Kategorie:Landesorganisation Wien/LGV2015-1/Anträge

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Landesorganisation Wien/LGV2015-1


Inhaltsverzeichnis

Aktuelle Tagesordnung (TO)

Landesorganisation_Wien/LGV2015-1/Tagesordnung

Aktuelles Landesparteiprogramm

Landesorganisation_Wien/Programm

Aktuelle (Landes-)Geschäftsordnung (LGO)

Landesorganisation_Wien/Geschäftsordnung

Anträge zur LGV

Antrag 1

Antragssteller eeest9 & Sonstwer Die LGV möge beschließen, dass der Beschluss i5218 ( https://liquid.piratenpartei.at/initiative/show/5218.html ) nach BWO §6(1) ( http://wiki.piratenpartei.at/wiki/Wahlordnung#6.1 ) bestätigt wird und somit Gültigkeit erlangt. Der Originalwortlaut dieses Beschlusses war: "Bezüglich des Wahlantrittes bei den kommenden Landtags-, Gemeinderats- und Bezirkswahlen in Wien im Jahr 2015 beschließen die Mitglieder der LO Wien der Piratenpartei Österreichs Die Piraten treten bei den kommenden Wien-Wahlen 2015 alleine als PIRAT an"

Begründung: Laut BWO §6(1) kann ein Wahlantritt nur von der dafür zuständigen Mitgliederversammlung beschlossen werden kann. Seit 28.03.2014 10:18:46 Uhr gilt aber Liquid aufgrund des Beschlusses i4596 ( https://liquid.piratenpartei.at/initiative/show/4596.html ) nicht mehr als Mitgliederversammlung. Deshalb benötigt i5218 eine einfache Bestätigung nach der BWO um Gültigkeit zu erlangen.

Antrag 2

Antragssteller Danton & Faithless

Möglicher Antritt der Piratenpartei bei der Wiener Gemeinderats- und Bezirksvertretungswahl auf einer Plattform mit anderen Parteien. Die Landesgeneralversamlung erteilt dem LV den Auftrag mit möglichen Partnern zu Verhandeln ob ein Antritt der Piratenpartei Wien bei der Wiener Gemeinderatswahl 2015 auf einer gemeinsamen Plattform für progressive Politik möglich ist - erste Gespräche hat es dazu schon gegeben. Der Landesvorstand (LV) erhält von der Landesgeneralversammlung (LGV) den Auftrag, dies mit anderen Teilen einer solchen Plattform zu organisieren, zu verhandeln und unter Vorbehalt satzungsgemäß einzugehen. Ziel aus Sicht der Piratenpartei ist dass die Piratenpartei - anders als beim Wahlbündnis “Europa anders” im Wahlkampf als eigenständige Partei sichtbar sein wird und einen “eigenen” Wahlkampf mit eigenem Wahlprogramm führt. Die Piratenpartei wird allerdings am Wahlzettel nicht eigenständig aufscheinen, sondern als teil der [Arbeitstitel] “Plattform für progressive Politik”. Die Vereinbarung wird Statutengemäß außerdem auf Bundesebene per Liquid abgestimmt. Sollte keine tragbare Vereinbarung zustande kommen, wird die Piratenpartei bei der Wiener Gemeinderats- und Bezirksvertretungswahl alleine antreten.

Begründung:

Es gibt in Wien immer noch eine demokratiefeindliche Sperrklausel die es „Kleinparteien“ schwer macht den EInzug in den Gemeinderat zu schaffen. Mit einer gemeinsamen Plattform, in der keine der “Kleinparteien “ die eigene identität aufgeben muss, haben wir eine echte Chance den Einzug in den Landtag zu schaffen. Bei überspringen der 5 %-Hürde bedeutet das mindestens 3 Abgeordnete, also mindestens einen für die Piraten. So können wir es schaffen zumindest einen Pireaten in den Landtag zu bekommen.

Auf Bezirksebene werden die Listen fair mit Vertretern der einzelnen Teilnehmer dieser Plattform besetzt, sodass auch hier wesentlich wahrscheinlicher ist, dass Piraten auf Bezirksebene den Einzug in Bezirksvertretungen schaffen und Piraten-Politik machen können. Der gegebenenfalls gewählte Vertreter der Piratenpartei wird während der nächsten Legislaturperiode auch ganz klar als Pirat auftreten - nicht als Vertreter einer Wahlplattform. Wobei jedoch mit Mandataren der Partner die Bildung eines gemeinsamen Klubs angestrebt wird.

