Landesorganisation Oberösterreich/LPT Oberösterreich 2013-01-12/Protokoll

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Oberösterreich

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Last Page Edit: Knack 16.01.2013

Inhaltsverzeichnis

Mitschrift

Audioprotokoll

Beginnzeit

10:56 Uhr

Akkreditierung

Wortmeldungen

(10:56:55)   Sitzung wird eröffnet
(10:57:08)   Rodrigo begrüßt
(10:58:01)   Rodrigo macht auf große Verantwortung im Jahr 2013 aufmerksam
(10:58:52)   Piratenpartei ist gegen Wehrpflicht
(10:59:45)   Rodrigo bedankt sich für die aktive Mitarbeit von Piraten

Wahl der Moderatoren, Sitzungsleitung, Wahlkommission, Protokollführer

Feststellung der Beschlussfähigkeit

Wortmeldungen

(11:00:27)   Freiwillige Moderatoren werden aufgerufen - es meldet sich Rodrigo - wird gewählt
(11:01:01)   Wahl der Sitzungsleitung - soll der Moderator machen - wird beschlossen
(11:01:42)   2 Wahlhelfer sollen sich melden - es werden JBeans + Rudolf bestimmt
(11:02:34)   als Protokollführer werden Skala und Romario bestimmt
(11:02:56)   Landesparteitag OÖ ist beschlussfähig
(11:03:08)   von 39 akkreditierten sind 13 anwesend

Abstimmung über Tagesordnung

Abstimmungsergebnis

(11:03:28)   Die Tagesordnung wird einstimmig angenommen

Abstimmung über Versammlungsordnung

Eingebracht von Romario
Der LPT möge folgende Versammlungsordnung für den LPT Jänner 2013 beschließen:

"Versammlungsordnung des Landesparteitages (LPT) Jänner 2013 der Landesorganisation Oberösterreich der Piratenpartei Österreichs

Gültigkeit

01. Diese Versammlungsordnung tritt mit Annahme durch den LPT Jänner 2013 in Kraft und ist für deren Dauer ein separater Teil der Bundesgeschäftordnung der PPÖ und tritt mit Ende des LPT Jänner 2013 außer Kraft. Bestimmungen dieser Versammlungsordnung, welche angenommenen Änderungen von Satzung und Bundes-GO widersprechen treten mit Annahme der betreffenden Änderungen außer Kraft.

Sitzungseinleitung

02. Die Moderatoren eröffnen, leiten und schließen den LPT. Sie erteilen das Wort und bringen die Anträge zur Abstimmung.

03. Die Moderatoren sind berechtigt, zur Unterstützung des geordneten Sitzungsablaufs Personen mit deren Einverständnis mit Aufgaben, wie z.B. Die Führung der Rednerliste, der Stimmauszählung, etc zu beauftragen.

04. Bis zur Bestimmung der Moderatoren durch den LPT nehmen deren Aufgaben provisorisch vom LV bestimmte Moderatoren war. Bei Ausfall von Moderatoren kann der LPT Ersatz bestimmen.

Sitzungsablauf

05. Die Sitzung beginnt mit der Begrüßung, der Feststellung der ordnungsgemäßen Einladung, sowie der Feststellung der Beschlussfähigkeit.

06. Zur Gewährleistung des satzungsgemäßen Ablaufes der Sitzung stehen den Moderatoren folgende Mittel zur Verfügung:

a) der Verweis zur Sache. b) die Erteilung eines Ordnungsrufes. c) die Entziehung des Wortes. Dies kann für den betreffenden Tagesordnungspunkt nur erfolgen, wenn die Maßnahmen gemäß lit. a und b für den satzungsgemäßen Ablauf der Sitzung nicht ausreichend waren. d) Unterbrechung der Sitzung auf maximal 20 Minuten.

Debatte

07. Der Antragssteller erhält das Wort zu Beginn der Debatte, die übrigen Redner in der Reihenfolge, in der sie sich zu Wort gemeldet haben.

08. Bei Tagesordnungspunkten, die Berichte enthalten, ist anschließend an jeden Bericht die Möglichkeit zu Anfragen und zur Diskussion einzuräumen, die vorliegenden Anträge sind abzustimmen.

09. Stellt ein Mitglied eine Anfrage an einen Berichtenden, muss die Frage innerhalb desselben Tagesordnungspunktes beantwortet werden. Nur mit schlüssiger Begründung kann die Beantwortung binnen zwei Wochen schriftlich nachgereicht werden.

10. Wer zur Satzung das Wort verlangt, d.h. auf einen satzungswidrigen Verlauf der Sitzung aufmerksam machen will, erhält sofort nach dem aktuellen Redner das Wort. Führt der Redner, der zur Satzung spricht, die inhaltliche Debatte weiter, so ist ihm das Wort zu entziehen.

Rede zur GO (Formalanträge)

11. Die Reihenfolge der Rednerliste wird unterbrochen, wenn jemand das Wort zur "Rede zur GO" nach Bundes-GO verlangt. Der am Wort befindliche Redner darf seine Wortmeldung noch beenden.

12. Bei Annahme des Antrags auf Vertagung des Tagesordnungspunktes wird die weitere Erledigung des Tagesordnungspunktes bis zum nächsten LPT vertagt.

13. Bei Annahme des Antrags auf Schluss der Debatte zu einem Tagesordnungspunkt bzw. einem Antrag findet zu diesem Tagesordnungspunkt keine Diskussion mehr statt. Die verbleibende Rednerliste ist zu streichen, ausständige Abstimmungen sind umgehend durchzuführen.

14. Bei Annahme des Antrags auf Zuweisung einer Angelegenheit an eine Taskforce/Arbeitsgruppe ist die Debatte über eine Angelegenheit beendet. Sie ist in der entsprechenden Taskforce/arbeitsgruppe fortzuführen.

15. Bei Annahme des Antrags auf Schluss der Rednerliste zu einem Tagesordnungspunkt oder einem Antrag erhalten die auf der Rednerliste vorgemerkten Personen das Wort. Hinzufügung zur Rednerliste sind für jedes anwesende Mitglied noch einmal möglich. Nach Beendigung der Rednerliste sind ausstehende Abstimmungen umgehend durchzuführen.

16. Führt ein Gegenredner die inhaltliche Debatte weiter, so ist ihm umgehend das Wort zu entziehen und ein weiterer Gegenredner zuzulassen.

17. Ein Formalantrag kann nicht mehr zurückgezogen werden. Er ist jedenfalls abzustimmen.

18. Bei Vorliegen mehrerer Formalanträge sind diese in der Reihenfolge ihrer Anführung in der Bundes-GO abzustimmen.

19. Zusätzlich kann der Antrag auf Zuweisung einer Angelegenheit an den LV, LGF, BV, EBV oder die BGF gestellt werden. Mit Annahme dieses Antrags ist die Debatte über die Angelegenheit beendet. Sie ist im entsprechenden Organ fortzuführen.

Anträge

20. Ein Antrag ist angenommen, wenn er die relative Mehrheit der abgegebenen gültigen Stimmen erlangt hat, sofern Satzung oder Geschäftsordnungen keine anderen Bestimmungen enthalten. Eine Stimmenthaltung gilt als nicht abgegebene Stimme, Stimmenenthaltungen werden aber ebenfalls protokolliert. Gültige Stimmen sind nur die Ja- und Nein- Stimmen. Eine Stimme ist nicht gültig, wenn sie von einer nicht stimmberechtigten Person oder nach Schluss der Abstimmung abgegeben wurde.

21. Bei Anträgen wird unterschieden zwischen: a) Hauptanträgen b) Gegenanträgen c) Zusatzanträgen

22. Unter den oben genannten Anträgen ist folgendes zu verstehen: a) Hauptantrag ist der zuerst gestellte inhaltliche Antrag zu einer Sache; b) Gegenantrag ist ein von einem Hauptantrag oder auch einem Zusatzantrag wesentlich verschiedener, mit diesem nicht zu vereinbarender Antrag. c) Zusatzantrag ist ein Antrag, der den Hauptantrag oder auch einen Gegenantrag erweitert oder beschränkt.

23. Die Antragstellerin oder der Antragsteller legt fest, ob es sich bei ihrem oder seinem Antrag um einen Haupt-, Gegen- oder Zusatzantrag handelt. Die Moderatoren können die Antragsqualifizierung nur nach Beratung mit den anwesenden Mitgliedern des Länderrats ändern. Die Gründe für die Abänderung müssen zu Protokoll gegeben werden.

24. Soweit die Satzung und die Bundes-GO nichts anderes vorschreibt, werden die unter einem Tagesordnungspunkt gestellten Anträge am Ende des Tagesordnungspunktes abgestimmt. Die Anträge sind unmittelbar vor der Abstimmung mit Abgabe der des Antragstellers inhaltlich zusammenzufassen. Die gestellten Anträge sind auf jeden Fall abzustimmen.

25. Bei Vorlage mehrerer Anträge ist bei der Abstimmung wie folgt vorzugehen:

a) Der Hauptantrag ist vor dem Zusatzantrag, der Gegenantrag vor dem Antrag, gegen den er sich richtet, abzustimmen. Durch Annahme des Gegenantrages sind der Hauptantrag sowie etwaige sich auf den Hauptantrag beziehende Zusatzanträge gefallen. Bei der Ablehnung des Gegenantrages ist über den Hauptantrag abzustimmen.

b) Ein Zusatzantrag ist nur abzustimmen, wenn der Haupt- bzw. Gegenantrag, auf den sich der Zusatzantrag bezieht, angenommen wurde.

c) Die Reihung der Anträge richtet sich nach dem Zeitpunkt des Einbringens des jeweiligen Hauptantrags.

d) Gegen- und Zusatzanträge richten sich bei der Abstimmungsreihenfolge nach dem Platz, den der Hauptantrag, auf den sie sich beziehen, einnimmt. Bei Konkurrenz mehrerer Zusatzanträge kommt, soferne sie sich auf die selbe Angelegenheit beziehen, der am weitesten abweichende vor dem nächst weniger abweichenden etc. zu Abstimmung.

26. Sämtliche Anträge - mit Ausnahme der Formalanträge - können vom Antragsteller bis zum Beginn der Abstimmung zurückgezogen werden. Zieht ein Antragsteller seinen Antrag zu einem Zeitpunkt zurück, zu dem das Einbringen eines anderen Antrags nicht mehr möglich ist, hat jedes anwesende Mitglied das Recht zu verlangen, dass der Antrag in der eingebrachten Formulierung dennoch abgestimmt wird. In diesem Fall gilt der Antrag als von dem Mitglied eingebracht, das auf eine Abstimmung beharrt.

27. Bei Abstimmungen kann mit "Ja", "Enthaltung" oder "Nein" gestimmt werden.

Stimmzettel

28. Bei geheimen Wahlen und Abstimmungen sind einheitliche Stimmzettel zu verwenden. Soferne Wahlen bzw. Abstimmungen nicht bedingungsgemäßig aufeinander Bezug nehmen ist eine Bündelung zulässig.

29. Es sind für alle Kandidaten bzw. Abstimmungsmöglichkeiten die gleiche Größe der Felder, Kreise, Quadrate und Druckbuchstaben zu verwenden. Die Trennungslinien und die Kreise bzw. Quadrate für die Stimmabgabe haben in gleicher Stärke ausgeführt zu werden.

30. Auf Stimmzettel für Wahlen sind alle Kandidaten in alphabetischer Reihenfolge zeilenweise aufzulisten.

32. Der Stimmzettel ist ungültig bzw. im betreffenden Teil ungültig, wenn a) ein anderer als der ausgegebene Stimmzettel verwendet wurde, oder b) der Stimmzettel durch Abreißen eines Teiles derart beeinträchtigt wurde, dass im betreffenden Teil nicht mehr unzweideutig hervorgeht, welche Option der Abstimmende wählen wollte, oder c) aus angebrachten Zeichen oder sonstigen Kennzeichnungen nicht unzweideutig hervorgeht, für welche der jeweiligen Optionen er sich entschieden hat.

Wahlmodus

33. Die Wahl zu Organen und Wahlvorschlägen der LO-OÖ erfolgt laut Landeswahlordnung, sofern eine solche Vorliegt, ansonsten laut Bundeswahlordnung, jeweils ergäntzt durch folgende Punkte.

34. Gewählt werden kann nur, wer seine Kandidatur 2 Wochen vor dem LPT bekannt gegeben hat und anwesend, auch mittelbar durch Kommunikationstechnik, ist.

35. Sollte vor der Wahl die Anzahl der zu besetzenden Posten nicht eindeutig festgelegt sein, ist über diese vor der Wahl von dem LPT abzustimmen.

36. Sind bei der Wahl nicht genügend Kandidaten für die zu wählenden Posten und Organe verfügbar (z.B. nur 2 Kandidaten für Landesgeschäftsführung bei 3 benötigten) so muss die Kandidatenliste dieses Organs geöffnet werden. Kandidatenlisten anderer Organe bleiben weiterhin geschlossen.

37. Jeder Kandidat erhält für die Vorstellung seiner Person, unabhängig von der Anzahl an Posten oder Organe für die er kandidiert, maximal 5 Minuten Redezeit. Für Fragen an den Kandidaten sind noch einmal maximal 5 Minuten vorgesehen.

Auszählung

38. Bei geheimer Wahl werden für die Stimmzettel geeignete Behältnisse als Urnen verwendet.

39. Ein Auszählteam besteht zumindest aus 3 Personen.

40. Bei Wahlen und Abstimmungen wertet das/die Auszählteam(s) die Stimmzettel / die Stimmabgaben entsprechend der Bestimmung von Satzung, Wahlordnung und Versammlungsordnung aus und ermittelt hiernach entsprechend der Bestimmungen der Punkte 34 bis 38 bzw. 27 bzw. den Bestimmungen der Satzung oder Wahlordnung das Ergebnis / die Ergebnisse.

41. Jedes Mitglied kann sich an die Moderatoren wegen behaupteter falscher Auszählung bzw. unkorrekter Ergebnisermittlung wenden. Die Moderatoren entscheiden gemeinsam mit den anwesenden Mitgliedern des Länderrats."

Abstimmungsergebnis

(11:04:17)   Die Versammlungsordnung wird einstimmig angenommen

Kassabericht (LGF+RP)

Kassabericht des Landesschatzmeisters

Anm. Protokoll: Kein Schatzmeister anwesend, da vor einer Woche Zurückgetreten. Kein Stellvertreter.

Wortmeldungen

Ergebnis der Rechnungsprüfung

Wortmeldungen

(11:05:11)   Rodrigo übergibt das Wort an die Rechnungsprüfung
(11:05:58)   Frage an Rechnungsprüfung - muss sich Rechnungsprüfung selbst prüfen oder müssen andere LO prüfen
(11:06:33)   Antwort Albert - Bundesschatzmeister überprüft letztendlich (letzte Instanz)
(11:07:11)   es gibt momentan keinen Rechnungsbericht - da es keinen Schatzmeister OÖ gibt
(11:08:22)   Albert: Aufstellung von Ausgaben + Kontoauszüge OÖ erhalten aber keine Belege erhalten - momentan nicht nachvollziehbar
(11:10:24)   Knack: LGF ist momentan nur Frosti - andere sind zurück getreten bzw. inaktiv - Frosti hat momentan keinen Zugriff
(11:12:12)   RP: Fordert Stellungnahme über Angriff Schatzmeister OÖ
(11:13:13)   Albert: Kommunikation soll nachvollziehbar sein - Kontoauszüge sollen nur schriftlich erfolgen - BGV verkehrt über Forum nur schriftlich
(11:13:55)   RP: Schatzmeister hatte keinen Zugriff mehr auf Konten OÖ
(11:15:40)   Albert: erklärt Situation
(11:18:59)   Romario: Antrag zur Schließung Rednerliste
(11:19:40)   Papageizichta: Disput mit NÖ soll aufgeklärt werden
(11:21:52)   RP: Unterlagen von RP werden an LGV übergeben und soll dort geprüft und dann an neu gewählte RP übergeben werden
(11:22:25)   Rodrigo bedankt sich für den Bericht der RP

Berichte der Landesgeschäftsführer

Wortmeldungen

Abstimmungen über Entlastung

LGF

Abstimmungsergebnis

(11:23:05)   Abstimmung für Entlastung des Landesschatzmeisters: einstimmig ausser einer Enthaltung

Abstimmungsergebnis

(11:24:36)   Psydrone einstimmig entlastet vom LGF

Abstimmungsergebnis

(11:25:19)   Joschka wird vom LGF mit 7 Stimmen dafür, 5 Gegenstimmen und 1 Enthaltung

Abstimmungsergebnis

(11:25:33)   Frosti wird einstimmig entlastet vom LGF

RP

Abstimmungsergebnis

(11:26:25)   Kazooo wird vom einstimmig RP entlastet

Abstimmungsergebnis

(11:26:41)   Tschechische Bestie wird einstimmig vom RP entlastet

Vorstandsbericht (LV)

Wortmeldungen

Tätigkeitsberichte der Landesvorstände

Wortmeldungen

(11:27:22)   Knack: Bericht vom LV
(11:29:17)   Knack: berichtet über 3-Länder-Treffen, Klausur in Sbg., berichtet über Arbeitstreffen 2012 und über Infoabend in Marchtrenk
(11:30:09)   Knack: Übersicht Mitgliederentwicklung 2012 - Anzahl der akkreditierten ist stark gestiegen
(11:30:57)   Knack: Presseaussendungen im 4-Augenprinzip
(11:32:26)   Knack: LGF Joschka wurde abgesetzt aufgrund längeren Fehlens und mehreren Fristen
(11:32:51)   Romario: schildert Entwicklung Liquid Feedback 2012
(11:33:12)   KLaus: Stammtisch-Betreuung und Arbeitstreffen Schilderung 2012
(11:34:28)   Frage von TschechischeBestie an LV betreffend öffentliche Auftritte
(11:35:13)   Klaus: beschreibt seinen Auftritt bei der Vorstellung des Verkehrsprojekt Linz
(11:35:44)   Rodrigo bedankt sich beim LV

Abstimmung über Entlastung

    • Martin 'Knack' Föttinger

Abstimmungsergebnis

(11:36:15)   Abstimmung von der Entlastung LV Knack - einstimmig beschlossen

Abstimmungsergebnis

(11:36:37)   Abstimmung von der entlastung LV Klaus - einstimmig beschlossen

Abstimmungsergebnis

(11:36:55)   Abstimmung von der Entlastung LV Romario - einstimmig beschlossen

Bericht des Abgesandten zum Länderrat

Tätigkeitsbericht

Wortmeldungen

(11:37:06)   Bericht Länderrat OÖ wird beschildert
(11:39:52)   Papageizichta: keine relevanten Themen 2012 - würde sich wünschen im neuen Jahr den Länderrat sinnvoller einzusetzen
(11:42:45)   1 Mitglied hat sich soeben noch akkreditiert

Abstimmung über Entlastung

Abstimmungsergebnis

(11:43:14)   Papageizichta wird einstimmig als Länderrat entlastet

Abstimmung über sonstigen Beschluss

SB05: Abschaffung der LO

Eingebracht von Frosti
Antrag zur Abschaffung der Landes-Organisation

Begründung:

1. Unterscheidung zu anderen Parteien
2. Zu viel Bürokratie und Instanzen
3. Flexibler durch Gemeinden und Bezirke

1. Unterscheidung zu anderen Parteien

Nun, wir haben uns das Argument auf die Fahne geschrieben anders zu sein als andere Parteien. Übernehmen aber 1zu1 das Modell der bestehenden Hierarchiestrukturen die zu Bürokratisch,zu teuer, wenig flexibel, und nicht Bürgernah sind.
Genau hierin sehe ich einen wichtigen Punkt dem Wähler gegenüber zu zeigen, das wir wirklich anders funktionieren und auch den vorherrschenden Strukturen die nicht mehr funktionieren und immer mehr Verschuldung produzieren entkommen können Alles andere ist besser als diese Strukturen zu übernehmen, die uns ja zeigen, das sie nicht mehr Zeitgerecht sind und auch nicht funktionieren.

