AG:Design:Druck/Workflow/Piratenpartei
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Beispiel 1: Copyshop/Digitaldruck
- Pirat Blackbeard geht mit seinem USB-Stick und 3 Dokumenten mit Druckdatenfreigabe auf seinem USB-Stick und 33 Euro von der LGF in den Copyshop
- Er lässt sich von jedem Dokument 200 Seiten drucken.
- Dafür bezahlt er die 33 Euro
- Die Rechnung übergibt er der BGF/LGF.
Beispiel 2: Offset Christian
- Die LGF Wien übermittelt die Flyerdaten mit Druckdatenfreigabe und 450 Euro Budgetrahmen an Christian Sturm.
- Dieser wählt die günstigste Druckerei
- Er bearbeitet die Daten in 10-15 Minuten um das gewünschte Datenformat zu erhalten.
- Er unterzieht die Daten einem Preflight-Check
- Erstellt einen Auftrag und lädt die Daten hoch.
- Nach 4-5 Werktagen kommt die Lieferung von 20.000 g
- Es folgt ein Lieferschein über 463,00, darin enthalten sind 10,00 Aufbereitungskosten für Christian
- Die BGF/LGF muss den offenen Betrag überweisen
In diesem Szenario wurde ein externes Unternehmen mit der Druckvorstufe, Preflight, Bestellung und Verrechnung beauftragt. Sieh hierzu AG:Design:dieKopie
Entwurf
AG:Design
- Ein Rohentwurf (Neues Dokument) hat immer die Major-Version-Number 0 (beispielsweise v0.2
- Wird ein Entwurf geändert (Textbausteine, Grafiken, Korrekturen) wird die Minor-Version-Number um 0 erhöht
- Ein aus Sicht des Erstellers fertiger Flyerentwurf wird im nächsten Schritt lektoriert
Grafiker
- Natürlich kann jeder, der Grad Lust und Muße hat Entwürfe basteln und unabhängig von der Taskforce:Design diesem Workflow folgen
- Eine Kooperation und Kommunikation mit der Taskforce:Design wird aber empfohlen
Lektorat
AG:Redaktion
- (J) Es werden Fehler gefunden
Änderungen, Korrekturvorschläge, usw. werden an die Taskforce:Design übermittelt um einen neuen Entwurf zu erstellen
- (N) Es werden KEINE Fehler gefunden
Je nach Wunsch des Übermittlers de
Druckdatenfreigabe
BV/LV
- Antragserstellung (Folgende Kriterien müssen erfüllt werden):
- Manipulatiossichere Datenübertragung (signierte E-Mail, Prüfsumme der Datei, sicherer Verwahrungsort)
- Ist der Antragssteller kein Mitglied der Taskforce:Design ist eine Meinung dieser Taskforce zu den Druckdaten einzuholen
- Antragsprüfung
- Der BV/LV verpflichtet, die Druckdaten inhaltlich auf ihre Eignung zu prüfen (politische Außenwirkung)
- Nicht zu prüfen ist:
- wieviele Stück produziert werden sollen
- was die Produktion kostet
- Beschlussfassung
- Das Dokument wird für den Druck freigegeben
- Bei einer Ablehnung ist der Autor und die Taskforce:Design über die Gründe zu informieren
Liquid Feedback
Natürlich kann man auch Liquid Feedback für die inhaltliche Druckdatenfreigabe zum Zuge kommen lassen
Auftragsfreigabe
BGF/LGF + Schatzmeister
- Antragserstellung (folgende Informationen müssen enthalten sein)
- Eindeutiger Link oder Datei im Anhang, für die ein Auftragsfreigabe erwünscht wird
- Prüfsumme der Datei um Manipulation der Druckdaten vorzubeugen
- Verweis bzw. Link zum Beschluss der Druckdatenfreigabe
- Gewünschte Stückzahl
- Geschätzte Kosten
- Anweisungen für das Produktionsunternehmen
- Optionale Informationen (Ansprechpartner, ...)
- Antragsbehandlung
- Der Schatzmeister muss den Budgetrahmen festlegen
- Die BGF/LGF muss die Daten auf Authentizität prüfen
- Die BGF/LGF muss das Vorhandensein einer Druckdatenfreigabe prüfen
- Abstimmung & Beschluss
- Wird der Antrag angenommen, müssen im Beschlusstext folgende Angaben enthalten sein
- Delegation an eine für die Exekution verantwortliche Person (wer fungiert als Ansprechpartner, Besteller, ...)
- Eindeutiger Link oder Datei im Anhang, für die ein Auftragsfreigabe erwünscht wird
- Prüfsumme der Datei um Manipulation der Druckdaten vorzubeugen
- Verweis bzw. Link zum Beschluss der Druckdatenfreigabe
- Gewünschte Stückzahl
- Das genehmigte Budget
- Anweisungen für das Produktionsunternehmen
- Optionale Informationen (Ansprechpartner, ...)
- Jeder Beschluss muss dem Antragsteller und der für die Exekution verantwortliche Person mitgeteilt werden
Auftragserstellung
Die Auftragserstellung umfasst all jene Schritte, die nach Freigabe von Inhalten (Druckdatenfreigabe) und Geldern (Auftragsfreigabe) folgen müssen, damit ein entsprechendes Produktionsunternehmen den Auftrag durchführen kann bzw. damit die Beschlüsse auch umgesetzt werden. Die exekutierende Person sollte Druckvorstufen-Erfahrung und Kenntnis von Druckverfahren und Endfertigung haben. Aus neutralen Daten die allgemein für den Druck geeignet sind werden spezielle Versionen je nach Druckverfahren (Beschnitt, Schneidmarken, Montagen) im Rahmen der Druckvorstufe erzeugt, diese Versionen werden einem Preflight-Check unterzogen.
Beauftragter
Mit den Druckdaten, den Informationen aus Beschlüssen und den Geldern kann eine verantwortliche Person nun problemlos die Auftragserstellung durchführen, etwa auf Seiten von Online-Druckereien oder im Copyshop ums Eck.
dieKopie/Christian Sturm
Die Exekution des Beschlusses kann an Christian Sturm delegiert werden, details dazu findet man hier