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PROGRAMM
Landesorganisationsgründung Der Piratenpartei Niederösterreich
1.Mai 2012
Gründungsveranstaltung der Landesorganisation Niederösterreich 1.Mai 2012 in Neulengbach
Tagesordnung
15:00 (1) Akkreditierung der Mitglieder
16:00 (2) Begrüssung durch die Organisatoren
a) Wahl eines Moderators
b) Wahl der Protokollanten
c) Wahl der Wahlhelfer
16:15 (3) Wahl der 3 Landesvorstände (laut BGO)
a) Vorstellung der Kandidaten (je 3 Minuten Vorstellung + Fragen)
b) Abstimmung über den Wahlmodus
c) Wahlen
17:15 (4) Antrag zur Vergrösserung des Landesvorstandes von 3 auf 5 Mitglieder
- Falls angenommen werden die Kandidaten mit den 5 meisten Stimmen LV
17:20 (5) Antrag zur Wahl eines Länderrats
- Falls nicht angenommen wird Punkt 6 komplett übersprungen
17:30 (6) Wahl des Länderrats
a) Vorstellung der Kandidaten (je 3 Minuten Vorstellung + Fragen)
b) Abstimmung über den Wahlmodus
c) Wahlen
17:55 (7) Antrag zur Wahl der Landesgeschäftsführung
- Falls nicht angenommen wird Punkt 8 komplett übersprungen
18:00 (8) Wahl der Landesgeschäftsführung
a) Vorstellung der Kandidaten (je 3 Minuten Vorstellung + Fragen)
b) Abstimmung über den Wahlmodus
c) Wahlen
18:30 (9) Antrag Mitgliedsbeitrag
a) 1, 2, 3 oder 5 EUR
18:40 (10) Antrag Amtsenthebungsverfahren Gremium
a) LV+LR+LGF(1 Stimme) bilden Gremium, das mit 2/3 Mehrheit einen Organmitglied vom Amt entheben kann. Dieses Gremium löst sich am Tag vor der kommenden LGV automatisch auf. Abgestimmt wird über die Etablierung dieses Gremiums.
18:50 (11) Antrag LV Sitzungen
a) Der LV trifft sich mindestens alle 2 Wochen
19:00 Pause – ggf. Werden Anträge nach der Pause abgehandelt
19:30 Rollenlegitimation durch den LV & offene Diskussion
(4) Antrag 1: Antrag zur Vergrösserung des Landesvorstandes von 3 auf 5 Mitglieder
In die zu erstellende LGO wird aufgenommen: „Der Interims-LV und LV kann aus 3, 5 oder 7 Mitglieder bestehen. Bestimmt wird das durch Mehrheitsbeschluss einer Gründungsveranstaltung oder LPT. Der LV der NÖ LO soll aus 5 Mitglieder bestehen. 4. und 5. Gereihte(r) der vorangehenden LV Wahl gilt als in den LV gewählt.“
(5) Antrag zur Wahl eines Länderrats:
In die zu erstellende LGO wird aufgenommen: "Die LO entsendet 1 Länderrat. Der Länderrat wird durch Mehrheitsbeschluss auf einer Gründungsveranstaltung oder LGV gewählt.
(7) Antrag zur Wahl der Landesgeschäftsführung
"Die LO bestimmt bis zu 3 LGF. Die LGF wird durch Mehrheitsbeschluss auf einer Gründungsveranstaltung oder LGV gewählt. Die NÖ Mitgliederverwaltung in organisatorischen und finanziellen Belangen wird durch die LGF übernommen.“
(9) Antrag Mitgliedsbeitrag
Für die Zugehörigkeit zur LO Niederösterreich wird in zusätzlicher monatlicher Mitgliedsbeitrag eingehoben. Der Betrag ist hiermit zur Abstimmmung gestellt:
a) 1 Euro
b) 2 Euro
c) 3 Euro
d) 5 EUR
(10) Antrag Amtsenthebungsverfahren Gremium
• Bei Ausübung von körperlicher Gewalt,
• bei Ausübung verbaler Gewalt, insbesondere Drohungen und Demütigung,
• bei Unterlassung von Hilfeleistung,
• bei allen Gewaltdelikten, die durch die Strafprozessordnung geregelt sind,
• angezeigtem parteischädigenden Verhalten,
• sowie regelmässigem Fernbleiben von Sitzungen, wenn das Mitglied dort erforderlich ist,
und eine Person dies anzeigt, kann er ein Amtsenthebungsverfahren beantragen. Ein Amtsenthebungsantrag muss vom Anzeiger:
• Formulierung der Verfehlung(en),
• mindestens einer Folge der Verfehlung
• einer kausalen Kette zwischen Verfehlung und Folge
• zu enthebendes Amt inklusive Begründung
enthalten.
Der Amtsenthebungsantrag wird zur Tatsachenfeststellung der LGF übergeben. Die LGF lässt Stellungnahmen von Anzeiger und Angezeigtem einfliessen. Der Amtsenthebungsantrag wird durch die LGF wird erweitert und überarbeitet um
• Formulierung der Verfehlung(en),
• mindestens einer Folge der Verfehlung
• einer kausalen Kette zwischen Verfehlung und Folge
• einem Statement, insbesondere zu Verfehlung, Folge und kausaler Kette von Anzeiger
• und Angezeigtem
• zu enthebendes Amt, inklusive Begründung
Ist das abgeschlossen muss der Antrag unverzüglich in einer ELV Sitzung für eine Entscheidung einberufen werden. Der Anzeiger muss, der Angezeigte kann dabei in der Sitzung seinen Standpunkt vertreten. Von der Stimmberechtigung im ELV ausgenommen sind Anzeiger und Angezeigter. Der Amtsenthebungsantrag gilt als angenommen, wenn bei 5 Stimmberechtigten mind. 60%, bei 6 oder mehr Stimmberechtigten mind. 2/3 der ELV Stimmberechtigten dafür stimmen. Der davon betroffene kann binnen 14 Tagen gegen diesen Entscheid beim Schiedsgericht Berufung einlegen. Der ELV NÖ entscheidet nur über Ämter u. Organfunktionen der LO NÖ für Mitglieder der LO NÖ. Bis zum LPT dient hier der LV+LR+LGF als Gremium
(11) Antrag LV Sitzungen
Der LV tritt zumindest vierzehntätig zu Sitzungen zusammen. Er ist beschlussfähig, wenn zumindest 30% seiner Mitglieder an der Sitzung teilnehmen. Länderrat und LGF nehmen ebenso an der Sitzung teil. Eine LV Sitzung muss mit mindestens 7 Tage Vorlaufzeit durch die LGF angekündigt werden.