2. Zu viel Bürokratie und Instanzen

Die Verwaltung, macht seit jeher, einen Missmut unter den Bürgern, durch zu lange Wege und Fristen von Anträgen. Wir haben derzeit Gemeinden, Bezirke, Länder, Bund u. EU. Zu viele!
Würden wir nur eine Abschaffen können, wäre das ein Meilenstein in der Geschichte einer Partei. Und wie viel an Einsparungen das bringen würde brauche ich hier nicht extra zu erwähnen.

3. Flexibler durch Gemeinden und Bezirke

Dazu braucht es keine große Umstrukturierung. Alle Bezirke wären nur dem Bund gegenüber Verpflichtet. Da die Informationen für Projekte und Anträge immer von Bürgernahen Organisationen kommt, sehe ich keinen Grund diese Informationen weiterzuleiten an die Landesorganisation, nur um als Bittsteller zu fungieren weil das Land das Sammelbecken für Korruption, Freunderlwirtschaft u. Bankenlobbying ist. Auch gegenüber den Medien muss es laut und deutlich transportiert werden.
Alleine durch die Übernahme, würden viele neue Arbeitsplätze in den Regionen entstehen und auch die Anfahrtszeiten erheblich verkürzen. Die Notwendige Bürokratie würde schneller, flexibler, persönlicher, und vor allem Kostengünstiger. Der Bürger würde es uns danken durch seine Stimme!

Wortmeldungen

(11:43:46)   Rodrigo: Antrag 7.1. für Abschaffung LO von Frosti
(11:44:26)   ab sofort sind 14 Personen akkreditiert
(11:45:11)   Frosti: beschreibt seinen Antrag - zieht diesen letztendlich zurück und möchte Meinungsbild anfordern
(11:47:09)   Romario: Wortmeldung - hält Abschaffung LO für keine gute Idee - es wird noch ein Kompromisseintrag eingereicht
(11:48:14)   Rodrigo: Abstimmung für Meinungsbild Antrag Frosti

Abstimmungsergebnis

 Antrag zurückgezogen
(11:49:22)   Meinungsbild: Einstimmig mit einer Gegenstimme abgelehnt

Abstimmungen über LGO -Änderungen

ab 11:00 Uhr

GOÄ16.1 Gesamtänderung der LGO - LPT-Version

Eingebracht von Romario

Antrag

Der LPT möge beschließen die bestehende Landesgeschäftsordnung durch folgende zu ersetzen:

Text

Präambel
Die Geschäftsordnung der LO-OÖ versteht sich als Ergänzung zur Geschäftsordnung der Piratenpartei Österreichs. Sie regelt die Organe und Vorgänge der Landesorganisation.

Totalitäre, diktatorische und faschistische Bestrebungen jeder Art lehnt die LO Oberösterreich der Piratenpartei Österreichs entschieden ab.

§ 1. Name, Sitz und Tätigkeitsgebiet

  • (1) Die Landesorganisation Oberösterreich (LO-OÖ) ist die politisch selbständige Unterorganisation der Piratenpartei Österreichs im Bundesland Oberösterreich. Die Verwendung des Namens "Piratenpartei Oberösterreich" ist zulässig.
  • (2) Der Sitz der Landesorganisation ist in Oberösterreich, Zustelladressen können gegebenenfalls abweichen.
  • (3) Das Tätigkeitsgebiet ist Oberösterreich. Mit Zustimmung der Bundesorganisation oder einzelner Landesorganisationen kann die LO-OÖ auch darüber hinaus tätig werden.

§ 2. Mitgliedschaft

  • (1) Mitglieder der LO-OÖ sind die Mitglieder der Piratenpartei Österreichs, die Ihren Hauptwohnsitz im Bundesland Oberösterreich haben, solange Sie sich nicht einer anderen Landesorganisation zugeschrieben haben, oder die sich der Landesorganisation Oberösterreich zugeschrieben haben, obwohl Sie Ihren Hauptwohnsitz in einem anderen Bundesland haben.
  • (2) Stimmberechtigt in Angelegenheiten der Landesorganisation sind die Mitglieder aus § 2 (1), die zum Zeitpunkt der Abstimmung oder Wahl ihren Mitgliedsbeitrag bezahlt haben und von einem berechtigten Mitglied akkreditiert wurden.
  • (3) Der Mitgliedsbeitrag der LO Oberösterreich beträgt zusätzlich zum Mitgliedsbeitrag der BO 2€ pro Monat. Der LV kann ein Mitglied aufgrund eines begründeten Antrags vom LO-Beitrag freistellen. Gründe sind nachteilige finanzielle Situationen z.B. bei Schülern, Arbeitslosen, etc..
  • (4) Alles weitere regelt die Satzung und Geschäftsordnung der Piratenpartei Österreichs in ihrer jeweils geltenden Fassung.

§ 3. Organe

  • (1) Der Landesparteitag (LPT)
    • (1.1) Der LPT ist eine Mitgliederversammlung und das oberste Organ der Landesorganisation. Er dient zum Beschluss des Programms, zur Veränderung der LGO, zu Personenwahlen, zur Listenerstellung für Wahlen und andere, durch Satzungs- oder GO-Bestimmungen die Kompetenzen des ELV übersteigenden, Angelegenheiten. Er muss zumindest einmal im Kalenderjahr einberufen werden.
    • (1.2) Die Einberufung erfolgt durch den Landesvorstand oder von zumindest 10% der stimmberechtigten Mitglieder über einen der in der Satzung und GO der Piratenpartei Österreichs vorgesehenen Kommunikationswege.
    • (1.3) Kandidaten haben sich mindestens zwei Wochen vor dem LPT auf einer dafür eingerichteten und mit der Einladung zum LPT bekanntgemachten Plattform zu bewerben.
    • (1.4) Kandidatenvorschläge durch andere sind nur gültig, wenn der Vorschlag vom Kandidaten fristgerecht (zwei Wochen vor LPT) auf der entsprechenden Plattform angenommen wird.
    • (1.5) Anträge sind bis spätestens 2 Wochen vor dem LPT zu stellen. Alternative oder widersprechende Anträge dazu können bis 1 Woche vor dem LPT gestellt werden. Anträge sind grundsätzlich ausformuliert einzureichen, Änderungen an Regelwerken sollen, wo sinnvoll, im Wortlaut vorliegen. Die Dokumente müssen zur offenen Begutachtung bereitstehen.
    • (1.6) Fristen beziehen sich auf den ersten Tag des LPT um 0 Uhr.
  • (2) Der Landesvorstand (LV)
    • (2.1) Der LV setzt sich aus einer auf dem LPT beschlossenen ungeraden Zahl, jedoch mindestens drei, Mitgliedern der LO-OÖ zusammen und wird jährlich anlässlich eines LPT gewählt.
    • (2.2) Wahlmodus siehe §4.5.
    • (2.3) Die Aufgaben des LV sind unter anderem:
      • Das politische Tagesgeschäft der LO
      • Anliegen der, der LO zugehörigen, Mitglieder zu bearbeiten und ggf. weiterzuleiten
      • Auftreten in der Öffentlichkeit, Medienarbeit die LO betreffend
      • Kommunikation mit anderen Organisationen
      • Verwendung der finanziellen und materiellen Mitteln absegnen
      • Falls der LPT die LGF laut §3-3.x in den LV integriert, die unter §3-3 Angeführten Aufgaben der LGF.
  • (3) Die Landesgeschäftsführung (LGF)
      • (3.1) Die LGF setzt sich aus einer auf dem LPT beschlossenen Zahl an Mitgliedern, jedoch min. 2, der LO-OÖ zusammen und wird jährlich anlässlich eines LPT gewählt.
      • (3.2) Sie ist für die Budgeterstellung sowie die Mitgliederbetreuung der Landesorganisation verantwortlich. Weiters liegt es in der Verantwortung der LGF, rechtliche Bestimmungen zur Buchhaltung einzuhalten.
      • (3.3) Die LGF handelt in finanziellen Fragen nur auf Auftrag von LV, ELV oder höheren Organen. Aufträge bis 100€ können von der LGF selbstständig vergeben werden.
      • (3.4)Wahlmodus siehe §4.5.
      • (3.5)Die Aufgaben der LGF können auch durch Mitglieder des LV übernommen werden.
      • (3.6) Der LPT kann beschließen, dass LGF und LV personell ident sind. In diesem Fall ist die LGF in den LV integriert, und die Aufgabengebiete können innerhalb des LV durch diesen selbst aufgeteilt werden. Der LV wird dann aus den Kandidaten für LV und LGF gewählt.
      • (3.7) Der Landesschatzmeister ist, wenn der LPT laut §3-3.6 die LGF in den LV integriert, nach Wahlmodus §4.6 aus den bereits gewählten LVs die sich für diese Aufgabe bereiterklären zu wählen. Sollte kein Kandidat für den Landesschatzmeister zur Verfügung stehen, hat der erstgereihte LV diese Aufgabe zu übernehmen. Ein Ersatz bei Ausfall oder eine eventuelle Stellvertretung des Landesschatzmeisters kann in diesem Fall durch den ELV bestimmt werden.
      • (3.8) Sollten LGF und LV personell ident sein, tritt §3-3.3 außer kraft. Ausgaben über 400€ pro Monat, sowie laufende Kosten von über 100€ pro Monat sind dann vom ELV freizugeben, Ausgaben unter 100€ pro Monat können vom Landesschatzmeister und einem weiteren Mitglied des LV freigegeben werden.
  • (4) Die Rechnungsprüfung (RP)
    • (4.1)Sie erfolgt entweder durch zumindest zwei auf einem LPT gewählten Mitgliedern der LO-OÖ, oder wird durch die Rechnungsprüfung der Bundesorganisation durchgeführt.
    • (4.2) Ihre Mitglieder dürfen keinem anderem Organ, ausgenommen einer Mitgliedsversammlung wie LPT oder BGV, angehören.
  • (5) Abgesandter zum Länderrat
    • (5.1)Der Abgesandte der LO-OÖ zum Länderrat der Piratenpartei Österreichs wird jährlich auf einem LPT gewählt.
    • (5.2) Wahlmodus siehe §4.6
    • (5.3)Der Abgesandte kann kein Landesvorstand sein, außer es wird kein Abgesandter berufen, dann gilt die Regelung des §9(5) der BGO.
  • (6) Bezirksorganisationen (BezO)
    • (6.1) Die BezO können bei Bedarf als Unterorganisationen der LO-OÖ eingerichtet werden.
    • (6.2) Es gelten die gleichen Rechte und Pflichten der BezO gegenüber der LO und umgekehrt wie einer LO gegenüber der BO.
    • (6.3) Jede BezO kann einen Abgesandten zum ELV bestimmen.
    • (6.4) Die Gründung einer BezO erfolgt analog zu der Gründung einer LO nach §9 der BGO, wobei die LGF statt der BGF und der LPT statt der BGV zuständig ist.
    • (6.5) Es kann pro politischem Bezirk oder Statuarstadt nur eine BezO geben, jedoch kann für Übergangszeiten eine BezO für mehrere Bezirze eingerichtet werden.
    • (6.6) In jeder BezO können sich Unterorganisationen bilden. Die BezO haben volle Verfügungsgewalt über ihre Unterorganisationen. Es gelten hierbei wiederum analog die Regelungen aus §9 der BGO. Das höchste Organ der Bezirksorganisation ist die jeweilige Bezirksgeneralversammlung (BezGV).
  • (7) Landesarbeitsgruppen (LAG) / Landestaskforces (LTF)
    • (7.1) Aus historischen Gründen können LAGs vereinzelt noch als LTFs bezeichnet werden. Diese beiden Begriffe sind gleichzusetzen und in Zukunft soll LAG verwendet werden.
    • (7.2) Für eine LAG gelten die Bestimmungen laut BGO §10 mit den Ergänzungen laut LGO §3.7
    • (7.3) Das Wirken einer LAG ist auf das Bundesland beschränkt, ausgenommen LAGs deren Zweck die Zusammenarbeit mit Organisationen außerhalb des Bundeslandes ist.
    • (7.4) Eine LAG hat einen Moderator, der dem Kernteam der LAG angehört. Dieser Moderator wird von den Mitgliedern der LAG gewählt. Wenn 30% der LAG-Mitglieder oder der LV eine Neuwahl des Moderators beantragt, so hat die LAG dies selbstständig binnen zwei Wochen durchzuführen. Ansonsten kann der LV einen Moderator ernennen.
    • (7.5) Die Rechte und Pflichten des LAG-Moderators innerhalb der LAG werden durch die GO der LAG bestimmt. Der Moderator ist aber zumindest Mitglied der ELV-LAG Sitzung (§3-10)
  • (8) Abgesandter zum Schiedsgericht
    • (8.1) Ein Abgesandter zum Schiedsgericht kann jährlich auf dem LPT gewählt werden.
    • (8.2) Wahlmodus siehe §4.6
    • (8.3) Sollte kein Abgesandter gewählt werden, kann der LV einen entsenden.
  • (9) Erweiterter Landesvorstand (ELV)
    • (9.1) Der ELV ist zwischen LPTs das höchste willensbildende Organ de LO
    • (9.2) Er besteht aus den Mitgliedern des LV, der LGF, dem Abgesandten zum Länderrat und bis zu drei auf dem LPT gewählten zusätzlichen Mitgliedern. Weiters kann jede RO einen Abgesandten zum ELV bestimmen.
    • (9.3) Der ELV ist beschlussfähig, wenn je ein Mitglied des LV und der LGF sowie insgesammt mindestens 50% seiner Mitglieder anwesend sind.
    • (9.4) Der ELV muss zumindest einmal im Quartal eine Sitzung abhalten. Der ELV kann durch BV, BGF, EBV, LV, LGF, zwei Mitgliedern des ELV oder in finanziellen Angelegenheiten von einer beliebigen RP einberufen werden.
    • (9.5) Die auf dem LPT gewählten ELV-Mitglieder sind zugleich Ersatzmitglieder für LV, LGF und Abgesandten zum Länderrat. Sie rücken bei Ausfall eines Amtsinhabers gereiht nach Wahlpunkten nach. Ein ELV-Mitglied kann es jedoch ablehnen ein anderes Amt zu übernehmen.
  • (10) ELV-LAG Sitzung
    • (10.1) Die ELV-LAG Sitzung besteht aus den Mitgliedern des ELV und den Moderatoren der LAGs
    • (10.2) Der ELV ist beschlussfähig, wenn je ein Mitglied des LV und der LGF sowie insgesammt mindestens 50% seiner Mitglieder anwesend sind.
    • (10.3) Die ELV-LAG Sitzung wird vom ELV einberufen und wird mindestens halbjählich abgehalten.
    • (10.4) Bei der ELV-LAG Sitzung haben die Moderatoren dem ELV über die Tätigkeiten und Ergebnisse der LAG zu berichten. Sollte ein Moderator verhindert sein, so kann ihn ein anderes Mitglied des LAG-Kernteams vertreten.
    • (10.5) Ist eine LAG nicht anwesend, so hat diese bei der nächsten ELV-Sitzung zu berichten.
    • (10.6) Die ELV-LAG Sitzung ist kein Beschlussfähiges Organ, sondern soll der Information des ELV dienen.


§ 4. Sitzungen, Anträge, Abstimmungen

  • (1) Sitzungen des Landesvorstands sowie der Landesgeschäftsführung finden zumindest einmal im Monat statt. Während diesen ist durch geeignete technische Hilfsmittel wie Mumble und Piratepad für die Möglichkeit der Teilnahme von Mitgliedern Sorge zu tragen, auch wenn die Sitzung offline ist. Der Landesvorstand bzw. die Landesgeschäfstführung sind auf ihren Sitzungen beschlussfähig, wenn mindestens 60% ihrer Mitglieder anwesend sind.
  • (2) Anträge an den LV bzw. die LGF können von Mitgliedern der LO jederzeit formlos eingebracht werden. Für Mitglieder andrere LOs gilt §4 (4). Vorzugweise soll dafür Liquid Feedback verwendet werden, sie können aber auch in jeder anderen schriftlichen Form erfolgen. Über Anträge ist in der jeweils folgenden beschlussfähigen LV-Sitzung bzw LGF-Sitzung abzustimmen, sofern sie 48 Stunden vorher eingebracht und im Pad veröffentlicht worden sind, ansonsten kann abgestimmt werden.
  • (3) Abstimmungen über Anträge, die über die Zuständigkeit des LV und des ELV hinaus gehen, können auch außerhalb eines LPT vorgenommen werden, wenn geeignete technische Hilfsmittel vorhanden sind und die Beschlussfähigkeit wie für einen LPT gegeben ist.
  • (4) Anfragen an den LV bzw. die LGF können von Mitgliedern anderer Landesorganisationen jederzeit formlos eingebracht werden. Anfragen sollen in der jeweils folgenden LV/LGF-Sitzung behandelt werden.
  • (5) Wahl des LV und der LGF
    • (5.1) Die Wahl geschieht mittels vorbereiteter Stimmzettel, auf denen alle Kandidaten in alphabetischer Reihenfolge zeilenweise aufgelistet sind. Jedes stimmberechtigte Mitglied erhält einen Stimmzettel und kann in den vorgesehenen Feldern Kandidaten mit Wahlpunkten versehen.
    • (5.2) Es können 2,1 oder 0 Punkte pro Kandidat vergeben werden. 0 Gilt dabei als Gegenstimme. Stimmzettel ohne eine entsprechende Verteilung von Wahlpunkten sind ungültig.
    • (5.3) Gewählt sind die Kandidaten mit der höchsten Zahl an Wahlpunkten, wobei die Anzahl an bestätigenden Stimmen höher sein muss als die Anzahl der Gegenstimmen.
  • (6) Wahl von Abgesandten
    • (6.1) Die Wahl geschieht mittels vorbereiteter Stimmzettel, auf denen alle Kandidaten in alphabetischer Reihenfolge zeilenweise aufgelistet sind. Jedes stimmberechtigte Mitglied erhält einen Stimmzettel und kann in den vorgesehenen Feldern Kandidaten mit Wahlpunkten versehen.
    • (6.2) Die Wahlpunkte von 1 bis zur Anzahl der bei dieser Wahl kandidierenden Personen müssen auf die Kandidaten ohne Doppelung und Auslassung verteilt werden. Stimmzettel ohne eine entsprechende Verteilung von Wahlpunkten sind ungültig.
    • (6.3) Gewählt ist der Kandidat mit der höchsten Zahl an Wahlpunkten.
  • (7) Beschlüsse
    • (7.1) Beschlüsse von ELV, Landesvorstand und Landesgeschäftsführung sind nur gültig, wenn sie auf einer mindestens 120 Stunden vorher einberufenen Sitzung abgestimmt und protokolliert oder mittels Umlaufbeschluss in einer für jeden einsehbaren Plattform laut §4-7.2 LGO gefasst wurden.
    • (7.2) Für Umlaufbeschlüsse ist die Redmine-Instanz der Piratenpartei Österreichs zu verwenden.

§ 5. Schlussbestimmungen

  • (1) Für alle nicht in dieser GO geregelten Angelegenheiten gelten die Bestimmungen der Satzung der PPÖ und deren GO sinngemäß.
  • (2) Die Bestimmungen dieser GO, die gegen die GO der Bundesorganisation hinsichtlich Landesorganisationen oder die Bundessatzung verstoßen, sind ungültig.

§ 6. Gültigkeit

  • (1) Diese Version der Geschäftsordnung der LO-OÖ tritt mit 12.1.2013 in Kraft, Änderungen daran werden mit dem Beschluss sofort wirksam.
  • (2) Veränderungen an der GO (2.1) Änderungen an der GO können durch Mittel der Liquid Democracy, die in der Liquid Democracy Ordnung (LDO) festgelegt sind, durchgeführt werden. Wenn keine Bestimmungen durch eine Landes-LDO festgelegt sind, gelten die Bestimmungen - insbesondere Quoren und Mehrheiten - der Bundes-LDO.

