Schiedsgericht/Einberufungen

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Inhaltsverzeichnis

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2013

2013-03-31

https://wiki.piratenpartei.at/wiki/Datei:Auslosung_LSG_iS_2013-03-31.jpeg

Einberufung iS LSG-2013-03-31

Betreff: Einberufung eines Senats des Länderschiedsgerichts iS 2013-03-31 Antragssteller: Hellboy Antragslink: https://wiki.piratenpartei.at/wiki/Schiedsgericht/Antr%C3%A4ge/2013-03-31

Hiermit berufe ich für den Antrag 2013-03-31 von Hellboy einen Senat gemäß §3 (4) der Schiedsgerichtsordnung (SGO) ein. Die zufällige Auslosung der Länderschiedsrichter wurde am 08.05.2013 in Brüssel vorgenommen.

Die Mitglieder des Senats sind nach alphabetischer Reihenfolge: considerator (considerator@piratenpartei.at), deadlyhappen (deadlyhappen@piratenpartei.at) und strongbow (strongbow@piratenpartei.at). Der hauptverantwortliche Länderschiedsrichter ist deadlyhappen.

Das Aktenzeichen der Einberufung lautet: LSG-2013-03-31.

Gemäß § 3 (5) der SGO haben die LSR ihre Berufung zu einem Senat per E-Mail zu bestätigen.

"Fällt ein Mitglied eines Senats während eines laufenden Verfahrens aus, kann gemäß Ziffer 4 ein Ersatzmitglied berufen werden. LSR haben ihre Berufung zu einem Senat binnen angemessener Frist (in Ermangelung einer anderen Festlegung binnen drei Tagen) nach Benachrichtigung per E-Mail zu bestätigen, andernfalls wird ein anderer LSR gemäß Ziffer 4 berufen."

Können keine drei Mitglieder berufen werden, ist der Senat gemäß §3. (7) der SGO auch mit einem oder zwei Mitgliedern handlungsfähig.

Betroffene Parteimitglieder und Organe sind aufgefordert, innerhalb von zwei Wochen eine Darstellung des Sachverhalts einzubringen. Als Kommunikationsmedium ist entweder der Verteiler sg@piratenpartei.at, der Forenbereich des Schiedsgerichts im Bundesforum (https://forum.piratenpartei.at/forumdisplay.php?fid=66) oder nach Bestätigung der Einberufung durch die einzelnen LSR die jeweiligen E-Mail-Adressen der involvierten LSR zu nutzen.

Sitzungen des Senats werden mindestens drei Tage zuvor öffentlich angekündigt. Der Antragssteller und die Schiedsrichter wurden per E-Mail von der Einberufung informiert.

Georg "Gigi" Weissenböck, Vorsitzender des Bundesschiedsgerichts

2013-01-15

Datei:Neu-Einberufung iS 2012-11-15.pdf

Neu-Einberufung iS LSG-2012-11-15

Betreff: Einberufung eines Senats des Länderschiedsgerichts iS 2013-03-31 Antragssteller: Hellboy Antragslink: https://wiki.piratenpartei.at/wiki/Schiedsgericht/Antr%C3%A4ge/2013-03-31

Hiermit berufe ich für den Antrag 2013-03-31 von Hellboy einen Senat gemäß §3 (4) der Schiedsgerichtsordnung (SGO) ein. Die zufällige Auslosung der Länderschiedsrichter wurde am 08.05.2013 in Brüssel vorgenommen.

Die Mitglieder des Senats sind nach alphabetischer Reihenfolge: considerator (considerator@piratenpartei.at), deadlyhappen (deadlyhappen@piratenpartei.at) und strongbow (strongbow@piratenpartei.at). Der hauptverantwortliche Länderschiedsrichter ist deadlyhappen.

Das Aktenzeichen der Einberufung lautet: LSG-2013-03-31.

Gemäß § 3 (5) der SGO haben die LSR ihre Berufung zu einem Senat per E-Mail zu bestätigen.

"Fällt ein Mitglied eines Senats während eines laufenden Verfahrens aus, kann gemäß Ziffer 4 ein Ersatzmitglied berufen werden. LSR haben ihre Berufung zu einem Senat binnen angemessener Frist (in Ermangelung einer anderen Festlegung binnen drei Tagen) nach Benachrichtigung per E-Mail zu bestätigen, andernfalls wird ein anderer LSR gemäß Ziffer 4 berufen."

