Protokoll LSG IS 16-07-2014

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Schiedsgericht: ÜbersichtAnträgeFAQ

Inhaltsverzeichnis

Ort und Zeit

Ort: Mumble NRW Raum
Datum: 25.07.2014
Sitzungsleitung: gemeinschaftlich
Protokoll: gemeinschaftlich
Beginn: 15:05
Ende:
Aktuelle Sitzung: 25.07.2014
Padlink: https://ppoe.piratenpad.de/123744
Audioprotokoll: Media:KEINES

Anwesende:

Als Berater:

  • Burns

nicht anwesend

Gäste

  • PeterTheOne (ab 15:20)

Zuhörer

Agenda

Antrag: Auslegung Satzung §4.7

Antragstext:

Ahoi liebes SG! Bitte um Kenntnisnahme und Bearbeitung folgendes Antrags:

Antrag auf Auslegung eines Parteidokuments (§5.3 SGO)

Ich beantrage hiermit die Auslegeung der Satzung §4.7.
Laut dem betreffenden Absatz erfolgt die Streichung eines Mitglieds aus dem Admidio "...nach mehr als sechsmonatiger Nichtzahlung des Mitgliedsbeitrags trotz wiederholter Aufforderung durch die Bundesgeschäftsführung (BGF) oder einen Landesvorstand (LV)."
Als Aufforderung werden derzeit mWn automatisierte Mails an die Mitglieder gesendet.
Die Fragen die sich für mich stellen:

  • Ist die wiederholte Aufforderung durch die automatisierten Mails

bereits erfüllt?

  • Werden bei den automatisierten Mails Lesebestätigungen angefordert,

um sicherzugehen, dass das Mitglied die Aufforderung erhalten hat? - Und falls Nein, bedarf es dieser, dass die Aufforderung als zugestellt gilt?

  • Werden nichtzahlende Mitglieder neben den automatisierten Mails auch

persönlich angeschrieben? Falls Ja, gelten diese Mails als Aufforderung, wenn die automatischen Mails nicht ausreichen?

  • Besteht von Seiten des Mitglieds ein Anspruch auf Streichung?
  • Ist es auf Basis des oben zitierten Absatzes gerechtfertigt, die

Mitgliedschaft einseitig durch die BGF zu beenden, wenn nicht sichergestellt ist, dass das betreffende Mitglied von der Beendigung erfährt?

Hintergrund

Laut Aussagen von BGF-Mitgliedern sollen bald sehr viele Mitgliederdaten gelöscht werden. Unter den Mitgliedern der Piartenpartei OÖ, die durch die nächste Löschung betroffen wären, sind teilweise aktive Piraten, die an diversen Veranstaltungen und Aktionen der Piratenpartei im letzten halben Jahr teilgenommen bzw. mitgearbeitet haben. Daher liegt für mich der Schluss nahe, dass die Nichtzahlung des Mitgliedsbeitrages nicht absichtlich erfolgt ist, um den Mitgliedsstatus zu beenden.
Des weitern habe ich schon von mehrern Seiten erfahren, dass E-Mails, die von einer piratenpartei-at-Adresse gesendet werden, gerne im Spam-Ordner landen (vor allem beim Filter von GMX).
Bedacht werden sollte des weiteren, dass durch die Streichung ein aktives Mitglied womöglich das Stimmrecht auf einer BGV verliert, wenn die Beendigung der Mitgliedschaft unwissentlich erfolgt und es sich neu Anmelden muss (4-Wochen-Frist). Hierzu sei des weiteren auf §3.3 der Satzung verwiesen.

Verfahrenstechnisches:

  • Moderator/Protokoll

Knack

  • Befangenheit:

nein

  • Verfahrensart:

Auslegung von Parteidokumenten

Protokoll

15:05 Sitzungsbeginn Romario ist noch nicht anwesend

  • Ist die wiederholte Aufforderung durch die automatisierten Mails

bereits erfüllt?
Ja

  • Werden bei den automatisierten Mails Lesebestätigungen angefordert,

um sicherzugehen, dass das Mitglied die Aufforderung erhalten hat? Nein
Burns: Nein, glaube auch nicht, dass das zuverlässig wäre
Und falls Nein, bedarf es dieser, dass die Aufforderung als zugestellt gilt?
Nein. Zwischen dem erstem Mail bis zur endgültigen Streichung vergehen 8 Monate.
Innerhalb dieser Zeit wird man das Mail bemerken und auch einmal den Spamordner kontrolliert haben. Es ist heutzutage üblich, Mails mit Briefen gleichzubehandeln und viele Unternehmen weißen ihre Kunden darauf hin, dass Mails eventuell im Spamordner landen können und dieser regelämßig zu prüfen ist.
Eine eventuelle Änderung der Mailadresse ist laut BGO §2 (1) unverzüglich zu melden. Wird dies über einen Zeitruam von 6 Monaten oder mehr versäumt, ist die Streichung angemessen.
burns: Nein. sehe ich auch so