Begründung

Da wir auf dem LPT sehr wenig Zeit haben werden, möchte ich anbieten einen Großteil meiner Anträge gesammelt abzustimmen. In diesen Antrag eingearbeitet sind die Anträge:

  • GOÄ01.1 Zulässigkeit der Verwendung von “Piratenpartei Oberösterreich” festlegen
  • GOÄ02 Genauere Definition der Stimmberechtigung
  • GOÄ03.1 Nähere Definition der Aufgaben LGF + Mitgliederverwaltung -> Mitgliederbetreuung
  • GOÄ04.2 LGF in LV integrieren – Gesamten LV wählen und dann aus dem LV noch den Schatzmeister wählen
  • GOÄ05 Zusatzantrag zu GOÄ04.1 oder GOÄ04.2 (Finanzrahmen für LGF)
  • GOÄ06 Nachrücker wählen für LV/LGF und in ELV integrieren
  • GOÄ08 LandesTaskforce in Landesarbeitsgruppen umbenennen
  • GOÄ10 LPT – nähere Definition
  • GOÄ11 Schlussbestimmung
  • GOÄ12 Regionalorganisationen -> Bezirksorganisationen
  • GOÄ13 Liquid Democracy für LGO-Änderungen

Wortmeldungen

(11:50:12)   Romario: Antrag Gesamtänderung der LGO - LPT Version
(11:51:53)   Albert: Rede zu GOÄ 16.1-3
(11:53:23)   Albert: wäre für höheren Mitgliedsbeitrag - monatliche Überweisungen vom Mitgliedsbeitrag ist ineffektiv
(11:54:46)   TschechischeBestie: Frage an Albert
(11:58:39)   RoMario: erklärt die eingebrachten Anträge
(12:02:11)   TschechischeBestie: Frage nach Gegenanträgen
(12:02:35)   Frosti zieht seine Gegenanträge zurück
(12:03:59)   RoMario erklärt GOÄ16.1. ausführlich - ist nicht mehr satzungskonform und sollte abgelehnt werden
(12:04:41)   kann aber nicht zurückgezogen werden da sonst 16.2. und 16.3. hinfällig sind
(12:06:57)   10 Minuten Pause
(12:20:38)   Sitzung geht weiter
(12:21:15)   Rodrigo: gibt es Fragen zum Antrag von RoMario? ....

Abstimmungsergebnis

(12:23:05)   Abstimmung über Antrag 16.1. - wurde mehrheitlich abgelehnt

GOÄ16.2 Gesamtänderung der LGO - Bez.O-Version

Eingebracht von Frosti

Antrag:

Der LPT möge beschließen die bestehende Landesgeschäftsordnung durch folgende zu ersetzen:

Text

Präambel Die Geschäftsordnung der RO´s-OÖ versteht sich als Ergänzung zur Geschäftsordnung der Piratenpartei Österreichs. Sie regelt die Organe und Vorgänge der Bezirksorganisationen.

Totalitäre, diktatorische und faschistische Bestrebungen jeder Art lehnen die Bez.O-Oberösterreichs der Piratenpartei entschieden ab.

§ 1. Name, Sitz und Tätigkeitsgebiet

  • (1) Die Bezirksorganisationen von Oberösterreich (Bezirke-OÖ) sind politisch selbständige Unterorganisationen der Piratenpartei Österreichs. Die Verwendung des Namens "Piratenpartei " ist zulässig.
  • (2) Der Sitz einer Bez.Organisation ist innerhalb des angegebenen Bezirkes , Zustelladressen können gegebenenfalls abweichen.
  • (3) Das Tätigkeitsgebiet ist der Bezirk. Mit Zustimmung der Bundesorganisation oder einzelner Bezirksorganisationen kann eine Bez.O.-OÖ auch darüber hinaus tätig werden.

§ 2. Mitgliedschaft

  • (1) Mitglieder einer Bez.O sind Mitglieder der Piratenpartei Österreichs, die Ihren Hauptwohnsitz in Österreich haben.
  • (2) Stimmberechtigt in Angelegenheiten der Bezirksorganisation sind die Mitglieder aus § 2 (1), die zum Zeitpunkt der Abstimmung oder Wahl ihren Mitgliedsbeitrag bezahlt haben und von einem berechtigten Mitglied akkreditiert wurden.
  • (3) Der Mitgliedsbeitrag eines Bezirkes beträgt zusätzlich zum Mitgliedsbeitrag der Bundesorganisation 2€ pro Monat. Die Bez.-Vertreter können ein Mitglied aufgrund eines begründeten Antrags vom Bezirks Beitrag freistellen. Gründe sind nachteilige finanzielle Situationen z.B. bei Schülern, Arbeitslosen, etc..
  • (4) Alles weitere regelt die Satzung und Geschäftsordnung der Piratenpartei Österreichs in ihrer jeweils geltenden Fassung.

§ 3. Organe

  • (1) Der Bezirksparteitag (Bez.PT)
    • (1.1) Ein Bez.Parteitag ist eine Mitgliederversammlung aller Parteimitglieder. Er dient zum Beschluss des Programms, zur Veränderung der Bez.Geschäftsordnung, zu Personenwahlen, zur Listenerstellung für Wahlen und andere, durch Satzungs- oder GO-Bestimmungen. Er muss mind. einmal im Kalenderjahr einberufen werden.
    • (1.2) Die Einberufung erfolgt durch die Bezirksvertreter oder von zumindest 10% der stimmberechtigten Mitglieder über einen der in der Satzung und GO der Piratenpartei Österreichs vorgesehenen Kommunikationswege.
    • (1.3) Kandidaten haben sich mindestens zwei Wochen vor dem Bez.PT auf einer dafür eingerichteten und mit der Einladung zum Bez.PT bekanntgemachten Plattform zu bewerben.
    • (1.4) Kandidatenvorschläge durch andere sind nur gültig, wenn der Vorschlag vom Kandidaten fristgerecht (zwei Wochen vor dem Bez.PT) auf der entsprechenden Plattform angenommen wird.
    • (1.5) Anträge sind bis spätestens 2 Wochen vor dem Bez.PT zu stellen. Alternative oder widersprechende Anträge dazu können bis 1 Woche vor dem Bez.PT gestellt werden. Anträge sind grundsätzlich ausformuliert einzureichen, Änderungen an Regelwerken sollen, wo sinnvoll, im Wortlaut vorliegen. Die Dokumente müssen zur offenen Begutachtung bereitstehen.
    • (1.6) Fristen beziehen sich auf den ersten Tag des Bez.PT um 0 Uhr.
  • (2) Der Bezirksvertreter (Bez.V)
    • (2.1) Der Bez.V setzt sich aus einer auf dem Bez.PT beschlossenen ungeraden Zahl, jedoch mindestens drei, Mitgliedern der Bez.Organisation..-OÖ zusammen und wird jährlich anlässlich eines Bez.PT gewählt.
    • (2.2) Wahlmodus siehe §4.5.
    • (2.3) Die Aufgaben der Bez.V sind unter anderem:

Das politische Tagesgeschäft der Bez.O Anliegen der, der Bez.O zugehörigen, Mitglieder zu bearbeiten und ggf. weiterzuleiten Auftreten in der Öffentlichkeit, Medienarbeit die Bez.O betreffend Kommunikation mit anderen Organisationen Verwendung der finanziellen und materiellen Mitteln absegnen Falls der Bez.PT die Bez.GF laut §3-3.x in die Bez.V integriert, die unter §3-3 Angeführten Aufgaben der Bez.GF.

  • (3) Die Bezirksgeschäftsführung (Bez.GF)
    • (3.1) Die Bez.GF setzt sich aus einer auf dem Bez.PT beschlossenen Zahl an Mitgliedern, jedoch min. 2, der Bez.V-OÖ zusammen und wird jährlich anlässlich eines Bez.PT gewählt.
    • (3.2) Sie ist für die Budgeterstellung sowie die Mitgliederbetreuung der Bezirksorganisation verantwortlich. Weiters liegt es in der Verantwortung der Bez.GF, rechtliche Bestimmungen zur Buchhaltung einzuhalten.
    • (3.3) Die Bez.GF handelt in finanziellen Fragen nur auf Auftrag von Bez.V, oder höheren Organen der Bundesebene. Aufträge bis 100€ können von der Bez.GF selbstständig vergeben werden.
    • (3.4)Wahlmodus siehe §4.5.
    • (3.5)Die Aufgaben der Bez.GF können auch durch Mitglieder der Bez.V übernommen werden.
    • (3.6) Der Bez.PT kann beschließen, dass Bez.GF und Bez.V personell ident sind. In diesem Fall ist die Bez.GF in die Bez.V integriert, und die Aufgabengebiete können innerhalb der Bez.V durch diesen selbst aufgeteilt werden. Der Bez.V wird dann aus den Kandidaten für Bez.V und Bez.GF gewählt.
    • (3.7) Der Bezirksschatzmeister ist, wenn der Bez.PT laut §3-3.6 die Bez.GF in den Bez.V integriert, nach Wahlmodus §4.6 aus den bereits gewählten Bez.Vertretern die sich für diese Aufgabe bereiterklären zu wählen. Sollte kein Kandidat für den Beziksschatzmeister zur Verfügung stehen, hat der erstgereihte Bez.V diese Aufgabe zu übernehmen. Ein Ersatz bei Ausfall oder eine eventuelle Stellvertretung des Beziksschatzmeisters kann in diesem Fall durch die Bez.V bestimmt werden.
    • (3.8) Sollten Bez.GF und Bez.V personell ident sein, tritt §3-3.3 außer kraft. Ausgaben über 400€ pro Monat, sowie laufende Kosten von über 100€ pro Monat sind dann vom allen Bez.V freizugeben, Ausgaben unter 100€ pro Monat können vom Beziksschatzmeister und einem weiteren Mitglied der Bez.V freigegeben werden.
  • (4) Die Rechnungsprüfung (RP)
    • (4.1)Sie erfolgt entweder durch zumindest zwei auf einem Bez.PT gewählten Mitgliedern der Bez.O-OÖ, oder wird durch die Rechnungsprüfung der Bundesorganisation durchgeführt.
    • (4.2) Ihre Mitglieder dürfen keinem anderem Organ, ausgenommen einer Mitgliedsversammlung wie Bez.PT oder BGV, angehören.
  • (5) Abgesandter zum Bezirksrat u. Bundesratrat
    • (5.1)Der Abgesandte einer Bez.O-OÖ gilt als Koordinator zwischen den einzelnen Bez.O in Oberösterreich und dem Bund. Er wird jährlich auf einem Bez.PT gewählt.
    • (5.2) Wahlmodus siehe §4.6
    • (5.3)Der Abgesandte kann kein Bez.V sein, außer es wird kein Abgesandter berufen, dann gilt die Regelung des §9(5) der BGO.
  • (6) Bezirksarbeitsgruppen (LAG) / Bezirkstaskforces (LTF)
    • (6.1) Aus historischen Gründen können BezAGs vereinzelt noch als LTFs bezeichnet werden. Diese beiden Begriffe sind gleichzusetzen und in Zukunft soll BAG verwendet werden.
    • (6.2) Für eine BAG gelten die Bestimmungen laut BGO §10 mit den Ergänzungen laut Bez.GO §3.7
    • (6.3) Das Wirken einer BAG ist auf den Bezirk beschränkt, ausgenommen BAGs deren Zweck die Zusammenarbeit mit Organisationen außerhalb des Bezirkes ist.
    • (6.4) Eine BAG hat einen Moderator, der dem Kernteam der BAG angehört. Dieser Moderator wird von den Mitgliedern der BAG gewählt. Wenn 30% der BAG-Mitglieder oder der Bez.V eine Neuwahl des Moderators beantragt, so hat die BAG dies selbstständig binnen zwei Wochen durchzuführen. Ansonsten kann der Bez.V einen Moderator ernennen.
    • (6.5) Die Rechte und Pflichten des BAG-Moderators innerhalb der BAG werden durch die GO der BAG bestimmt. Der Moderator ist aber zumindest Mitglied der ELV-BAG Sitzung (§3-10)
  • (8) Abgesandter zum Schiedsgericht
    • (8.1) Ein Abgesandter zum Schiedsgericht kann jährlich auf dem Bez.PT gewählt werden.
    • (8.2) Wahlmodus siehe §4.6
    • (8.3) Sollte kein Abgesandter gewählt werden, kann der Bez.V einen entsenden.
  • (9) Erweiterter Bezirksvorstand (EBez.V)
    • (9.1) Der EBez.V ist zwischen Bez.V das höchste willensbildende Organ des Bezirkes.
    • (9.2) Er besteht aus den Mitgliedern der Bezirksvertreter, der Bez.GF, dem Abgesandten zum Bezirksrat und bis zu drei auf dem Bez.PT gewählten zusätzlichen Mitgliedern. Weiters kann jede RO einen Abgesandten zum EBez.V bestimmen.
    • (9.3) Der EBez.V ist beschlussfähig, wenn je ein Mitglied der Bez.V und die Bez.GF sowie insgesammt mindestens 50% seiner Mitglieder anwesend sind.
    • (9.4) Der EBez.V muss zumindest einmal im Quartal eine Sitzung abhalten. Die EBez.V können durch BV, BGF, EBV, Bez.V, Bez.GF, zwei Mitgliedern der EBez.V oder in finanziellen Angelegenheiten von einer beliebigen RP einberufen werden.
    • (9.5) Die auf dem Bez.PT gewählten EBez.V-Mitglieder sind zugleich Ersatzmitglieder für Bez.V, Bez.GF und Abgesandten zum Länderrat. Sie rücken bei Ausfall eines Amtsinhabers gereiht nach Wahlpunkten nach. Ein EBez.V-Mitglied kann es jedoch ablehnen ein anderes Amt zu übernehmen.
  • (10) EBez.V-Bez.Arbeitsgruppen- Sitzungen
    • (10.1) Die EBez.V-Bez.AG Sitzungen besteht aus den Mitgliedern des EBez.V und den Moderatoren der Bez.AG

(10.2) Die EBez.V sind beschlussfähig, wenn je ein Mitglied der Bez.V und der Bez.GF sowie insgesammt mindestens 50% seiner Mitglieder anwesend sind.

    • (10.3) Die EBez.V-Bez.AG Sitzung wird vom EBez.V einberufen und wird mindestens halbjählich abgehalten.
    • (10.4) Bei der EBez.V-Bez.AG Sitzung haben die Moderatoren dem EBez.V über die Tätigkeiten und Ergebnisse der Bez.AG zu berichten. Sollte ein Moderator verhindert sein, so kann ihn ein anderes Mitglied des Bez.AG-Kernteams vertreten.
    • (10.5) Ist eine Bez.AG nicht anwesend, so hat diese bei der nächsten EBez.V-Sitzung zu berichten.
    • (10.6) Die EBezV-Bez.AG Sitzung ist kein Beschlussfähiges Organ, sondern soll der Information des EBez.V dienen.

§ 4. Sitzungen, Anträge, Abstimmungen

  • (1) Sitzungen des Bezirksvorstandes sowie der Bezirksgeschäftsführung finden zumindest einmal im Monat statt. Während diesen ist durch geeignete technische Hilfsmittel wie Mumble und Piratepad für die Möglichkeit der Teilnahme von Mitgliedern Sorge zu tragen, auch wenn die Sitzung offline ist. Die Bezirksvorstände bzw. die Bezirksgeschäfstführung sind auf ihren Sitzungen beschlussfähig, wenn mindestens 60% ihrer Mitglieder anwesend sind.
  • (2) Anträge an den Bezirks-V bzw. die Bez.GF können von Mitgliedern der Bez.O jederzeit formlos eingebracht werden. Für Mitglieder andere BezOs gilt §4 (4). Vorzugweise soll dafür Liquid Feedback verwendet werden, sie können aber auch in jeder anderen schriftlichen Form erfolgen. Über Anträge ist in der jeweils folgenden beschlussfähigen Bez.V-Sitzung bzw Bez.GF-Sitzung abzustimmen, sofern sie 48 Stunden vorher eingebracht und im Pad veröffentlicht worden sind, ansonsten kann abgestimmt werden.
  • (3) Abstimmungen über Anträge, die über die Zuständigkeit der Bez.V und des EBez.V hinaus gehen, können auch außerhalb eines Bez.PT vorgenommen werden, wenn geeignete technische Hilfsmittel vorhanden sind und die Beschlussfähigkeit wie für einen Bez.PT gegeben ist.
  • (4) Anfragen an den Bez.V bzw. die Bez.GF können von Mitgliedern anderer Landesorganisationen jederzeit formlos eingebracht werden. Anfragen sollen in der jeweils folgenden Bez.V/Bez.GF-Sitzung behandelt werden.
  • (5) Wahl der Bez.V und der Bez.GF
    • (5.1) Die Wahl geschieht mittels vorbereiteter Stimmzettel, auf denen alle Kandidaten in alphabetischer Reihenfolge zeilenweise aufgelistet sind. Jedes stimmberechtigte Mitglied erhält einen Stimmzettel und kann in den vorgesehenen Feldern Kandidaten mit Wahlpunkten versehen.
    • (5.2) Es können 2,1 oder 0 Punkte pro Kandidat vergeben werden. 0 Gilt dabei als Gegenstimme. Stimmzettel ohne eine entsprechende Verteilung von Wahlpunkten sind ungültig.
    • (5.3) Gewählt sind die Kandidaten mit der höchsten Zahl an Wahlpunkten, wobei die Anzahl an bestätigenden Stimmen höher sein muss als die Anzahl der Gegenstimmen.
  • (6) Wahl von Abgesandten
    • (6.1) Die Wahl geschieht mittels vorbereiteter Stimmzettel, auf denen alle Kandidaten in alphabetischer Reihenfolge zeilenweise aufgelistet sind. Jedes stimmberechtigte Mitglied erhält einen Stimmzettel und kann in den vorgesehenen Feldern Kandidaten mit Wahlpunkten versehen.
    • (6.2) Die Wahlpunkte von 1 bis zur Anzahl der bei dieser Wahl kandidierenden Personen müssen auf die Kandidaten ohne Doppelung und Auslassung verteilt werden. Stimmzettel ohne eine entsprechende Verteilung von Wahlpunkten sind ungültig.
    • (6.3) Gewählt ist der Kandidat mit der höchsten Zahl an Wahlpunkten.
  • (7) Beschlüsse
    • (7.1) Beschlüsse von EBez.V, Bezirksvertretern und Bezirksgeschäftsführung sind nur gültig, wenn sie auf einer mindestens 120 Stunden vorher einberufenen Sitzung abgestimmt und protokolliert oder mittels Umlaufbeschluss in einer für jeden einsehbaren Plattform laut §4-7.2 Bez.GO gefasst wurden.
    • (7.2) Für Umlaufbeschlüsse ist die Redmine-Instanz der Piratenpartei Österreichs zu verwenden.

§ 5. Schlussbestimmungen

  • (1) Für alle nicht in dieser GO geregelten Angelegenheiten gelten die Bestimmungen der Satzung der PPÖ und deren GO sinngemäß.
  • (2) Die Bestimmungen dieser GO, die gegen die GO der Bundesorganisation hinsichtlich Bezirksorganisationen oder die Bundessatzung verstoßen, sind ungültig.

§ 6. Gültigkeit

  • (1) Diese Version der Geschäftsordnung der Bez.O-OÖ tritt mit 12.1.2013 in Kraft, Änderungen daran werden mit dem Beschluss sofort wirksam.
  • (2) Veränderungen an der GO (2.1) Änderungen an der GO können durch Mittel der Liquid Democracy, die in der Liquid Democracy Ordnung (LDO) festgelegt sind, durchgeführt werden. Wenn keine Bestimmungen durch eine Bezirks-LDO festgelegt sind, gelten die Bestimmungen - insbesondere Quoren und Mehrheiten - der Bundes-LDO.

Begründung

Wortmeldungen

Abstimmungsergebnis

 Antrag zurückgezogen

GOÄ16.3 Gesamtänderung der LGO - LGV-Version

Eingebracht von Romario

Antrag

Der LPT möge beschließen die bestehende Landesgeschäftsordnung durch folgende zu ersetzen:

Text

Präambel
Die Geschäftsordnung der LO-OÖ versteht sich als Ergänzung zur Geschäftsordnung der Piratenpartei Österreichs. Sie regelt die Organe und Vorgänge der Landesorganisation.