Können keine drei Mitglieder berufen werden, ist der Senat gemäß §3. (7) der SGO auch mit einem oder zwei Mitgliedern handlungsfähig.

Betroffene Parteimitglieder und Organe sind aufgefordert, innerhalb von zwei Wochen eine Darstellung des Sachverhalts einzubringen. Als Kommunikationsmedium ist entweder der Verteiler sg@piratenpartei.at, der Forenbereich des Schiedsgerichts im Bundesforum (https://forum.piratenpartei.at/forumdisplay.php?fid=66) oder nach Bestätigung der Einberufung durch die einzelnen LSR die jeweiligen E-Mail-Adressen der involvierten LSR zu nutzen.

Sitzungen des Senats werden mindestens drei Tage zuvor öffentlich angekündigt. Der Antragssteller und die Schiedsrichter wurden per E-Mail von der Einberufung informiert.

Georg "Gigi" Weissenböck, Vorsitzender des Bundesschiedsgerichts

Betreff: Einberufung eines Senats des Länderschiedsgerichts iS 2012-11-15 Antragssteller: MoD Antrag: https://wiki.piratenpartei.at/wiki/Schiedsgericht/Antr%C3%A4ge/2012-11-15

Hiermit berufe ich für den Antrag 2012-11-15 von MoD einen neuen Senat gemäß §3. (4) der Schiedsgerichtsordnung (SGO) ein. Diese Neu-Einberufung erfolgt gemäß §6. (4) der SGO, da die maximale Verfahrensdauer überschritten wurde.

Die zufällige Einberufung der Landesschiedsrichter wurdeam 15.01.2013 am Stammtisch im Tunnel vorgenommen.

Die Mitglieder des Senats sind nach alphabetischer Reihenfolge: Burnoutberni (burnoutberni@piratenpartei.at), Deadlyhappen (deadlyhappen@piratenpartei.at) und Savage (savage@piratenpartei.at). Als Hauptverantwortlicher wird Savage bestimmt.

Das Aktenzeichen des Antrags lautet: LSG-2012-11-15.

Die einberufenen Landesschiedsrichter haben nun drei Tage Zeit ihre Berufung per E-Mail zu bestätigen. Können keine drei Mitglieder berufen werden, ist der Senat gemäß §3. (7) der SGO auch mit einem oder zwei Mitgliedern handlungsfähig.

Fällt ein Mitglied eines Senats während eines laufenden Verfahrens aus, kann gemäßZiffer 4 <http://wiki.piratenpartei.at/wiki/Bundesschiedsgerichtsordnung#3.4>ein Ersatzmitglied berufen werden. LSR haben ihre Berufung zu einem Senat binnen angemessener Frist (in Ermangelung einer anderen Festlegung binnen drei Tagen) nach Benachrichtigung per E-Mail zu bestätigen, andernfalls wird ein anderer LSR gemäßZiffer 4 <http://wiki.piratenpartei.at/wiki/Bundesschiedsgerichtsordnung#3.4>berufen.

Betroffene Parteimitglieder sind aufgefordert, innerhalb von zwei Wochen eine Darstellung des Sachverhalts einzubringen. Als Kommunikationsmedium ist entweder der Verteiler sg@piratenpartei.at, der Forenbereich des Schiedsgerichts im Bundesforum (https://forum.piratenpartei.at/forumdisplay.php?fid=66) oder nach Bestätigung der Einberufung durch die einzelnen LSR die jeweiligen E-Mail-Adressen der involvierten LSR zu nutzen.


Sitzungen des Senats werden mindestens drei Tage zuvor öffentlich angekündigt. Der Antragssteller und die Schiedsrichter wurden per E-Mail von der Einberufung informiert.


Gigi, Vorsitzender des Bundesschiedsgerichts

2012

2012-12-05

Datei:Einberufung iS 2012-12-02.pdf

Einberufung iS LSG-2012-12-02

Betreff: Einberufung eines Senats des Länderschiedsgerichts iS 2012-12-02 Antragssteller: AlterGauner Antragslink:http://wiki.piratenpartei.at/wiki/Schiedsgericht/Antr%C3%A4ge/2012-12-02

Hiermit berufe ich für den Antrag 2012-12-02 von AlterGauner einen Senat gemäß §3 (4) der Schiedsgerichtsordnung (SGO) ein.

