Kategorie:Landesorganisation Wien/LGV2015-2/Anträge

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Landesorganisation Wien/LGV2015-2


Vorlage:Landesorganisation Wien/LGV2015-2

Inhaltsverzeichnis

Aktuelle Tagesordnung (TO)

Landesorganisation_Wien/LGV2015-2/Tagesordnung

Aktuelles Landesparteiprogramm

Landesorganisation_Wien/Programm

Aktuelle (Landes-)Geschäftsordnung (LGO)

Landesorganisation_Wien/Geschäftsordnung

Anträge zur LGV

Antrag 1

Antragssteller Danton

Gründung Landespartei (Anmerkung: Dieser Antrag ist Wortident mit dem bei der LGV 2015-1 beschlossenen]]] Da nicht ganz sicher ist ob dieser Antrag statuten-konform beschlossen wurde, steht er ihn nochmals zur Abstimmung.)

[Anmerkung: Dieser Antrag ist eine aktualisierte Version des Antrags der Landespartei Oberösterreich] Der Landesvorstand (LV) erhält von der Landesgeneralversammlung (LGV) den Auftrag, im Namen der Landesorganisation (LO) eine Landespartei (LP) mit eigener Satzung (nach §13-5 der Satzung der Piratenpartei Österreichs) zu gründen. Als Satzung soll die von der Bundespartei beschlossene Landeseinheitssatzug in ihrer immer aktuellsten Fassung verwendet werden. Siehe dazu im Wiki [1]. Des weiteren erhält der LV den Auftrag, einen Antrag zu stellen, die neue Landespartei in §13-6 der Satzung der Piratenpartei Österreichs einzutragen, um als Unterorganisation der Piratenpartei Österreichs angeführt zu werden. Sobald die Landespartei mit gültiger Landeseinheitsatzung existiert und in der Satzung der Piratenpartei Österreichs angeführt wird, ersetzt sie die bisherige Landesorganisation. Gewählte Organe, Landesprogramm sowie die Landesgeschäftsordnungen werden für die Landespartei entsprechend übernommen:

  • Landesvorstand der LO wird zum Landesvortand der LP
  • Abgesandter zum Länderrat wird zum Länderrat der LP
  • Abgesandter zum Schiedsgericht wird zum Landesschiedsrichter der LP
  • Die Rechnungsprüfung der LO wird zur Rechnungsprüfung der LP
  • Das Landesprogramm der LO wird zum Landesparteiprogramm
  • Die Landesgeschäftsordnung der LO zur LGO der LP
  • Die Landeswahlordnung der LO wird zur Landeswahlordnung der LP
  • Der erweiterte Landesvorstand (ELV) bleibt entsprechend LGO auch in der LP weiterhin inklusive Landesvorstand, Länderrat und zusätzlich gewählten Mitgliedern bestehen und nimmt die in der LGO festgelegten Tätigkeiten wahr.

Begründung:

Gerade im Hinblick auf die Landtags- und Gemeinderatswahlen ist organisatorische und finanzielle Eigenständigkeit sehr wünschenswert, da wir derzeit ohne eigene Rechtsperson auch selbst keine Rechtsgeschäfte ohne BGF tätigen können. Auch die Haftung geht somit auf die Handelnden Personen über. Dieser Schritt ist eine Umstrukturierung, wie sie mittels Beschluss auf der letzten BGV ermöglicht wurde.

Antrag 2

Antragssteller Danton, Faithless & Peter

Antritt der Piratenpartei LO Wien bei der Wiener Gemeinderats- und Bezirksvertretungswahl im Wahlbündnis Wien anders

Die Landesgeneralversamlung beschließt bei der Wiener Gemeinderats- und Bezirksvertretungswahl als Teil des Wahlbündnis „Wien anders“ anzutreten. Dem LV bzw. der BGF wird der Auftrag erzielt die Kooperationsvereinbarung mit den Bündnispartnern zu unterzeichnen. Der LV erhält den Auftrag zwei Vertreter in den Rat von Wien anders zu entsenden und gemeinsam mit den Bündnispartnern den Wahlkampf zu gestalten. Die Piratenpartei wird sich darum bemühen im Wahlkampf als eigenständige Partei sichtbar zu sein. Die Mitglieder der Piratenpartei sind dazu aufgefordert ein eigenes Wahlprogramm zu erarbeiten und sich in den offenen Programmprozess von Wien anders einzubringen. Die Piratenpartei LO Wien spricht sich dagegen aus selbständig als PIRAT zu kandidieren.