Totalitäre, diktatorische und faschistische Bestrebungen jeder Art lehnt die LO Oberösterreich der Piratenpartei Österreichs entschieden ab.

§ 1. Name, Sitz und Tätigkeitsgebiet

  • (1) Die Landesorganisation Oberösterreich (LO-OÖ) ist die politisch selbständige Unterorganisation der Piratenpartei Österreichs im Bundesland Oberösterreich. Die Verwendung des Namens "Piratenpartei Oberösterreich" ist zulässig.
  • (2) Der Sitz der Landesorganisation ist in Oberösterreich, Zustelladressen können gegebenenfalls abweichen.
  • (3) Das Tätigkeitsgebiet ist Oberösterreich. Mit Zustimmung der Bundesorganisation oder einzelner Landesorganisationen kann die LO-OÖ auch darüber hinaus tätig werden.

§ 2. Mitgliedschaft

  • (1) Mitglieder der LO-OÖ sind die Mitglieder der Piratenpartei Österreichs, die Ihren Hauptwohnsitz im Bundesland Oberösterreich haben, solange Sie sich nicht einer anderen Landesorganisation zugeschrieben haben, oder die sich der Landesorganisation Oberösterreich zugeschrieben haben, obwohl Sie Ihren Hauptwohnsitz in einem anderen Bundesland haben.
  • (2) Stimmberechtigt in Angelegenheiten der Landesorganisation sind die Mitglieder aus § 2 (1), die zum Zeitpunkt der Abstimmung oder Wahl ihren Mitgliedsbeitrag bezahlt haben und von einem berechtigten Mitglied akkreditiert wurden.
  • (3) Alles weitere regelt die Satzung und Geschäftsordnung der Piratenpartei Österreichs in ihrer jeweils geltenden Fassung.

§ 3. Organe

  • (1) Die Landesgeneralversammlung (LGV)
    • (1.1) Die LGV ist eine Mitgliederversammlung und das oberste Organ der Landesorganisation. Sie dient zum Beschluss des Programms, zur Veränderung der LGO, zu Personenwahlen, zur Listenerstellung für Wahlen und andere, durch Satzungs- oder GO-Bestimmungen die Kompetenzen des ELV übersteigenden, Angelegenheiten. Sie muss zumindest einmal im Kalenderjahr einberufen werden.
    • (1.2) Die Einberufung erfolgt durch den Landesvorstand oder von zumindest 10% der stimmberechtigten Mitglieder über einen der in der Satzung und GO der Piratenpartei Österreichs vorgesehenen Kommunikationswege.
    • (1.3) Kandidaten haben sich mindestens zwei Wochen vor der LGV auf einer dafür eingerichteten und mit der Einladung zur LGV bekanntgemachten Plattform zu bewerben.
    • (1.4) Kandidatenvorschläge durch andere sind nur gültig, wenn der Vorschlag vom Kandidaten fristgerecht (zwei Wochen vor LGV) auf der entsprechenden Plattform angenommen wird.
    • (1.5) Anträge sind bis spätestens 2 Wochen vor der LGV zu stellen. Alternative oder widersprechende Anträge dazu können bis 1 Woche vor der LGV gestellt werden. Anträge sind grundsätzlich ausformuliert einzureichen, Änderungen an Regelwerken sollen, wo sinnvoll, im Wortlaut vorliegen. Die Dokumente müssen zur offenen Begutachtung bereitstehen.
    • (1.6) Fristen beziehen sich auf den ersten Tag der LGV um 0 Uhr.
  • (2) Der Landesvorstand (LV)
    • (2.1) Der LV setzt sich aus einer auf der LGV beschlossenen ungeraden Zahl, jedoch mindestens drei, Mitgliedern der LO-OÖ zusammen und wird jährlich anlässlich einer LGV gewählt.
    • (2.2) Wahlmodus siehe §4.5.
    • (2.3) Die Aufgaben des LV sind unter anderem:
      • Das politische Tagesgeschäft der LO
      • Anliegen der, der LO zugehörigen, Mitglieder zu bearbeiten und ggf. weiterzuleiten
      • Auftreten in der Öffentlichkeit, Medienarbeit die LO betreffend
      • Kommunikation mit anderen Organisationen
      • Verwendung der finanziellen und materiellen Mitteln absegnen
      • Falls die LGV die LGF laut §3-3.6 in den LV integriert, die unter §3-3 Angeführten Aufgaben der LGF.
  • (3) Die Landesgeschäftsführung (LGF)
      • (3.1) Die LGF setzt sich aus einer auf der LGV beschlossenen Zahl an Mitgliedern, jedoch min. 2, der LO-OÖ zusammen und wird jährlich anlässlich einer LGV gewählt.
      • (3.2) Sie ist für die Budgeterstellung sowie die Mitgliederbetreuung der Landesorganisation verantwortlich. Weiters liegt es in der Verantwortung der LGF, rechtliche Bestimmungen zur Buchhaltung einzuhalten.
      • (3.3) Die LGF handelt in finanziellen Fragen nur auf Auftrag von LV, ELV oder höheren Organen. Aufträge bis 100€ können von der LGF selbstständig vergeben werden.
      • (3.4)Wahlmodus siehe §4.5.
      • (3.5)Die Aufgaben der LGF können auch durch Mitglieder des LV übernommen werden.
      • (3.6) Die LGV kann beschließen, dass LGF und LV personell ident sind. In diesem Fall ist die LGF in den LV integriert, und die Aufgabengebiete können innerhalb des LV durch diesen selbst aufgeteilt werden. Der LV wird dann aus den Kandidaten für LV und LGF gewählt.
      • (3.7) Der Landesschatzmeister ist, wenn die LGV laut §3-3.6 die LGF in den LV integriert, nach Wahlmodus §4.6 aus den bereits gewählten LVs die sich für diese Aufgabe bereiterklären zu wählen. Sollte kein Kandidat für den Landesschatzmeister zur Verfügung stehen, hat der erstgereihte LV diese Aufgabe zu übernehmen. Ein Ersatz bei Ausfall oder eine eventuelle Stellvertretung des Landesschatzmeisters kann in diesem Fall durch den ELV bestimmt werden.
      • (3.8) Sollten LGF und LV personell ident sein, tritt §3-3.3 außer kraft. Ausgaben über 400€ pro Monat, sowie laufende Kosten von über 100€ pro Monat sind dann vom ELV freizugeben, Ausgaben unter 100€ pro Monat können vom Landesschatzmeister und einem weiteren Mitglied des LV freigegeben werden.
  • (4) Die Rechnungsprüfung (RP)
    • (4.1) Sie erfolgt entweder durch zumindest zwei auf einer LGV gewählten Mitgliedern der LO-OÖ, oder wird durch die Rechnungsprüfung der Bundesorganisation durchgeführt.
    • (4.2) Ihre Mitglieder dürfen keinem anderem Organ, ausgenommen einer Mitgliedsversammlung wie LGV oder BGV, angehören.
  • (5) Abgesandter zum Länderrat
    • (5.1) Der Abgesandte der LO-OÖ zum Länderrat der Piratenpartei Österreichs wird jährlich auf einer LGV gewählt.
    • (5.2) Wahlmodus siehe §4.6
    • (5.3) Der Abgesandte kann kein Landesvorstand sein, außer es wird kein Abgesandter berufen, dann gilt die Regelung des §9(5) der BGO.
  • (6) Bezirksorganisationen (BezO)
    • (6.1) Die BezO können bei Bedarf als Unterorganisationen der LO-OÖ eingerichtet werden.
    • (6.2) Es gelten die gleichen Rechte und Pflichten der BezO gegenüber der LO und umgekehrt wie einer LO gegenüber der BO.
    • (6.3) Jede BezO kann einen Abgesandten zum ELV bestimmen.
    • (6.4) Die Gründung einer BezO erfolgt analog zu der Gründung einer LO nach §9 der BGO, wobei die LGF statt der BGF und die LGV statt der BGV zuständig ist.
    • (6.5) Es kann pro politischem Bezirk oder Statuarstadt nur eine BezO geben, jedoch kann für Übergangszeiten eine BezO für mehrere Bezirke eingerichtet werden.
    • (6.6) In jeder BezO können sich Unterorganisationen bilden. Die BezO haben volle Verfügungsgewalt über ihre Unterorganisationen. Es gelten hierbei wiederum analog die Regelungen aus §9 der BGO. Das höchste Organ der Bezirksorganisation ist die jeweilige Bezirksgeneralversammlung (BezGV).
  • (7) Landesarbeitsgruppen (LAG) / Landestaskforces (LTF)
    • (7.1) Aus historischen Gründen können LAGs vereinzelt noch als LTFs bezeichnet werden. Diese beiden Begriffe sind gleichzusetzen und in Zukunft soll LAG verwendet werden.
    • (7.2) Für eine LAG gelten die Bestimmungen laut BGO §10 mit den Ergänzungen laut LGO §3.7
    • (7.3) Das Wirken einer LAG ist auf das Bundesland beschränkt, ausgenommen LAGs deren Zweck die Zusammenarbeit mit Organisationen außerhalb des Bundeslandes ist.
    • (7.4) Eine LAG hat einen Moderator, der dem Kernteam der LAG angehört. Dieser Moderator wird von den Mitgliedern der LAG gewählt. Wenn 30% der LAG-Mitglieder oder der LV eine Neuwahl des Moderators beantragt, so hat die LAG dies selbstständig binnen zwei Wochen durchzuführen. Ansonsten kann der LV einen Moderator ernennen.
    • (7.5) Die Rechte und Pflichten des LAG-Moderators innerhalb der LAG werden durch die GO der LAG bestimmt. Der Moderator ist aber zumindest Mitglied der ELV-LAG Sitzung (§3-10)
  • (8) Abgesandter zum Schiedsgericht
    • (8.1) Ein Abgesandter zum Schiedsgericht kann jährlich auf der LGV gewählt werden.
    • (8.2) Wahlmodus siehe §4.6
    • (8.3) Sollte kein Abgesandter gewählt werden, kann der LV einen entsenden.
  • (9) Erweiterter Landesvorstand (ELV)
    • (9.1) Der ELV ist zwischen LGVs das höchste willensbildende Organ de LO
    • (9.2) Er besteht aus den Mitgliedern des LV, der LGF, dem Abgesandten zum Länderrat und bis zu drei auf der LGV gewählten zusätzlichen Mitgliedern. Weiters kann jede BezO einen Abgesandten zum ELV bestimmen.
    • (9.3) Der ELV ist beschlussfähig, wenn je ein Mitglied des LV und der LGF sowie insgesammt mindestens 50% seiner Mitglieder anwesend sind.
    • (9.4) Der ELV muss zumindest einmal im Quartal eine Sitzung abhalten. Der ELV kann durch BV, BGF, EBV, LV, LGF, zwei Mitgliedern des ELV oder in finanziellen Angelegenheiten von einer beliebigen RP einberufen werden.
    • (9.5) Die auf der LGV gewählten ELV-Mitglieder sind zugleich Ersatzmitglieder für LV, LGF und Abgesandten zum Länderrat. Sie rücken bei Ausfall eines Amtsinhabers gereiht nach Wahlpunkten nach. Ein ELV-Mitglied kann es jedoch ablehnen ein anderes Amt zu übernehmen.
  • (10) ELV-LAG Sitzung
    • (10.1) Die ELV-LAG Sitzung besteht aus den Mitgliedern des ELV und den Moderatoren der LAGs
    • (10.2) Der ELV ist beschlussfähig, wenn je ein Mitglied des LV und der LGF sowie insgesammt mindestens 50% seiner Mitglieder anwesend sind.
    • (10.3) Die ELV-LAG Sitzung wird vom ELV einberufen und wird mindestens halbjählich abgehalten.
    • (10.4) Bei der ELV-LAG Sitzung haben die Moderatoren dem ELV über die Tätigkeiten und Ergebnisse der LAG zu berichten. Sollte ein Moderator verhindert sein, so kann ihn ein anderes Mitglied des LAG-Kernteams vertreten.
    • (10.5) Ist eine LAG nicht anwesend, so hat diese bei der nächsten ELV-Sitzung zu berichten.
    • (10.6) Die ELV-LAG Sitzung ist kein Beschlussfähiges Organ, sondern soll der Information des ELV dienen.


§ 4. Sitzungen, Anträge, Abstimmungen

  • (1) Sitzungen des Landesvorstands sowie der Landesgeschäftsführung finden zumindest einmal im Monat statt. Während diesen ist durch geeignete technische Hilfsmittel wie Mumble und Piratepad für die Möglichkeit der Teilnahme von Mitgliedern Sorge zu tragen, auch wenn die Sitzung offline ist. Der Landesvorstand bzw. die Landesgeschäfstführung sind auf ihren Sitzungen beschlussfähig, wenn mindestens 60% ihrer Mitglieder anwesend sind.
  • (2) Anträge an den LV bzw. die LGF können von Mitgliedern der LO jederzeit formlos eingebracht werden. Für Mitglieder andrere LOs gilt §4 (4). Vorzugweise soll dafür Liquid Feedback verwendet werden, sie können aber auch in jeder anderen schriftlichen Form erfolgen. Über Anträge ist in der jeweils folgenden beschlussfähigen LV-Sitzung bzw LGF-Sitzung abzustimmen, sofern sie 48 Stunden vorher eingebracht und im Pad veröffentlicht worden sind, ansonsten kann abgestimmt werden.
  • (3) Abstimmungen über Anträge, die über die Zuständigkeit des LV und des ELV hinaus gehen, können auch außerhalb einer LGV vorgenommen werden, wenn geeignete technische Hilfsmittel vorhanden sind und die Beschlussfähigkeit wie für einer LGV gegeben ist.
  • (4) Anfragen an den LV bzw. die LGF können von Mitgliedern anderer Landesorganisationen jederzeit formlos eingebracht werden. Anfragen sollen in der jeweils folgenden LV/LGF-Sitzung behandelt werden.
  • (5) Wahl des LV und der LGF
    • (5.1) Die Wahl geschieht mittels vorbereiteter Stimmzettel, auf denen alle Kandidaten in alphabetischer Reihenfolge zeilenweise aufgelistet sind. Jedes stimmberechtigte Mitglied erhält einen Stimmzettel und kann in den vorgesehenen Feldern Kandidaten mit Wahlpunkten versehen.
    • (5.2) Es können 2,1 oder 0 Punkte pro Kandidat vergeben werden. 0 Gilt dabei als Gegenstimme. Stimmzettel ohne eine entsprechende Verteilung von Wahlpunkten sind ungültig.
    • (5.3) Gewählt sind die Kandidaten mit der höchsten Zahl an Wahlpunkten, wobei die Anzahl an bestätigenden Stimmen höher sein muss als die Anzahl der Gegenstimmen.
  • (6) Wahl von Abgesandten
    • (6.1) Die Wahl geschieht mittels vorbereiteter Stimmzettel, auf denen alle Kandidaten in alphabetischer Reihenfolge zeilenweise aufgelistet sind. Jedes stimmberechtigte Mitglied erhält einen Stimmzettel und kann in den vorgesehenen Feldern Kandidaten mit Wahlpunkten versehen.
    • (6.2) Die Wahlpunkte von 1 bis zur Anzahl der bei dieser Wahl kandidierenden Personen müssen auf die Kandidaten ohne Doppelung und Auslassung verteilt werden. Stimmzettel ohne eine entsprechende Verteilung von Wahlpunkten sind ungültig.
    • (6.3) Gewählt ist der Kandidat mit der höchsten Zahl an Wahlpunkten.
  • (7) Beschlüsse
    • (7.1) Beschlüsse von ELV, Landesvorstand und Landesgeschäftsführung sind nur gültig, wenn sie auf einer mindestens 120 Stunden vorher einberufenen Sitzung abgestimmt und protokolliert oder mittels Umlaufbeschluss in einer für jeden einsehbaren Plattform laut §4-7.2 LGO gefasst wurden.
    • (7.2) Für Umlaufbeschlüsse ist die Redmine-Instanz der Piratenpartei Österreichs zu verwenden.

§ 5. Schlussbestimmungen

  • (1) Für alle nicht in dieser GO geregelten Angelegenheiten gelten die Bestimmungen der Satzung der PPÖ und deren GO sinngemäß.
  • (2) Die Bestimmungen dieser GO, die gegen die GO der Bundesorganisation hinsichtlich Landesorganisationen oder die Bundessatzung verstoßen, sind ungültig.

§ 6. Gültigkeit

  • (1) Diese Version der Geschäftsordnung der LO-OÖ tritt mit 12.1.2013 in Kraft, Änderungen daran werden mit dem Beschluss sofort wirksam.
  • (2) Veränderungen an der GO (2.1) Änderungen an der GO können durch Mittel der Liquid Democracy, die in der Liquid Democracy Ordnung (LDO) festgelegt sind, durchgeführt werden. Wenn keine Bestimmungen durch eine Landes-LDO festgelegt sind, gelten die Bestimmungen - insbesondere Quoren und Mehrheiten - der Bundes-LDO.“

Begründung

Da wir auf dem LPT sehr wenig Zeit haben werden, möchte ich anbieten einen Großteil meiner Anträge gesammelt abzustimmen. In diesen Antrag eingearbeitet sind die Anträge:

  • GOÄ01.1 Zulässigkeit der Verwendung von “Piratenpartei Oberösterreich” festlegen
  • GOÄ02 Genauere Definition der Stimmberechtigung
  • GOÄ03.1 Nähere Definition der Aufgaben LGF + Mitgliederverwaltung -> Mitgliederbetreuung
  • GOÄ04.2 LGF in LV integrieren – Gesamten LV wählen und dann aus dem LV noch den Schatzmeister wählen
  • GOÄ05 Zusatzantrag zu GOÄ04.1 oder GOÄ04.2 (Finanzrahmen für LGF)
  • GOÄ06 Nachrücker wählen für LV/LGF und in ELV integrieren
  • GOÄ08 LandesTaskforce in Landesarbeitsgruppen umbenennen
  • GOÄ10 LPT – nähere Definition
  • GOÄ11 Schlussbestimmung
  • GOÄ12 Regionalorganisationen -> Bezirksorganisationen
  • GOÄ13 Liquid Democracy für LGO-Änderungen

Unterschiede zu erster Version

"In Satzung und Bundesgeschäftsordnung mögen alle Erwähnungen von Landesparteitag bzw. LPT durch Landesgeneralversammlung bzw. LGV ersetzt werden."

BFO §2 Abs. 1: "...Unterorganisationen der Piratenpartei Österreichs dürfen keine weiteren Mitgliedsbeiträge einheben."

  • GOÄ14 "Sitzungsregelung für LGF & Beschlussfähigkeit 2/3 -> 60%" eingebaut (da auch hier LPT enthalten)
  • Kleine Typos ausgebessert

Wortmeldungen

Abstimmungsergebnis

(12:22:22)   Rodrigo: Abstimmung über den Antrag 16.3. - wurde einstimmig angenommen

GOÄ01.1 Zulässigkeit der Verwendung von “Piratenpartei Oberösterreich” festlegen

Eingebracht von Romario

Antrag

Der LPT möge folgende Änderungen an der LGO beschließen:

Hinzufügen von folgendem Satz bei §1 - (1): „Die Verwendung des Namens "Piratenpartei Oberösterreich" ist zulässig.“

LQFB-Meinungsbild: https://lqfb.piratenpartei.at/initiative/show/1554.html

Wortmeldungen

(12:26:36)   RoMario: zieht einige Anträge zurück - ausser GOÄ19, 7.1.,7.2.,17.1.,17.2.

