Schiedsgericht/Anträge/iS 08-10-2013
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Antrag
vom 08.10.2013
von Defnordic
Antragstext: via ForumPost
Damit sich nicht alle das Maul zerreißen müssen, bitte ich um eine Auslegung zu folgenden Punkten:
Basierend auf Satzung und Geschäftsordnungen, ist es der BGF (als Organ, nach Treffen eines gültigen Beschlusses) möglich, den Mitgliedsbeitrag
1. Für alle Mitglieder auf befristete Zeit zu reduzieren? 2. Für alle Mitglieder auf befristete Zeit auszusetzen?
Bei der Auslegung bitte eine Befristung auf einen Monat, ein Quartal oder ein halbes Jahr gesondert bewerten.
Mit der Bitte um Behandlung bei der nächsten Sitzung.
Ergänzung
vom 10.10.2013
von DiDiogenes
Ergänzungstext: via ForumPost
Der in der BGO verwendete Begriff des "Rabatts", auf den sich der gegenständliche BGF-Beschluss zu stützen scheint, scheint in meinem Sprachgebrauch eher nur Teilnachlässe zu umfassen (z.B. 3%-Skontorabatt bei Sofortzahlung), aber nicht einen Totalnachlass (100%-Nachlass).
Siehe auch: http://de.wikipedia.org/wiki/Rabatt
Auch der in der BGO verwendete Begriff des "Probemonats" scheint nur bei Erstakkreditierung zu greifen, nicht aber bei Ex-Mitgliedern, die schon früher akkreditiert waren.
Senat
einberufen: 08.10.2013
durch: Cyberhawk
siehe: Forenpost
Mitglieder
Sitzungsprotokoll
siehe Schrift und Audio-Protkoll der Sitzung
Berufung an das BSG
- Berufung durch lava via EMail am 20.10.2013, siehe Forum.
- Arbeitspad: https://ppoe.piratenpad.de/BSG-2013-10-29
Urteil
Urteil des BSG vom 29.10.2013:
Das Urteil des LSG in Punkt 1 wird aufgehoben, wegen unzulässigem Bezug auf den aktuellen Beschluss der BGF.
Mit einer Mehrheit von 2:1 wird das Urteil des LSG durch das folgende ersetzt:
Ja, die BGF kann für alle Mitglieder eine Teilreduktion kleiner 100% erlassen, sofern eine zeitliche Befristung festgelegt wird, welche nicht von Seiten der Regelwerke eingeschränkt ist und durch Beschluss des Organs BGF erlassen wurde.
Das Urteil des LSG in Punkt 2 wird aufgehoben, wegen Verweis auf aufgehobenen Punkt 1.
Mit einer Mehrheit von 2:1 wurde beschlossen, dass ein Aussetzen nur für Neumitglieder im Zuge der Probemonate durch Beschluss des Organs festgelegt werden kann, wobei der Beschluss einen Zeitrahmen definieren muss, welcher 3 Monate nicht übersteigen darf. Für alle Mitglieder ist ein Aussetzen durch das Regelwerk nicht gedeckt.