SGSitzung-2015-03-15

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Sitzung des Bundesschiedsgerichtes

Ort: Mumble NRW, Sitzungsraum Hufsky
Datum: 2015-03-15 18:15 - 19:00
Schriftführer: illionas, defnordic
Audioprotokoll: Link
Sitzungsprotokolle: Link
Teilnehmer: defnordic, illionas
  • Stimmberechtigt: illionas, defnordic
  • Entschuldigt:
  • Gäste: eest9, danton, romario

Berufung IS 2015-02-20

Wiki: https://wiki.piratenpartei.at/wiki/Schiedsgericht/Antr%C3%A4ge/IS_2015-02-20

Forumthread Urteil LSG: https://forum.piratenpartei.at/thread-14315.html

defnordic: beschlussprüfung nach §5.2

liest LSG-Urteil teilweise vor. Tippfehler "darauf folgenende Abstimmung" wird als "Abstimmung(en)" interpretiert.

illionas: antrag 4 wird nur beanstandet, wenn es einen antrag in diese richtung gibt.
danton: ich denke, da sollte kein problem bestehen, da wurde ja nichts abgeändert.
daton: kann dem aurteil nicht wirklich widersprechen. Der Antrag wurde nicht fristgerecht eingebracht, war eine idee von sonstwer auf der LGV, der das am anfang der LGV gemacht hat. insofern kann dem urteil nicht formal widersprochen werden, ist alles korrekt interpretiert worden, auch änderungen nicht fristgerecht eingebracht worden. aber auch wenn der antrag nicht statutenkonform zustande gekommen ist, spiegelt er seiner meinung nach den willen der basis, der mitglieder der LO auf der LGV, wieder. Evtl entscheiden, dsas es formale mängel gab, aber der willen der anwesenden personen wurde klar wieder gegeben. Wenn der Antrag nicht GO konform zustande gekommen ist, würde er das umdeuten in ein meinungsbild, denn die meinung ist eindeutig zum ausdruck gekommen.
Romario: sieht dass die änderung nicht nur geringfügig war, sondern war markant. wäre er usprünglich anbgestimmt worden, hätte es nur einer zustimmung auf LGV bedarft, eben den vertrag abzuschließen. Andererseits wird auch antragsbuch ausgeschickt üblicherweise, und da das so kurzfristig war, ist leuten die möglichkeit genommen worden dagegen zu stimmen, da sie sonst davon ausgehen hätten können dass da nochmal darüber abgestimmt werden muss.
illionas: die textänderung ist im wiki-diff sichtbar, siehe https://wiki.piratenpartei.at/w/index.php?title=Kategorie%3ALandesorganisation_Wien%2FLGV2015-1%2FAntr%C3%A4ge&diff=38552&oldid=38546
danton: kann darüber streiten ob das geringfügig war oder nicht. ist damals als Konsens rausgekommen bei der LGV, dass die Änderung OK geht, sogar teqq hat mitformuliert. Ist eine änderung vom ursprünglichen Antrag, wo es ein verhandlungsauftrag war, abgestimmt wurde eine ermächtigung des LV, so ein bündnis auch gleich einzugehen. ist natürlich fraglich, wie das die leute sehen. Bei ihm ist auf der LGV der wille der basis zum ausdruck gekommen, das bündnis einzugehen. DAss leute nicht gekommen wären, weil das ja nur eine unverbindliche sache gewesen wäre glaubt er nicht, es waren gegner des antrags da, Anatol, Lux, etc... viele leute die sonst kritisch waren, hatte er schon seit monaten nicht mehr gesehen, glaubt es wäre nicht anders gewesen
romario: von 120 mitgliedern haben 12 dafür gestimmt, also hätten 115 mitglieder potentiell dagegen stimmen können, auch nicht als meinungsbild verwertbar seiner meinung nach. gab auch keine berufung gegen den antrag, sondern nur gegen das zustandekommen des schiedsgericht.
danton: wenn man der argumentation hier folgt, dann wäre die ganze LGV nicht statutenkonform, da LGO aufgehoben wurde. Dann wäre auch das LSG nicht ordnungsgemäßgewählt worden. Das ist ein formaler Aspekt, müsste man beobachten. Müsste da auch gleichzeitig den LSR der funktion entheben. Argument mit den Mitgliedern: da sind viele nicht stimmberechtigt, nicht zahlend, etc... waren aber sicher keine 120 mitglieder stimmberechtigt
romario: hätten aber stimmberechtigt sein können wenn auf der LGV und dort zahlend. Spontan kanditieren ist erlaubt laut Versammlungsordnung in Wien. weiß nicht ob formal korrekt, geöffnet etc... aber das ist generell geregelt dadurch. hält die aufhebung der LGO für einen selten d*mlichen Antrag. wäre auf jeden fall auch ohne aufhebung möglich gewesen.
danton: ja, akzeptiert die kritik. stimmt auch dass es die öffnung der kandidatenliste gegeben hätte, wurde aber nicht formal korrekt gemacht, da davon ausgegangen sind dass die GO nicht in Kraft ist, und deshalb auch die Öffnung nicht beschlossen. auch da formalfehler gemacht. Wäre für ihn es auch zulässig macht zu sagen, dass alles nicht statutenkonform war, dann ist teqq aber auch nicht gewählt worden, auch nicth Peter als 3. LV. wenn man das formal so argumentiert, dann wäre alles aufzuheben.
defnordic: die argumente wiederholen sich bald.
romario: meiner Meinung LSG urteil ordungsgemäß. Das BSG sollte jetzt das Urteil bestätigen.
danton: abschließend noch, er kann dem romario wieder nicht widersprechen, rechtspositivistisch betrachtet ebenfalls. ist nicht satzungskonform. das wäre aber der punkt, wir sind damit für die nächsten Wochen handlungsunfähig, und dort auch was auch immer beshcließen. sind de fakto handlungsunfähig, möchte das vermeiden. bittet das BSG, die statutenverletzung festzustellen und die willensbildung aber zumindest als unverbindliches meinungsbild umdeuten lassen. willen der basis ist zum ausdruck gekommen.
defnordic: ihr könnt die abstimmung natürlich als unverbindliches meinungsbild deuten, dazu braucht ihr kein Urteil
danton: möchte vor allem den vorwurf zurückweisen, dass man gegen den willen der basis arbeiten würde.
romario: vorwurf nicht gegen den willen der basis, sondern gegen gültige statuten zu operieren.
danton: der beschluss aus liquid im herbst? über wahlantritte entscheidet ja die LGV, deswegen auch der antrag von eest, im liquid kann nicht über wahlantritt entschieden werden.
romario: dementsprechend gibts keinen beschluss, und kein verhandlungsmandat, dementsprechend darfs auch kein bündnis geben, gibt bundesweiten beschluss keine weiteren bündnisse einzugehen, nachdem EA aufgelöst wurde
danton: kann nicht sagen es gibt keine formalen beschlüsse, und deswegen schei*en wir auf die basis in wien. Möchte nicht die 80% die dafür gestimmt haben vor den Kopf stoßen.
romario: ist halt das problem, weil man hier mist gebaut hat bei der LGV. an die regeln muss man sich halten, ist auch im bund so, bei satzung, GO,, etc... regeln sind einzuhalten
danton: regel der BGO ist damit ja wieder aufgehoben...
romario: ist nicht aufgehoben. urteil beruft sich auf beschluss, de rnicht mehr existent ist. antrag ist bundesweit eingebracht worden
defnordic: anträge bitte verlinken