Abstimmungsergebnis

Zurückgezogen

GOÄ01.2 Zulässigkeit der Verwendung von “Piratenpartei Oberösterreich” & Abkürzung OÖ-Piraten festlegen

Eingebracht von Romario

Antrag

Der LPT möge folgende Änderungen an der LGO beschließen:

Hinzufügen von folgendem Satz bei §1 - (1): „Die Verwendung des verkürzten Namens "Piratenpartei Oberösterreich" sowie der Abkürzung OÖ-Piraten ist zulässig.“



LQFB-Meinungsbild: https://lqfb.piratenpartei.at/initiative/show/1555.html

Abstimmungsergebnis

Zurückgezogen

GOÄ02 Genauere Definition der Stimmberechtigung

Eingebracht von Romario

Antrag

Der LPT möge folgende Änderungen an der LGO beschließen:

Ersetzen von §2 - (2):

Alter Text

„(2) Stimmberechtigt in Angelegenheiten der Landesorganisation sind die Mitglieder aus § 2 (1), die zum Zeitpunkt der Abstimmung oder Wahl Ihren Mitgliedsbeitrag bezahlt haben.“

durch

Neuer Text

„(2) Stimmberechtigt in Angelegenheiten der Landesorganisation sind die Mitglieder aus § 2 (1), die zum Zeitpunkt der Abstimmung oder Wahl ihren Mitgliedsbeitrag bezahlt haben und von einem berechtigten Mitglied akkreditiert wurden.“

Begründung

Akkreditierungen sind im LQFB-System erforderlich. Daher Klarstellung in der LGO.



LQFB-Meinungsbild: https://lqfb.piratenpartei.at/initiative/show/1556.html

Abstimmungsergebnis

Zurückgezogen

GOÄ03.1 Nähere Definition der Aufgaben LGF

Eingebracht von Romario

Antrag

Der LPT möge folgende Änderungen an der LGO beschließen:

Folgender Punkt der LGO wird ersetzt §3 - (3):

Alter Text

„*(3) Die Landesgeschäftsführung (LGF)

    • (3.1) Die LGF setzt sich aus einer auf dem LPT beschlossenen Zahl an Mitgliedern, jedoch min. 2, der LO-OÖ zusammen und wird jährlich anlässlich eines LPT gewählt.
    • (3.2) Sie ist für die Budgeterstellung sowie die Mitgliederverwaltung der Landesorganisation verantwortlich.
    • (3.3)Wahlmodus siehe §4.5.
    • (3.4)Die Aufgaben der LGF können auch durch Mitglieder des LV übernommen werden.“

durch

Neuer Text

  • (3) Die Landesgeschäftsführung (LGF)
    • (3.1) Die LGF setzt sich aus einer auf dem LPT beschlossenen Zahl an Mitgliedern, jedoch min. 2, der LO-OÖ zusammen und wird jährlich anlässlich eines LPT gewählt.
    • (3.2) Sie ist für die Budgeterstellung sowie die Mitgliederverwaltung der Landesorganisation verantwortlich. Weiters liegt es in der Verantwortung der LGF, rechtliche Bestimmungen zur Buchhaltung einzuhalten.
    • (3.3) Die LGF handelt in finanziellen Fragen nur auf Auftrag von LV, ELV oder höheren Organen. Aufträge bis 100€ können von der LGF selbstständig vergeben werden.
    • (3.4)Wahlmodus siehe §4.5.
    • (3.5)Die Aufgaben der LGF können auch durch Mitglieder desLV übernommen werden.

Begründung

Die Aufgaben der LGF sollten näher definiert werden. Die geltende Regelung ist sehr schwammig. Auch bei Annahme von GOÄ04 ist die nähere Definition sinnvoll.



LQFB-Meinungsbild: https://lqfb.piratenpartei.at/initiative/show/1557.html

Wortmeldungen

Abstimmungsergebnis

 Antrag zurückgezogen

GOÄ03.2 Nähere Definition der Aufgaben LGF + Mitgliederverwaltung -> Mitgliederbetreuung

Eingebracht von Romario

Antrag

Der LPT möge folgende Änderungen an der LGO beschließen:

Folgender Punkt der LGO wird ersetzt §3 - (3):

Alter Text

  • (3) Die Landesgeschäftsführung (LGF)
    • (3.1) Die LGF setzt sich aus einer auf dem LPT beschlossenen Zahl an Mitgliedern, jedoch min. 2, der LO-OÖ zusammen und wird jährlich anlässlich eines LPT gewählt.
    • (3.2) Sie ist für die Budgeterstellung sowie die Mitgliederverwaltung der Landesorganisation verantwortlich.
    • (3.3)Wahlmodus siehe §4.5.
    • (3.4)Die Aufgaben der LGF können auch durch Mitglieder des LV übernommen werden.“

durch

Neuer Text

  • (3) Die Landesgeschäftsführung (LGF)
    • (3.1) Die LGF setzt sich aus einer auf dem LPT beschlossenen Zahl an Mitgliedern, jedoch min. 2, der LO-OÖ zusammen und wird jährlich anlässlich eines LPT gewählt.
    • (3.2) Sie ist für die Budgeterstellung sowie die Mitgliederbetreuung der Landesorganisation verantwortlich. Weiters liegt es in der Verantwortung der LGF, rechtliche Bestimmungen zur Buchhaltung einzuhalten.
    • (3.3) Die LGF handelt in finanziellen Fragen nur auf Auftrag von LV, ELV oder höheren Organen. Aufträge bis 100€ können von der LGF selbstständig vergeben werden.
    • (3.4)Wahlmodus siehe §4.5.
    • (3.5)Die Aufgaben der LGF können auch durch Mitglieder des LV übernommen werden.“

Begründung

Die Aufgaben der LGF sollten näher definiert werden. Die geltende Regelung ist sehr schwammig. Auch bei Annahme von GOÄ04 ist die nähere Definition sinnvoll. Zuätzlich zum ersten Antrag wird das Wort „Mitgliederverwaltung“ durch „Mitgliederbetreuung“ ersetzt, was den bisher eher vernachlässigten Sinn dieser Tätigkeit wiederspiegeln soll.



LQFB-Meinungsbild: https://lqfb.piratenpartei.at/initiative/show/1558.html

Wortmeldungen

Abstimmungsergebnis

 Antrag zurückgezogen

GOÄ04.1 LGF in LV integrieren – Schatzmeister zuerst wählen, dann LV

Eingebracht von Romario

Antrag

Der LPT möge folgende Änderungen an der LGO beschließen:

Hinzufügen von folgenden Punkten zu §3 - Abs. 3 (mit angepasster Nummerierung): „

  • (3.x) Der LPT kann beschließen, dass LGF und LV personell ident sind. In diesem Fall ist die LGF in den LV integriert, und die Aufgabengebiete können innerhalb des LV durch diesen selbst aufgeteilt werden.
  • (3.x) Der Landesschatzmeister ist, wenn der LPT laut §3-3.x die LGF in den LV integriert, nach Wahlmodus §4.6 vor dem LV zu wählen und er ist auch Mitglied des LV. Ein Ersatz bei Ausfall oder eine eventuelle Stellvertretung des Landesschatzmeisters kann in diesem Fall durch den ELV bestimmt werden.“

Hinzufügen von folgendem Punkt zu §3 - Abs. 2.3:

  • „ - Falls der LPT die LGF laut §3-3.x in den LV integriert, die unter §3-3 Angeführten Aufgaben der LGF.“

Begründung

Es hat sich in der Praxis gezeigt, dass die Trennung von LV und LGF keine Vorteile bringt und teilweise sogar zur Arbeitsunfähigkeit der Landesorgane führt. So konnten beispielsweise vom LV gefasste Beschlüsse nicht umgesetzt werden, da durch die nicht gegebene Beschlussfähigkeit der LGF und in weiterer folge auch im ELV die Zustimmung dieser Instanz fehlte. Die Kompetenzen bzw. die Aufgabenverteilung werden vom LV sebstständig aufgeteilt – Der Landesschatzmeister (Kontoführung, Verantwortung für Buchhaltung) wird zuerst gewählt, und dann erst die restlichen Mitglieder des LV.



LQFB-Meinungsbild: https://lqfb.piratenpartei.at/initiative/show/1559.html

Wortmeldungen

Abstimmungsergebnis

 Antrag zurückgezogen

GOÄ04.2 LGF in LV integrieren – Gesamten LV wählen und dann aus dem LV noch den Schatzmeister wählen

Eingebracht von Romario

Antrag

Der LPT möge folgende Änderungen an der LGO beschließen:

Hinzufügen von folgenden Punkten zu §3 - Abs. 3 (mit angepasster Nummerierung): „

  • (3.x) Der LPT kann beschließen, dass LGF und LV personell ident sind. In diesem Fall ist die LGF in den LV integriert, und die Aufgabengebiete können innerhalb des LV durch diesen selbst aufgeteilt werden. Der LV wird dann aus den Kandidaten für LV und LGF gewählt.
  • (3.x) Der Landesschatzmeister ist, wenn der LPT laut §3-3.6 die LGF in den LV integriert, nach Wahlmodus §4.6 aus den bereits gewählten LVs die sich für diese Aufgabe bereiterklären zu wählen. Sollte kein Kandidat für den Landesschatzmeister zur Verfügung stehen, hat der erstgereihte LV diese Aufgabe zu übernehmen. Ein Ersatz bei Ausfall oder eine eventuelle Stellvertretung des Landesschatzmeisters kann in diesem Fall durch den ELV bestimmt werden.“

Hinzufügen von folgendem Punkt zu §3 - Abs. 2.3:

  • „ - Falls der LPT die LGF laut §3-3.x in den LV integriert, die unter §3-3 Angeführten Aufgaben der LGF.“

Begründung

Es hat sich in der Praxis gezeigt, dass die Trennung von LV und LGF keine Vorteile bringt und teilweise sogar zur Arbeitsunfähigkeit der Landesorgane führt. So konnten beispielsweise vom LV gefasste Beschlüsse nicht umgesetzt werden, da durch die nicht gegebene Beschlussfähigkeit der LGF und in weiterer folge auch im ELV die Zustimmung dieser Instanz fehlte. Die Kompetenzen bzw. die Aufgabenverteilung werden vom LV sebstständig aufgeteilt – Der Landesschatzmeister (Kontoführung, Verantwortung für Buchhaltung) wird vom LPT aus den bereits gewählten Mitgliedern des LV gewählt.



LQFB-Meinungsbild: https://lqfb.piratenpartei.at/initiative/show/1560.html

Wortmeldungen

Abstimmungsergebnis

 Antrag zurückgezogen

GOÄ05 Zusatzantrag zu GOÄ04.1 oder GOÄ04.2 (Finanzrahmen für LGF)

Eingebracht von Romario

Antrag

Der LPT möge folgende Änderungen an der LGO beschließen, falls GOÄ04 und GOÄ03 angenommen wurden: Hinzufügen von folgendem Punkt zu §3 - Abs. 3 (mit angepasster Nummerierung): „

  • (3.x) Sollten LGF und LV personell ident sein, tritt §3-3.3 außer kraft. Ausgaben über 400€ pro Monat, sowie laufende Kosten von über 100€ pro Monat sind dann vom ELV freizugeben, Ausgaben unter 100€ pro Monat können vom Landesschatzmeister und einem weiteren Mitglied des LV freigegeben werden.“

Begründung

Anpassung des Finanzrahmens im Falle einer Zusammenlegung von LV und LGF. Soll Handlungsfähigkeit gewährleisten.



LQFB-Meinungsbild: https://lqfb.piratenpartei.at/initiative/show/1561.html

Wortmeldungen

Abstimmungsergebnis

 Antrag zurückgezogen

GOÄ06 Nachrücker wählen für LV/LGF und in ELV integrieren

Eingebracht von Romario

Antrag

Der LPT möge folgende Änderungen an der LGO beschließen:

Ersetzen von:

Alter Text

  • (9) Erweiterter Landesvorstand (ELV)
    • (9.1) Der ELV ist zwischen LPTs das höchste Willensbildende Organ de LO
    • (9.2) Er besteht aus den Mitgliedern des LV, der LGF und dem Abgesandten zum Länderrat. Weiters kann jede RO einen Abgesandtn zum ELV bestimmen.
    • (9.3) Der ELV ist beschlussfähig, wenn je ein Mitglied des LV und der LGF sowie insgesammt mindestens 50% seiner Mitglieder anwesend sind.
    • (9.4) Der ELV muss zumindest einmal im Quartal eine Sitzung abhalten. Der ELV kann durch BV, BGF, EBV, LV, LGF, zwei Mitgliedern des ELV oder in finanziellen Angelegenheiten von einer beliebigen RP einberufen werden.“

durch

Neuer Text

  • (9) Erweiterter Landesvorstand (ELV)
    • (9.1) Der ELV ist zwischen LPTs das höchste willensbildende Organ de LO
    • (9.2) Er besteht aus den Mitgliedern des LV, der LGF, dem Abgesandten zum Länderrat und bis zu drei auf dem LPT gewählten zusätzlichen Mitgliedern. Weiters kann jede RO einen Abgesandten zum ELV bestimmen.
    • (9.3) Der ELV ist beschlussfähig, wenn je ein Mitglied des LV und der LGF sowie insgesammt mindestens 50% seiner Mitglieder anwesend sind.
    • (9.4) Der ELV muss zumindest einmal im Quartal eine Sitzung abhalten. Der ELV kann durch BV, BGF, EBV, LV, LGF, zwei Mitgliedern des ELV oder in finanziellen Angelegenheiten von einer beliebigen RP einberufen werden.
    • (9.5) Die auf dem LPT gewählten ELV-Mitglieder sind zugleich Ersatzmitglieder für LV, LGF und Abgesandten zum Länderrat. Sie rücken bei Ausfall eines Amtsinhabers gereiht nach Wahlpunkten nach. Ein ELV-Mitglied kann es jedoch ablehnen ein anderes Amt zu übernehmen.“

UND

Folgende Punkte werden gestrichen:

§4 Alter Text

  • „(5.4) Nicht gewählte Kandidaten zum Amt gelten als Ersatzmitglieder, die bei Ausfall eines Amtsinhabers nachrücken können, wenn sie mehr bestätigende Stimmen als Gegenstimmen haben, gereiht nach Wahlpunkten.“
  • „(6.4) Die nicht gewählten Kandidaten sind in der Reihenfolge ihrer Wahlpunkte Ersatzmitglieder und rücken beim Ausscheiden oder Rücktritt des Gewählten nach.“

Begründung

Eventuelle Nachrücker für Parteiämter sind so bereits näher am Geschehen und entscheiden im ELV mit. Die LO Steiermark hat auch Nachrücker gewählt und bereits gebraucht.



LQFB-Meinungsbild: https://lqfb.piratenpartei.at/initiative/show/1562.html

Wortmeldungen

Abstimmungsergebnis

 Antrag zurückgezogen

GOÄ08 LandesTaskforce in Landesarbeitsgruppen umbenennen

Eingebracht von Romario

Antrag

Der LPT möge folgende Änderungen an der LGO beschließen:

Folgende Punkte der LGO werden ersetzt:

§3 - (7)

Alter Text

  • (7) Landestaskforces (LTF) / Arbeitsgruppen
    • (7.1) Für eine LTF gelten die Bestimmungen laut BGO §10 mit den Ergänzungen laut LGO §3.7
    • (7.2) Das Wirken einer LTF ist auf das Bundesland beschränkt, ausgenommen LTFs deren Zweck die Zusammenarbeit mit Organisationen außerhalb des Bundeslandes ist.
    • (7.3) Eine LTF hat einen Moderator, der dem Kernteam der LTF angehört. Dieser Moderator wird von den Mitgliedern der LTF gewählt. Wenn 30% der LTF-Mitglieder oder der LV eine Neuwahl des Moderators beantragt, so hat die LTF dies selbstständig binnen zwei Wochen durchzuführen. Ansonsten kann der LV einen Moderator ernennen.
    • (7.4) Die Rechte und Pflichten des LTF-Moderator innerhalb der LTF werden durch die GO der LTF bestimmt. Der Moderator ist aber zumindest Mitglied der ELV-LTF Sitzung (§3.10)“

durch

Neuer Text

  • (7) Landesarbeitsgruppen (LAG) / Landestaskforces (LTF)
    • (7.1) Aus historischen Gründen können LAGs vereinzelt noch als LTFs bezeichnet werden. Diese beiden Begriffe sind gleichzusetzen und in Zukunft soll LAG verwendet werden.
    • (7.2) Für eine LAG gelten die Bestimmungen laut BGO §10 mit den Ergänzungen laut LGO §3.7
    • (7.3) Das Wirken einer LAG ist auf das Bundesland beschränkt, ausgenommen LAGs deren Zweck die Zusammenarbeit mit Organisationen außerhalb des Bundeslandes ist.
    • (7.4) Eine LAG hat einen Moderator, der dem Kernteam der LAG angehört. Dieser Moderator wird von den Mitgliedern der LAG gewählt. Wenn 30% der LAG-Mitglieder oder der LV eine Neuwahl des Moderators beantragt, so hat die LAG dies selbstständig binnen zwei Wochen durchzuführen. Ansonsten kann der LV einen Moderator ernennen.
    • (7.5) Die Rechte und Pflichten des LAG-Moderators innerhalb der LAG werden durch die GO der LAG bestimmt. Der Moderator ist aber zumindest Mitglied der ELV-LAG Sitzung (§3-10)“

UND §3 - (10)

Alter Text

  • (10) ELV-LTF Sitzung
    • (10.1) Die ELV-LTF Sitzung besteht aus den Mitgliedern des ELV und den Moderatoren der LTFs
    • (9.3) Der ELV ist beschlussfähig, wenn je ein Mitglied des LV und der LGF sowie insgesammt mindestens 50% seiner Mitglieder anwesend sind.
    • (10.3) Die ELV-LTF Sitzung wird vom ELV einberufen und wird mindestens halbjählich abgehalten.
    • (10.4) Bei der ELV-LTF Sitzung haben die Moderatoren dem ELV über die Tätigkeiten und Ergebnisse der LTF zu berichten. Sollte ein Moderator verhindert sein, so kann ihn ein anderes Mitglied des LTF-Kernteams vertreten.
    • (10.5) Ist eine LTF nicht anwesend, so hat diese bei der nächsten ELV-Sitzung zu berichten.
    • (10.6) Die ELV-LTF Sitzung ist kein Beschlussfähiges Organ, sondern soll der Information des ELV dienen.

durch

Neuer Text

  • (10) ELV-LAG Sitzung
    • (10.1) Die ELV-LAG Sitzung besteht aus den Mitgliedern des ELV und den Moderatoren der LAGs
    • (10.2) Der ELV ist beschlussfähig, wenn je ein Mitglied des LV und der LGF sowie insgesammt mindestens 50% seiner Mitglieder anwesend sind.
    • (10.3) Die ELV-LAG Sitzung wird vom ELV einberufen und wird mindestens halbjählich abgehalten.
    • (10.4) Bei der ELV-LAG Sitzung haben die Moderatoren dem ELV über die Tätigkeiten und Ergebnisse der LAG zu berichten. Sollte ein Moderator verhindert sein, so kann ihn ein anderes Mitglied des LAG-Kernteams vertreten.
    • (10.5) Ist eine LAG nicht anwesend, so hat diese bei der nächsten ELV-Sitzung zu berichten.
    • (10.6) Die ELV-LAG Sitzung ist kein Beschlussfähiges Organ, sondern soll der Information des ELV dienen.“

Begründung

Bereits beim 1. LPT wurde zu LTF aus Gründen der allgemeinen Verständlichkeit die deutsche Übersetzung hinzugefügt. Es macht durchaus Sinn die Arbeitsgruppen gleich auf Deutsch zu benennen.



LQFB-Meinungsbild: https://lqfb.piratenpartei.at/initiative/show/1565.html

Wortmeldungen

Abstimmungsergebnis

 Antrag zurückgezogen

GOÄ19 Zusatzantrag zu GOÄ16.1, GOÄ16.3 oder GOÄ08

Der LPT möge folgende Änderungen an der LGO beschließen:
Die Überschrift von §3 - (7) "(7) Landesarbeitsgruppen (LAG) / Landestaskforces (LTF)" wird auf "(7) Landesarbeitsgruppen (LAG)" geändert.
UND

der Punkt

  • "(7.1) Aus historischen Gründen können LAGs vereinzelt noch als LTFs bezeichnet werden. Diese beiden Begriffe sind gleichzusetzen und in Zukunft soll LAG verwendet werden."

wird gestrichen und die darauf folgenden Punkte neu nummeriert.