Eine etwaige Parteienförderung wird auf Bezirksebene aliquot an die jeweiligen Partner ausbezahlt. Eine etwaige Förderung bei einem Einzug in den Gemeinderat wird von den Mitgliedern der Plattform gemeinsam verwaltet die über die Verwendung des Geldes gemeinschaftlich Entscheiden. Etwa auch zur Finanzierung eines ähnlichen bundesweiten Projekts.

Zusatzantrag 2B

Antragssteller MM (Anmerkung vom LV: Dieser Antrag ging rechtzeitig vor Ablauf der Antragsfrist per Mail beim Landesvorstand ein.) Für den Fall dass eine eigenständige Kandiatur beschlossen wird, möge sich die Piratenpartei auf jene Bezirke konzentriert, in der sie aufgrund von Anzahl der AktivistInnen und des WählerInnenpotentials die besten Chancen hat. Dabei soll eine Koordination/Absprache mit der KPÖ und der SLP angestrebt werden, um angesichts der geringen Mittel sich nicht unnötig zu konkurrenzieren.

Begründung: Bei den vergangenen Gemeinderatswahlen wurde versucht in allen Bezirken zu kandidieren, was aufgrund der zu geringen Mittel und zu geringen Anzahl der AktivistInnen voll gescheitert ist. Ein Wiederholen dieses Fehler würde der Piratenpartei und ihren AktivistInnen nur unnötige Frustrationen bescheren.

Zusatzantrag 3B

Antragssteller Anatol - https://forum.piratenpartei.at/thread-14016-post-136940.html#pid136940 Die Vereinbarung muss zuerst von Wiener Piraten abgestimmt werden, bevor das auf Bundesebene abgestimmt werden muss.

Antrag 4

Antragssteller Danton

Gründung Landespartei

[Anmerkung: Dieser Antrag ist eine aktualisierte Version des Antrags der Landespartei Oberösterreich] Der Landesvorstand (LV) erhält von der Landesgeneralversammlung (LGV) den Auftrag, im Namen der Landesorganisation (LO) eine Landespartei (LP) mit eigener Satzung (nach §13-5 der Satzung der Piratenpartei Österreichs) zu gründen. Als Satzung soll die von der Bundespartei beschlossene Landeseinheitssatzug in ihrer immer aktuellsten Fassung verwendet werden. Siehe dazu im Wiki [1]. Des weiteren erhält der LV den Auftrag, einen Antrag zu stellen, die neue Landespartei in §13-6 der Satzung der Piratenpartei Österreichs einzutragen, um als Unterorganisation der Piratenpartei Österreichs angeführt zu werden. Sobald die Landespartei mit gültiger Landeseinheitsatzung existiert und in der Satzung der Piratenpartei Österreichs angeführt wird, ersetzt sie die bisherige Landesorganisation. Gewählte Organe, Landesprogramm sowie die Landesgeschäftsordnungen werden für die Landespartei entsprechend übernommen:

  • Landesvorstand der LO wird zum Landesvortand der LP
  • Abgesandter zum Länderrat wird zum Länderrat der LP
  • Abgesandter zum Schiedsgericht wird zum Landesschiedsrichter der LP
  • Die Rechnungsprüfung der LO wird zur Rechnungsprüfung der LP
  • Das Landesprogramm der LO wird zum Landesparteiprogramm
  • Die Landesgeschäftsordnung der LO zur LGO der LP
  • Die Landeswahlordnung der LO wird zur Landeswahlordnung der LP
  • Der erweiterte Landesvorstand (ELV) bleibt entsprechend LGO auch in der LP weiterhin inklusive Landesvorstand, Länderrat und zusätzlich gewählten Mitgliedern bestehen und nimmt die in der LGO festgelegten Tätigkeiten wahr.

Begründung:

Gerade im Hinblick auf die Landtags- und Gemeinderatswahlen ist organisatorische und finanzielle Eigenständigkeit sehr wünschenswert, da wir derzeit ohne eigene Rechtsperson auch selbst keine Rechtsgeschäfte ohne BGF tätigen können. Auch die Haftung geht somit auf die Handelnden Personen über. Dieser Schritt ist eine Umstrukturierung, wie sie mittels Beschluss auf der letzten BGV ermöglicht wurde.

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