Niederösterreich/LTW2013
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Allgemein
Der Wahltermin für die LTW2013 ist der 03. März 2013.
Dieser Artikel basiert auf der NÖ Landtagswahlordnung 1992
Der Landtag besteht aus 56 Landtagsabgeordneten.
Niederösterreich hat 21 Wahlkreise die mit dem Bezirken ident sind. Statutarstädte zählen nicht extra sondern werden dem Bezirk zugerechnet.
Link zum Zentralpad für die Landtagswahlen 2013
Einzug in den Landtag
Um in den Landtag einzuziehen zu können muss man entweder ein Grundmandat eines Wahlkreises erreichen (dh. mindestens 20% der Stimmen in einem Bezirk mit 5 Grundmandaten) oder ein Mandat auf Landesebene bekommen. Um auf Landesebene überhaupt bei der Mandatvergabe berücksichtigt werden zu können, benötigt man 4% der Stimmen.
Wahlkreise
WahlKrNr. | Wahlkreis | Grundmandate |
---|---|---|
1 | Amstetten | 5 |
2 | Baden | 4 |
3 | Bruck an der Leitha | 1 |
4 | Gänserndorf | 3 |
5 | Gmünd | 3 |
6 | Hollabrunn | 2 |
7 | Horn | 2 |
8 | Korneuburg | 2 |
9 | Krems an der Donau | 3 |
10 | Lilienfeld | 1 |
11 | Melk | 3 |
12 | Mistelbach | 3 |
13 | Mödling | 4 |
14 | Neunkirchen | 3 |
15 | St. Pölten | 5 |
16 | Scheibbs | 2 |
17 | Tulln | 2 |
18 | Waidhofen an der Thaya | 1 |
19 | Wien-Umgebung | 4 |
20 | Wiener Neustadt | 4 |
21 | Zwettl | 2 |
Die Grundmandate werden nach der Anzahl der Hauptwohnsitze in den Bezirken zugeteilt.
(Gesamt sind das 59 Mandate. Sollten es nach NÖ Landtagswahlordnung 1992 - §4 nicht nur 56 sein?)--XimeX 15:56, 9. Jän 2013 (CET)
Passives Wahlrecht
Am Stichtag ordentlicher Wohnsitz in Niederösterreich, also auch Zweitwohnsitzer, mindestens 18 Jahre, österreichischer Staatsbürger oder als Auslandsniederösterreicher in die Wählerevidenz eingetragen.
Aktives Wahlrecht
Jeder der passives Wahlrecht hat, am Wahltag mindestens 16 Jahre alt und nicht vorbestraft ist (detaillierte Regelung zu den Vorstrafen siehe Gesetzestext).
Wahllisten
Kreiswahlvorschlag
Auf dem Kreiswahlvorschlag dürfen bis zu 15 Leute stehen. Niemand darf auf mehreren Kreiswahlvorschlägen stehen (auch nicht von unterschiedlichen Parteien). Für eine gültige Einreichung sind entweder 50 Unterstützungserklärungen oder die Unterschrift von 3 Landtagsabgeordneten nötig. Die Unterstützungserklärung muss entweder am Gemeindeamt oder notariell bzw. gerichtlich beglaubigt unterschrieben werden. Auch bei notariell beglaubigter Unterschrift erlangt die Gemeinde Kenntnis über die Unterstützung. Der Kreiswahlvorschlag muss bis zum 25. Jänner (13:00) bei der Kreiswahlbehörde eingebracht werden und mit der Erklärung der Kandidaten, dass sie (freiwillig) kandidieren. Für die Einreichung fallen Kosten von 72,67€ an (für alle 21 Wahlkreise also 1526,07€). Ergänzungsvorschläge können bis zum 28. Jänner eingebracht werden. Niederösterreich hat 3040 Katastralgemeinden.
Unterschriften von Landtagsabgeordneten
- ÖVP: ? (Die wollen uns sicher nicht helfen Ihre Absolute zu brechen)
- SPÖ: ? (Hat hier wer Kontakt/etwas versucht?)
- FPÖ: ? (Hätten theoretisch 3 Mandate übrig für andere Parteien)
- Grüne: Nein (Quelle: Mail an ELV-NÖ)
Landeswahlvorschlag
Parteien welche in einem Wahlkreis kandidieren, können auch einen Landeswahlvorschlag einbringen. Es ist erlaubt, dass Kandidaten von Wahlkreisvorschlägen auf dem Landeswahlvorschlag stehen. Es dürfen 35 Kandidaten auf der Liste stehen. Der Landeswahlvorschlag ist bis zum 37. Tag vor dem Wahltag einzubringen.
Wahlkampfkostenrückerstattung
Für eine Rückerstattung von Wahlkampfkosten kommen nur Parteien in Frage, die in 15 Wahlkreisen gültige Kreiswahlvorschläge eingereicht heben (also in 15 Wahlkreisen antreten konnten) und bei der Wahl 2% (im ganzen Land) erreicht haben. Siehe NÖ Parteienfinanzierungsgesetz 2012 - §2 (2)