesamte Landesvorstand
  • der Landesrat
  • die Landesgeschäftsführung
  • 1 Vertreter jeder direkt zugehörigen Unterorganisation
  • sollte ein Piratentreffen-Organisator keiner Unterorganisation zugehören, als Teilnehmer ohne Stimmrecht. Erhält der Piratentreffen-Organisator Zuspruch von 7% der stimmberechtigten Parteimitglieder der LO erhält er ebenso Stimmrecht. Die stimmberechtigten Parteimitglieder können dabei zeitgleich ihren Zuspruch nur einem Piratentreffen-Organisator geben.

Die Bezirksvertretung ist ein rein informelles Organ und kann keine Beschlüsse fassen.

(9) Die Reihung der Entscheidungsbefugnis innerhalb der Landesorganisation ist bei höchster Entscheidungsgewalt zuerst gereiht, wie folgt:

  1. Basis
  2. LV
  3. Task Force/Arbeitsgruppe.

Begründung
Durch den legitimierten Einsatz elektronischer Medien auf allen Ebenen sind keine Beschlüsse der Bezirksvertretung und folge dessen auch keine eigens gewählten Mitglieder notwendig.

Änderung BZV-Sitzungen von Menodoros

  • Eingebracht von Menodoros am 3.11.12 um 14:01 Uhr per E-Mail an die LGF
  • Verändert von Menodoros am 6.11.12 um 14:52 Uhr per E-Mail an die LGF

Der Landesparteitag möge beschließen:
Die Landesgeschäftsordnung soll in §7(3) wie folgt geändert werden:

Alter Text
(3) Die BZV treten zumindest 2-monatlich zu Sitzungen zusammen. Sie ist beschlussfähig, wenn mindestens 40% seiner Mitglieder an der Sitzung teilnehmen.

  • Eingebracht von Menodoros am 3.11.12 um 13:50 Uhr per E-Mail an die LGF

Neuer Text
(3) Die BZV treten zumindest 2-monatlich zu informellen Sitzungen zusammen.

Begründung
Die Bezirksvertretung ist ein rein informelles Gremium und benötigt daher keine Quoren.

Entmachtung des BZVs von Menodoros

  • Eingebracht von Menodoros am 3.11.12 um 14:08 Uhr per E-Mail an die LGF

Der Landesparteitag möge beschließen:
In der Landesgeschäftsordnung soll §8 gelöscht und alle nachfolgenden Paragraphen neu nummeriert werden:

Alter Text
§8 Bezirksvertretung
(1) Die BZV kann jederzeit den LV überstimmen.
(2) Eine Entscheidung des BZV kann der LV nicht aufheben.
(3) Die BZV kann zwischen LPTs Entscheidungen als Vertretung der Teilnehmer der LPT treffen, sofern diese dringlich sind. Diese Entscheidungen müssen allen Piraten binnen einer Woche öffentlich bekannt gemacht werden. Ist die Entscheidung eine Änderung der LGO, muss diese zusätzlich bis Monatsende des folgenden Monats allen Piratenparteimitgliedern direkt zugestellt werden (z.B.: email) und zum nächsten LPT ausgewiesen werden. Jedes Landesorganisationsmitglied hat das Recht auf Einspruch gegen die Entscheidung oder Gegenantrag und Abstimmung auf dem LPT oder per Liquid Democracy. Bei Mehrheitsentscheid dagegen, ist die Änderung per sofort ungültig.
(4) Wird eine Entscheidung beeinsprucht gilt die jeweils gültige Abstimmungsfrist für Gegenanträge. Ist dem Einspruch stattgegeben muss die Entscheidung per sofort aufgehoben werden. Unterdessen gilt die temporäre Entscheidung.

Neuer Text
entfällt

Begründung
Die Bezirksvertretung ist ein rein informelles Organ und kann keine Beschlüsse fassen.

Änderung der Regelung der Außenvertretung von Menodoros

  • Eingebracht von Menodoros am 3.11.12 um 14:12 Uhr per E-Mail an die LGF

Der Landesparteitag möge beschließen:
In der Landesgeschäftsordnung soll §9(2) gelöscht werden:

Alter Text
(2) Die Ermächtigung zur offiziellen Außen-Vertretung der LO bei einer medien- oder öffentlichkeitswirksamen Veranstaltung oder Kontakt zu anderen Organisationen oder Parteien erfolgt ausschließlich durch einen LV Mehrheitsbeschluss.

Neuer Text
entfällt

Begründung
Die Außenvertretung wird gesondert in §12 geregelt.

Änderung der Regelung der Unterorganisationen von Menodoros

  • Eingebracht von Menodoros am 3.11.12 um 16:56 Uhr per E-Mail an die LGF

Der Landesparteitag möge beschließen:
Die Landesgeschäftsordnung soll in §5(7) wie folgt geändert werden:

Alter Text
(7) LO Mitglieder können eine direkt der LO zugehörige Unterorganisation gründen. Mitglieder von Unterorganisationen können eine direkt und alleinig der Unterorganisation zugehörige weitere Unterorganisation gründen. Die Gründung einer Unterorganisation muss durch den NÖ BZV genehmigt werden. Gehört ein Mitglied einer Unterorganisation an, gehört es auch den Organisationen, denen die Unterorganisation direkt zugehörig ist, an. Eine Unterorganisation benötigt die Zustimmung des NÖ BZV und mindestens 3 Piratenparteimitglieder.

Neuer Text
(7) Mitglieder der Landesorganisation Niederösterreich können eine direkt der Landesorganisation zugehörige Unterorganisation gründen. Mitglieder von Unterorganisationen können eine direkt und alleinig der Unterorganisation zugehörige weitere Unterorganisation gründen. Gehört ein Mitglied einer Unterorganisation an, gehört es auch den Organisationen, denen die Unterorganisation direkt zugehörig ist, an. Eine Unterorganisation benötigt mindestens 3 Piratenparteimitglieder. Die Gründung einer Unterorganisation kann durch den Landesvorstand innerhalb von 14 Tagen nach der Meldung der Unterorganisation an den Landesvorstand abgelehnt werden. Wird die Gründung der Unterorganisation vom Landesvorstand abgelehnt, so ist unmittelbar nach der Entscheidung eine Basisabstimmung über die Genehmigung der Reihungsliste innerhalb der Landesorganisation Niederösterreich auf einem Landesparteitag oder durch ein von Satzung und Ordnungen der Piratenpartei Österreichs legitimiertes elektronisches Medium durchzuführen. Bis zum Ende der Abstimmung gilt die Gründung der Unterorganisation als nicht genehmigt.

Begründung
Die Gründung einer Unterorganisation soll nicht durch Untätigkeit eines Organs verhindert werden. Eine Ablehnung soll durch Aktivität erfolgen.

Gegenantrag von Menodoros
  • Eingebracht von Menodoros am 12.11.12 um 10:51 Uhr per E-Mail an die LGF

Der Landesparteitag möge beschließen:
Die Landesgeschäftsordnung soll in §5(7) wie folgt geändert werden:

Alter Text
(7) LO Mitglieder können eine direkt der LO zugehörige Unterorganisation gründen. Mitglieder von Unterorganisationen können eine direkt und alleinig der Unterorganisation zugehörige weitere Unterorganisation gründen. Die Gründung einer Unterorganisation muss durch den NÖ BZV genehmigt werden. Gehört ein Mitglied einer Unterorganisation an, gehört es auch den Organisationen, denen die Unterorganisation direkt zugehörig ist, an. Eine Unterorganisation benötigt die Zustimmung des NÖ BZV und mindestens 3 Piratenparteimitglieder.

Neuer Text
(7) Unterorganisationen
i. Pro politischem Bezirk kann eine Bezirksorganisation als Unterorganisation der Landesorganisation Niederösterreich gegründet werden.
ii. Als Unterorganisation einer Bezirksorganisation kann pro Gemeinde eine Ortsorganisation gegründet werden. Existiert noch keine entsprechende Bezirksorganisation und keine andere Ortsorganisation im Bezirk, so übernimmt die Ortsorganisation bis zur Gründung einer Bezirksorganisation die Agenden der Bezirksorganisation.
iii. Die Gründung einer Unterorganisation kann durch den Landesvorstand innerhalb von 14 Tagen nach der Meldung der Unterorganisation an den Landesvorstand abgelehnt werden. Wird die Gründung der Unterorganisation vom Landesvorstand abgelehnt, so ist ohne Verzug nach der Entscheidung des Landesvorstandes eine Basisabstimmung über die Genehmigung der Unterorganisation innerhalb der Landesorganisation Niederösterreich auf einem Landesparteitag oder durch ein von Satzung und Ordnungen der Piratenpartei Österreichs legitimiertes elektronisches Medium durchzuführen. Bis zum Ende der Abstimmung gilt die Gründung der Unterorganisation als nicht genehmigt.

Begründung
Die bisherige Definition ist zu unklar und die Gründung einer Unterorganisation soll nicht durch Untätigkeit eines Organs verhindert werden. Eine Ablehnung soll durch Aktivität erfolgen.

Änderung der Wahl des Landesschatzmeisters von Menodoros

  • Eingebracht von Menodoros am 3.11.12 um 17:07 Uhr per E-Mail an die LGF

Der Landesparteitag möge beschließen:
Die Landesfinanzordnung soll in §2(2) wie folgt geändert werden:

Alter Text
(2) Der Landesschatzmeister und sein Stellvertreter werden in einer von den Mitgliedern der Landesgeschäftsführung durchgeführten Wahl nach den Regeln von Bundes- und der Landeswahlordnung ermittelt. Wird aufgrund der Wahl kein Landesschatzmeister ermittelt, so ernennt der Landesvorstand mit einfacher Mehrheit den Landesschatzmeister und seinen Stellvertreter.

Neuer Text
(2) Der Landesschatzmeister und sein Stellvertreter werden durch den Landesparteitag gewählt.

Begründung
Adäquat zur Wahl des Bundesschatzmeisters sollte auch der Landesschatzmeister von der Basis gewählt werden..

Änderung Unterorganisationen von Menodoros

  • Zurückgezogen von Menodoros am 12.11.12 um 10:51 Uhr per E-Mail an die LGF

*Eingebracht von Menodoros am 4.11.12 um 15:22 Uhr per E-Mail an die LGF Der Landesparteitag möge beschließen:
Die Landesgeschäftsordnung soll in §5(7) wie folgt geändert werden:

Alter Text
(7) LO Mitglieder können eine direkt der LO zugehörige Unterorganisation gründen. Mitglieder von Unterorganisationen können eine direkt und alleinig der Unterorganisation zugehörige weitere Unterorganisation gründen. Die Gründung einer Unterorganisation muss durch den NÖ BZV genehmigt werden. Gehört ein Mitglied einer Unterorganisation an, gehört es auch den Organisationen, denen die Unterorganisation direkt zugehörig ist, an. Eine Unterorganisation benötigt die Zustimmung des NÖ BZV und mindestens 3 Piratenparteimitglieder.

Neuer Text
(7) Unterorganisationen
i. Pro politischem Bezirk kann eine Bezirksorganisation als Unterorganisation der Landesorganisation Niederösterreich gegründet werden.
ii. Als Unterorganisation einer Bezirksorganisation kann pro Gemeinde eine Ortsorganisation gegründet werden. Existiert noch keine entsprechende Bezirksorganisation und keine andere Ortsorganisation im Bezirk, so übernimmt die Ortsorganisation bis zur Gründung einer Bezirksorganisation die Agenden der Bezirksorganisation.
iii. Die Gründung einer Unterorganisation kann durch den Landesvorstand innerhalb von 14 Tagen nach der Meldung der Unterorganisation an den Landesvorstand abgelehnt werden. Wird die Gründung der Unterorganisation vom Landesvorstand abgelehnt, so ist ohne Verzug nach der Entscheidung des Landesvorstandes eine Basisabstimmung über die Genehmigung der Unterorganisation innerhalb der Landesorganisation Niederösterreich auf einem Landesparteitag oder durch ein von Satzung und Ordnungen der Piratenpartei Österreichs legitimiertes elektronisches Medium durchzuführen. Bis zum Ende der Abstimmung gilt die Gründung der Unterorganisation als nicht genehmigt.