Die zufällige Einberufung der Landesschiedsrichter wurde am 05.12.2012 am Stammtisch im Tunnel vorgenommen.

Die Mitglieder des Senats sind nach alphabetischer Reihenfolge: burnoutberni (burnoutberni@piratenpartei.at), considerator (considerator@piratenpartei.at) und winstonsmith (gerald.kainz@piratenpartei-steiermark.at).

Das Aktenzeichen der Einberufung lautet: LSG-2012-12-02.

Die einberufenen Landesschiedsrichter haben nun drei Tage Zeit ihre Berufung per E-Mail zu bestätigen. Fällt ein Mitglied eines Senats während eines laufenden Verfahrens aus, kann gemäß Ziffer 4 ein Ersatzmitglied berufen werden. LSR haben ihre Berufung zu einem Senat binnen angemessener Frist (in Ermangelung einer anderen Festlegung binnen drei Tagen) nach Benachrichtigung per E-Mail zu bestätigen, andernfalls wird ein anderer LSR gemäß Ziffer 4 berufen. Können keine drei Mitglieder berufen werden, ist der Senat gemäß §3. (7) der SGO auch mit einem oder zwei Mitgliedern handlungsfähig.

Betroffene Parteimitglieder und Organe sind aufgefordert, innerhalb von zwei Wochen eine Darstellung des Sachverhalts einzubringen. Als Kommunikationsmedium ist entweder der Verteiler sg@piratenpartei.at, der Forenbereich des Schiedsgerichts im Bundesforum (https://forum.piratenpartei.at/forumdisplay.php?fid=66) oder nach Bestätigung der Einberufung durch die einzelnen LSR die jeweiligen E-Mail-Adressen der involvierten LSR zu nutzen.


Sitzungen des Senats werden mindestens drei Tage zuvor öffentlich angekündigt. Der Antragssteller und die Schiedsrichter wurden per E-Mail von der Einberufung informiert.


Georg "Gigi" Weissenböck, Vorsitzender des Bundesschiedsgerichts

2012-11-21

Datei:Einberufung iS 2012-11-15.pdf

Einberufung iS LSG-2012-11-15

Betreff: Einberufung eines Senats des Länderschiedsgerichts iS 2012-11-15 Antragssteller: MoD Antragslink: https://wiki.piratenpartei.at/wiki/Schiedsgericht/Anträge/2012-11-15

Hiermit berufe ich für den Antrag 2012-11-15 von MoD einen Senat gemäß §3. (4) der Schiedsgerichtsordnung (SGO) ein.

Die zufällige Einberufung der Landesschiedsrichter wurde am 21.11.2012 am Stammtisch im Tunnel vorgenommen.

Die Mitglieder des Senats sind nach alphabetischer Reihenfolge: considerator (considerator@piratenpartei.at), deadlyhappen (deadlyhappen@piratenpartei.at) und winstonsmith (gerald.kainz@piratenpartei-steiermark.at).

Das Aktenzeichen der Einberufung lautet: LSG-2012-11-15.

Die einberufenen Landesschiedsrichter haben nun drei Tage Zeit ihre Berufung per E-Mail zu bestätigen. Können keine drei Mitglieder berufen werden, ist der Senat gemäß §3. (7) der SGO auch mit einem oder zwei Mitgliedern handlungsfähig.

Fällt ein Mitglied eines Senats während eines laufenden Verfahrens aus, kann gemäß Ziffer 4 ein Ersatzmitglied berufen werden. LSR haben ihre Berufung zu einem Senat binnen angemessener Frist (in Ermangelung einer anderen Festlegung binnen drei Tagen) nach Benachrichtigung per E-Mail zu bestätigen, andernfalls wird ein anderer LSR gemäß Ziffer 4 berufen.

