Schiedsgericht/Anträge/IS 16-07-2014
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Antrag
vom 16.7.2014 als Mail an das SG.
Antragstext:
Ich beantrage hiermit die Auslegeung der Satzung §4.7.
Laut dem betreffenden Absatz erfolgt die Streichung eines Mitglieds aus dem Admidio "...nach mehr als sechsmonatiger Nichtzahlung des Mitgliedsbeitrags trotz wiederholter Aufforderung durch die Bundesgeschäftsführung (BGF) oder einen Landesvorstand (LV)."
Als Aufforderung werden derzeit mWn automatisierte Mails an die Mitglieder gesendet.
Die Fragen die sich für mich stellen:
- Ist die wiederholte Aufforderung durch die automatisierten Mails
bereits erfüllt?
- Werden bei den automatisierten Mails Lesebestätigungen angefordert,
um sicherzugehen, dass das Mitglied die Aufforderung erhalten hat? - Und falls Nein, bedarf es dieser, dass die Aufforderung als zugestellt gilt?
- Werden nichtzahlende Mitglieder neben den automatisierten Mails auch
persönlich angeschrieben? Falls Ja, gelten diese Mails als Aufforderung, wenn die automatischen Mails nicht ausreichen?
- Besteht von Seiten des Mitglieds ein Anspruch auf Streichung?
- Ist es auf Basis des oben zitierten Absatzes gerechtfertigt, die
Mitgliedschaft einseitig durch die BGF zu beenden, wenn nicht sichergestellt ist, dass das betreffende Mitglied von der Beendigung erfährt?
Hintergrund
Laut Aussagen von BGF-Mitgliedern sollen bald sehr viele Mitgliederdaten gelöscht werden. Unter den Mitgliedern der Piartenpartei OÖ, die durch die nächste Löschung betroffen wären, sind teilweise aktive Piraten, die an diversen Veranstaltungen und Aktionen der Piratenpartei im letzten halben Jahr teilgenommen bzw. mitgearbeitet haben. Daher liegt für mich der Schluss nahe, dass die Nichtzahlung des Mitgliedsbeitrages nicht absichtlich erfolgt ist, um den Mitgliedsstatus zu beenden. Des weitern habe ich schon von mehrern Seiten erfahren, dass E-Mails, die von einer piratenpartei-at-Adresse gesendet werden, gerne im Spam-Ordner landen (vor allem beim Filter von GMX).
Bedacht werden sollte des weiteren, dass durch die Streichung ein aktives Mitglied womöglich das Stimmrecht auf einer BGV verliert, wenn die Beendigung der Mitgliedschaft unwissentlich erfolgt und es sich neu Anmelden muss (4-Wochen-Frist). Hierzu sei des weiteren auf §3.3
der Satzung verwiesen.
Zeitlicher Verlauf
- 16.7.2014 Eingang des Antrags im SG Verteiler.
Weitere Ressourcen
Sitzungen
Urteil
BSG-Urteil
Abkürzungen
- SGO oder BSGO:Bundesschiedsgerichtsordnung
- SG oder BSG: Schiedsgericht
- LSG: Länderschiedsgericht
- BGO: Bundesgeschäftsordnung
- BGF: Bundesgeschäftsführung
- BGV: Bundesgeneralversammlung
- BV: Bundesvorstand
- EBV: Erweiterter Bundesvorstand
- ID: Internationale Delegierte
- LGV: Landesgeneralversammlungen
- LR: Länderrat
- LV: Landesvorstände
- RP: Rechnungsprüfung