Begründung
Die bisherige Definition ist zu unklar und die Gründung einer Unterorganisation soll nicht durch Untätigkeit eines Organs verhindert werden. Eine Ablehnung soll durch Aktivität erfolgen.

Erweiterung Reihenfolge Beschluss/Ausführung von Menodoros

  • Eingebracht von Menodoros am 6.11.12 um 15:11 Uhr per E-Mail an die LGF

Der Landesparteitag möge beschließen:
Die Landesgeschäftsordnung soll in §7 wie folgt erweitert werden:

Alter Text
entfällt.

Neuer Text
(12) Innerhalb der Landesorganisation Niederösterreich werden zuerst Beschlüsse gefasst und erst danach die daraus resultierenden Tätigkeiten durchgeführt. Eine Änderung der Reihenfolge ist nicht zulässig.

Begründung
Zuletzt wurde darauf verwiesen, dass die Reihenfolge von Beschluss und daraus resultierender Tätigkeit in der Landesgeschäftsordnung nicht klar geregelt ist.

Neue Geschäftsordnung von mitom2

  • Eingebracht von mitom2 am 9.11.12 um 01:03 Uhr per E-Mail an die LGF

Als Landesgeschäftsordnung soll folgender Text ratifiziert werden:

LGO der LO NÖ.
§ 1) Diese LGO existiert, weil und solange übergeordnete Regelwerke dies verlangen.
§ 2) Sämtliche Rechte und Pflichten sowie auf LO-Ebene abgebildete Organe entsprechen denen der BO; Ggf. werden Organe nicht gebildet, wenn die LGV dies mit einfacher Mehrheit beschließt.
§ 3) Die Größe der Organe entspricht der Größe der Organe der BO. Größenveränderungen durch BGV oder LQFB haben direkte und sofortige auswirkung auf die LO NÖ.
§ 4) Auf BO-Ebene eventuell vorhandene Zustimmungsquoren für Organmitgliedschaften sind inexistent, um § 3) LGO NÖ zu Ermöglichen.
§ 5) Alles Weitere wird duch Regelungen auf BO-Ebene definiert; Die LO hat neben dieser LGO nur solche LO-Regelwerke, welche von übergeordneten Regelwerken ausdrücklich verlangt werden.

Begründung:
https://lqfb.piratenpartei.at/initiative/show/1159.html
haben wir ein völlig seltsames konstrukt einer mehrseitigen finanzordnung. brauchbar davon: § 5 (5) - sonst nix.
mit den kürzlich auf der BGV durchgeführten satungsänderungen können wir flexibler agieren; bürokratische monsterkonstrukte werden dadurch nicht mehr gebraucht.

Gegenantrag von Menodoros

Der Landesparteitag möge beschließen:
Die Landesgeschäftsordnung soll weiterhin als eigenständige Ordnung innerhalb der Landesorganisation Niederösterreich existieren:

Alter Text
entfällt

Neuer Text
entfällt

Begründung
Die Landesgeschäftsordnung der Landesorganisation Niederösterreich enthält viele Definitionen, welche weder in Bundessatzung noch in der Bundesgeschäftsordnung geregelt sind. Beispielhaft werden die Definitionen zu

  • Unterorganisationen
  • Landesbeitrag
  • Definition der Organe
  • Zusammensetzung der Organe
  • Abhaltung der Landesparteitage
  • Geschäftsordnung von Arbeitsgruppen

angeführt.

Änderung Mitgliedschaft in Unterorganisationen von Menodoros

  • Eingebracht von Menodoros am 9.11.12 um 23:51 Uhr per E-Mail an die LGF

Der Landesparteitag möge beschließen:
Die Landesgeschäftsordnung soll in §3(3) wie folgt geändert werden:

Alter Text
(3) Jedes Mitglied kann nur einer direkt der Landesorganisation zugehörigen Unterorganisation angehören. Ist ein Mitglied einer Unterorganisation der Unterorganisation zugehörig, so ist es automatisch jener Unterorganisation zugehörig.

Neuer Text
(3) Jedes Mitglied kann nur einer Ortsorganisation angehören und ist automatisch Mitglied der übergeordneten Bezirksorganisation, sofern eine solche existiert.

Begründung
Die bisherige Definition ist einfach unklar und teilweise nichtssagend.

Änderung Beschlussfähigkeit des LV von Menodoros

  • Eingebracht von Menodoros am 10.11.12 um 00:30 Uhr per E-Mail an die LGF

Der Landesparteitag möge beschließen:
Die Landesgeschäftsordnung soll in §5(3) wie folgt geändert werden:

Alter Text
(3) Der Landesvorstand setzt sich aus fünf Mitgliedern der LO zusammen. Er wird ausschließlich anlässlich eines LPT gewählt.

Neuer Text
(3) Der Landesvorstand setzt sich aus fünf Mitgliedern der LO zusammen. Er wird ausschließlich anlässlich eines LPT gewählt. Sollte der Landesvorstand nicht vollständig besetzt sein, so ist er weiterhin beschlussfähig, wenn er aus mindestens 2 Mitgliedern besteht.

Begründung
Die bisherige Definition ist nicht ausreichend. Nach Rücktritten und noch nicht erfolgter bzw. bei nichtmöglicher Nachrückung muss der Landesvorstand auch handlungsfähig bleiben.

Änderung Zusammensetzung LGF von Menodoros

  • Eingebracht von Menodoros am 10.11.12 um 01:14 Uhr per E-Mail an die LGF
  • Geändert von Menodoros am 10.11.12 um 01:18 Uhr per E-Mail an die LGF

Der Landesparteitag möge beschließen:
Die Landesgeschäftsordnung soll in §5(4) wie folgt geändert werden:

Alter Text
(4) Die Landesgeschäftsführung (LGF) setzt sich aus zumindest zwei Mitgliedern der LO zusammen. Ihre Größe wird am die LGF wählenden LPT bestimmt. Die LGF ist für die Budgeterstellung, sowie die Mitgliederverwaltung der Landesorganisation verantwortlich.

Neuer Text
(4) Die Landesgeschäftsführung setzt sich aus drei Mitgliedern, dem Landesschatzmeister, seinem Stellvertreter und einem für die Mitgliederverwaltung zuständigen Mitglied, zusammen. Die LGF ist für die Budgeterstellung, sowie die Mitgliederverwaltung der Landesorganisation verantwortlich. Die Wahl des Landesschatzmeisters, seines Stellvertreters und des für die Mitgliederverwaltung zuständigen Mitglieds der Landesgeschäftsführung werden mittels getrennter Wahlen direkt am Landesparteitag gewählt.

Begründung
Die bisherige Definition ist nicht ausreichend.

Änderung Finanzverantwortlichkeit von Menodoros

  • Eingebracht von Menodoros am 10.11.12 um 01:26 Uhr per E-Mail an die LGF

Der Landesparteitag möge beschließen:
Die Landesgeschäftsordnung soll in §5(5) wie folgt geändert werden:

Alter Text
(5) Die Rechnungsprüfung erfolgt entweder durch zumindest einen auf einem LPT gewählten Rechnungsprüfer oder wird durch die Rechnungsprüfung der Bundesorganisation durchgeführt. Ihre Mitglieder dürfen keinem anderen Organ der LO angehören.

Neuer Text
(5) Der Landesschatzmeister und sein Stellvertreter sind dem Bundesschatzmeister gegenüber für die ordentliche Buchführung verantwortlich.

Begründung
Da die Landesorganisation keine Rechtspersönlichkeit ist, obliegt die komplette Verantwortung dem Bundesschatzmeister.

Änderung Abgesandter zum Länderrat von Menodoros

  • Eingebracht von Menodoros am 10.11.12 um 01:35 Uhr per E-Mail an die LGF

Der Landesparteitag möge beschließen:
Die Landesgeschäftsordnung soll in §5(6) wie folgt geändert werden:

Alter Text
(6) Der LR ist eine zu entsendende Person. Er wird nach Wahlordnung durch LPT und LV gewählt.

Neuer Text
(6) Der Abgesandte zum Länderrat ist eine zu entsendende Person. Die für die Entsendung zur Verfügung Kandidaten werden durch den Landesparteitag gewählt. Die Entsendung erfolgt durch den Landesvorstand durch Wahl eines am Landesparteitag gewählten Kandidaten.

Begründung
Der Landesvorstand soll wie bisher die Möglichkeit haben, den Abgesandten zum Länderrat zu bestimmen. Damit kann die Landesorganisation Niederösterreich auch bei Abwesenheit des Abgesandten einen Ersatz bestimmen. Damit kann die Landesorganisation immer bei Sitzungen des Länderrats und des erweiterten Landesvorstandes immer stimmberechtigt teilnehmen. Neu ist die Einschränkung, dass der Landesvorstand die am Landesparteitag gewählten mögliche Kandidaten nicht ignorieren kann.

Gegenantrag von Menodoros
  • Eingebracht von Menodoros am 12.11.2012 um 11:16 Uhr per E-Mail an die LGF

Der Landesparteitag möge beschließen:
Die Landesgeschäftsordnung soll §5(6) gelöscht werden und die nachfolgenden Absätze sollen entsprechend neu nummeriert werden:

Alter Text
(6) Der LR ist eine zu entsendende Person. Er wird nach Wahlordnung durch LPT und LV gewählt.

Neuer Text
entfällt

Begründung
Der Abgesandte zum Länderrat ist bereits in der Bundessatzung §12 definiert und die Wahl wird in der Landeswahlordnung geregelt.

Änderung von BZV zu ELV von Burnoutberni

  • Eingebracht von Burnoutberni am 10.11.12 um 12:38 Uhr direkt im Wiki

Der Landesparteitag möge beschließen:
Alle aufgrund der Regeln der deutschen Sprache angepassten Formen der Wörter Bezirksvertretung, Bezirksvertreter sowie BZV sind durch den Wortlaut "Erweiterter Landesvorstand" bzw. ELV bzw. aufgrund der Regeln der deutschen Sprache angepasste Formen dieser Wortlaute zu ersetzen.

Begründung
Viele andere Landesorganisationen haben ein ähnliches Organ wie die BZV, jedoch analog zum EBV als ELV bezeichnet. Um die Verständigung mit der Bundesorganisation und anderen Landesorganisationen zu erleichtern soll der BZV ebenfalls in ELV umbenannt werden.

Abschaffung des BZV von Burnoutberni

  • Eingebracht von Burnoutberni am 10.11.12 um 12:57 Uhr direkt im Wiki

Der Landesparteitag möge beschließen:
Das Organ Bezirksvertretung bzw. Bezirksvertreter bzw. BZV soll abgeschafft werden und an sämtlichen Stellen aus allen Regelwerken der LO Niederösterreich entfernt werden. Insbesonders folgenden Teile der Landesgeschäftsordnung sollen ersatzlos gestrichen werden: §5 Abs. 8, §5 Abs. 9 Punkt ii), in §6 Abs. 9 folgender Wortlaut: ", sowie den gewählten BZV-Mitgliedern als Gesamtes erneut das Vertrauen ausgesprochen werden.", in §7 Abs. 1 folgender Wortlaut: "Eine Sitzung des LV kann auch im Rahmen einer BZV-Sitzung stattfinden, wobei Anträge an den LV nur durch die Mitglieder des LV behandelt werden. Beratend können alle anderen Mitglieder der BZV an der Sitzung teilnehmen.", §7 Abs. 3, §8, §13 sowie in §14 Abs. 1 folgender Wortlaut: " oder in dringenden Fällen mit Mehrheit von 2/3 des BZV". Etwaiige durch die Entfernung der Texte aus den Regelwerken entstehende Lücken sollen durch automatische Neunummerierung der nachfolgenden Textteile, mit den Regeln der deutschen Sprache konform gefüllt werden.

