Europawahl 2014/Wahlkampagnenteam

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Das Wahlkampagnenteam für die Europawahl 2014 besteht aus:

  1. Der auf der BGV14 gewählten Wahlkampfleitung (jeweils eine Stimme)
    1. Juli – entsandt in das Wahlallianz-Kampagnenteam
    2. faithless
    3. Cyberhawk
    4. Rousseau
  1. Den LandeswahlkampagnenleiterInnen
    1. noch keine für die Europawahl bestimmt
  2. Dem Spitzenkandidat oder der Spitzenkandidatin
    1. noch nicht gewählt
  3. Den KandidatInnen 2-4 auf der Bundesliste (gemeinsam eine Stimme)
    1. noch nicht gewählt
  4. Ernannten WahlkampagnenhelferInnen
    1. noch keine ernannt

Alle weiteren KandidatInnen sowie alle, die bei der Wahlkampagne mithelfen wollen, sind natürlich herzlichst eingeladen, dazuzustoßen!


Sitzungen

Donnerstag, 23.01., 20:00: Sitzung der Wahlkampfleitung im China Restaurant Dragon Town

Protokoll: hier.

Protokolle sind mit Kategorie:Protokolle/Wahlkampagnenteam getaggt.

Kontakt


Zur Erinnerung

Aus dem Beschluss der BGV2014-01:

Die Entsendeten ins Bündnis-Kampagnenteam müssen ihre Arbeit transparent sowie in Rücksprache mit der Basis und den Bundesorganen der Piratenpartei Österreichs ausüben. Jedes Mitglied ist berechtigt, die Entsendeten mit der Einbringung von Anträgen in das Bündnis-Kampagnenteam zu beauftragen.

Die Bestimmungen aus der Bundeswahlordnung sind streng genommen nicht relevant, da die Piratenpartei nicht antritt (sondern ein Wahlbündnis unterstützt) und daher nicht an die Bundeswahlordnung gebunden ist – jedenfalls wären sie:

§7. Wahlkampagnenteam
(1) Die Mitglieder der Wahlkampagnenleitung, die Landeswahlkampagnenleiter und die ersten vier Kandidatinnen und Kandidaten der Bundesliste bilden das Wahlkampagnenteam.
(2) Die Aufgaben des Wahlkampagnenteams sind insbesondere der Beschluss und die Umsetzung einer Wahlkampagnenstrategie sowie die Verfügung über das Wahlkampagnenbudget. Es ist nicht zuständig für die wahlrechtlichen Angelegenheiten, die weiterhin die BGF wahrnimmt, oder die allgemeine Außenvertretung, die die Kandidatinnen und Kandidaten sowie der Bundesvorstand wahrnehmen. Das Wahlkampagnenteam hat seine Aktionen mit den Organen der jeweiligen Ebene zu koordinieren.
(3) Das Wahlkampagnenteam kann Wahlkampagnenhelfer ernennen, an die organisatorische und unterstützende Tätigkeiten delegiert werden können.
(4) Die auf den Wahllistenplätzen 2–4 gereihten Kandidatinnen und Kandidaten teilen sich eine gemeinsame Stimme im Wahlkampagnenteam, die sie bei ordnungsgemäß angekündigten Sitzungen nach Mehrheitsbeschluss (ohne Anwesenheitsquorum) ausüben. Jedes weitere Mitglied des Wahlkampagnenteams (Wahlkampagnenleitungsteam-Mitglieder, Listenerste oder Listenerster, Landeswahlkampagnenleiterinnen und -leiter) verfügt über eine Stimme.
(5) Alle Sitzungen und Beschlüsse des Wahlkampagnenteams sind öffentlich zu führen und müssen protokolliert und veröffentlicht werden.

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