Betroffene Parteimitglieder sind aufgefordert, innerhalb von zwei Wochen eine Darstellung des Sachverhalts einzubringen. Als Kommunikationsmedium ist entweder der Verteiler sg@piratenpartei.at, der Forenbereich des Schiedsgerichts im Bundesforum (https://forum.piratenpartei.at/forumdisplay.php?fid=66) oder nach Bestätigung der Einberufung durch die einzelnen LSR die jeweiligen E-Mail-Adressen der involvierten LSR zu nutzen.


Sitzungen des Senats werden mindestens drei Tage zuvor öffentlich angekündigt. Der Antragssteller und die Schiedsrichter wurden per E-Mail von der Einberufung informiert.


Gigi, Vorsitzender des Bundesschiedsgerichts

Protokoll: Datei:SG Einberufung 2012-11-15.pdf

2012-11-04

Einberufung iS LSG-2012-11-03

Betreff: Einberufung eines Senats des Länderschiedsgerichts iS LSG-2012-11-03
Antragssteller: Zener ; Antragsgegner: Bundesvorstand der Piratenpartei Österreichs (BV)
Antrag: https://wiki.piratenpartei.at/wiki/Schie...2012-11-03

Hiermit berufe ich für den Antrag 2012-11-03 von Zener einen Senat gemäß §3. (4) der Schiedsgerichtsordnung (SGO) ein. Die zufällige Auswahl der Landesschiedsrichter entfällt, da der Senat aus drei Mitgliedern besteht und zum Zeitpunkt der Einberufung nur drei potentielle Schiedsrichter zur Verfügung stehen.

Die Mitglieder des Senats sind nach alphabetischer Reihenfolge: considerator (considerator@piratenpartei.at), deadlyhappen (deadlyhappen@piratenpartei.at) und winstonsmith (gerald.kainz@piratenpartei-steiermark.at).

Das Aktenzeichen der Einberufung lautet: LSG-2012-11-03.

Die einberufenen Landesschiedsrichter haben nun drei Tage Zeit ihre Berufung per E-Mail zu bestätigen. Können keine drei Mitglieder berufen werden, ist der Senat gemäß §3. (7) der SGO auch mit einem oder zwei Mitgliedern handlungsfähig.

Es handelt sich beim Verfahren um ein Streitverfahren gemäß §5.1 (1) der SGO. Die beiden Streitparteien sind hierbei Zener als Antragssteller und der Bundesvorstand (BV) als beschlussfassendes Organ der Piratenpartei.

Die beiden Streitparteien sind aufgefordert, innerhalb von zwei Wochen eine Darstellung des Sachverhalts einzubringen. Als Kommunikationsmedium ist entweder der Verteiler sg@piratenpartei.at, der Forenbereich des Schiedsgerichts im Bundesforum (https://forum.piratenpartei.at/forumdisplay.php?fid=66) oder nach Bestätigung der Einberufung durch die einzelnen LSR die jeweiligen E-Mail-Adressen der involvierten LSR zu nutzen.


Sitzungen des Senats werden mindestens drei Tage zuvor öffentlich angekündigt. Die beiden Streitparteien wurden per E-Mail von der Einberufung informiert.


Gigi, Vorsitzender des Bundesschiedsgerichts

2012-06-05

Einberufung 5.6.2012, Cafe Dani bis Antrag 5

Am 5.6.2012 fand am Stammtisch im Cafe Dani, Margaretenstrasse, unter allen Teilnehmern und den im Protokoll ersichtlichen Zeugen, sowie zusätzlich festgehalten auf Video ([[1]]), nach dem Zufallsprinzip eine Ziehung der Schiedsrichter statt. Das Ergebnis der erst-Gereihten:

Antrag 1 Antrag 2 Antrag 3&4 Antrag 5
Schiedsrichter Bund Kordian franz Bruck Kordian franz Bruck Gerhard faithless Hager* Kordian franz Bruck
Schiedsrichter Land Marlies Maus Wawra Michael strong Binder Marlies Maus Wawra Marlies Maus Wawra
Schiedsrichter Freie Liste Carina Zauner Tom zoom Fink Martin rudolf Huscsava Martin rudolf Huscsava

Fussnote: * beim Namen bedeutet, dass der genannte Schiedsrichter zwar als zuständig gezogen wurde, aber seine Verfügbarkeit zu dem Antrag noch nicht zugesagt hat.

Zeugen-Liste

  • Marc Fuhrken
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