Begründung
Die bisherigen Entscheidungen des BZV waren teilweise dubios und haben gezeigt, dass ein solches Organ mit dieser großen Menge an Macht innerhalb der LO Niederösterreich derzeit nicht tragbar ist. Weiters können seit der BGV 2012.2 so gut wie alle Entscheidungen des BZV auch über Mittel der LiquidDemocracy gefällt werden.


Verkleinerung des LV auf 3 Personen von Burnoutberni

  • Eingebracht von Burnoutberni am 10.11.12 um 13:06 direkt im Wiki

Der Landesparteitag möge beschließen:
§5 Abs. 3 der Landesgeschäftsordnung soll durch den folgenden Wortlaut ersetzt werden:
"Der Landesvorstand setzt sich aus drei Mitgliedern der LO zusammen. Er wird ausschließlich anlässlich eines LPT gewählt. Sollte der Landesvorstand nicht vollständig besetzt sein, so ist er weiterhin beschlussfähig, wenn er aus mindestens 2 Mitgliedern besteht."

Begründung
Der Arbeitsaufwand des LV lässt sich auch von 3 Personen bewältigen, außerdem sollten wir aufgrund der geringen Anzahl der aktiven Mitglieder über eine Verkleinerung des Organes nachdenken.

Variable Anzahl an Personen im LV von Burnoutberni

  • Eingebracht von Burnoutberni am 10.11.12 um 13:06 direkt im Wiki

Der Landesparteitag möge beschließen:
§5 Abs. 3 der Landesgeschäftsordnung soll durch den folgenden Wortlaut ersetzt werden:
"Der Landesvorstand setzt sich aus einer durch den Landesparteitag unmittelbar vor der Wahl des Organes bestimmten Anzahl an Mitgliedern der LO zusammen. Er wird ausschließlich anlässlich eines LPT gewählt. Sollte der Landesvorstand nicht vollständig besetzt sein, so ist er weiterhin beschlussfähig, wenn er aus mindestens 2 Mitgliedern besteht."

Begründung
Auch auf Bundesebene ist die Anzahl der Mitglieder der Organe nicht fix geregelt, sondern wird vor jeder Neuwahl neu bestimmt.

Ankündigung von Sitzungen von Burnoutberni

  • Eingebracht von Burnoutberni am 10.11.12 um 13:14 direkt im Wiki

§7 Abs. 5 der Landesgeschäftsordnung soll durch den folgenden Wortlaut ersetzt werden:
"Eine Sitzung jedes Organs muss mit mindestens 7 Tage Vorlaufzeit durch ein Mitglied des jeweiligen Organs direkt an alle Organmitglieder angekündigt werden. Sollte dazu ein Zugriff auf die Mitgliederdatenbank von Nöten sein, so hat die Landesgeschäftsführung die Ankündigung der jeweiligen Sitzung zu unterstützen."

Begründung
Derzeit ist es Aufgabe der LGF Sitzung aller Organe an die Organmitglieder anzukündigen. Davon abgesehen, dass bisher die LGF dieser Aufgabe in der Praxis nicht nachgekommen ist, ist es den Organen selbst zu zumuten, dass sie es schaffen die Termine der Sitzungen untereinander zu koordinieren. Im Zweifelsfall kann auch weiterhin die LGF um Unterstützung gebeten werden.

Gegenantrag von Menodoros
  • Eingebracht von Menodoros am 17.11.12 um 22:34 Uhr per E-Mail an die LGF

Der Landesparteitag möge beschließen:
Die Landesgeschäftsordnung soll §7(5) nicht geändert werden.

Alter Text
(5) Eine Sitzung jedes Organs muss mit mindestens 7 Tage Vorlaufzeit durch die LGF direkt an Organmitglieder angekündigt werden.

Neuer Text (unverändert)
(5) Eine Sitzung jedes Organs muss mit mindestens 7 Tage Vorlaufzeit durch die LGF direkt an Organmitglieder angekündigt werden.

Begründung
Es haben nur die Mitglieder von Landesvorstand und Landesgeschäftsführung Zugriff auf die Daten in der Mitgliederverwaltung. Der Landesvorstand hat regelmäßige Sitzungen und die Landesgeschäftsführung beruft sich selbst ein. Alle anderen Organe können daher nur über die Landesgeschäftsführung Sitzungen einberufen. Die wenigen Ausnahmen, in denen eine Einberufung für eine außerordentliche Sitzung des Landesvorstandes stattfindet, kann auch die Landesgeschäftsführung erledigen.

Spontananträge von Chilli

  • Eingebracht von Chilli am 10.11.12 direkt im Wiki

Antrag auf Zulassung von Spontananträgen

Gegenantrag von Menodoros
  • Eingebracht von Menodoros am 17.11.12 um 22:34 Uhr per E-Mail an die LGF

Der Landesparteitag möge keine Spontananträge zulassen.

Alter Text
entfällt

Neuer Text
entfällt

Begründung
Die Landesgeschäftsordnung lässt sehr zeitnahe Anträge und Gegen- und Zusatzanträge zu. Die Zulassung von Spontananträgen macht die Planung und Durchführung eines Landesparteitages unmöglich. Außerdem wären lange Sitzungsunterbrechungen notwendig, da für die Ausarbeitung von Gegen- und Zusatzanträgen von Spontananträgen ausreichend Zeit zur Verfügung gestellt werden müsste. Würde dafür keine Zeit gegeben, so würde das eine massive Ungleichbehandlung zwischen fristgerechten und Spontananträgen bedeuten.

Spontankandidaturen von Chilli

  • Eingebracht von Chilli am 10.11.12 direkt im Wiki

Antrag auf Zulassung von Spontankandidaturen

Gegenantrag von Menodoros
  • Eingebracht von Menodoros am 17.11.12 um 22:34 Uhr per E-Mail an die LGF

Der Landesparteitag möge keine Spontankandidaturen zulassen.

Alter Text
entfällt

Neuer Text
entfällt

Begründung
Die Landesgeschäftsordnung lässt sehr zeitnahe Kandidaturen zu. Spontankandidaturen sind daher nicht notwendig und würden eine Ungleichbehandlung gegenüber den fristgerechten Kandidaturen bedeuten.

Mehrfachfunktionen im BZV von Chilli

  • Eingebracht von Chilli am 10.11.12 direkt im Wiki

Der Landesparteitag möge beschließen:
Die Landesgeschäftsordnung soll in §5(8) und (9) wie folgt geändert werden:

Alter Text
(8) Da aufgrund der Fläche von Niederösterreich die Mitglieder des Landesvorstandes nicht an allen Piratentreffen teilnehmen und nicht in allen Bezirken präsent sein können, wird das Organ Bezirksvertretung, kurz BZV, berufen. Mitglieder der Bezirksvertretung sind:

  • der gesamte Landesvorstand
  • der Landesrat
  • die Landesgeschäftsführung
  • 1 Vertreter jeder direkt zugehörigen Unterorganisation
  • durch am LPT gewählte Mitglieder in gleicher Anzahl der LV Mitglieder
  • sollte ein Piratentreffen-Organisator keiner Unterorganisation zugehören, als Teilnehmer ohne Stimmrecht. Erhält der Piratentreffen-Organisator Zuspruch von 7% der stimmberechtigten Parteimitglieder der LO erhält er ebenso Stimmrecht. Die stimmberechtigten Parteimitglieder können dabei zeitgleich ihren Zuspruch nur einem Piratentreffen-Organisator geben.

Neuer Text
(8) Da aufgrund der Fläche von Niederösterreich die Mitglieder des Landesvorstandes nicht an allen Piratentreffen teilnehmen und nicht in allen Bezirken präsent sein können, wird das Organ Bezirksvertretung, kurz BZV, berufen. Mitglieder der Bezirksvertretung sind:

  • der gesamte Landesvorstand
  • der Landesrat
  • die Landesgeschäftsführung
  • 1 Vertreter jeder direkt zugehörigen Unterorganisation
  • durch am LPT gewählte Mitglieder in gleicher Anzahl der LV Mitglieder
  • sollte ein Piratentreffen-Organisator keiner Unterorganisation zugehören, als Teilnehmer ohne Stimmrecht. Erhält der Piratentreffen-Organisator Zuspruch von 7% der stimmberechtigten Parteimitglieder der LO erhält er ebenso Stimmrecht. Die stimmberechtigten Parteimitglieder können dabei zeitgleich ihren Zuspruch nur einem Piratentreffen-Organisator geben.

Eine Person hat nur eine Stimme im BZV auch wenn sie mehrere Funktionen wahrnimmt.

Begründung
Da wir noch eine sehr kleine Organisation sind, haben einige Mitglieder mehrere Funktionen. Deswegen Klarstellung.

Landesauschluß von Chilli

  • Eingebracht von Chilli am 10.11.12 direkt im Wik

Änderung der LGO so daß analog dem Mißtrauensenantrag auch ein Antrag auf Auschluß aus der Landesorganisation durchgeführt werden kann.

Begründung
Schaffung einer Möglichkeit um Personen die nachhaltig gegen die eigenen Landesorganisation arbeiten aus der Organisation ausschließen zu können.

Gegenantrag von Menodoros
  • Eingebracht von Menodoros am 17.11.12 um 22:34 per E-Mail an die LGF

Der Landesparteitag möge beschließen:
Es ist nicht notwendig, einen eigenen Paragraphen für einen Landesausschluss zu schaffen.

Alter Text
entfällt

Neuer Text
entfällt

Begründung
Verstöße von Mitgliedern werden in Satzung und Ordnungen des Bundes geregelt und auch die Ahndungen werden dort geregelt.

Größe des LV's von PiratPapaJoe

  • Der Landesparteitag der Piratenpartei Niederösterreich beschließt die Größe des LV's:
    • 3
    • 5
    • 7

Begründung
Die Größe des LV's soll vom LPT bestimm werden

Größe der LGF von PiratPapaJoe

--PiratPapaJoe 23:48, 10. Nov. 2012 (CET)

  • Der Landesparteitag der Piratenpartei Niederösterreich beschließt die Größe der LGF:
    • 2
    • 3
    • 4
    • 5

Begründung
Die Größe der LGF soll vom LPT bestimm werden

Organ Ordnungshüter

--PiratPapaJoe 23:48, 10. Nov. 2012 (CET)

  • Der Landesparteitag der Piratenpartei Niederösterreich beschließt um Einhaltung des Codex, der respektvollen Umgangsformen untereinander und Schaden an der Partei aufzeigen zu können die Berufung eines inneren Ordnungshüters. Seine Aufgabe ist es Einhaltung des Codex, respektvollen Umgang, Zusammenhalt der Partei, sowie zur Vermeidung von Parteischädigendem Verhalten Fehlverhalten aufzuzeigen, zu verwarnen und im Ernstfall ein Mitglied auch aus der Landesorganisation zu verweisen. Eine Verweisung der Landesorganisation darf nur bei vorangehenden 2-maligen offiziell dokumentierten Verwarnungen erfolgen. Der 3.Verweis kann, nach Ermessen des Ordnungshüters der Verweis der Landesorganisation sein. Ein Verweis ist von der LGF unverzüglich nach Erhalt durchzuführen. Der Ordnungshüter kann am LPT oder von der BZV mit Mehrheit ernannt oder abgesetzt werden. Um Willkür und Beeinflussung zu einem gewünschten Ergebnis durch Ersetzen des Ordnungshüters zu vermeiden darf er Während einer laufenden Untersuchung für diese nicht abgesetzt werden, sondern muss diese Untersuchung mit einem Ergebnis abschließen.

