Protokoll LSG IS 03-04-2014-A
Inhaltsverzeichnis |
Ort und Zeit
- Ort: Mumble NRW
- Datum: 17.04.2014
- Sitzungsleitung: knack
- Protokoll: protokoll
- Beginn: 19:31
- Ende: 20:33
- Aktuelle Sitzung: 17.04.2014
- Padlink: https://ppoe.piratenpad.de/123741
- Audioprotokoll: Media:SenatssitzungIS 03-04-2014-A_2014-04-17.ogg
Anwesende:
nicht anwesend
Gäste
- poepe
- defnordic
- waltbon
Zuhörer
Agenda
Antrag: Admidio Rechte Albert3100
Antragstext:
Ich ersuche das SG zu klären ob es zulässig ist das die BGF einzelnen LVs Rechte entziehen darf. Im konkreten Fall geht es um Albert3100 dem im Jänner 2014 von defnordic auch die Rechte als LV von Niederösterreich entzogen wurde. Meines Erachtens eine Kompetenzüberschreitung! Trotz meines Hinweises und der Forderung das wieder zu reparieren wurden Albert3100 die Rechte als LV bis jetzt verwehrt.
Es gab am 1.4.2014 darüber in der BGF Sitzung ein Gespräch im Mumble :
https://ppoe.piratenpad.de/BGF-Sitzungen
(+ Auszug auf BGF Sitzungsprotokoll)
Verfahrenstechnisches:
- Moderator/Protokoll
- Befangenheit: niemand befangen.
- Verfahrensart: Verfahren ist Antrag auf Auslegung von Parteidokumenten nach §5.3 SGO und Prüfung von Parteibeschlüssen.
(einstimmig)
Knacks Gedanken Wegen Vertrauenverlust kann man annehmen, dass die NDA ihre Gültigkeit verloren hat. Zum Anderen gibt es eine aktualisierte Version der NDA die unterschrieben werden müsste. Keine gültige NDA => Keine Rechte Mit seinem Rücktritt als BGF/Schatzmeister und der Weigerung der herausgabe der Dokumente wurde seine NDA jedenfalls ungültig, da die Partei kein Dokument mehr hatte, auf dessen Einhaltung sie hätte bestehen können. (Gilt leider auch für alle anderen NDAs von anderen Personen, die man jedoch aus Kulanz und weil kein Fehlverhalten vorliegt, vorübergehend als noch gültig ansehen kann. Jedoch ist schnellstmöglich eine neue NDA zu hinterlegen) Misstrauensantrag + Rücktritt https://liquid.piratenpartei.at/issue/show/1684.html LV-Rechteentzug war am 2014-01-14, als diese ganzen Geschichten mit Sofa ans Licht gekommen sind davor wussten wir nichtmal wofür das Geld ausgegeben wurde, und Albert hat sich nie gemeldet [10:41] <defnordic> das war auch die ZEit als wir eben konkret an den Anwalt herangetreten sind und damit die Klage vorbereitet haben [10:41] <Knack> das war also deffinitiv nach seinem Rücktritt
Relevante Paragraphen:
Satzung §10 (5) Die Bundesgeschäftsführung ist mit der Sicherung ordnungsgemäßer Finanzabläufe betraut.
Satzung § 19. Misstrauensantrag (3) Ein Misstrauensantrag zur Absetzung von Organen einer Landesorganisation oder einzelner ihrer Mitglieder kann grundsätzlich nur durch Mitglieder derselben Landesorganisation gestellt werden. Ausnahmsweise können Organe der Landesorganisation auch nach den Regeln für Bundesorgane abgesetzt werden, wenn entweder
(a) auf Landesebene keine Regeln über die Absetzung von Landesorganen bestehen; oder (b) der Misstrauensantrag auf einem Verhalten oder einer Tatsache gründet, die länderübergreifende Relevanz hat.
Urteil
Der Senat des LSG kommt zu folgenden Urteil: Die BGF durfte die Rechte von Albert3100 wegen Gefahr im Verzug entziehen. Der Beschluss der BGF zum Entzug der LV-Rechte muss nun allerdings nachgeholt werden. Dabei soll auch geprüft werden, ob der Entzug noch nötig ist, oder LV-Rechte wieder zurückgegeben werden können.
- dafür: considerator, Knack
- dagegen:
- enthaltung:
20:28
Begründung: Die Satzung und die BGO verbieten es der BGF nicht, jemanden Rechte zu entziehen. Grundsätzlich ist es notwenig, dass die BGF bei Gefahr im Verzug Rechte temporär entziehen kann. Wichtig ist, dass der Betroffene und das betroffene Organ benachrichtigt werden und das Schiedsgericht konsultiert wird, da dies in den Kompetenzberech des Schiedsgerichtes fällt. Im konkreten Fall von Albert3100 gab es Verfehlungen seitens der BGF, da der Rechteentzug nur unzureichend kommuniziert wurde. Da das Vertrauen in die Person Albert3100 gebrochen war, auch durch einen Misstrauensantrag bestätigt, und weitere Ungereimtheiten auftauchten, war es richtig die Rechte zu entziehen. Weiters hatte die BGF keine gültige NDA mehr von Albert, da dieser nach seinem Rücktritt die Parteidokumente nicht herausgegeben hat, zusätzlich war die NDA zu diesem Zeitpunkt veraltet. Dieser Umstand zwingt die BGF sogar zum Handeln, vorallem wenn keine Kommunikation mehr mit der Person besteht.
Rechtsmittelbelehrung:
Lt. §5.1(5) der BSGO wird der Antragsteller informiert, dass das Urteil erst mit der Entscheidung im Berufungsverfahren oder mit dem Verzicht auf eine Berufung Gültigkeit erlangt. Für eine etwaige Berufung beim BSG gilt die in §4(8) BSGO festgelegte Frist von einer Woche.