Begründung:

Es gibt in Wien immer noch eine demokratiefeindliche Sperrklausel die es „Kleinparteien“ schwer macht den Einzug in den Gemeinderat zu schaffen. Mit einer gemeinsamen Plattform, in der keine der “Kleinparteien “ die eigene Identität aufgeben muss, haben wir eine echte Chance den Einzug in den Landtag zu schaffen. Bei überspringen der 5 %-Hürde bedeutet das mindestens 3 Abgeordnete, also mindestens einen für die Piraten. So können wir es schaffen zumindest einen Piraten in den Landtag zu bekommen.

Auf Bezirksebene werden die Listen fair mit Vertretern der einzelnen Teilnehmern von Wien anders besetzt, sodass auch hier wesentlich wahrscheinlicher ist, dass Piraten auf Bezirksebene den Einzug in Bezirksvertretungen schaffen und Piraten-Politik machen können. Der gegebenenfalls gewählte Vertreter der Piratenpartei wird während der nächsten Legislaturperiode auch ganz klar als Pirat auftreten. Etwaige Mandatsträger der Piraten sind dazu angehalten mit den anderen Vertretern von Wien anders einen gemeinsamen Klub zu gründen.

Eine etwaige Parteienförderung wird auf Bezirksebene – entsprechend der Kooperationsvereinbarung – aliquot an die jeweiligen Partner ausbezahlt. Eine etwaige Förderung bei einem Einzug in den Gemeinderat steht zur hälfte den jeweiligen Bündnispartnern zur Verfügung. Die andere Hälft wird von den Mitgliedern der Plattform gemeinsam verwaltet die über die Verwendung des Geldes gemeinschaftlich Entscheiden.

Antrag 3

Antragssteller Danton

Die Piratenpartei erarbeitet zur Wiener Gemeinderats- und Bezirksvertretungswahl KEIN Wahlprogramm

Begründung: Dieser Antrag ist für den Fall, das wir es nicht schaffen ein Wahlprogramm zu erarbeiten. Sollten wir aber wohl schon schaffen!

Gegenantrag 3b

Antragssteller Danton

Die Piratenpartei beschließt ein vorläufiges Wahlprogramm als Grundlage für weitere Ausformulierung und Beschluss per Liquid

Die Piratenpartei beschließt ein vorläufiges Wahlprogramm für die Wiener Gemeinderats- und Bezirksvertretungswahl. Dieses Whalrogramm soll als Grundlage dienen. Das Endgültige Wahlprogramm wird in den nächsten Wochen per Liquid abgestimmt und gegebenenfalls verfeinert.

Hier das vorläufige Wahlprogramm als .pdf

Begründung:

Damit wir wissen was wir vertreten. Einzelne Punkte können per Liquid noch raus fliegen, oder ergänzt werden.

Antrag 4

Antragssteller Danton

Änderung der Landesgeschäftsordnung §3 (2) Verkürzung der Fristen

Der bisheriger Text: (2) Die Landesgeneralversammlung muss spätestens 4 Wochen vor dem Termin den Mitgliedern zur Kenntnis gebracht werden, Anträge können bis 2 Wochen vor dem Termin eingebracht werden, Änderungsanträge und Kandidaturen bis spätestens 1 Woche vor dem Termin.

Er möge ersetzt werden durch (2) Die Landesgeneralversammlung muss spätestens 4 Wochen vor dem Termin den Mitgliedern zur Kenntnis gebracht werden, Anträge können bis 2 Wochen vor dem Termin eingebracht werden, Gegenanträge und Kandidaturen bis spätestens 1 Woche vor dem Termin. Änderungss- und Ergänzungsanträge können auch bei der LGV selber eingebracht werden. Wobei sowohl der Antragsteller als auch die Mehrheit der LGV der Abänderung zustimmen muss. Änderungsanträge können nicht vom Antragsteller des zugrunde liegenden Antrags selber eingebracht werden.

Begründung: Diese Regelung entspricht gängigen Geschäftsordnungen und schafft uns mehr Flexibilität als unsere derzeitige Regelung.

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