Begründung
Streitende Parteimitglieder schaden der Partei. Es muss eine Person geben, die wie in der Schule der Lehrer, ermahnt, warnt, zu Benehmen und zur Ordnung ruft. Es hat sich sowohl in Bund, als auch Land gezeigt, dass die Hürde bei Gremien und Abstimmungen zu hoch ist und jede Abstimmung zwischen den Abstimmenden Schaden an der Zusammenarbeit entstehen lässt. Dadurch gibt es kaum Ermahnungen und die Mittel sind oft Ausschluss, Misstrauensantrag, etc. Es fehlt ein funktionierendes Korrektiv in der Partei. Eine Person, die hier entscheidet kann dieses Korrektiv unter Berücksichtigung der sozialen Aspekte übernehmen.

Gegenantrag von Menodoros

Der Landesparteitag möge beschließen:
Es wird kein Organ "Ordnungshüter" geschaffen.

Alter Text
entfällt

Neuer Text
entfällt

Begründung
Solch ein Organ ist eine Schande für jede demokratische Partei, aber im Besonderen für eine der Basisdemokratie verschriebenen Partei wie die Piratenpartei Österreichs. Eine einzelne Person soll ohne jedwede Kontrolle oder Einspruchsmöglichkeit und ohne eindeutige Grundlagen eine Person sanktionieren. Damit könnte dieses Organ jedes Mitglied eines Organs seines Amtes entheben, da mit der fehlenden Zugehörigkeit zur Landesorganisation Niederösterreich eine der Grundvoraussetzungen für die Ausübung des Amtes wegfallen würde. Zusammen mit der im Antrag zu "Vorsitzender des LV" definierten Denunzierungspflicht ergibt das eine Regelung, die im deutschsprachigen Raum ihresgleichen sucht und zuletzt vor 67 bzw. 22 Jahren in Deutschland abgeschafft wurde.

LGO Änderungen von PiratPapaJoe

--PiratPapaJoe 23:48, 10. Nov. 2012 (CET)

  • Der Landesparteitag der Piratenpartei Niederösterreich beschließt:
    • Paragraph BZV
      • Zum Verständnis mit anderen LO's werden die BZV zu Erweiterter Landesvorstand (ELV) umbenannt.
      • Der ELV erhält Vorabentscheidungsbefugniss und kann von anderen Organen für eine Entscheidung angerufen werden.
      • Der ELV kontrolliert die Organe und fungiert als Vertretung der Basis. Er darf jedem Organ mit Mehrheit das Misstrauen aussprechen. Wird das Misstrauen ausgesprochen sind unmittelbar binnen 6 Wochen Neuwahlen anzusetzen. Bei ausgesprochenem Misstrauen kann der ELV entscheiden die bestehenden Organmitglieder bis zur Neuwahl weiter in
      • Der ELV hat nicht das Recht Einzel-Entscheidungen zu überstimmen.
      • Der ELV hat jedoch das Recht in dringlichen Fällen mit Mehrheitsabstimmung die LGO ändern zu dürfen. Diese Entscheidung muss binnen 1 Woche der Basis bekannt gemacht werden. Die Basis hat das Recht diese daraufhin mit Mehrheitsentscheid zu überstimmen.
      • Der ELV hat eine Kommunikationsfunktion, insbesondere zwischen LV und Basis. Jedes Mitglied verpflichtet sich über aktuelle Entscheidungen des LV's über z.B. das Abstimmungsregister oder das LV/LGF Protokoll zu informieren und diese nach eigenem Ermessen an die Basis weiterzugeben.
  • Beschlüsse dürfen in jedem Organ zu jeder Zeit gefasst werden, es bedarf hierzu keiner Sitzung. Bei keiner Sitzung ist die Grundgesamtmenge (z.B.: für eine Mehrheit) die Gesamtzahl der Organmitglieder. (Anm.: in einer Sitzung sind die Grundgesamtmenge die Anwesenden Sitzungsteilnehmer)

Begründung

Reformulierung des Misstrauensantrag als Amtsenthebung

--PiratPapaJoe 23:48, 10. Nov. 2012 (CET)

  • Der Misstrauensantrag soll analog als Amtsenthebungsantrag geführt werden.

Begründung
Misstrauensantrag auf Bundesebene

Gegenantrag von Menodoros
  • Eingebracht von Menodoros am 17.11.12 um 22:31 Uhr per E-Mail an die LGF

Der Landesparteitag möge beschließen:
Es soll innerhalb der Landesorganisation Niederösterreich keine wie immer gearteten Umdeutungen, ... zum Misstrauensantrag auf Bundesebene geben.

Alter Text
entfällt

Neuer Text
entfällt

Begründung
Mit dem gestellten Antrag soll nur wieder Sonderrecht unter Umgehung der Regelungen auf Bundesebene geschaffen werden.

Gegenantrag von PiratPapaJOe

--PiratPapaJoe 23:44, 17. Nov. 2012 (CET)

  • Der Misstrauensantrag soll analog als Regeln über die Absetzung von Mitgliedern der Landesorgane geführt werden.

Begründung
Das ist die Formulierung, die konform mit der Bundesregelung unterstützt wird.

Vorsitzender des LV

--PiratPapaJoe 23:48, 10. Nov. 2012 (CET)

  • Der LV wählt einen Vorsitzenden und Stellvertretenden, die die Partei ohne Notwendigkeit einer Abstimmung nach außen und innen vertreten dürfen. Er ist für Ordnungsrufe im LV, sowie Zusammenhalt des LV verantwortlich. Unstimmigkeiten muss er zur Sprache bringen. Er muss eine Person/Organ (Ordnungshüter) anrufen, die offiziell Verwarnungen oder Ausschlüsse entscheiden darf anrufen, sollten Verstösse oder Selbstbschäftigung von einzelnen LV Mitgliedern propagiert werden. Alle anderen LV's sind verpflichtet diese dem Vorsitzenden zu melden. Für LV's gelten aufgrund ihrer Vorbildfunktion im Vergleich zu Mitgliedern wesentlich strengere Regeln. Weitere Personen dürfen die Partei ebenso repräsentieren, jedoch gibt es bereits jedenfalls eine Person.
Gegenantrag von Menodoros
  • Eingebracht von Menodoros am 17.11.12 um 22:34 Uhr per E-Mail an die LGF

Der Landesparteitag möge beschließen:
Es wird kein Vorsitzender des LV geschaffen.

Alter Text
entfällt

Neuer Text
entfällt

Begründung
Es widerspricht der basisdemokratischen Gesinnung der Piratenpartei Österreichs und wurde aus gutem Grund auf Bundesebene bereits abgeschafft. Weitere Begründungen sind bereits im Gegenantrag zum Organ Ordnungshüter enthalten.

Gegenantrag: Vorsitzender des LV

--PiratPapaJoe 23:59, 17. Nov. 2012 (CET)

  • Um Professionalität walten zu lassen und insbesondere eine gegenwärtige Situation, wie in der LO NÖ nicht nochmal entstehen lassen zu können beschließt der LPT:
    • Der LV wählt einen Vorsitzenden und Stellvertretenden, die die Partei ohne Notwendigkeit einer Abstimmung nach außen und innen vertreten darf und besonderer Vorbildwirkung inne hat. Er ist verantwortlich für die innere Ordnung im LV. Er ist für Ordnungsrufe im LV, sowie Zusammenhalt des LV verantwortlich. Sollten trotz seiner Vermittlungstätigkeit Verstösse, insbesondere Codex, oder Selbstbeschäftigung von einzelnen LV Mitgliedern propagiert werden, muss er dies zur Sprache bringen. Er muss eine Person/Organ (Ordnungshüter) anrufen, das offiziell Verwarnungen oder Ausschlüsse entscheiden. Alle LV's insbesondere, aber auch Mitglieder sind hierbei aufgerufen mitzuhelfen. Für LV's gelten aufgrund ihrer Vorbildfunktion im Vergleich zu Mitgliedern wesentlich strengere Regeln. Weitere Personen dürfen die Partei ebenso repräsentieren, jedoch gibt es bereits jedenfalls eine Person.
    • Der LV kann mit einfacher Mehrheit den Vorsitzenden und Stellvertreter abwählen.

Begründung:

  • Es muss möglich sein, aus einer Situation, wie der jetzigen in NÖ ohne einen LPT mit Neuwahlen heraus zu kommen. Die designierte Zuteilung einer verantwortlichen Person für die innere Ordnung, mit Verantwortung und Entscheidungskompetenz ist eine solche Lösung. Für die Verantwortung für diese Aufgabe wird nicht nur die Verantwortung, sondern auch Entscheidungskompetenz vergeben. Dieses kann aber auch - aber nur gemeinsam (!) - entzogen werden

Antragsfristen LPT von Menodoros

  • Eingebracht von Menodoros am 10.11.12 um 20:35 Uhr per E-Mail an die LGF

Der Landesparteitag möge beschließen:
Die Landesgeschäftsordnung soll in §6(3) wie folgt geändert werden:

Alter Text
(3) Antragsmindestfristen für einen LPT sind:
i. Anträge: 2 Wochen
ii. Antragsfrist Gegen-/Zusatzanträge und Kandidaturen: 1 Woche

Neuer Text
(3) Antragsfristen für einen Landesparteitag sind für
i. Anträge: 2 Wochen
ii. Gegen- und Zusatzanträge sowie Kandidaturen: 1 Woche

Die bisherige Formulierung war redundant und nicht ganz korrekt.

Mindestanzahl LV Sitzung von Chilli

  • Eingebracht von Chilli am 10.11.12 direkt im Wiki

Der Landesparteitag möge beschließen:
In der Landesgeschäftsordnung soll §7(1) ersetz werden:

Alter Text
Der LV tritt zumindest vierzehntätig zu Sitzungen zusammen. Länderrat und ein Mitglied der LGF nehmen ebenso beratend an der Sitzung teil. Eine Sitzung des LV kann auch im Rahmen einer BZV-Sitzung stattfinden, wobei Anträge an den LV nur durch die Mitglieder des LV behandelt werden. Beratend können alle anderen Mitglieder der BZV an der Sitzung teilnehmen. Eine LV-Sitzung ist beschlussfähig, wenn zumindest 40% seiner Mitglieder an der Sitzung teilnehmen. Zumindest einmal im Monat findet eine LV Sitzung unter Verwendung technischer Hilfsmittel statt, sodass Mitglieder aus ganz Österreich mit Computer und Internet Anschluss die Möglichkeit haben teilzunehmen.

Neuer Text
Der LV tritt zumindest vierzehntätig zu Sitzungen zusammen. Länderrat und ein Mitglied der LGF nehmen ebenso beratend an der Sitzung teil. Eine Sitzung des LV kann auch im Rahmen einer BZV-Sitzung stattfinden, wobei Anträge an den LV nur durch die Mitglieder des LV behandelt werden. Beratend können alle anderen Mitglieder der BZV an der Sitzung teilnehmen. Eine LV-Sitzung ist beschlussfähig, wenn zumindest 40% seiner Mitglieder an der Sitzung teilnehmen. Mindestens jedoch 2 seiner Mitglieder. Zumindest einmal im Monat findet eine LV Sitzung unter Verwendung technischer Hilfsmittel statt, sodass Mitglieder aus ganz Österreich mit Computer und Internet Anschluss die Möglichkeit haben teilzunehmen.