BGO §16 (2) im gesamten aufgehoben?

https://forum.piratenpartei.at/thread-14382.html
eest9: bitte ausformulieren, wie das jetzt nach diesem urteil zu deuten ist.
defnordic: zurück zum thema. wir prüfen ja den antrag, und nicht dessen auswirkungen.
danton: hat seine sicht dargelegt, hat nichts mehr zu sagen
romario: sollte alles klar sein.
illionas: also nochmal zur textänderung. https://wiki.piratenpartei.at/w/index.php?title=Kategorie%3ALandesorganisation_Wien%2FLGV2015-1%2FAntr%C3%A4ge&diff=38552&oldid=38546
danton: die formulierung "unter vorbehalt" kommt von teqq, da wir davon ausgegangen sind das im liquid bundesweit beschließen müssen.
defnordic: meine auffassung nach entspricht auch diese formulierung noch keinem ???
danton: der vorbehalt war die abstimmung im liquid.
illionas: abstimmung im liquid soweieso im text irgendwo?
danton: glaubt ja. gab damals aber auch kein SG urteil, sind davon ausgegangen.
illionas: wenn da steht es wird im liquid absgestimmt, ist es auch egal was das SG sagt.
danton: sind damals davon ausgegangen dass wir die abstimmung im liquid brauchen würden.
illionas: angenommen der antrag wäre statutengemäß abgestimmt worden, würde nicht verändenr dass das SG zur meinung kommtn dass liquid beshcluss nicht gebraucht wird. da gehts um vereinbarung. "Die Vereinbarung wird Statutengemäß außerdem auf Bundesebene per Liquid abgestimmt."
romario: auf den text wurde sich berufen, da bei einer Pressekonferenz ein bündnis angekündigt wurde
danton: das bündnis ist ja noch nichtmal gegründet. war nur eine einzelaktion von faithless.
danton: möchte vor allem handlungsfähig bleiben, und möchte dem rechnung tragen was die wiener basis beschlossen hat. wurden fehler gemacht,aber können uns nicht slebst für handlungsunfähig erklären.
illionas: textänderung macht aus verhandlungsmandat eine Vollmacht.
romario: zeitdruck wegen baldiger wahl ist weggefallen
danton: richtig, aber gründungskonvent ist jetzt zeitdruck. Da sind wir ja davon ausgegangen, dass die wahl vor herbst ist.
romario: mmn ist aus dem verhandlungsmandat eine vollmacht geworden und damit nicht okay.
danton: möchte vor allem handlungsfähig bleiben, und dem willen der basis rechnung tragn
romario: sieh nicht wie die ablehnung des behsclusses eine handlungsunfähgikeit einleiten würde. hofft dass LSG urteil bestätigt wird.
romario: sehe nicht, wie das eine einschränkung der handlungsfähigkeit darstellt.
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