Niederösterreich/Arbeitsgruppen

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Landesorganisation Niederösterreich

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ÜbersichtTechnikLQFB

Inhaltsverzeichnis

Aktuelle Arbeitsgruppen

AG NÖ Technik

Aufgaben

  • Kontakt mit der Bundes AG Technik
  • Homepage LO NÖ
  • Wiki (Bereich LO NÖ)

Mitglieder

Kernteam
  • Thomas XimeX Rupprecht
  • Erwin Ernst eest9 Steinhammer
Interessenten

AG NÖ LQFB

Aufgaben

  • Übertrag von Anträgen aus LQFB/LGV ins Wiki (LGO/Parteiprogramm)

Mitglieder

Kernteam
Interessenten

Mögliche weitere AGs

  • AG NÖ Redaktion
  • AG NÖ Interessentenverwaltung
  • AG NÖ Design und Grafik

Rechtliches

Bundessatzung (Auszug von 23.10.2013)

§ 15. Arbeitsgruppen (AG)

(1) Arbeitsgruppen gibt es zu inhaltlichen und operativen Aufgabenstellungen. Sie können auf jeder Ebene errichtet werden, wobei aus dem Namen eine betreffende Zuordnung möglich sein muss.
(2) Arbeitsergebnisse von AGn sind vom jeweils zuständigen Organ verpflichtend zu behandeln.

Bundesgeschäftsordnung (Auszug von 23.10.2013)

§10 Arbeitsgruppen

(1) Arbeitsgruppen sind spezielle Crews. Für sie gelten prinzipiell dieselben Anforderungen, Pflichten und Rechte wie für Crews, ergänzt um die folgenden Bestimmungen.
(2) Arbeitsgruppen sollen sich online treffen oder zumindest Online-Anbindung gewährleisten, um die Mitarbeit von Piraten aus allen Regionen zu ermöglichen.
(3) Inhaltliche Arbeitsgruppen sollen sich besonders der thematischen Arbeit zu bestimmten Bereichen widmen. Dies umfasst die Sammlung von Informationen, Auflistung und Bewertung von Argumenten sowie die Erstellung von Programmanträgen. Das inhaltliche Material soll möglichst übersichtlich und gut aufbereitet im Wiki abgelegt werden.
(4) Inhaltliche Arbeitsgruppen können zu klar definierten Themenbereichen Themensprecher nominieren. Diese Nominierten können dann vom BV oder ggf. vom zuständigen LV zur Außenvertretung in diesem Themenbereich ermächtigt werden. (Dies heißt nicht, dass Themensprecher zwingend von Arbeitsgruppen nominiert werden müssen; BV bzw. LV können natürlich auch unabhängig von Arbeitsgruppen Außenvertretungsberechtigungen vergeben.)
(5) Operative Arbeitsgruppen behandeln Aufgabenstellungen wie die Wartung der technischen Infrastruktur, der Online-Tools, Medien- und Eventbetreuung etc. Diese Tätigkeiten erfolgen in enger Kooperation mit BGF und LGF.
(6) Operative Arbeitsgruppen werden durch die BGF oder ggf. durch die zuständige LGF legitimiert. Die jeweiligen Geschäftsführungen haben im Interesse einer möglichst umfassenden Aufrechterhaltung notwendiger operativer Tätigkeiten das Recht, einzelne Personen aus operativen AGn auszuschließen oder die AG aufzulösen, sofern ein grober Verstoß gegen Satzung, Geschäftsordnungen oder Beschlüsse vorliegt. Gegen diese Entscheidungen kann beim SG Einspruch erhoben werden.

§17 Crews

(1) Crews sind sich selbst organisierende Einheiten der Piratenpartei. Sie dienen vor allem der sozialen Vernetzung, der Konsensfindung sowie der Weitergabe von Wissen an neue Mitglieder. Crews sind keine Organe der Piratenpartei.
(2) Die Gründung einer Crew erfolgt ebenso wie die Auflösung ohne Formalitäten. Die Gründung einer Crew kann durch jedes Mitglied der Piratenpartei Österreichs erfolgen.
(3) Eine Crew umfasst mindestens zwei Mitglieder. Die Crewgröße sollte möglichst derart sein, dass man noch gut ein gemeinsames Gespräch führen kann. Wenn es dauerhaft zuviele Mitglieder dafür werden, teilt sich die Crew in zwei neue auf. Wenn es dauerhaft zuwenige Mitglieder werden, löst sich die Crew auf oder verschmilzt mit einer anderen.
(4) Jede Crew hat (nach Möglichkeit) einen fixen Treffpunkt für regelmäßige Crewtreffen an einem öffentlichen Ort (z. B. Bar, Café, IRC-Channel, Mumble-Raum, …). Sie trifft sich, so oft die Mitglieder es für richtig halten, mindestens aber einmal im Monat. Eine Crew kann sich (unabhängig von den LO-Zugehörigkeiten ihrer Mitglieder) einer LO zuordnen, muss dies aber nicht tun.
(5) Jede Crew gibt sich einen Namen.
(6) Wenn Entscheidungen anstehen, sollte möglichst ein Konsens der ganzen Crew erzielt werden. Wenn dies nicht möglich ist, entscheidet die Mehrheit. Die Minderheit trägt dann entweder die Mehrheitsentscheidung vollinhaltlich mit oder gründet eine neue Crew.
(7) Jede Crew wählt eine Person für Koordination, die Treffen organisiert und moderiert sowie die Crew nach außen vertritt, und eine für Orientierung, die neue Crewmitglieder betreut und für die Orientierung der Crewarbeit an Statuten und Parteiprogramm verantwortlich ist. Beide haben keinerlei Entscheidungsgewalt und können jederzeit abgewählt werden.
(8) Die Crew muss entsprechend ihrer Ressourcen und unter Beachtung des Datenschutzes ihre Arbeit allen Mitgliedern der Piratenpartei Österreichs regelmäßig zugänglich machen. Jede Crew pflegt eine Seite im Wiki, auf der zumindest Name und Beschreibung der Crew, die Namen der Mitglieder, Zugehörigkeit zu einer LO, der Treffpunkt und die Termine der Crewtreffen verzeichnet sind. Die Verantwortung hierfür obliegt der mit Orientierung betrauten Person.
(9) Crews können bei der BGF oder ggf. bei der zuständigen LGF um Zuteilung allgemeiner Mittel ansuchen. Dies inkludiert etwa Flyer, Infrastruktur für Infostände oder sonstige Sachmittel, aber auch Geldmittel zur Finanzierung von Aktivitäten. Außenwirksame Aktionen abseits von Veranstaltungen zur Information oder Mitgliederwerbung bedürfen der Genehmigung durch BV oder ggf. durch den zuständigen LV.
(10) Zu Wahlkampfzeiten sind Crews dazu angehalten, entsprechend ihrer Möglichkeiten personell und/oder thematisch die Wahlkampfaktivitäten zu unterstützen, wobei dies in Absprache mit dem jeweiligen Wahlkampfteam zu geschehen hat.
(11) Die Crew kann vom BV oder ggf. vom zuständigen LV aufgelöst werden, wenn sie binnen zwei Monaten keine Aktivitäten zeigt, ihren Pflichten (z. B. der Informationspflicht gemäß (8)) nicht nachkommt oder außenwirksame Aktionen setzt, zu der sie nicht befugt ist. Gegen diese Auflösung von außen kann beim SG Einspruch erhoben werden.
(12) Neue Mitglieder sind herzlich eingeladen, zu Crewtreffen zu kommen.

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