Begründung
Sollte einer der Anträge angenommen werden, daß der LV bis zu Reduktion auf zwei Mitglieder noch existiert, könnten 40% mit einer Person erreicht werden und eine Person könnte alle Beschlüße fassen.

Zusatzantrag von PiratPapaJoe

Hinzufügen von: Entschuldigte Mitglieder gelten nicht als anwesend.

Mindestanzahl LV Sitzung von Chilli

  • Eingebracht von Chilli am 10.11.12 direkt im Wiki

Der Landesparteitag möge beschließen:
In der Landesgeschäftsordnung soll in §12 ein Abastz (3) hinzugefügt werden

Neuer Text Es ist Organen so wie Captains von Piratentreffen gestattet ohne vorherigen LV Beschluß Interviews zu geben, wenn sie ohne Ihr eigenes zutun von direkt von einem Reporter angesprochen werden. Die Auskünfte sollten sich dabei möglichs auf den Wirkungsbereich des Organs (Captains) besschränken.

Begründung
Ohne dieser Regelung dürfte nicht einmal ein LV ein Interview geben, wenn eine Journalistin unangekündigt (zB. zu Piratentreff) kommt.

Gegenantrag von Menodoros
  • Eingebracht von Menodoros am 17.11.12 um 22:34 Uhr per E-Mail an die LGF

Der Landesparteitag möge beschließen:
In der Landesgeschäftsordnung soll in §12 kein neuer Absatz mit der generellen Ermächtigung zur Führung von Interviews für einen bestimmten Personenkreis einfügen.

Alter Text
entfällt

Neuer Text
entfällt

Begründung
Es geht um die offizielle Außenvertretung und diese soll auch weiterhin genehmigungspflichtig sein. Entfällt dieser Passus, so kann ein bestimmter Personenkreis aus Außenvertretung auftreten, ohne dass der Landesvorstand davon Kenntnis hat. Für rasche Entscheidungen, welche für die Außenvertretung notwendig sind, gibt es den Umlaufbeschluss.

Veröffentlichung Anträge und Kandidaturen von Menodoros

  • Eingebracht von Menodoros am 10.11.12 um 20:40 Uhr per E-Mail an die LGF

Der Landesparteitag möge beschließen:
Die Landesgeschäftsordnung soll in §6(4) wie folgt geändert werden:

Alter Text
(4) Alle Anträge müssen öffentlich gemacht werden.

Neuer Text
(4) Alle Anträge und Kandidaturen sind auf der Homepage und/oder im Wiki-Bereich der Landesorganisation Niederösterreich zu veröffentlichen.

Begründung
Die bisherige Formulierung drückt nicht die gewünschte Absicht aus. Kandidaturen und die Art der Veröffentlichung wurden bisher nicht berücksichtigt.

Überarbeitung LPT von Menodoros

  • Eingebracht von Menodoros am 10.11.12 um 20:56 Uhr per E-Mail an die LGF

Der Landesparteitag möge beschließen:
Die Landesgeschäftsordnung soll in §6(5) wie folgt geändert werden:

Alter Text
(5) Der LPT tritt mindestens alle 5 Monate zusammen. Der LPT ist beschlussfähig, wenn 10% der stimmberechtigten Parteimitglieder anwesend sind. Nach einer Stunde reduziert sich dieser Anteil auf 5%, danach jede weitere Stunde jeweils weiter um die Hälfte, bis eine mindeste absolute Anzahl von 9 stimmberechtigten Piratenparteimitgliedern gezählt wird. Unter 9 anwesenden Stimmberechtigten Piratenparteimitgliedern ist der LPT nicht beschlussfähig. Der LPT hat alle an den LPT gestellten Anträge zu behandeln. Wenn er jedoch zu einem bestimmten Zweck einberufen wurde, können alle Anträge, die nicht mit dem Zweck in Zusammenhang stehen durch die LPT Organisation abgelehnt werden. Ebenso können Programmanträge durch die LPT Organisation abgelehnt werden, wenn einer vor Antragsfristende an den Antragssteller ergangenen Bitte der LPT Organisation um Information oder Analyse bis 2 Tage vor dem LPT nicht nachgekommen wurde.

Neuer Text
(5) Der Landesparteitag tritt zumindest für die Wahl der Organe zusammen. Der Landesparteitag ist beschlussfähig, wenn 10% der stimmberechtigten Parteimitglieder anwesend sind. Nach einer Stunde reduziert sich dieser Anteil auf 5%, danach jede weitere Stunde jeweils weiter um die Hälfte, bis eine mindeste absolute Anzahl von 9 stimmberechtigten Piratenparteimitgliedern anwesend ist. Unter 9 anwesenden stimmberechtigten Piratenparteimitgliedern ist der Landesparteitag nicht beschlussfähig. Der Landesparteitag hat alle fristgerecht gestellten Anträge zu behandeln. Wenn er jedoch zu einem bestimmten Zweck einberufen wurde, können alle Anträge, die nicht mit dem Zweck in Zusammenhang stehen abgelehnt werden. Ebenso können Programmanträge durch die Organisatoren des Landesparteitages abgelehnt werden, wenn einer vor Antragsfristende an den Antragssteller ergangenen Bitte der LPT Organisation um Information oder Analyse bis 2 Tage vor dem Landesparteitag nicht nachgekommen wurde.

Begründung
Durch die vollständige Nutzung elektronischer Medien ist eine häufige verpflichtende Einberufung notwendig. Auch die Definitionen wurden präzisiert.

Wortmeldungen am LPT von Menodoros

  • Eingebracht von Menodoros am 10.11.12 um 21:14 Uhr per E-Mail an die LGF

Der Landesparteitag möge beschließen:
Die Landesgeschäftsordnung soll in §6(6) wie folgt geändert werden:

Alter Text
(6) Für Wortmeldungen am LPT kann sich jedes Mitglied durch Aufzeigen mit der Stimmkarte in die Warteliste eintragen lassen. Der Moderator vergibt jeweils 1 bis 3 Minuten Redezeit, die vor Beginn der Wortmeldung mitzuteilen sind. Der Moderator hat den Ablauf der Redezeit 15 Sekunden vorher per Zeichen mitzuteilen, kann sich jedoch entscheiden die Redezeit zu verlängern, was ebenfalls durch ein Zeichen anzuzeigen ist. Wird der Ablauf der Redezeit ignoriert kann der Moderator unterbrechen. Direkt vom Thema betroffene Personen, wie etwa Kandidaten, sind in der Warteliste vorzuziehen, wenn sie anzeigen, dass sie sich direkt auf den aktuellen Redner beziehen wollen. Sie haben das Recht alle an sie gestellten Fragen zu beantworten. Bei wiederholter Missachtung der Redezeit oder Störung ist der Moderator berechtigt, das Mitglied von weiteren Reden auszuschließen. Jedes Mitglied kann Antrag auf Absetzung des Moderators stellen, der sofort abzustimmen ist. Bei Mehrheit muss mit Mehrheitsentscheid ein neuer Moderator gewählt werden.

Neuer Text
(6) Für Wortmeldungen am Landesparteitag kann sich jedes Mitglied durch Aufzeigen mit der Stimmkarte in die Redeliste eintragen lassen. Zu Beginn des Landesparteitages wird über die Dauer der Redezeit abgestimmt. Der Moderator hat den Ablauf der Redezeit 15 Sekunden vorher per Zeichen mitzuteilen. Wird der Ablauf der Redezeit ignoriert, kann der Moderator die Wortmeldung abbrechen. Wird jemandem eine Frage gestellt, so hat die Person das Recht, unmittelbar nach der Rede des Fragestellers, die Frage zu beantworten. Bei wiederholter Missachtung der Redezeit oder Störung ist der Moderator berechtigt, das Mitglied von weiteren Reden auszuschließen. Jedes Mitglied kann Antrag auf Absetzung des Moderators stellen, der sofort abzustimmen ist. Bei Mehrheit muss mit Mehrheitsentscheid ein neuer Moderator gewählt werden.

Begründung
Die bisherige Formulierung lässt individuelle Redezeiten zu, was nicht piratisch ist. Nach der jetzigen Formulierung definiert der Landesparteitag die Redezeit, welche für alle Redner gleich ist. Auch sollten Antragsteller nur dann außerhalb der Redeliste zu Wort kommen, wenn Fragen an sie gestellt werden. Auch sollten dann nur die gestellten Fragen beantwortet werden.

Aufhebung Zusammenlegung von BZV und LV Sitzungen von Menodoros

  • Eingebracht von Menodoros am 10.11.12 um 21:26 Uhr per E-Mail an die LGF

Der Landesparteitag möge beschließen:
Die Landesgeschäftsordnung soll in §7(1) wie folgt geändert werden:

Alter Text
(1) Der LV tritt zumindest vierzehntätig zu Sitzungen zusammen. Länderrat und ein Mitglied der LGF nehmen ebenso beratend an der Sitzung teil. Eine Sitzung des LV kann auch im Rahmen einer BZV-Sitzung stattfinden, wobei Anträge an den LV nur durch die Mitglieder des LV behandelt werden. Beratend können alle anderen Mitglieder der BZV an der Sitzung teilnehmen. Eine LV-Sitzung ist beschlussfähig, wenn zumindest 40% seiner Mitglieder an der Sitzung teilnehmen. Zumindest einmal im Monat findet eine LV Sitzung unter Verwendung technischer Hilfsmittel statt, sodass Mitglieder aus ganz Österreich mit Computer und Internet Anschluss die Möglichkeit haben teilzunehmen.

Neuer Text
(1) Der Landesvorstand tritt zumindest vierzehntätig zu Sitzungen zusammen. Länderrat und ein Mitglied der Landesgeschäftsführung nehmen ebenso beratend an der Sitzung teil. Eine Landesvorstandssitzung ist beschlussfähig, wenn zumindest 40% seiner Mitglieder an der Sitzung teilnehmen. Zumindest einmal im Monat findet eine Landesvorstandssitzung unter Verwendung technischer Hilfsmittel statt, sodass Mitglieder aus ganz Österreich mit Computer und Internet Anschluss die Möglichkeit haben teilzunehmen.

Begründung
Nachdem die Bezirksvertretung kein beschlussfähiges Organ mehr ist, ist eine Zusammenlegung nicht mehr zweckmäßig.

Anträge für Programmänderungen

Akzeptanz von Regionalwährungen von Maldonado

  • Eingebracht von Maldonado am 9.11.12 um 11:53 Uhr per E-Mail an die LGF

Der Landesparteitag der Piratenpartei Niederösterreich möge zur Erstellung des Wahlprogramms für die Landtagswahl 2013 beschließen:
Die Piratenpartei Niederösterreich tritt ein für rechtliche Rahmenbedingungen, damit die Gemeinden für Abgaben, Gebühren und Steuern in ihrem Hoheitsgebiet auch Regionalwährungen akzeptieren dürfen, damit die Initiierung und Förderung von Regionalwährungen erleichtert wird.

Begründung
Funktionierende Regionalwährungen können zur wirtschaftlichen Stärkung und größeren Unabhängigkeit einer Region (z.B. Bezirk) Wesentliches beitragen. Regionalwährungen beleben die regionale Wirtschaft, da weniger Kaufkraft aus der Region abfließt, sie fördern die wirtschaftliche Kreativität, wodurch zusätzliche Arbeitsplätze entstehen. Der Grad der Wirksamkeit hängt aber von der Anzahl der Beteiligten ab (vergleiche Telefonanschlüsse). Wenn Gemeinden Regionalwährungen akzeptieren, ist auch eine höhere Akzeptanz dieser Währungen durch Privatpersonen und Firmen zu erwarten, weil der Personenkreis von Personen, die Abgaben, Gebühren und Gemeindesteuern zu leisten haben, in den Gemeinden relativ hoch ist.
Regionalwährungen sind aber kein Ersatz für einen sozial- und umweltgerechten Umbau der nationalen Währungen. Für einen derartigen Umbau sollte sich die Piratenpartei auch einsetzen, was aber ein Thema für Nationalratswahlen ist.