Wortmeldungen

 (12:26:47)   RoMario: erklärt Antrag 19

Abstimmungsergebnis

 (12:28:18)   Rodrigo: Antrag 19 wurde einstimmig beschlossen

GOÄ10 LPT – nähere Definition

Eingebracht von Romario

Antrag

Der LPT möge folgende Änderungen an der LGO beschließen:

Folgender Punkt der LGO wird ersetzt §3 - (1.1):

Alter Text

„(1.1) Der LPT ist eine Mitgliederversammlung und das oberste Organ der Landesorganisation. Er beschließt das Programm und muss zumindest einmal im Kalenderjahr einberufen werden.“

durch

Neuer Text

„(1.1) Der LPT ist eine Mitgliederversammlung und das oberste Organ der Landesorganisation. Er dient zum Beschluss des Programms, zur Veränderung der LGO, zu Personenwahlen, zur Listenerstellung für Wahlen und andere, durch Satzungs- oder GO-Bestimmungen die Kompetenzen des ELV übersteigenden, Angelegenheiten. Er muss zumindest einmal im Kalenderjahr einberufen werden.“

Begründung

LPT wird näher beschrieben, keine organisatorische Änderung.



LQFB-Meinungsbild: https://lqfb.piratenpartei.at/initiative/show/1574.html

Wortmeldungen

Abstimmungsergebnis

 Antrag zurückgezogen

GOÄ11 Schlussbestimmung

Eingebracht von Romario

Antrag

Der LPT möge folgende Änderungen an der LGO beschließen:

Folgender Punkt der LGO wird ersetzt §6 - (1):

Alter Text

„(1) Diese Version der Geschäftsordnung der LO-OÖ tritt am 26.05.2012 in Kraft.“

durch

Neuer Text

„(1) Diese Version der Geschäftsordnung der LO-OÖ tritt mit 12.1.2013 in Kraft, Änderungen daran werden mit dem Beschluss sofort wirksam“

Begründung

Aktualisierung der Gültigkeit der LGO



LQFB-Meinungsbild: https://lqfb.piratenpartei.at/initiative/show/1575.html

Wortmeldungen

Abstimmungsergebnis

 Antrag zurückgezogen

GOÄ12 Regionalorganisationen -> Bezirksorganisationen

Eingebracht von Romario

Antrag

Der LPT möge folgende Änderungen an der LGO beschließen:

Vollständiges ersetzen von §3 - Abs 6 (Regionalorganisationen)

Alter Text

    • (6.1) Die RO können bei Bedarf als Unterorganisationen der LO-OÖ eingerichtet werden.
    • (6.2) Es gelten die gleichen Rechte und Pflichten der RO gegenüber der LO und umgekehrt wie einer LO gegenüber der BO.
    • (6.3) Jede RO kann einen Abgesandten zum ELV bestimmen.“

durch:

Neuer Text

  • (6) Bezirksorganisationen (BezO)
    • (6.1) Die BezO können bei Bedarf als Unterorganisationen der LO-OÖ eingerichtet werden.
    • (6.2) Es gelten die gleichen Rechte und Pflichten der BezO gegenüber der LO und umgekehrt wie einer LO gegenüber der BO.
    • (6.3) Jede BezO kann einen Abgesandten zum ELV bestimmen.
    • (6.2) Die Gründung einer BezO erfolgt analog zu der Gründung einer LO nach §9 der BGO, wobei die LGF statt der BGF und der LPT statt der BGV zuständig ist.
    • (6.3) Es kann pro politischem Bezirk oder Statuarstadt nur eine BezO geben, jedoch kann für Übergangszeiten eine BezO für mehrere Bezirze eingerichtet werden.
    • (6.4) In jeder BezO können sich Unterorganisationen bilden. Die BezO haben volle Verfügungsgewalt über ihre Unterorganisationen. Es gelten hierbei wiederum analog die Regelungen aus §9 der BGO. Das höchste Organ der Bezirksorganisation ist die jeweilige Bezirksgeneralversammlung (BezGV).“

Begründung

Regionalorganisationen werden explizit auf Bezirksebene vorgesehen. Ortsorganisationen darunter sind möglich.



LQFB-Meinungsbild: https://lqfb.piratenpartei.at/initiative/show/1576.html

Wortmeldungen

Abstimmungsergebnis

 Antrag zurückgezogen

GOÄ13 Liquid Democracy für LGO-Änderungen

Eingebracht von Romario

Antrag

Der LPT möge folgende Änderungen an der LGO beschließen:

Folgender Punkt soll an §6 hinzugefügt werden: „

  • (2) Veränderungen an der GO
    • (2.1) Änderungen an der GO können durch Mittel der Liquid Democracy, die in der Liquid Democracy Ordnung (LDO) festgelegt sind, durchgeführt werden. Wenn keine Bestimmungen durch eine Landes-LDO festgelegt sind, gelten die Bestimmungen - insbesondere Quoren und Mehrheiten - der Bundes-LDO.“

Begründung

Es gibt bisher keine Regelung, wie die LGO über LQFB geändert werden kann. Es wird hier näher definiert, dass es ev. Auch eine Landes-LDO geben kann.



LQFB-Meinungsbild: https://lqfb.piratenpartei.at/initiative/show/1577.html

Wortmeldungen

Abstimmungsergebnis

 Antrag zurückgezogen

GOÄ07.1 Änderungen: Stellvertretung LR + Neuformulierung Unvereinbarkeit

Eingebracht von Romario

Antrag

Der LPT möge folgende Änderungen an der LGO beschließen:

Folgende Punkte der LGO werden geändert §3 - (5):

Streichen von:

  • „(5.3)Der Abgesandte kann kein Landesvorstand sein, außer es wird kein Abgesandter berufen, dann gilt die Regelung des §9(5) der BGO.“

Hinzufügen von: „

  • (5.3) Zum Abgesandten zum Länderrat kann kein Landesvorstand gewählt werden, außer es wird kein Abgesandter berufen, dann gilt die Regelung des §9(5) der BGO.
  • (5.4) Der Abgesandte zum Länderrat kann für einzelne Sitzungen im EBV oder im LR einen Stellvertreter bestimmen oder das Recht einen Vertreter zu bestimmen an den LV delegieren.“

Wortmeldungen

 (12:29:07)   RoMario: beschreibt GOÄ7.1. und 7.2.

Abstimmungsergebnis

 (12:31:50)   Rodrigo: GOÄ7.1. wurde einstimmig abgelehnt

GOÄ07.2 Änderungen: Stellvertretung LR + Unvereinbarkeit streichen

Eingebracht von Romario

Antrag

Der LPT möge folgende Änderungen an der LGO beschließen:

Folgender Punkte der LGO wird gestrichen §3 - (5.3):

  • „(5.3)Der Abgesandte kann kein Landesvorstand sein, außer es wird kein Abgesandter berufen, dann gilt die Regelung des §9(5) der BGO.“

und ersetzt durch:

  • „(5.3) Der Abgesandte zum Länderrat kann für einzelne Sitzungen im EBV oder im LR einen Stellvertreter bestimmen oder das Recht einen Vertreter zu bestimmen an den LV delegieren.“


Begründung

Unvereinbarkeit streichen. Durch die Unvereinbarkeit entstehen mehr Nachteile für die LO als Vorteile. Ein LR kann trotzdem weiterhin extra gewählt werden, es wird aber nicht ausgeschlossen, dass ein LV die LO im Bund vertritt.



LQFB-Meinungsbild: https://lqfb.piratenpartei.at/initiative/show/1564.html

Wortmeldungen

Abstimmungsergebnis

 (12:31:34)   Rodrigo: GOÄ7.2 wurde einstimmig beschlossen

GOÄ09 Landesbeitrag streichen

Eingebracht von Romario

Antrag

Der LPT möge folgende Änderungen an der LGO beschließen:

Folgender Punkt der LGO wird gestrichen §2 - (3): „(3) Der Mitgliedsbeitrag der LO Oberösterreich beträgt zusätzlich zum Mitgliedsbeitrag der BO 2€ pro Monat. Der LV kann ein Mitglied aufgrund eines begründeten Antrags vom LO-Beitrag freistellen. Gründe sind nachteilige finanzielle Situationen z.B. bei Schülern, Arbeitslosen, etc.. “

Begründung

Der Landesbeitrag verursacht organisatorischen Mehraufwand. Mitgliedsbeiträge sollen ausschließlich über die Bundesorganisation geregelt werden. Eine solche Regelung (zB 5€ gesamter Beitrag, davon 2€ an den Bund) ist bundesweit bereits in Planung.



LQFB-Meinungsbild: https://lqfb.piratenpartei.at/initiative/show/1573.html

Wortmeldungen

Abstimmungsergebnis

 Antrag zurückgezogen

GOÄ14 Sitzungsregelung für LGF & Beschlussfähigkeit 2/3 -> 60%

Eingebracht von Romario

Antrag

Der LPT möge folgende Änderungen an der LGO beschließen:

Folgende Punkte der LGO werden ersetzt: §4 - (1) bis (4):

Alter Text

  • (1) Sitzungen des Landesvorstands finden zumindest einmal im Monat statt. Während diesen ist durch geeignete technische Hilfsmittel wie Mumble und Piratepad für die Möglichkeit der Teilnahme von Mitgliedern Sorge zu tragen, auch wenn die Sitzung offline ist. Der Landesvorstand ist auf seinen Sitzungen beschlussfähig, wenn mindestens 2/3 seiner Mitglieder anwesend sind.
  • (2) Anträge an den LV können von Mitgliedern der LO jederzeit formlos eingebracht werden. Für Mitglieder andrere LOs gilt §4 (4). Vorzugweise soll dafür Liquid Feedback verwendet werden, sie können aber auch in jeder anderen schriftlichen Form erfolgen. Über Anträge ist in der jeweils folgenden beschlussfähigen LV-Sitzung abzustimmen sofern sie 48 Stunden vorher eingebracht und im Pad veröffentlicht worden sind, ansonsten kann abgestimmt werden.
  • (3) Abstimmungen über Anträge, die über die Zuständigkeit des LV hinaus gehen, können auch außerhalb eines LPT vorgenommen werden, wenn geeignete technische Hilfsmittel vorhanden sind und die Beschlussfähigkeit wie für einen LPT gegeben ist.
  • (4) Anfragen an den LV können von Mitgliedern anderer Landesorganisationen jederzeit formlos eingebracht werden. Anfragen sollen in der jeweils folgenden LV-Sitzung behandelt werden.“

durch

Neuer Text

  • (1) Sitzungen des Landesvorstands sowie der Landesgeschäftsführung finden zumindest einmal im Monat statt. Während diesen ist durch geeignete technische Hilfsmittel wie Mumble und Piratepad für die Möglichkeit der Teilnahme von Mitgliedern Sorge zu tragen, auch wenn die Sitzung offline ist. Der Landesvorstand bzw. die Landesgeschäfstführung sind auf ihren Sitzungen beschlussfähig, wenn mindestens 60% ihrer Mitglieder anwesend sind.
  • (2) Anträge an den LV bzw. die LGF können von Mitgliedern der LO jederzeit formlos eingebracht werden. Für Mitglieder andrere LOs gilt §4 (4). Vorzugweise soll dafür Liquid Feedback verwendet werden, sie können aber auch in jeder anderen schriftlichen Form erfolgen. Über Anträge ist in der jeweils folgenden beschlussfähigen LV-Sitzung bzw LGF-Sitzung abzustimmen, sofern sie 48 Stunden vorher eingebracht und im Pad veröffentlicht worden sind, ansonsten kann abgestimmt werden.
  • (3) Abstimmungen über Anträge, die über die Zuständigkeit des LV und des ELV hinaus gehen, können auch außerhalb eines LPT vorgenommen werden, wenn geeignete technische Hilfsmittel vorhanden sind und die Beschlussfähigkeit wie für einen LPT gegeben ist.
  • (4) Anfragen an den LV bzw. die LGF können von Mitgliedern anderer Landesorganisationen jederzeit formlos eingebracht werden. Anfragen sollen in der jeweils folgenden LV/LGF-Sitzung behandelt werden.“

Begründung

Auch wenn die LGF in den LV integriert werden (falls GOÄ04 angenommen wird) kann, besteht noch immer die Möglichkeit, dass sich der LPT entscheidet eine extra LGF zu wählen, für diesen Fall braucht es Regeln für Sitzungen der LGF, die in der ersten Version der LGO schlicht vergessen wurden. Weiters soll das Quorum für die Beschlussfähigkeit auf 60% gesetzt werden. Dadurch ändert sich für 3-Köpfige Organe nichts, aber ein 5-Köpfiger LV zB wäre mit 3 Mitgliedern Beschlussfähig. Laut Satzung liegt das Mindestquorum bei 40%.

 Antrag zurückgezogen

GOÄ15 Regeln für Beschlüsse definieren

Eingebracht von Romario

Antrag

Der LPT möge folgende Änderungen an der LGO beschließen:

Folgender Punkt soll bei §4 "Sitzungen, Anträge, Abstimmungen" hinzugefügt werden:

  • (7) Beschlüsse
  • (7.1) Beschlüsse von ELV, Landesvorstand und Landesgeschäftsführung sind nur gültig, wenn sie auf einer mindestens 120 Stunden vorher einberufenen Sitzung abgestimmt und protokolliert oder mittels Umlaufbeschluss in einer für jeden einsehbaren Plattform laut §4-7.2 LGO gefasst wurden.
  • (7.2) Für Umlaufbeschlüsse ist die Redmine-Instanz der Piratenpartei Österreichs zu verwenden.

Begründung

Festlegen einer Einberufungsfrist von 5 Tagen; Definieren von Redmine als Beschluss-Plattform. Die Transparenz und Nachvollziehbarkeit soll dadurch gewährleistet werden.

Wortmeldungen

Abstimmungsergebnis

 Antrag zurückgezogen

GOÄ17.1 Landeswahlordnung

Eingebracht von Romario
Der LPT möge folgenden Text als eigenständige Landeswahlordnung der LO-OÖ beschließen

"OÖ-Landeswahlordnung

§1. Landeswahlordnung OÖ
Allgemeines

  • (1) Diese Landeswahlordnung gilt für alle Wahlen in Oberösterreich.
  • (2) In Ermangelung abweichender Regelungen gilt die Bundeswahlordnung sinngemäß (also mit entsprechender Wortanpassung) auch auf Landesebene und auf darunter liegenden Verwaltungsebenen.

§2.Wahlmodus

Der LPT kann auf Antrag Landesorgane, Abgesandte oder Wahllisten nach dem Wahlmodus aus §4 Abs. 5 ff. LGO wählen."

und folgenden Punkt in § 4 der LGO aufnehmen:
"(7) Für sämtliche Wahlen der LO-OÖ und ihrer Unterorganisationen gilt die OÖ-Landeswahlordnung."

Wortmeldungen

 (12:32:44)   RoMario: GOÄ17.1. und 17.2. (Version der Landeswahlordnung)

Abstimmungsergebnis

 (12:34:37)   Rodrigo: GOÄ17.2. wird einstimmig abgenommen - GOÄ17.1. wird mehrheitlich abgelehnt

GOÄ17.2 Landeswahlordnung - LGV-Version

Eingebracht von Romario
Der LPT möge folgenden Text als eigenständige Landeswahlordnung der LO-OÖ beschließen

"OÖ-Landeswahlordnung

§1. Landeswahlordnung OÖ
Allgemeines

  • (1) Diese Landeswahlordnung gilt für alle Wahlen in Oberösterreich.
  • (2) In Ermangelung abweichender Regelungen gilt die Bundeswahlordnung sinngemäß (also mit entsprechender Wortanpassung) auch auf Landesebene und auf darunter liegenden Verwaltungsebenen.

§2.Wahlmodus

Die LGV kann auf Antrag Landesorgane, Abgesandte oder Wahllisten nach dem Wahlmodus aus §4 Abs. 5 ff. LGO wählen."

und folgenden Punkt in § 4 der LGO aufnehmen:
"(7) Für sämtliche Wahlen der LO-OÖ und ihrer Unterorganisationen gilt die OÖ-Landeswahlordnung."

Wortmeldungen

Abstimmungsergebnis

 (12:34:37)   Rodrigo: GOÄ17.2. wird einstimmig abgenommen - GOÄ17.1. wird mehrheitlich abgelehnt

GOÄ18 Antrag zur Umformulierung der Landes-GO in Bezirks-GO

Eingebracht von Frosti
Antrag zur Umformulierung der Landes-GO in Bezirks-GO

Begründung:

Sollte der Antrag zur Abschaffung der LO angenommen werden muss die LGO umformuliert werden in eine Bezirks-GO um eine Rechtsgültige GO zu haben. Sie kann fast 1 zu 1 übernommen werden.

Abstimmungsergebnis/Wortmeldungen

 (12:33:43)   Frosti zieht Antrag 18 zurück - Tschechische Bestie übernimmt diesen
 (12:35:17)   TschechischeBestie: stellt Antrag 18 vor
 (12:35:51)   Fragen von Knack und RoMario an Tschechische Bestie - Grund des Antrages?
 (12:36:48)   Abstimmung des Antages 18 - wird mit einer Gegenstimme abgelehnt

Organwahlen

Abstimmungen über sonstige Beschlüsse

SB04 LGF in LV integrieren

Eingebracht von Romario
Der LPT möge folgenden Beschluss fassen, sofern die LGO eine diesbezügliche Regelung enthält:
„Die LGF ist in dieser Wahlperiode mit dem LV personell ident.“

Wortmeldungen

 (12:38:03)   RoMario: stellt Antrag SB04 vor
 (12:38:36)   BrainCap hat sich soeben akkreditiert

Abstimmungsergebnis

 (12:40:32)   Abstimmung Antrag SB04 - wurde mehrheitlich angenommen

SB03 Wahl der Ämter und Listen nach LGO

Eingebracht von Romario
Der LPT möge folgenden Beschluss fassen:
Für Wahlen auf diesem LPT kommt der Wahlmodus nach §4 Abs. 5 ff. LGO zur Anwendung.

Wortmeldungen

 (12:41:12)   RoMario: erklärt Antrag SB03
 (12:41:42)   Wortmeldung von Knack

Abstimmungsergebnis

 (12:43:08)   Abstimmung Antrag SB03 - 6 Gegenstimmen, 8 Zustimmungen, 1 Enthaltung - damit wurde der Antrag angenommen
 (12:45:50)   Mittagspause 

Vorstellung der Organe und deren Aufgabenbereichen

  • Landesvorstand
  • Landesschatzmeister
  • Landesgeschäftsführung (Falls LGO-Änderung abgelehnt)
  • Abgesandter zum Länderrat
  • Erweiterter Landesvorstand (Nachrücker) (Falls LGO-Änderung angenommen)
  • Rechnungsprüfer
  • Abgesandter zum Schiedsgericht

Wortmeldungen

(13:56:00)  Ende der Mittagspause
(13:58:42)  Vorstellung der Organe und deren Aufgabenbereiche durch Romario

Mittagspause
12:30 Uhr bis 13:30 Uhr

Vorstellung der Kandidaten

ab 13:30 Uhr
pro Kandidat max. 5 Minuten Vorstellung und 5 Minuten Fragen

Wortmeldungen

Klaus 'Klaus76' Winkelbauer

  • Landesvorstand
  • Liste 4 - Landesliste Oberösterreich
  • Liste 4A - Regionalliste Linz und Umgebung

Vorstellung

Mein Name ist Klaus Winkelbauer, bin 36, komme aus dem schönen Frankenmarkt, wohne aber seit ca. 14 jahren schon in Linz. Ich bin seit meiner jugend immer politisch interessiert und später auch in verschiedenen Funktionen tätig gewesen. Aber bald stellte ich fest, das man wenn man jung ist keine eigene minung haben darf. So hab ich mich darauf verlegt auf die Politik zu schimpfen wie es so viele andere auch machen. Doch dann kamen die Piraten, zuerst in Berlin, dann im Saarland und gleich darauf hab ich mich auf den weg zum Linzer Stammtisch gemacht und mit begeisterung vergestellt, das hier themen zählen, und nicht das man auf kommando den arm heben kann. Wir stellen zusammen die Partei gut auf, um in OÖ den eingeschlagenen Weg gemeinsam weiterzugehen und die partei nach vorne zu bringen. Meine wichtigsten politischen Interessen und Themengebiete sind: Transparenz, Bildung, Freie Bürger, Verkehr sowie Arbeit und Soziales. Meine Ziele mit den Piraten sind: Einzug in den NR bei der Wahl 2013 und die LT- und GR-Wahl 2015, dort will ich mit Euch Erfolge feiern.