  • Werden nichtzahlende Mitglieder neben den automatisierten Mails auch

persönlich angeschrieben?
Für normal nicht. Ist auch nicht zwingend nötig.
Falls Ja, gelten diese Mails als Aufforderung, wenn die automatischen Mails nicht ausreichen?

  • Besteht von Seiten des Mitglieds ein Anspruch auf Streichung?

Siehe Satzung $4 (6):

(6) Die Mitgliedschaft endet durch Tod, Austritt, Streichung oder Ausschluss.

Ein Mitglied kann austreten, was den gleichen Effekt wie eine Streichung hat.

  • Ist es auf Basis des oben zitierten Absatzes gerechtfertigt, die

Mitgliedschaft einseitig durch die BGF zu beenden, wenn nicht sichergestellt ist, dass das betreffende Mitglied von der Beendigung erfährt?
Ja. Wird auch in Vereinen so gehandhabt.
Ein aktives Mitglied sollte die bevorstehende Streichung auch dann bemerken, wenn die Mails nicht ankommen. Das Stimmrecht im Liquid würde erlöschen, auf Mitgliedsversammlungen würde es auffallen und auch den Vorständen würde dies auffallen.
Burns: Sehe eine zustellung per mail als Goodie was manche machen
15:42 Urteilsfindung
Die Anwesenden sind mit dem Urteil einverstanden.
15:46 Ende der Sitzung

Urteil

Der Senat des Landesschiedsgerichtes (derzeit bestehend aus einem Mitglied) kommt zu folgendem Urteil:
Die derzeitige Handhabung der Streichung laut Satzung §4.7 ist korrekt. Die Vorraussetzung, der wiederholten Aufforderung zur Zahlung, ist durch die automatisierten Mails gegeben. Eine zusätzliche persönliche Kontaktaufnahme oder Briefe sind nicht nötig.

Begründung:
Von der ersten Mail, die das baldige Auslaufen des Zahlungsstatuses ankündigt, bis zur endgültigen Streichung, vergehen über 8 Monate. Meist wird auch nicht direkt nach 6 Monaten gestrichen sondern erst später nach Beschluss der BGF und Informierung der Landesvorstände.
Ein Auslaufen des Zahlungsstatus und der dadurch verbundene Stimmrechtsverlust müsste einem aktiven Mitglied auffallen.
Außerdem wird heutzutage vorrausgesetzt, dass auch der Spamordner regelmäßig kontrolliert wird. Eine Änderung der Mailadresse ist ohnehin mitzuteilen.

Rechtsmittelbelehrung:
Lt. §5.1(5) der BSGO wird der Antragsteller informiert, dass das Urteil erst mit der Entscheidung im Berufungsverfahren oder mit dem Verzicht auf eine Berufung Gültigkeit erlangt.
Für eine etwaige Berufung beim BSG gilt die in §4(8) BSGO festgelegte Frist von einer Woche.

Betroffene Paragraphen

Satzung §4: (7) Die Streichung erfolgt nach mehr als sechsmonatiger Nichtzahlung des Mitgliedsbeitrags trotz wiederholter Aufforderung durch die Bundesgeschäftsführung (BGF) oder einen Landesvorstand (LV). Außerdem kann die Streichung gemäß BGO §2 (10) nach einer Frist von 30 Tagen aufgrund von begründeten Zweifeln an der Korrektheit und der Vollständigkeit der Personendaten oder daran, dass der Antrag durch eine natürliche Person gestellt wurde, erfolgen. BGO §2: (1) Mitglieder sind zur Angabe korrekter und vollständiger Personendaten verpflichtet. Mindestens anzugeben sind Vor- und Familienname, Anschrift, E-Mail-Adresse sowie das Geburtsdatum. Die Angabe des Geschlechts ist freiwillig und muss nicht mit dem Geschlecht auf Ausweisdokumenten übereinstimmen. Änderungen von Name, E-Mail-Adresse oder Adresse sind unverzüglich mitzuteilen.

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