Unterstützung der Intiative "Schiefes Gas" von FlinkerHirsch und Jack Sparrow

--Jack Sparrow 20:57, 10. Nov. 2012 (CET)

Der Landesparteitag möge beschließen:

das die Piratenpartei LO NÖ die Intitiative "Schiefes Gas" politisch unterstützt.

Begründung

Eine Vernetzung mit Bürgerinitiativen ist ein wichtiger Weg zur Mitgliederwerbung.

Verbot von Schiefergasbohrungen von FlinkerHirsch und Jack Sparrow

--Jack Sparrow 20:59, 10. Nov. 2012 (CET)

Der Landesparteitag möge beschließen:

das in Österreich Parteienstellung für Gemeinden und Bürgerinitiativen im Bergrecht- und Mineralrohstoffgesetz durch den Gesetzgeber (Parlament) beschlossen werden und das in Österreich speziell im Weinviertel Schiefergasbohrungen verboten werden. Der Antrag bei Annahme an die Bundespartei zur Weiterbehandlung weitergegeben wird.

Bis dato hat nur der Grundstücksnachbar Parteienstellung. Die Initiative "Schiefes Gas" hat bewirkt, dass LH Pröll eine verpflichtende Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) von der OMV fordern muss. Versprochene Umweltverträglichkeitsprüfungen sind nur Alibihandlungen von Betreibern und Politikern. Das o.a. Gesetz betrifft nämlich auch Schotterabbau!

Begründung:

Fracking birgt beträchtliche und großteils noch unerforschte Risiken für Umwelt und Gesundheit (z.B.: Mitfördern von mit Schadstoffen kontaminiertem Frackwasser, erhöhte Erdbebengefahr). Fracking bedeutet Verschwendung und Gefährdung von Ressourcen (Millionen Liter Wasser pro Bohrung im wasserarmen Weinviertel). Fracking bringt die nachhaltige Zerstörung der Landschaft in der Umgebung von Poysdorf und Herrnbaumgarten und in weiterer Folge im ganzen Weinviertel mit sich (großflächiges Zubetonieren von Grünland für Bohrfelder, viele ca. 60 m hohe Bohrtürme alle 5 km, die bei ca. 25 Frackbohrungen pro Bohrfeld bis zu 13 Jahre lang das Landschaftsbild schwer beeinträchtigen, entsprechend viele Zufahrtsstraßen, hunderte Kilometer Pipelines für Zu- und Ableitungen, LKW-Verkehr, Lärm, Feinstaub). Für eine Bohrung werden 70 Tonnen Chemikalien in das Erdloch mit hohem Druck (60 Kompressoren) gepumpt, um das im Erdreich gebundene Gas herauszusprengen.

Es darf nicht sein, dass das dicht besiedelte Weinviertel als Versuchslabor für die Schiefergaspläne der OMV herhalten muss und die ansässige Bevölkerung mit dem Verlust von Lebensqualität für das Profitstreben anderer bezahlen soll! Zumal die negativen Auswirkungen auf die Gesundheit, den sanften Tourismus, die Bodenqualität für Landwirtschaft und Weinbau und das Weinmarketing noch nicht absehbar sind.

Synergie öffentlicher Verkehr und Individualverkehr erkennen, nutzen und finanzieren von PiratPapaJoe

--PiratPapaJoe 23:48, 10. Nov. 2012 (CET) Zwischen den NÖ Städten soll ein flächendeckendes öffentliches Verkehrsnetz, verwaltet, plan- und buchbar durch eine gemeinsame Plattform geschaffen werden. Hier sollen sowohl private, als auch öffentliche Verkehrsmittel ersichtlich sein. Zwischen Städten soll ein zumindest im Intervall von 2-Stunden ein regelmäßiger öffentlicher Verkehr an Werk und Samstagen von 6:00-22:00 eingerichtet sein. Bei zu geringer Auslastung kann alternativ ein kostenequivalenter Taxidienst, der auf Bedarf angerufen werden muss, eingerichtet werden, der diesselben Intervalle garantieren muss. Die ÖBB soll insbesondere aufgefordert werden, verlässlich regelmässige Intervalle auch für den Güterverkehr anzubieten. Der interregionale Durchzugsverkehr durch NÖ auf der Strasse dagegen soll eingedämmt werden, z.B. durch Nachweis eines Bedarfs für den Strassenverkehr statt der Schiene oder verstärkter Kontrolle der Ruhezeiten der Fahrer. Eine Forschungs-Abteilung für moderne, hybride Transportmöglichkeit von Strasse und Bahn soll geschaffen werden. Ein Ziel kann sein, Autoreisezüge sollen, ebenso, wie Güterverkehr regelmäßiger, öfter und günstiger für die Nutzer gestaltet werden. Park and Ride Anlagen an neuralgischen Verkehrsknotenpunkten am Rand der Großstädte sollen ausgebaut werden. Unternehmen ab 20 Arbeitsplätzen sollen zur Erreichung ihres Arbeitsplatzes in die Pflicht genommen werden. Je nach Entfernung der Arbeitnehmer durch Park and Ride Parkplätze und Finanzierung des Tickets bis zum Arbeitsplatz, Parkplätze am Arbeitsplatz und alleiniges Ticket für öffentliche Parkplätze. Jeder Mitarbeiter muss die Möglichkeit erhalten seinen Arbeitsplatz zu erreichen. Es wird dabei nicht nach „externen/Leasing“ oder „internen“ Mitarbeitern unterschieden. Arbeitsplatz ist die Arbeitstätte, an der der Mitarbeiter die meiste seiner Zeit verbringt. Tätigkeit verrichtet. Um Parken in vielen Städten zu vereinfachen, soll in das Grundsatzprogramm der Piraten soll aufgenommen werden. "In NÖ Städten sollen einheitliche Parkgebührenregelungen geschaffen werden.". Das bedeutet im konkreten Fall, einheitliche Gebühr für alle Städte, nur eine Parkzone mit einer Gebührenregelung (kein Level 1, 2, 3 oder grün, gelb, rot) und die Möglichkeit einen einheitlichen Parkschein, gültig in allen Städten zu erwerben. Weiters muss jede Stadt mindestens 50% der Parkplätze kostenfrei an öffentlich gut versorgten Stellen für den Umstieg auf öffentliche Verkehrsmittel oder den Weg in die Fußgängerzone oder kommerziellen Knotenpunkten zur Verfügung stellen

Begründung: Mit zunehmendem Technologiefortschritt, z.B. Elektroautos wird Umweltschutz nicht mehr lange als Begründung für die Einschränkung des Individualverkehrs nutzbar sein. Eine Zukunft kann nur aus individuell bester Nutzung der verfügbarer Transportmittel sein. Insbesondere ländliche Regionen sind nicht in der Qualität öffentlich anbindbar, wie es in Wien z.B. möglich ist.

Pendlerunterstützung von NÖ von PiratPapaJoe

--PiratPapaJoe 23:48, 10. Nov. 2012 (CET) Für Niederösterreicher muss sich Arbeit lohnen. Arbeitslosenbezug soll nicht besser sein, als Fahrt zur Arbeit minus Kosten durch die Fahrt zur Arbeit. NÖ Pendler sollen daher unterstützt werden - Dabei soll auch auf Autofahrer Rücksicht genommen werden. In das Grundsatzprogramm der NÖ Piratenpartei soll daher aufgenommen werden: "Die NÖ Piratenpartei fordert Maßnahmen zur Kostenentlastung von Pendlern, Maßnahmen können sein: Sonderregelungen in Form günstigerer Kosten für Individualverkehr, d.h. für Pendler mit dem Auto, leistbare oder freie Parkraumschaffung, günstige öffentliche Tickets."

Nachhaltigkeit der Agrarwirtschaft und Energie und Grundversorgungsautarkie von PiratPapaJoe

--PiratPapaJoe 23:48, 10. Nov. 2012 (CET) In das Grundsatzprogramm der NÖ Piratenpartei soll aufgenommen werden:"Die NÖ Piratenpartei setzt sich für eine nachhaltige Agrarwirtschaft und Unterstützung einer möglichst autarken Energie- und Grundversorgung ein".

Keine politische Einflussnahme auf die Justiz von PiratPapaJoe

Die Landesorganisation spricht sich dafür aus, in das Grundsatzprogramm der Piratenpartei soll aufgenommen werden: Die Politik darf keinen Einfluss auf die Justiz nehmen. Weisungen aus der Politik an Staatanwälte sind abzuschaffen.

Attraktiver machen von Tierzucht ohne Antibiotika von PiratPapaJoe

--PiratPapaJoe 23:48, 10. Nov. 2012 (CET) Antrag: Steuerbegünstigung für Betriebe ohne gewerbsmäßigem Antibiotika-Einsatz od. Steuererhöhung. Weiterhin eine Ausnahme bildet der Antibiotika Einsatz für Heilungszwecke, sofern eine Krankheit nicht gewerbsmäßig in Kauf genommen wurde. Begründung: Antibiotika in Tieren können in der weiteren Nahrungskette bei Menschen Resistenzen auslösen. Außerdem fördert der Antibiotika Einsatz die Möglichkeit Tiere in schlechten hygienischen Zuständen zu halten. Gesundheit, Anti-biotika freie Tiere sind gesünder für den Menschen beim Verzehr von Milch, Fleisch, Wurst und anderen Produkten für den Menschen.

Zusatzantrag: nachhaltige Nutzung der natürlichen Ressourcen

Antrag: Die LO NÖ spricht sich für nachhaltige Nutzung der natürlichen Ressourcen in der Niederösterreich aus. Begründung: nur nachhaltige Nutzung aller Ressourcen führt zu langfristigem Bestand. (Bsp.: Die Nutzung von Antibiotika und in der weiteren Nahrungskette des Menschen ist nicht nachhaltig, da es zu Resistenzen führen kann)

Zusatzantrag: gegen Privatisierung von Gesundheit, Bildung und öffentlicher Sicherheit

Die LO NÖ spricht sich gegen die Privatisierung von wichtigen öffentlichen Aufgaben wie Gesundheit, Bildung und öffentlichen Sicherheit aus, sich Land und Bund um insbesondere die Krankenversorgung und deren Erhalt kümmern müssen und diese keinesfalls privatisiert werden darf.
Begründung: "Der Zugang zu Bildung sowie medizinischer Versorgung muss für jeden Bürger zur Verfügung stehen und darf nicht abhängig von Einkommen und sozialen Möglichkeiten stehen. Dies Muss in öffentlicher Hand bleiben. Das Ziel der bestmöglichen Gesundheitsversorgung aller Menschen darf nie dem bloßen Gewinnstreben geopfert werden. Es sollte allen Menschen die gleiche Versorgung und Behandlung ermöglicht werden. Dies ist definitiv Aufgabe des Landes und des Bundes und nicht von privaten Unternehmen!"

freier Zugang zum Internet von PiratPapaJoe

--PiratPapaJoe 23:48, 10. Nov. 2012 (CET) In das Grundsatzprogramm der NÖ Piratenpartei soll aufgenommen werden:"freier Zugang zum Internet, öffentliche WLAN Hotspots oder Internet Cafes müssen erlaubt bleiben, auch unverschlüsselt und ohne Registrierung".

Zusatzantrag Open Government Data von PiratPapaJoe

Die LO NÖ spricht sich für verstärkte Nutzung und Öffnung von Open Government Data in allen Gemeinden der Niederösterreich aus.
Begründung: Transparenz verhindert Korruption - OGD ermöglicht allen Bürgern eine breiter Nutzung der Dienste und Services der Gemeinden und fördert auch Kreative.