Wer noch Fragen hat, kann gerne am Stammtisch oder ansonsten per mail vorab fragen, ihr könnt mich aber auch per forum gleich löchern

Kandidatengrillen

Wortmeldungen

Anm. Protokoll: Klaus nicht da, daher Knack zuerst
(14:10:15)  Vorstellung Klaus 76
(14:10:51)  Klaus76: kandidiere für Position Landesvorstand, Landesliste OÖ und Regionalliste Linz
(14:11:49)  Klaus76: möchte das Verkehrsprojekt abschließen, bessere Zusammenarbeit mit dem Bund, Pressepräsenz verbessern
(14:13:04)  Klaus 76: Gesetzesanträge vereinfacht ins Liquidfeedback stellen, sehe mich als Sprachrohr der Piratenpartei, bin für gemeinsame Arbeit
(14:13:41)  Frage: Stammtische Linz Entwicklung 2012 nicht sehr gut - weshalb?
(14:14:13)  Klaus76: es sind aus 1 Stammtisch nun 3 Stammtische (verschiedene Orte) entstanden - positiver Fazit
(14:17:08)  Frage von JBeans: Landesvorstände OÖ haben 2012 gut gearbeitet, Neue Personen beim Stammtisch die einmal reinschauen kommen leider nicht mehr wieder - weshalb?
(14:18:06)  Klaus76: beantwortet die Frage
(14:18:34)  Frosti: wünscht sich mehr Engagement von Klaus76 im neuen Jahr
(14:19:01)  Klaus76: habe sehr viele Termine und kann deshalb nicht überall anwesend sein
(14:20:37)  Salsabor: Stammtische - als wir am Höhepunkt waren haben wir es leider nicht geschafft die Interessenten zu halten, aufgrund der Kürzel (Piratensprache), Interessenten möchten gerne aktiv werden und dies dauert leider oftmals zu lange

Martin 'Knack' Föttinger

  • Landesschatzmeister / Landesgeschäftsführer
  • Liste 4 - Landesliste Oberösterreich
  • Liste 4C - Regionalliste Hausruckviertel

Vorstellung

Mein Name ist Martin "Knack" Föttinger, bin 20 Jahre alt und lebe in Attnang. Ich kandidiere Wahlkreis 4 sowie 4C, sowie als LGF/LSM(Landesschatzmeister). Näheres über mich findet ihr im Wiki (https://wiki.piratenpartei.at/wiki/Benutzer:Knack) Man findet mich auf den Stammtischen Attnang und Goisern und hin und wieder in Linz. Grillen könnt ihr mich im hier im Forum und an den dafür vorgesehenen Terminen im Mumble und "Grill"-Treffen.

Generell hatte ich vor, mich ein bisschen aus der Partei zurückzuziehen und mich auf das zu konzentrieren, was mir wiklich am Herzen liegt. Um der Transparenz unserer Finanzen gerecht zu werden, habe ich beschlossen, nachdem ich mir die Hilfe unseres Bundesschatzmeisters gesichert habe (Habe zwar Grundlagen der Buchhaltung gelernt, jedoch noch nie angewendet), für die LGF zu kandidieren.

Worauf möchte ich mich konzentrieren: Wir haben im Vorstand den Beschluss gefasst, zu versuchen eine Plattform für regionale Demokratie aufzubauen. Dafür wollte ich die gewonnene Zeit aufwenden. (Mal schauen wie viel Zeit als LGF/LSM bleibt)

Kandidatengrillen

Wortmeldungen

(14:06:08)  Knack kandidiert für den Landesschatzmeister/Landesgeschäftsführer, Landeslisteliste OÖ und Regionalliste Hausruckviertel
(14:07:50)  JBeans: Frage an Knack - kandidierst du nicht mehr für den Landesvorstand?
(14:09:26)  Frage von Frosti an Knack - Veröffentlichung der Daten und Aktualisierung der Mitgliederdaten bzw. Konten
(14:10:06)  Salsabor: gibt es noch Fragen an Knack - nein

Daniel 'braincap' Redlinger

  • Landesvorstand
  • Liste 4 - Landesliste Oberösterreich
  • Liste 4B - Regionalliste Innviertel

Vorstellung

Kurzbiographie: Ich heiße Daniel Redlinger, bin 24 Jahre alt und komme aus Ried im Innkreis OÖ. Ich bin gelernter Schlosser und habe auch bis vor kurzem als solcher gearbeitet, momentan bin ich auf Jobsuche. Mitglied der Partei bin ich seit 11.05.2012, die Piratenpartei interessiert mich seit genau 1 Jahr seit sie in Berlin in den Landtag eingezogen sind, seitdem unterstütze ich die Ideen und auch die Piraten in Ö.

Hobbys: Ich beschäftige mich in meiner Freizeit gerne und oft mit Politik, Geschichte, Wissenschaft, lese viele Nachrichten, schaue viele Dokus, Diskussionsrunden und andere Arten von informativen Medien, außerdem bin ich ein, na ja nennen wir es "Computerfreak". Ich höre fast alle Musikrichtungen und sehe generell kein TV.

Meine Motivation: Meine persönlichen Themenschwerpunkte liegen dabei: Unseren neuen Politikstil zu vertreten und die Piraten und unsere Ideen bekannter in der Öffentlichkeit zu machen, direkte Demokratie, Transparenz, BGE, Drogenpolitik, interne Streitereien schlichten und den Zusammenhalt/arbeit stärken.

Kandidatengrillen

Wortmeldungen

(14:22:01)  Braincap: Kandidatur-Vorstellung, bewerbe mich als Landesvorstand, Landesliste OÖ und Regionalliste Innviertel
(14:22:34)  Braincap möchte sich dafür einsetzen neue Mitglieder im Innviertel anzuwerben
(14:23:33)  Papageizichta: Frage an Braincap - bis dato warst du persönlich nicht wirklich präsent
(14:24:07)  Braincap: verkehre lieber per email und bin etwas puplikumsscheu
(14:25:24)  Braincap: alle Inhalte der Piratenthemen werden im Internet erarbeitet, finde dies gut
(14:26:11)  Frosti: Wortmeldung an Braincap - Interaktion zwischen Menschen darf man nicht unterschätzen
(14:26:57)  RoMario: findet es positiv das Braincap sich beworben hat, viele Online-Piraten sind sehr gut

Mario 'Romario' Wieser

  • Landesvorstand
  • Liste 4 - Landesliste Oberösterreich
  • Liste 4C - Regionalliste Hausruckviertel

Vorstellung

Ich möchte beginnen mit der Vorstellung vom letzten Landesparteitag, bis auf mein Alter ist diese eigentlich noch sehr aktuell:

„Mein Name ist Mario Wieser, ich bin 25 Jahre alt und wohne in Sattledt, Bezirk Wels-Land. Beruflich bin ich als Technischer Angestellter in der Forschungsabteilung eines mittelständischen Elektronikunternehmens in Wels tätig.
Ich bin schon längere Zeit am politischen Tagesgeschehen interessiert, war aber noch nie aktiv in der Politik. Auf die Piratenpartei wurde ich durch die ACTA/VDS-Aktionen und die Medienberichte über die Wahlerfolge in Deutschland wieder aufmerksam und habe hier seit Anfang April meine politische Heimat gefunden. Thematisch möchte ich meine Schwerpunkte bei Bürgerrechten, Urheberrecht, Energie & Umwelt, Mobilität & Infrastruktur und in der Strukturarbeit der OÖ Landesorganisation setzen, um bis zur nächsten Nationalratswahl, die spätestens 2013 ansteht, eine professionelle Organisation vorweisen zu können. Mein erstes Ziel ist sogleich, die Piratenpartei bei dieser Wahl in den Nationalrat zu bekommen.“

Seit meiner Wahl in den Landesvorstand ist einiges passiert. Auf die anfängliche Hoch-Phase der Piraten in Österreich folgten viele Rückschläge aber auch wieder einige positive Entwicklungen. Die LO Oberösterreich hat seit dem Landesparteitag konkrete Formen angenommen und ist aufgrund der sachbezogenen Team-Arbeit der meisten gewählten Organmitglieder heute besser aufgestellt als andere LOs. Ein paar Struktur-Schwächen werden wir hoffentlich am LPT noch beheben.

Ich versuche als Mitglied des Landesvorstandes ein Bindeglied zwischen den Bundesorganen, anderen LOs und der OÖ Basis zu sein, dazu war ich bei zahlreichen (E)BV- und auch BGF-Sitzungen sowie zB auf den LGVen/LPTe im Burgenland und in der Steiermark und auf der BGV in Graz. Neben dem Stammtisch Wels & Umgebung, den ich mit anderen welser Piraten ins Leben gerufen habe (wird nach der kurzen Winterpause im Nov/Dez wieder fortgesetzt), war ich auch auf vielen anderen Stammtischen und Piratentreffen ua. in Linz, Attnang-Puchheim, Pasching, Passau und Berlin.

Eines meiner größten Anliegen als LV ist es den Piraten den Zugang zu LiquidFeedback zu ermöglichen und zu erleichtern. Aus diesem Grund habe ich mich für die Einführung der LQFB-/Programm-Treffen eingesetzt. Weiters sehr am Herzen liegt mir eine ordentliche Mitgliederbetreuung und nachvollziehbare Arbeit der Organe.

Seit Anfang Oktober versuche ich ein Logbuch zu führen, falls es jemanden interessiert, was ich als Pirat so treibe: https://wiki.piratenpartei.at/wiki/Benutzer:Romario/Logbuch

Ich trete wieder zur Wahl zum Landesvorstand an, um meine Arbeit fortzusetzen die Landesorganisation Oberösterreich für die Nationalratswahl fit zu machen und die Struktur der LO zu verbessern.

Kandidatengrillen

Wortmeldungen

(14:30:04)  RoMario: Bewerbung für Landesvorstand, Landesliste OÖ, Regionalliste Hausruckviertel - stellt seine Anliegen vor
(14:30:38)  RoMario: totale Transparenz in der Politik

Gertrude 'gerti' Hamader

  • Abgesandte zum Länderrat
  • Liste 4 - Landesliste Oberösterreich
  • Liste 4D - Regionalliste Traunviertel

Vorstellung

Mein Name ist Gertrude Hamader, bin 34 Jahre alt. Habe Humanmedizin studiert (auch abgeschlossen) und im November 2012 mein Zweitstudium Gesundheitswissenschaften mit Schwerpunkt Gesundheits- und Sozialpädagogik abgeschlossen (bin ich froh) - somit endlich wieder Zeit für die Piratenpartei Derzeit bin ich in der Erwachsenenbildung tätig und in Richtung Selbstständigkeit unterwegs.

Motivation: Bin seit Dezember 2011 Mitglied der PPÖ, denn ich wollte mich schon länger politisch aktiv betätigen und bin über eine Freundin auf die PPÖ aufmerksam gemacht worden. In Vergleich zur derzeitigen politischen Landschaft in Österreich ist es hier möglich zu partizipieren. Mir ist es wichtig, dass die Menschen aktiv an der Gestaltung ihrer Zukunft teilnehmen können. Leider wird in Österreich derzeit über die Köpfe der Menschen hinwegregiert. Das Vertrauen in die Politik gehört ebenfalls wieder hergestellt. Deshalb sind meine Ziele: - Gemeinsam auf basisdemokratische Art und Weise neue Wege für Österreich und Europa beschreiten - Nationalratswahl 2013 - Segel setzen, um im Nationalrat einzulaufen - Neue Impulse setzen im Bereich Gesellschaftspolitik

Bisherige Aktivitäten: Kernmitglied in der TF Gesellschaftspolitik interimistischer BV (Dezember 2011 bis BGV 01/2012) EBV (seit BGV 01/2012 bis BGV 02/2012)

Kandidatengrillen

Wortmeldungen

(14:32:57)  Gerti: Vorstellung zur Kandidatur Abgesandte zum Länderrat, Landesliste OÖ und Regionalliste Traunviertel
(14:33:30)  Gerti: habe gutes Durchhaltevermögen, Kritik nicht persönlich nehmen ist wichtig
(14:36:51)  Gerti: möchte Sprachrohr zu den anderen Organisationen sein, bringt Erfahrung mit, wünscht sich Einzug in Nationalrat um alle wichtigen Entscheidungen an alle Bürger weiterzugeben
(14:37:42)  Frage von TschechischeBestie: hast du jetzt mehr Zeit?
(14:37:58)  Gerti: ja - habe nun Studium abgeschlossen

Philipp 'TschechischeBestie' Vrbensky

  • Abgesandter zum Länderrat
  • Rechnungsprüfung
  • Liste 4 - Landesliste Oberösterreich
  • Liste 4C - Regionalliste Hausruckviertel

Vorstellung

Kandidatengrillen

Wortmeldungen

(14:38:21)  Kandidat TschechischeBestie stellt sich vor
(14:39:05)  TschechischeBestie bewirbt sich für Abgesandter zum Länderrat, als Rechnungsprüfer, Landesliste OÖ und Regionalliste Hausruckviertel
(14:39:58)  Papageizichta - Frage an TschechischeBestie welche Position würdest du bevorzugen
(14:40:25)  Antwort von Tschechische Bestie: die Position ELV
(14:42:11)  JBeans: Frage an TschechischeBestie - was sind die Beweggründe für die Kandidatur zum ELV
(14:42:28)  TschechischeBestie beantwortet die Frage
(14:43:02)  Knack: würdest du nachdem du gewählt wirst deinen Nickname ändern?
(14:43:34)  TschechischeBestie möchte dies nicht machen

Thomas 'Papageizichta' Reisinger

  • Erweiterter Landesvorstand
  • Abgesandter zum Länderrat
  • Liste 4C - Regionalliste Hausruckviertel

Vorstellung

Kandidatengrillen

Termine: 10.1. (Mumble-Online) zugesagt.

Wortmeldungen

(14:44:25)  Papageizichta stellt sich vor für die Kandidatur zum ELV, Abgesandten zum Länderrat und Regionalliste Hausruckviertel
(14:45:56)  Papageizichta: hat sich für Nationalratswahl aufstellen lassen, macht dies nicht aus finanziellen Gründen sondern aufgrund privaten unentgeltlichen Gründen
(14:46:30)  Frage von TschechischeBestie was würde Papageizichta bevorzugen
(14:46:43)  Papageizichta: den Posten ELV

Hubert 'noname' Vogl

  • Erweiterter Landesvorstand
  • Liste 4 - Landesliste Oberösterreich
  • Liste 4B - Regionalliste Innviertel

Vorstellung

Kandidatengrillen

Wortmeldungen

(14:47:19)  Noname: stellt sich vor zur Kandidatur ELV, Landesliste OÖ und Regionalliste Innviertel
(14:49:22)  Frage an Noname: für welchen Bereich setzt du dich speziell ein?
(14:50:30)  Noname antwortet: Datenschutz und ÖBB
(14:51:23)  Frage von Frosti: in welchen Bereich möchtest du als Nachrücker fungieren
(14:51:55)  Noname: möchte gerne den LV unterstützen

Wolfgang 'Frosti' Panhuber

  • Landesvorstand
  • Landesgeschäftsführung
  • Abgesandter zum Länderrat
  • Liste 4 - Landesliste Oberösterreich
  • Liste 4C - Regionalliste Hausruckviertel

Vorstellung

Alles weitere findet ihr hier: https://wiki.piratenpartei.at/wiki/Benutzer:Hipili-man#Was_k.C3.B6nnt_ihr_von_mir_erwarten

Kandidatengrillen

Wortmeldungen

(14:53:17)  Frosti stellt sich vor - er kandidiert für die Posten LV, LGF, Abgesandter zum Länderrat, Landesliste OÖ, Regionalliste Hausruckviertel
(14:54:16)  Frosti zählt seine Aktivitäten im Jahr 2012 auf
(14:56:54)  Frosti: möchte die Partei der Piraten bekannter machen und sich dafür in einem Amt (sofern er gewählt wird) dafür einsetzen
(14:58:10)  Frosti wurde vor Kurzem zum Bundeswahlkoordinator gewählt - ist eine umfangreiche Arbeit
(15:00:23)  Knack: Frage an Frosti - bist du sicher du kannst alle Aufgaben die du dir vorgenommen hast auch wirklich bewältigen kannst?
(15:02:13)  Frosti antwortet mit ja ich denke schon - habe private Unterstützung von meiner Frau (ist auch Piratin)

Geheime Wahl mit Auszählung

Wortmeldungen

(15:03:06)  RoMario: erklärt die Abwicklung der Wahl
(15:04:27)  Wahlhelfer geben nun die Stimmzettel aus
  • Wahl des Landesvorstandes

Wortmeldungen

(15:14:53)  Stimmen werden von Wahlhelfern ausgezählt
(15:27:46)  Abstimmung wird vorgenommen wie viele Personen im LV sein sollen
(15:29:41)  es wurden 5 Personen überwiegend abgestimmt
(15:30:27)  es waren 14 Zustimmungen bei der Auswahl von 5 Personen in den LO
(15:30:58)  es waren 8 Zustimmungen bei der Auswahl von 3 Personen im LO - somit werden 5 Personen in den LO gewählt
(15:31:48)  Wahlhelfer verkündet die Wahl - alle aufgestellten Kandidaten wurden in den LO gewählt
(15:32:46)  Reihung der Wahl: Knack 0 Ablehung + 23 Zustimmung, Frosti 3 Ablehnung, BrainCap (folgt), RoMario (folgt), KLaus (folgt)

Wahlergebnis

(15:34:34)  Reihung: 1. Romario mit 0 Ablehungen, 26 Zustimmungen, 2. Knack mit 0 Ablehnung und 23 Zustimmungen, 3. Frosti mit 3 Ablehnungen und 19 Zustimmungen, 4. Klaus76 mit 6 Ablehnungen und 14 Zustimmungen, 5. Braincap mit 3 Ablehnungen und 12 Zustimmungen
(15:35:00)  1 Stimmzettel war ungültig
  • Wahl des Landesschatzmeisters

Wortmeldungen

Wahlergebnis

(15:37:54)  es folgt die Wahl zum Landesschatzmeister - Knack wurde einstimmig gewählt - Knack nimmt die Wahl zum Landesschatzmeister an

Wahlergebnis

(16:04:54)  Ergebnis der Wahl zum Länderrat: 3. Frosti, 2. Papageizichta, 1. Gerti - somit ist Gerti zur Abgesandten zum Länderrat gewählt worden, sie nimmt diese Position an
  • Wahl des Abgesandten zum Länderrat

Wortmeldungen

(15:40:46)  nun die Wahl der Kandidaten zum Länderrat - aufgestellte Kandidaten: Gerti, Frosti und Papageizichta
(15:41:34)  zeitgleich erfolgt die Vorstellung des Antrages Verkehrskonzept von Klaus76
(15:43:10)  Klaus76: stellt den Absatz PA02 Präambel Verkehr vor
(15:43:29)  Stimmzettel werden ausgedruckt und verteilt
(15:44:44)  Klaus76: ist für Park & Ride-Anlagen in Linz anstatt neuer Mühlkreisautobahn um 650 Millionen Euro
(15:45:32)  Klaus76 stellt Antrag PA03 Nahverkehrs-Grundversorgung vor - schlechte Öffiverbindung am Land
(15:47:24)  Klaus76 stellt den Antrag PA04 Individualverkehr im Zentralraum vor
(15:48:40)  Klaus76 stellt den Antrag PA05 Ausbau öffentlicher Nahverkehr vor
(15:49:03)  Klaus76 stellt den Antrag PA06 Park&Ride-Ausbau vor
(15:50:43)  Klaus76 stellt den Antrag PA07 Modellregion für fahrscheinlose Öffis vor
(15:54:11)  Klaus76 stellt den Antrag PA08 Regionale Verkehrsentlastung vor
(15:55:38)  Wortmeldung von Knack zum letzten Antrag PA08
(15:56:27)  TschechischeBestie Wortmeldung zur Meldung von Knack
(15:58:22)  es folgen weitere Wortmeldungen bezüglich Erweiterung/Änderung des letzten Antrages
(16:02:03)  Wortmeldung von Salsabor - Privatisierung ist ein heikles Thema (siehe England)

