Niederösterreich/NRW2013

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Inhaltsverzeichnis

Gesetzestexte


Wahlbewerbung

  • 435€
  • Landeswahlvorschlag
  • min. 1 Regionalvorschlag
  • 3 Unterschriften von Nationalratsabgeordnete ODER 500 Unterstützungserklärungen
  • Zustellungsbevollmächtigter (empfohlen)
  • Zustimmungserklärungen der Kandidaten


Wahlrecht

Aktives Wahlrecht (wählen gehen)

Wahlberechtigt sind alle Männer und Frauen, die die österreichische Staatsbürgerschaft besitzen, am Tag der Wahl das 16. Lebensjahr vollendet haben und vom Wahlrecht nicht ausgeschlossen sind.

Passives Wahlrecht (gewählt werden)

Wählbar sind alle Männer und Frauen, die am Stichtag die österreichische Staatsbürgerschaft besitzen, am Tag der Wahl das 18. Lebensjahr vollendet haben und nicht durch ein inländisches Gericht wegen einer oder mehrerer mit Vorsatz begangener strafbarer Handlungen zu einer mehr als einjährigen Freiheitsstrafe rechtskräftig verurteilt worden sind. Der Ausschluss von der Wählbarkeit endet nach sechs Monaten. Die Frist beginnt, sobald die Strafe vollstreckt ist und mit Freiheitsentziehung verbundene vorbeugende Maßnahmen vollzogen oder weggefallen sind; ist die Strafe nur durch Anrechnung einer Vorhaft verbüßt worden, so beginnt die Frist mit Rechtskraft des Urteils.

Wahlausschließungsgründe

Nationalrats-Wahlordnung 1992 - § 22


Regionalwahlkreise

Regional-wahlkreis Bezeichnung Mandate umfasst
3A Weinviertel 7 die Verwaltungsbezirke: Gänserndorf, Hollabrunn, Korneuburg, Mistelbach
3B Waldviertel 5 die Stadt Krems, die Verwaltungsbezirke: Gmünd, Horn, Krems, Waidhofen a.d. Thaya, Zwettl
3C Mostviertel 6 die Stadt Waidhofen a.d. Ybbs, die Verwaltungsbezirke: Amstetten, Melk, Scheibbs
3D Niederösterreich Mitte 5 die Stadt St. Pölten, die Verwaltungsbezirke: Lilienfeld, St. Pölten, Tulln
3E Niederösterreich Süd 4 die Stadt Wiener Neustadt, die Verwaltungsbezirke: Neunkirchen, Wiener Neustadt
3F Wien-Umgebung 5 die Verwaltungsbezirke: Mödling, Wien-Umgebung
3G Niederösterreich Süd-Ost 4 die Verwaltungsbezirke: Baden, Bruck a. d. Leitha

Mandate Niederösterreich Gesamt: 36


Wahllisten

3 Landeswahlliste (72)

  1. Thomas XimeX Rupprecht
  2. Walter Waltbon Bonhardi
  3. Bernhard Burnoutberni Hayden
  4. Albert Albert3100 Gugerell
  5. Monika mokki Ecker
  6. Peter Willi Ecker
  7. Gertrude Rousseau Gelbmann
  8. Stephan Chilli Mulacz (Zustimmungserklärung nicht fristgerecht eingereicht)

Regionalwahllisten

3A Weinviertel (12)

  1. Walter Waltbon Bonhardi
  2. Peter Willi Ecker
  3. Monika mokki Ecker

3B Waldviertel (10)

  1. Stephan Chilli Mulacz

3C Mostviertel (12)

  1. ---

3D Niederösterreich Mitte (10)

  1. Albert Albert3100 Gugerell

3E Niederösterreich Süd (8)

  1. ---

3F Wien-Umgebung (10)

  1. ---

3G Niederösterreich Süd-Ost (8)

  1. Thomas XimeX Rupprecht
  2. Bernhard Burnoutberni Hayden

Termine

Wahlkalender

01.07.2013 - Starklar machen

  • Artikel und Aussendung an Mitglieder für kommenden Start zum UE-sammeln

09.07.2013 - Stichtag

  • Start Unterstützungserklärungen sammeln
  • Artikel und Aussendung an Mitglieder für Start zum UE-sammeln

26.07.2013 - Erinnerung

  • Artikel und Aussendung an Mitglieder für Erinnerung des UE-sammelns (Noch 1 Woche)

30.07.2013 (02.08.2013) - Wählerverzeichnis

  • Wählerverzeichnis liegt auf
  • 30.07 +10 Tage ODER 02.08 +7 Tage
  • Wählerverzeichnis kopieren

02.08.2013 - Einreichung

  • Ende Unterstützungserklärungen sammeln
  • Einreichung der Kandidatur bis 17:00 in der Landeswahlbehörde mit:
    • Parteibezeichnung & Kurzbezeichnung (Piratenpartei Österreichs; PIRAT)
    • 500 UE ODER 3 Unterschriften von Nationalratsabgeordneten
    • 435€ Druckkostenbeitrag in bar
    • Landeswahlvorschlag (Nachname, Vorname, Geburtsjahres, Berufes, Adresse)
    • min. 1 Regionalvorschlag (Nachname, Vorname, Geburtsjahres, Berufes, Adresse)
    • Zustimmungserklärungen der Kandidaten (für jede Liste)
    • Zustellungsbevollmächtigter (Nachname, Vorname, Geburtsjahres, Berufes, Adresse)

05.08.2013 - Ergänzungsvorschläge

  • fehlende Zustimmungserklärungen nachbringen
  • Ersatzvorschläge bei Ausfall eines Vorhandenen bis 17 Uhr

08.08.2013 - Veröffentlichung Landeswahlvorschläge

  • Veröffentlichung der endgültigen Listen

19.09.2013 - Wahlzeugen

  • Späteste Einreichung der Wahlzeugen bei Bezirkswahlbehörde durch Zustellungsbevollmächtigten
  • max. 2 Wahlzeugen je örtliche und besonderen Wahlbehörde

29.09.2013 - Wahltag

  • Wählzeiten bis max. 17:00
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