Zusatzantrag Transparenz im politischen Wirken

Die LO NÖ setzt sich für den Ausbau der Transparenz in allen Bereichen ihres politischen Wirkens ein. Offenlegung aller Angebots- und Auftragsvergabeprozesse, erhaltenen Angebote, vergebenen Aufträge, erwartete Leistung und Begründung, sowie aller Hintergrundinformationen (Finanzen und dgl.), von Unternehmen deren Teilhaber eine NÖ Gemeinde oder das Land ist und von Stadt-, Orts- und Gemeindeverwaltungen aus. Jedem Bürger sollten die ihm zustehenden Daten zur Verfügung gestellt werden und Vergabeprozesse transparent gemacht werden.

Begründung:Transparenz verhindert Korruption.

Zusatzantrag Gratis Internet Zugänge von PiratPapaJoe

Die LO NÖ spricht sich für Gratis Internet Zugänge über gängige drahtlose Technologien (WLAN, UMTS, ...) in der Landeshauptstadt St. Pölten und darauf folgend in weiteren größeren Ballungsräumen in NÖ aus, welche jedem gratis ohne Zugangskontrolle zur Verfügung zu stellen sind.

Begründung: Auch in den Städten Wien und Salzburg werden solche Dienste zur Verfügung gestellt. St. Pölten hinkt hier hinterher. Dies würde Studenten und Touristen bessere Möglichkeiten geben, das Internet, Tools und Apps zu nutzen. Eine innovative Stadt darf hier nicht hinten nach sein – sie sollte Vorreiter sein! http://derstandard.at/1341844998252/Salzburg-und-Wien-bauen-Gratis-WLAN-Hotspots-aus Es kann auch eine verstärkte Unterstützung von Projekten wie Funkfeuer angedacht werden.

ZusatzProgrammanträge

  • eingelangt am 17.11.2012

Antrag Kindergartenplätze

Antrag: Die LO NÖ der Piratenpartei Österreichs fordert, dass mehr Kindergärten und Kindergartenplätze errichtet werden. Weiters soll die Arbeit der KindergartenbetreuerInnen als wichtige Zukunftsarbeit hervorgehoben werden und auch mehr BetreuerInnen eingesetzt werden. Unsere Vision lautet: ein Kindergartenplatz für jedes Kind.
Begründung: Es herrscht akuter Mangel an Kindergartenplätzen – man muss sich sehr früh anmelden um überhaupt einen zu bekommen – teilweise sehr teuer! Weiters gibt es zu wenig Betreuer in den Kindergärten.

Antrag Bildung

Antrag: Die LO NÖ setzt sich für den freien und uneingeschränkten Zugang zu Bildung ein.

objektive Postenbesetzung

Antrag: Die Piratenpartei Niederösterreich spricht sich für objektive Postenbesetzung (öffentliche Ausschreibung) durch Fachleute in der niederösterreichischen Verwaltung aus und gegen eine Besetzung durch Parteigünstlinge.
Begründung: Experten und Fachleute sollten höhere Verwaltungspositionen inne haben – der/die Beste und nicht der oder die, welche einer Partei am nächsten stehen, sollten wichtige Verwaltungspositionen inne haben.

Piratencodex ist Programm

Antrag: Der Piratencodex soll als Ziel auch im Programm verfolgt werden.

Sonstige Anträge

Landtagswahl ja, nein oder mit der KI? von Burnoutberni

  • Eingebracht von Burnoutberni am 10.11.12 um 13:35 Uhr direkt

Der Landesparteitag möge eine Entscheidung bezüglich des Antrittes zur niederösterreichischen Landtagswahl 2013 treffen. Zur Auswahl stehen die Varianten:

  1. "Die Landesorganisation Niederösterreich der Piratenpartei Österreichs beschließt ihr Möglichstes zu tun, um die gesetzlichen Voraussetzungen für einen Antritt bei der niederösterreichischen Landtagswahl im Jahr 2013 zu erfüllen und daraufhin die maximal mögliche Anzahl an Kreiswahlvorschlägen sowie einen Landeswahlvorschlag einzureichen."
  2. "Die Landesorganisation Niederösterreich der Piratenpartei Österreichs beschließt bei der niederösterreichischen Landtagswahl im Jahr 2013 nicht anzutreten."
  3. "Die Landesorganisation Niederösterreich der Piratenpartei Österreichs beschließt zum Zweck des Antritts bei der niederösterreichischen Landtagswahl im Jahr 2013 Mitglied der Kooperationsinitiative zu werden und ihr Möglichstes zu tun, um gemeinsam als Kooperationsinitiative die gesetzlichen Voraussetzungen für einen Antritt bei der niederösterreichischen Landtagswahl im Jahr 2013 zu erfüllen und daraufhin gemeinsam die maximal mögliche Anzahl an Kreiswahlvorschlägen sowie einen Landeswahlvorschlag einzureichen. Die Landesorganisation Niederösterreich der Piratenpartei Österreichs wird ihr Möglichstes tun, um die Prinzipien, Grundwerte und Inhalte sowohl der Piratenpartei Österreichs als auch der Landesorganisation Niederösterreich in die Kooperationsinitiative einzubringen und wird aus der Kooperationsinitiative austreten, sobald sich diese gegen die Prinzipien, Grundwerte und/oder Inhalte sowohl der Piratenpartei Österreichs als auch der Landesorganisation Niederösterreich wendet."

Begründung
Wir brauchen eine entgültige Entscheidung der Basis bezüglich der Landtagswahl 2013.

Zusatzantrag von PiratPapaJoe

  • Eingebracht von PiratPapaJoe am 16.11.12 direkt in WIKI

da zur KI/Mutbürger Fragen vorhanden sein werden und in der Vergangenheit viel spekuliert wurde, organisiere ich jemanden von der KI/Mutbürgerpartei, der "First"-Hand Fragen beantworten kann / sie den Teilnehmern kurz näher bringt. Ich weiß nicht ob wir hierfür einen Antrag benötigen, aber um Geschäfts-ordnungsdiskussionen zu vermeiden stelle ich sicherheitshalber einen Antrag, den Agendapunkt auf Anhörung und Fragen-beantwortung durch eine Vertretung der Mutbürger aufzunehmen. PS.: Um keine persönliche Antipathien aufkommen zu lassen wird diese Person wird NICHT Manfred Schärfinger oder Robert Moser sein.

Bestätigung der Satzungs-, BGO- und LGO-konformen Einberufung von Burnoutberni

  • Eingebracht von Burnoutberni am 10.11.12 um 13:35 Uhr direkt im Wiki

Ist die Einberufung des Landesparteitages ausreichend Satzungs-, BGO- und LGO-konform erfolgt und werden daher Anfechtungen des Landesparteitages auf dieser Grundlage ausgeschlossen?

Gegenantrag von Menodoros
  • Eingebracht von Menodoros am 17.11.12 um 22:34 Uhr per E-Mail an die LGF

Der Landesparteitag möge beschließen:
Der Landesparteitag beschließt nicht die satzungs- und ordnungskonforme Einberufung des Landesparteitages.

Alter Text
entfällt

Neuer Text
entfällt

Begründung
Der Landesparteitag kann die satzungs- und ordnungskonforme Einberufung nicht beschließen, da die notwendigen Informationen nicht bekannt sind und es keine rückwirkende Gesetzgebung gibt.

Wahl der Regional- und Landesparteiliste für den Landeswahlvorschlag zur Nationalratswahl 2013 von Burnoutberni

  • Eingebracht von Burnoutberni am 10.11.12 um 15:09 Uhr direkt im Wiki

Der Landesparteitag möge beschließen, dass am 2. Landesparteitag der Landesorganisation Niederösterreich der Piratenpartei Österreichs am 25.11.2012 die Regional- und Landesparteilisten für den Landeswahlvorschlag Niederösterreich der Piratenpartei Österreichs zur Nationalratswahl 2013 gewählt werden. Die Wahlen der Listenplätze werden gemäß Bundeswahlordnung der Piratenpartei Österreichs insbesondere §2c durchgeführt.
Folgende Listen werden für den Landeswahlvorschlag Niederösterreich der Piratenpartei Österreichs gewählt:

  • Landesparteiliste Niederösterreich - Landeswahlkreis 3
  • Regionalparteiliste Weinviertel - Regionalwahlkreis 3 A - Bezirke Gänserndorf, Hollabrunn, Korneuburg, Mistelbach
  • Regionalparteiliste Waldviertel - Regionalwahlkreis 3 B - Bezirke Gmünd, Horn, Krems, Waidhofen an der Thaya, Zwettl
  • Regionalparteiliste Mostviertel - Regionalwahlkreis 3 C - Bezirke Waidhofen an der Ybbs, Amstetten, Melk, Scheibbs
  • Regionalparteiliste Niederösterreich Mitte - Regionalwahlkreis 3 D - Bezirke Lilienfeld, St. Pölten, Tulln
  • Regionalparteiliste Niederösterreich Süd - Regionalwahlkreis 3 E - Bezirke Neunkirchen, Wiener Neustadt
  • Regionalparteiliste Wien Umgebung - Regionalwahlkreis 3 F - Bezirke Mödling, Wien-Umgebung
  • Regionalparteiliste Niederösterreich Süd-Ost - Regionalwahlkreis 3 G - Bezirke Baden, Bruck an der Leitha

Begründung
Wir sollten auch für eine frühe Vorverlegung der Nationalratswahlen gewappnet sein und möglichst bald die Listenwahlen für die NRW 2013 abgeschlossen haben. Wenn wir diese Wahlen bereits bei diesem LPT abschließen ersparen wir uns einen dezidierten LPT nur für Listenwahlen.
Die Wahlen zumindest einer Regionalparteiliste pro Bundesland sowie der Landesparteiliste jedes Bundeslandes sind verpflichtend, um bei der NRW antreten zu dürfen. Der Bundeswahlvorschlag ist gesondert von der Bundesorganisation zu organisieren
Zur Information: Von allen Kandidaten auf der Landes-/Regionalparteilisten in Niederösterreich können sich nur max. die ersten beiden Listenplätze auf der Landesparteiliste reelle Chancen auf einen Einzug in den Nationalrat erhoffen. Für alle anderen Kandidaten ist eine Einzug in den Nationalrat unwahrscheinlich. Siehe auch: http://www.bmi.gv.at/cms/BMI_wahlen/nationalrat/2008/files/Mandatsspiegel8_Tag_vorl_NRW08.pdf

Gegenantrag von Menodoros
  • Eingebracht von Menodoros am 17.11.12 um 22:34 Uhr per E-Mail an die LGF

Der Landesparteitag möge beschließen:
Es sollen keine Listen für die Nationalratswahlen 2013 erstellt werden.

Alter Text
entfällt

Neuer Text
entfällt

Begründung
Zum jetzigen Zeitpunkt können nicht alle zur Verfügung stehenden Mandate sinnvoll besetzt werden. Daher wäre eine weitere Wahl notwendig. Werden dann nur die restlichen Mandate vergeben, was ist mit Nachnominierungen?

Neuwahl aller Organe von Burnoutberni

  • Eingebracht von Burnoutberni am 10.11.12 um 16:03 Uhr direkt im Wiki

Der Landesparteitag möge beschließen:
Alle vom Landesparteitag wählbaren Organe insbesonders Landesvorstand und Landesgeschäftsführung werden vom 2. Landesparteitag am 25.11.2012 neugewählt.

Begründung
Die Neuwahlen sind defacto der Grund für die Einberufung des LPTs, daher sollten diese auch durchgeführt werden.