Wahlergebnis

(16:04:54)  Ergebnis der Wahl zum Länderratsabgeordneten: 3. Frosti, 2. Papageizichta, 1. Gerti - somit ist Gerti zur Abgesandten zum Länderrat gewählt worden, sie nimmt diese Position an
  • Wahl des erweiterten Landesvorstandes

Wortmeldungen

(16:05:09)  es erfolgt nun die Wahl zum ELV
(16:06:06)  nach LV Wahl Gengler akkreditiert
(16:12:49)  momentan kurze Pause zur Auszählung der Wahl
(16:16:52)  Abstimmung der Personenanzahl im ELV
(16:17:50)  Salsabor: wer ist für 1 Person im ELV? 1 Zustimmung, mehrheitliche Ablehnung, 2 Enthaltungen
(16:18:30)  Salsabor: wer ist für 2 Personen? mehrheitliche Zustimmung
(16:19:01)  Salsabor: wer ist für 3 Personen?
(16:20:33)  Salsabor nochmal Abstimmung - 1 Person wird mehrheitlich abgelehnt, 2 Personen mehr Zustimmungen als Ablehnung, 3 Personen wurde somit in den ELV gewählt
(16:21:13)  alle 3 Kandidaten wurden somit in den ELV gewählt

Wahlergebnis

  • Wahl der Rechnungsprüfer

Wortmeldungen

(16:23:34)  Kandidaten Skala und Kazuu werden als Rechnungsprüfer aufgestellt - nach Öffnung der Kandidatenliste
Anm: RP zuerst per Akklamation gewählt - Wahl wegen satzungswidrigkeit wiederholt

Wahlergebnis

  • Wahl des Abgesandten zum Schiedsgericht
(17:30:00)  Die Wahl der Rechnungsprüfer wird nochmals geheim per Stimmzettel gewählt - die Stimmzettel wurden abgegeben und werden nun von den Wahlhelfern ausgewertet
(17:34:44)  Ergebnis von der Wahl zum Rechnungsprüfer: beide wurden gewählt - Platz 1: Kazooo mit 31 Zustimmungen und keiner Gegenstimme und Platz 2: Skala mit 22 Zustimmungen und 2 Gegenstimmen

Wortmeldungen

(16:24:38)  nun folgt die Wahl zum Schiedsgericht - Öffnung der Kandidatenliste - Strongbow und Erich stellen sich als Kandidaten vor
(16:25:28)  Erich stellt sich vor
(16:26:04)  Fragen an Erich von Frosti und Papageizichta
(16:26:35)  Strongbow stellt sich vor
(16:30:45)  Frage von Papageizichta, Wortmeldung von Knack
(16:33:48)  Stimmzettel wurden abgegeben
(16:36:46)  Wahlhelfer zählen Stimmen aus

Wahlergebnis

(16:38:28)  Verkündigung des Ergebnisses - es wurde Strongbow als Abgesandter zum Schiedsgericht gewählt

Wahl der Listen zur Nationalratswahl

ab 16:00 Uhr

Abstimmung über sonstigen Beschluss

SB01 Wahl der Wahlvorschläge zur Nationalratswahl 2013

Eingebracht von Romario
Der LPT möge folgenden Beschluss fassen:
Die Wahlvorschläge

  • Landesliste OÖ
  • Regionalliste Linz und Umgebung
  • Regionalliste Innviertel
  • Regionalliste Hausruckviertel
  • Regionalliste Traunviertel
  • Regionalliste Mühlviertel

für die Nationalratswahl 2013 werden auf deisem LPT gewählt. Sollte für eine Liste kein Kandidat fristgerecht eine Bewerbung abgegeben haben, wird diese Liste auf diesem LPT nicht gewählt. Es sind nur Kandidaten zugelassen, die ihre Bewerbung fristgerecht zwei Wochen vor dem LPT abgegeben haben und die Voraussetzungen laut §7 Bundeswahlordnung erfüllen. Die Listen können von einem weiteren LPT vor dem Stichtag zur Wahl noch einmal geöffnet werden.

Abstimmungsergebnis

(16:47:32)  Abstimmung vom Antrag SB01 - mit 1 Enthaltung mehrheitlich angenommen

Wortmeldungen

(16:48:40)  Salsabor: gibt es Fragen an die Kandidaten zur Nationalratswahl?
(16:48:59)  Salsabor: keine Rückmeldung also gibt es keine Fragen
(16:49:11)  Stimmzettel werden gerade verteilt
(16:52:18)  Stimmzettel werden nun von den Wahlhelfern ausgezählt
(17:06:09)  Stimmzettel zur Wahl der Regionalliste wurden verteilt und werden nun abgegeben

Vorstellung Wahlkreise und Kandidaten (Regionallisten 4A bis 4E und Landesliste)

pro Kandidat max. 5 Minuten Vorstellung und 5 Minuten Fragen

Michael 'Strongbow' Stelzmüller

  • Liste 4E - Regionalliste Mühlviertel

Vorstellung

Kandidatengrillen

Wortmeldungen

Anm. Protokoll: Hat sich bereits bei Schiedsgerichts-Wahl vorgestellt

Geheime Wahl mit Auszählung

  • Liste 4 - Landesliste Oberösterreich

Wortmeldungen

Wahlergebnis

(17:28:27)  Ergebnis von Kandidaten zur Nationalratswahl 2013: 
Romario – 3 Gegenstimmen, 23 Zustimmungen 
Papageizichta – 3 Gegenstimmen, 20 Zustimmungen 
Knack – 3 Gegenstimmen, 19 Zustimmungen 
Gerti – 3 Gegenstimmen, 18 Zustimmungen 
Klaus76 – 6 Gegenstimmen, 16 Zustimmungen 
TschechischeBestie – 5 Gegenstimmen, 15 Zustimmungen 
Frosti – 7 Gegenstimmen, 14 Zustimmungen 
Braincap – 8 Gegenstimmen, 12 Zustimmungen 
Noname ?
  • Liste 4A - Regionalliste Linz und Umgebung

Wortmeldungen

Wahlergebnis

(17:28:27)  Ergebnis von der Wahl der Regionalliste: Klaus76 für Region Linz + Umgebung (RWK4A) – 14 Zustimmungen, 2 Gegenstimmen
  • Liste 4B - Regionalliste Innviertel

Wortmeldungen

Wahlergebnis

(17:28:27)  Ergebnis von Regionalliste Innviertel (RWK4B): Stimmberechtigte 16 Personen – davon gültige Stimmen: 14 und 2 ungültige Stimmabgaben 1. Platz: Noname – 25 Zustimmungen, keine Gegenstimme Platz: Braincap – 20 Zustimmungen, keine Gegenstimme
  • Liste 4C - Regionalliste Hausruckviertel

Wortmeldungen

Wahlergebnis

(17:28:27)  Ergebnis von Regionalliste Hausruckviertel (RWK4C): von 16 Stimmberechtigten – alle gültig Platz: 
RoMario – 25 Zustimmungen, 2 Gegenstimmen
Knack – 23 Zustimmungen, 2 Gegenstimmen
Papageizichta – 22 Zustimmungen, 1 Gegenstimme
TschechischeBestie – 21 Zustimmungen, 2 Gegenstimme
Frosti – 19 Zustimmungen, 5 Gegenstimmen 
  • Liste 4D - Regionalliste Traunviertel

Wortmeldungen

Wahlergebnis

Gerti für Region Traunviertel (RWK4D) – 14 Zustimmungen, 2 Gegenstimmen
  • Liste 4E - Regionalliste Mühlviertel

Wortmeldungen

Wahlergebnis

Strongbow für Region Mühlviertel (RWK4E) – 16 Zustimmungen, keine Gegenstimme

Wahl des Wahlkampfteams

Abstimmung über sonstigen Beschluss

SB02 Wahl des Wahlkampfteams und Kompetenzen desselben

Eingebracht von Romario
Der LPT wählt zur Unterstützung des Bundes-Wahlkampfteams für die Nationalratswahl ein aus mindestens drei Personen bestehendes Wahlkampfleiter-Team für OÖ, das er mit folgenden Kompetenzen ausstattet:

  • Selstständige transparente Entscheidung die Organisation des Wahlkampfes betreffend.
  • Freie Verfügung über ein vom ELV freigegebenes Budget
  • Entscheidung über im Wahlkampf zu verwendende Drucksorten und öffentlichkeitswirksamen Aktionen gemeinsam mit dem Landesvorstand und den vier Spitzenkandidaten der Landesliste.
  • Ernennung des Zustellbevollmächtigten Vertreter und seiner Stellvertreter

Sollten am LPT keine oder weniger als drei Personen in das Wahlkampfteam gewählt werden, übernimmt diese Aufgabe der LV gemeinsam mit den gewählten Personen.

Kandidaten

Bisher keine Kandidaten

Wortmeldungen

(17:32:20)  RoMario: stellt Antrag SB02 Wahl des Wahlkampfteams vor

Abstimmungsergebnis

(17:35:18)  Abstimmung über Antrag SB02 - wurde einstimmig angenommen

Wahlergebnis

(17:35:57)  Salsabor: gibt es Kandidaten für die Aufstellung des Wahlkampfteams?
(17:36:15)  es meldet sich Strongbow und Klaus76
(17:36:23)  und Knack
(17:36:51)  sowie Papageizichta und RoMario
(17:41:24)  Frosti bedankt sich bei Salsabor für die gute Moderation und den Einsatz in allen Landesregierungen 
(17:44:59) Stimmzettel für die Wahl der Kandidaten zum Wahlkampfteam werden verteilt - die Stimmzettel werden abgegeben
(17:46:13)  Stimmzettel werden nun von den Wahlhelfern ausgewertet
(17:54:47)  Ergebnis zur Wahl des Wahlkampfteams: 1. Platz Strongbow mit 29 Zustimmungen und keiner Gegenstimme, 2. Platz RoMario mit 27 Zustimmungen und 1 Gegenstimme, 3. Platz Knack, 4. Platz Papageizichta, 5. Platz Klaus76
(17:55:41)  es wurde abgestimmt über die Anzahl der Personen im Wahlkampfteam - es wurden mehrheitlich 5 Personen in das Wahlkampfteam gewählt

Programmanträge

Vorstellung des Verkehrskonzeptes

ab 19:00 Uhr
Kurze Vorstellung des von der LTF:Öffentlicher Verkehr erarbeiteten Verkehrskonzepts durch LTF-Mitglied klaus76.

Wortmeldungen

GO-Antrag auf gesammelte Abstimmung angenommen
Alle Anträge mit hoher Zustimmung angenommen (1 Enthaltung)

Abstimmung über Programmanträge

PA01 Präambel Landesprogramm

Eingebracht von Romario
Der Landesparteitag möge folgenden Text als Präambel unseres Landesprogramms beschließen:

Präambel
Das Programm der Piratenpartei Oberösterreich versteht sich als Ergänzung des Bundesprogramms zu lokalen Themen. Wir bekennen uns vollinhaltlich zu den Grundwerten der Piratenpartei Österreichs und arbeiten an deren Umsetzung in Oberösterreich. Totalitäre, diktatorische und faschistische Bestrebungen jeder Art lehnen wir entschieden ab.

Wortmeldungen

Abstimmungsergebnis

PA02 Präambel Verkehr

Eingebracht von Romario
Der Landesparteitag möge folgenden Text als Präambel unter der Überschrift "Verkehr" ins Landesprogramm aufnehmen:

Verkehr
Die Piratenpartei Oberösterreich steht für eine nachhaltige Verkehrspolitik, die auch für zukünftige Generationen ein Leben in gesunder, natürlicher Umwelt und freie Mobilität ermöglicht. Im Sinne eines verantwortungsvollen Umgangs mit endlichen und regenerativen Ressourcen muss unserer Ansicht nach ein Umdenken stattfinden. Öffentlicher Nahverkehr muss im Gegensatz zum motorisierten Individualverkehr attraktiver werden, um größere Akzeptanz zu finden; Autofahren durch immer höhere Abgaben unattraktiver werden zu lassen halten wir allerdings für den falschen Weg. Öffentliche Mittel, die derzeit für große Straßenprojekte budgetiert sind, sehen wir jedoch in den öffentlichen Verkehr sinnvoller investiert.

Wortmeldungen

Abstimmungsergebnis

PA03 Nahverkehrs-Grundversorgung

Eingebracht von Romario
Der Landesparteitag möge folgenden Text unter der Überschrift "Verkehr" ins Landesprogramm aufnehmen:

Nahverkehrs-Grundversorgung
Mobilität ist eine Grundvoraussetzung dafür, frei und selbstbestimmt zu leben. Nicht jeder bringt die gesundheitlichen oder finanziellen Voraussetzungen mit, ein Auto zu lenken, und ist daher beispielsweise bei Besorgungen, Arzt- oder Behördenbesuchen oder dem täglichen Weg zur Arbeit auf den öffentlichen Verkehr angewiesen. Die Piratenpartei Oberösterreich fordert daher, das Recht auf Mobilität dahingehend umzusetzen, dass jeder Oberösterreicher seine Wege mit öffentlichen Verkehrsmitteln in zumutbarer Zeit bewältigen kann; auf die Erfordernisse von alten und gebrechlichen Menschen und auch von Beschäftigten in Schichtbetrieben oder mit gleitenden Arbeitszeiten soll dabei besonders geachtet werden. Wir schlagen daher neben dem Ausbau und Taktratenerhöhung der bestehenden Öffi-Infrastruktur auch die Ausweitung der Anrufsammeltaxis in strukturschwächere Regionen vor.

Wortmeldungen

Abstimmungsergebnis

PA04 Individualverkehr im Zentralraum

Eingebracht von Romario
Der Landesparteitag möge folgenden Text unter der Überschrift "Verkehr" ins Landesprogramm aufnehmen:

Individualverkehr im Zentralraum
Der oberösterreichische Zentralraum ist mit rund 312.000 Arbeitsplätzen sehr stark durch Pendelverkehr geprägt. Besonders Linz ist in den Stoßzeiten mit dem Autoverkehr fast täglich überlastet. Die Piraten sehen die geplante „Sparvariante“ der A26 (Westring) aber im Vergleich zu den enormen Kosten nicht als die Lösung für das Linzer Verkehrsproblem. Wir befürworten eine kostengünstigere Nord-Süd-Achse, zum Beispiel im Osten von Linz zwischen der S10 (Unterweitersdorf) und der A1 (Anschlussstelle Enns-West). Die Piratenpartei Oberösterreich sieht die dadurch eingesparten Millionen Euro in der Förderung des öffentlichen Nahverkehrs in ganz Oberösterreich besser investiert.

Wortmeldungen

Abstimmungsergebnis

PA05 Ausbau des öffentlichen Nahverkehrs

Eingebracht von Romario
Der Landesparteitag möge folgenden Text unter der Überschrift "Verkehr" ins Landesprogramm aufnehmen:

Ausbau des öffentlichen Nahverkehrs
Die Piratenpartei Oberösterreich fordert einen groß angelegten Ausbau des öffentlichen Nahverkehrs. Vor allem die Linzer Straßenbahnen sollen erweitert werden, um auch die Vororte zu erschließen und den Autofahrern bereits vor der Stadt den Umstieg auf die Öffis zu erleichtern. Weiters fordern wir eine Renovierung und Elektrifizierung der bestehenden Regionalbahnen, eine höhere Taktrate und eine längere Betriebszeit derselben.

Wortmeldungen

Abstimmungsergebnis

PA06 Park-&-Ride-Ausbau

Eingebracht von Romario
Der Landesparteitag möge folgenden Text unter der Überschrift "Verkehr" ins Landesprogramm aufnehmen:

Park-&-Ride-Ausbau
Um die Ballungsräume zu entlasten und um den Autofahrern schon vor der Stadtgrenze das Umsteigen auf die Öffis zu erleichtern, fordern wir bei den Linzer Haupteinfahrten sowie an anderen geeigneten Stellen Park-&-Ride-Anlagen mit ausreichend Kapazität und guter Anbindung an das Öffi-Netz zu errichten. Auch für den Umstieg auf den Fernverkehr mittels Bahn müssen genügend Parkplätze zur Verfügung stehen. In weiterer Folge sollen auch in anderen Städten und anderen günstig gelegenen Orten in Oberösterreich – besonders entlang von Regionalbahnen – Park-&-Ride-Anlagen mit adäquater Kapazität errichtet werden.

Wortmeldungen

Abstimmungsergebnis

PA07 Modellregion für fahrscheinlose Öffis

Eingebracht von Romario
Der Landesparteitag möge folgenden Text unter der Überschrift "Verkehr" ins Landesprogramm aufnehmen:

Modellregion für fahrscheinlose Öffis
Eine Möglichkeit, den öffentlichen Regionalverkehr wieder attraktiver zu gestalten, ist, diesen auf fahrscheinlosen Betrieb umzustellen. Vor allem ältere Menschen haben oft Schwierigkeiten mit den schwierig verständlichen Ticketsystemen und Automaten. Dabei ist gerade dieses Ticketsystem sowie die nötigen Kontrollen ein großer Kostenfaktor, der wiederum einen Teil der Ticketerlöse verschlingt. Ein Wegfallen des Fahrschein-Systems würde den öffentlichen Verkehr wieder allgemein attraktiver machen, was wiederum zu höherer Nutzung führt; dadurch kann weiteren Kosten und Problemen, die durch steigenden Auto-Verkehr entstehen (Feinstaub, höhere Abnützung der Straßen, Straßen-Neubau, etwa beim Westring Linz, …), sehr gut entgegengesteuert werden. Erfahrungen aus mehreren europäischen Städten, in denen dieses System bereits eingeführt wurde, sind durchwegs positiv. Zunehmend trauen sich auch größere Städte auf fahrscheinlosen ÖPNV umzusteigen. Wir sind davon überzeugt, dass dieses System nicht nur für die Wirtschaft und die Bevölkerung, sondern auch ganz speziell für Tourismusregionen in Oberösterreich einen großen Mehrwert darstellen würde. Die Piratenpartei Oberösterreich fordert daher, dass Oberösterreich als Modellregion mit seiner Mischung aus ruralen und urbanen Gebieten eine Vorreiterrolle einnehmen soll und hierzu als erster Schritt der Oberösterreichische Verkehrsverbund für einen wissenschaftlich begleiteten Versuch auf fahrscheinlosen Betrieb umgestellt werden soll. Neben den bereits vorhandenen Subventionen (Schülerfreifahrt, Landes- und Bundeszuschuss, …) schlagen wir vor, den Restbetrag durch z. B. eine Erhöhung der Kurtaxe, sozial gestaffelte Abgaben für Arbeitnehmer und Arbeitgeber in OÖ (ca. 0,1 % des Bruttolohns, ähnlich der U-Bahn-Steuer in Wien), Umlagen von Parkgebühren, EU-Förderungen oder eine Haushaltsabgabe zu finanzieren.

Wortmeldungen

Abstimmungsergebnis

PA08 Regionale Verkehrsentlastung

Eingebracht von Romario
Der Landesparteitag möge folgenden Text unter der Überschrift "Verkehr" ins Landesprogramm aufnehmen:

Regionale Verkehrsentlastung
Es gibt in OÖ noch sehr viele Orte, die unter hohem Durchzugsverkehr leiden. Wir setzen uns daher dafür ein, für diese Orte demokratisch legitimierte Lösungen zu finden. Wie bei allen politischen Entscheidungen fordern wir auch hier ganz besonders eine transparente Vergabe und Abwicklung der Bauvorhaben.

Wortmeldungen

Abstimmungsergebnis

Ende

Wortmeldungen

(18:01:46)  Salsabor schließt mit einem Toast die Sitzung 
  • Unterzeichnung des Protokolls
  • Verabschiedung

Zeit

Ende 18:02 Uhr

Scan des unterschriebenen Protokolls

Protokoll 2 LPT LO OOE Unterschrieben.jpg
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