Niederösterreich/NRW2013
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Gesetzestexte
Wahlbewerbung
- 435€
- Landeswahlvorschlag
- min. 1 Regionalvorschlag
- 3 Unterschriften von Nationalratsabgeordnete ODER 500 Unterstützungserklärungen
- Zustellungsbevollmächtigter (empfohlen)
- Zustimmungserklärungen der Kandidaten
Wahlrecht
Aktives Wahlrecht (wählen gehen)
Wahlberechtigt sind alle Männer und Frauen, die die österreichische Staatsbürgerschaft besitzen, am Tag der Wahl das 16. Lebensjahr vollendet haben und vom Wahlrecht nicht ausgeschlossen sind.
Passives Wahlrecht (gewählt werden)
Wählbar sind alle Männer und Frauen, die am Stichtag die österreichische Staatsbürgerschaft besitzen, am Tag der Wahl das 18. Lebensjahr vollendet haben und nicht durch ein inländisches Gericht wegen einer oder mehrerer mit Vorsatz begangener strafbarer Handlungen zu einer mehr als einjährigen Freiheitsstrafe rechtskräftig verurteilt worden sind. Der Ausschluss von der Wählbarkeit endet nach sechs Monaten. Die Frist beginnt, sobald die Strafe vollstreckt ist und mit Freiheitsentziehung verbundene vorbeugende Maßnahmen vollzogen oder weggefallen sind; ist die Strafe nur durch Anrechnung einer Vorhaft verbüßt worden, so beginnt die Frist mit Rechtskraft des Urteils.
Wahlausschließungsgründe
Nationalrats-Wahlordnung 1992 - § 22
Regionalwahlkreise
Regional-wahlkreis | Bezeichnung | Mandate | umfasst |
---|---|---|---|
3A | Weinviertel | 7 | die Verwaltungsbezirke: Gänserndorf, Hollabrunn, Korneuburg, Mistelbach |
3B | Waldviertel | 5 | die Stadt Krems, die Verwaltungsbezirke: Gmünd, Horn, Krems, Waidhofen a.d. Thaya, Zwettl |
3C | Mostviertel | 6 | die Stadt Waidhofen a.d. Ybbs, die Verwaltungsbezirke: Amstetten, Melk, Scheibbs |
3D | Niederösterreich Mitte | 5 | die Stadt St. Pölten, die Verwaltungsbezirke: Lilienfeld, St. Pölten, Tulln |
3E | Niederösterreich Süd | 4 | die Stadt Wiener Neustadt, die Verwaltungsbezirke: Neunkirchen, Wiener Neustadt |
3F | Wien-Umgebung | 5 | die Verwaltungsbezirke: Mödling, Wien-Umgebung |
3G | Niederösterreich Süd-Ost | 4 | die Verwaltungsbezirke: Baden, Bruck a. d. Leitha |
Mandate Niederösterreich Gesamt: 36
Wahllisten
3 Landeswahlliste (72)
- Thomas XimeX Rupprecht
- Walter Waltbon Bonhardi
- Bernhard Burnoutberni Hayden
- Albert Albert3100 Gugerell
- Monika mokki Ecker
- Peter Willi Ecker
- Gertrude Rousseau Gelbmann
- Stephan Chilli Mulacz (Zustimmungserklärung nicht fristgerecht eingereicht)
Regionalwahllisten
3A Weinviertel (12)
3B Waldviertel (10)
- Stephan Chilli Mulacz
3C Mostviertel (12)
- ---
3D Niederösterreich Mitte (10)
- Albert Albert3100 Gugerell
3E Niederösterreich Süd (8)
- ---
3F Wien-Umgebung (10)
- ---
3G Niederösterreich Süd-Ost (8)
- Thomas XimeX Rupprecht
- Bernhard Burnoutberni Hayden
Termine
01.07.2013 - Starklar machen
- Artikel und Aussendung an Mitglieder für kommenden Start zum UE-sammeln
09.07.2013 - Stichtag
- Start Unterstützungserklärungen sammeln
- Artikel und Aussendung an Mitglieder für Start zum UE-sammeln
26.07.2013 - Erinnerung
- Artikel und Aussendung an Mitglieder für Erinnerung des UE-sammelns (Noch 1 Woche)
30.07.2013 (02.08.2013) - Wählerverzeichnis
- Wählerverzeichnis liegt auf
- 30.07 +10 Tage ODER 02.08 +7 Tage
- Wählerverzeichnis kopieren
02.08.2013 - Einreichung
- Ende Unterstützungserklärungen sammeln
- Einreichung der Kandidatur bis 17:00 in der Landeswahlbehörde mit:
- Parteibezeichnung & Kurzbezeichnung (Piratenpartei Österreichs; PIRAT)
- 500 UE ODER 3 Unterschriften von Nationalratsabgeordneten
- 435€ Druckkostenbeitrag in bar
- Landeswahlvorschlag (Nachname, Vorname, Geburtsjahres, Berufes, Adresse)
- min. 1 Regionalvorschlag (Nachname, Vorname, Geburtsjahres, Berufes, Adresse)
- Zustimmungserklärungen der Kandidaten (für jede Liste)
- Zustellungsbevollmächtigter (Nachname, Vorname, Geburtsjahres, Berufes, Adresse)
05.08.2013 - Ergänzungsvorschläge
- fehlende Zustimmungserklärungen nachbringen
- Ersatzvorschläge bei Ausfall eines Vorhandenen bis 17 Uhr
08.08.2013 - Veröffentlichung Landeswahlvorschläge
- Veröffentlichung der endgültigen Listen
19.09.2013 - Wahlzeugen
- Späteste Einreichung der Wahlzeugen bei Bezirkswahlbehörde durch Zustellungsbevollmächtigten
- max. 2 Wahlzeugen je örtliche und besonderen Wahlbehörde
29.09.2013 - Wahltag
- Wählzeiten bis max. 17:00