Wahl des LV und LGF nur als Team von PiratPapaJoe

--PiratPapaJoe 23:48, 10. Nov. 2012 (CET)

  • LV und LGF sollen nur als Team gewählt werden. Die Kandidaten sollen vor Kandidatur gemeinsam sprechen und klären ob sie ein Team bilden können. Als Ergebnis werden verschiedene Team-vorschläge erarbeitet. Diese Team-vorschläge werden von der Basis als Gesamtes gereiht. Teams müssen dabei nicht die Größe des gesamten Organs haben. Kann ein Kandidat keine Mitglieder oder nur zu wenige Team-kollegen finden, tritt er/das Team allein/in geringerer Aufstellung an. Erlangt er/das Team eine Reihung in dem Organ ist er gewählt. Die übrigen Plätze müssen nun im gleichen Verfahren neu gewählt werden, d.h. Teams erstellt und gewählt werden. Jeder Kandidat kann in jeder Wahl in mehreren Teams aufgestellt sein.

Begründung
Ein Organ muss als Team funktionieren. Dazu ist es gut, wenn die Personen miteinander auch zusammenarbeiten können. Von einem zerstrittenen Organ hat die Partei nur Schaden.

Gegenantrag von Menodoros
  • Eingebracht von Menodoros am 17.11.12 um 22:34 Uhr per E-Mail an die LGF

Der Landesparteitag möge beschließen:
Die Wahl des LV und LGF soll nicht als Team gewählt werden:

Alter Text
entfällt

Neuer Text
entfällt

Begründung
Landesvorstand und Landesgeschäftsführung sind 2 Organe mit unterschiedlichen Aufgaben und Funktionen. Eine gemeinsame Wahl ist daher nicht zielführend.

Begründung zum vermuteten ursprünglichen Antrag, der so nicht definiert ist
Werden sowohl die Mitglieder des Landesvorstandes und der Landesgeschäftsführung in einer jeweils eigens durchgeführten Wahl über Wahllisten gewählt, so besteht die große Gefahr, dass die Meinungsvielfalt innerhalb des Organs sehr gering ist. Weiters ist das vorgeschlagene System zu umfangreich, denn durch die Möglichkeit, auf mehreren Listen zu kandidieren, kann eine ständige Öffnung der Kandidatenlisten bewirken. Auch ist das vorgeschlagene Wahlverfahren nicht ausgegoren. Beispiel: 1 Einpersonenliste wird an 1. Stelle gewählt, an 2. Stelle landet eine Liste, welche die zu vergebenden Mandate komplett ausfüllt. Alle Listen, welche nun mehr als zu vergebenden Restmandate beinhalten, müssen neu ausgehandelt werden. Das Spiel lässt sich noch beliebig fortführen.

Gegenantrag Wahl des LV und LGF nur als Team von PiratPapaJoe

--PiratPapaJoe 17. Nov. 2012 (CET)

  • LV und LGF sollen jeweils nur als Team gewählt werden. Die Kandidaten sollen vor Kandidatur gemeinsam sprechen und klären ob sie ein Team bilden können. Als Ergebnis werden verschiedene Team-vorschläge erarbeitet. Diese Team-vorschläge werden von der Basis als Gesamtes gereiht. Teams müssen dabei nicht die Größe des gesamten Organs haben. Kann ein Kandidat keine Mitglieder oder nur zu wenige Team-kollegen finden, tritt er/das Team allein/in geringerer Aufstellung an. Erlangt er/das Team eine Reihung in dem Organ ist er gewählt. Die übrigen Plätze müssen nun im gleichen Verfahren neu gewählt werden, d.h. Teams erstellt und gewählt werden. Jeder Kandidat kann in jeder Wahl in mehreren Teams aufgestellt sein.

Begründung
Ein Organ muss als Team funktionieren. Dazu ist es gut, wenn die Personen miteinander auch zusammenarbeiten können. Von einem zerstrittenen Organ hat die Partei nur Schaden. Menodoros hat den Antrag falsch verstanden, er ist mißverständlich. Das Wort jeweils wurde am Beginn eingefügt.

Begriffsänderung Piratentreffen in politischer Stammtisch von Jack Sparrow

--Jack Sparrow 21:21, 10. Nov. 2012 (CET)

Der Landesparteitag möge beschließen:

Innerhalb der LO NÖ soll statt des Begriffs Piratentreffen der Begriff politischer Stammtisch verwendet werden. Diesbezüglich soll auch die LGO angepasst werden.

Begründung

Es gibt nicht an jedem Stammtisch Alkoholmißbrauch und es gibt auch viele Stammtische, an denen weibliche Personen teilnehmen. In Deutschland hat man auch keinen besseren Namen gefunden, daher wurde der Stammtisch in politischer Stammtisch umbenannt. Auch ist in Österreich der Name Stammtisch eingebürgert, die Piraten sollen cool sein und das auch bleiben!

Gegenantrag Treffen/Stammtisch/politischer Stammtisch

--PiratPapaJoe 23:48, 10. Nov. 2012 (CET)

Der Landesparteitag möge beschließen: Die offizielle Namensgebung des Treffens wird an den LV delegiert. Jeder Organisator kann in seiner Ankündigung den Namen frei wählen, wird, bekommt aber als Richtlinie - nicht Verpflichtung - die Empfehlung des LV. Der LV regelt hier nur die NÖ-weite Namensgebung, nicht die regionale.

Begründung Weniger Zentralismus, mehr Subsidiarität zulassen. Wie ein offizielles Treffen benannt wird, ist eine außenrepräsentative Angelegenheit. Sie ist wichtig. Es muss aber nicht alles auf LPT's abgestimmt werden. Derzeit darf der Name nur durch den LPT bestimmt werden, da der LPT den Namen beim letzten LPT beschlossen hat. Der LV sollte hier wieder entscheiden dürfen.

Gegenantrag von Menodoros
  • Eingebracht von Menodoros am 17.11.2012 um 22:34 Uhr per E-Mail an die LGF

Der Landesparteitag möge beschließen:
Der am Landesparteitag am 15.08.2012 beschlossene Begriff "Piratentreffen" soll weiterhin Gültigkeit haben.

Alter Text
entfällt

Neuer Text
entfällt

Begründung
Vor etwas mehr als 3 Monaten wurde vom Landesparteitag der Begriff "Piratentreffen" beschlossen. Eine zwischen 11.09.2012 und 09.10.2012 durchgeführte Liquid Feedback-Umfrage ergab auch keine neue Entscheidung. Ständige Umfragen sind nicht zielführend und reine Selbstbeschäftigung. Aus Gründen der Einheitlichkeit, und das hat nichts mit Zentralismus zu tun, soll innerhalb der Landesorganisation Niederösterreich derselbe Begriff verwendet werden.

Wahl LPT Termin von Chilli

  • Eingebracht von Chilli am 10.11.12 direkt im Wiki

Der Landesparteitag möge den Termin für den nächsten LPT wählen.

Begründung
Durch die Turbulenzen in letzter Zeit ist eine kurzfristige Korrekturmöglichkeit durch den LPT wünschenswert. Sollte beschlossen worden sein bei der Landtagswahl anzutreten, ist eine Zeitnahe Wahl der Landes- und Bezirkswahllisten zwingend notwendig. Neuerliche Termin Diskussionen werden duch Termin Bestimmung am LPT vermieden.

Antritt bei der LTW 2013 von Menodoros

  • Eingebracht von Menodoros am 10.11.12 um 22:05 Uhr per E-Mail an die LGF

Der Landesparteitag möge beschließen:
Die Landesorganisation Niederösterreich soll als eigenständige Liste zu den Landtagswahlen in Niederösterreich im März 2013 antreten. Zur Unterstützung sollen andere Landesorganisationen, insbesondere die benachbarten, sowie die Bundesorganisation um Mithilfe gebeten werden.

Begründung
Nur durch ein eigenständiges Antreten kann die geforderte Basisdemokratie eingehalten werden. Auf als Schub für die Nationalratswahlen 2013 in Österreich dient nur ein eigenständiges Antreten.

Parteisteuer von Rousseau

  • Eingebracht von Rousseau am 10.11.12 um 22:22 Uhr per E-Mail an die LGF

Vom Landtagsabgeordnetengehalt jedes Landtagsabgeordneten der Piraten in NÖ (dzt. ca. € 6.500,- 14x jährlich) sind 20% an „Parteisteuer“ abzugeben.

Beispiel: bei diesem Bruttogehalt würde ich mit meinen Daten lt. AK-Brutto-Netto-Rechner als Angestellte, 52 Jahr alt, kl. Pendlerpauschale 40-60km netto € 3.774,82 bekommen minus € 1.300,- = € 2.474,- monatlich, ohne Berücksichtigung der Sonderzahlungen.

Begründung:
es soll verhindert werden, dass Personen nur des Geldes wegen eine Position anstreben

Gegenantrag von Rousseau
  • Eingebracht von Rousseau am 10.11.12 um 22:22 Uhr per E-Mail an die LGF

Jeder Landtagsabgeordnete in NÖ soll nur jenen Nettobetrag +10% verdienen, der er auch vorher in seiner Tätigkeit verdient hat. Der darüber hinausgehende Betrag ist in an die Piraten LO NÖ abzugeben. (Parteisteuer).

Zweckgebundenheit von Einnahmen durch "Parteisteuer" von Rousseau

  • Eingebracht von Rousseau am 10.11.12 um 22:22 Uhr per E-Mail an die LGF

Die durch die „Parteisteuer“ eingelangten Gelder sind zweckgebunden zu verwenden. Sie sollen in der LO NÖ verbleiben und zur Unterstützung der Abgeordneten in den verschiedenen Vertretungen (Landtag, Parlament) verwendet werden. Unterstützung dergestalt, dass Gehälter bezahlt werden für Menschen, die inhaltliche Arbeit (Recherchen, Ausarbeitung von schwierigen Materien, uvam) leisten. Dies kann als Teilzeitarbeit, auf Werksvertragsbasis, für Projektarbeit, als befristetes oder unbefristetes Dienstverhältnis gemacht werden.

Begründung
wir werden uns mit schwierigen und umfangreichen Inhalten auseinandersetzten und darüber entscheiden müssen. Dazu braucht es Fachleute, die sich darin auskennen und die nötige Zeit aufbringen können.

"Drehscheibe" von Rousseau

  • Eingebracht von Rousseau am 10.11.12 um 22:22 Uhr per E-Mail an die LGF

Der LV soll beauftragt werden innerhalb der nächsten 4 Wochen eine geeignete Infrastruktur zu installieren, die als Drehschiebe für Informationen dient, mit welchen Gruppen (Bürgerlisten, Initiativen, uam) Kontakt aufgenommen werden kann um die Piraten und ihre Inhalte und anliegen in NÖ bekannter zu machen. Hier soll es eine „Meldestelle“ geben wo Gruppen Interesse an Kontakten angeben können oder Piraten oder Sympathisanten auf Gruppen hinweisen können, die sich für ähnliche Inhalte/Anliegen interessieren und engagieren. Das soll zu Veranstaltungen führen, wo ein LV und ev. andere Piraten zu diesen Gruppe gehen und dort einfach unsere Ideen vorstellen.

Begründung
Die vergangenen Monat haben für mich gezeigt, dass auf diesem Gebiet nichts geschehen ist. Die Institutionalisierung soll helfen das Ganze in Gang zu bringen.
Es soll der Kontakt zu Menschen gesucht werden, die in einigen Aspekten gleiche oder ähnliche Meinung und Anliegen haben. Es soll deutlich gemacht werden, dass wir diese Gruppen nicht zu Piraten machen oder sonst wie vereinnahmen wollen. Es soll damit die transparente Möglichkeit geschaffen werden Informationen zu sammeln und Kontakte zu knüpfen.

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