Schiedsgericht/Sitzung/2013-12-03
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Ort und Zeit
- Ort: Mumble NRW
- Datum: 03.12.2013
- Sitzungsleitung: Cyberhawk
- Protokoll: Cyberhawk
- Beginn: 20:xx
- Ende: 20:xx
- Vergangene Sitzung: 19.11.2013 PadLink
- Aktuelle Sitzung: 03.12.2013
- Padlink: https://ppoe.piratenpad.de/SG-2013-12-03
- Audioprotokoll: Media:Schiedsgericht-2013-12-03.ogg
- Nächste Sitzung: 17.12.2013 21:30 PadLink
Anwesende:
entschuldig:
nicht anwesend:
Gäste:
Antrag 1: Schriftführer festlegen, Veröffentlichung letztes Protokolls im Wiki prüfen und vorhandene offene Anträge prüfen (wiederkehrend)
- Eingereicht von Cyberhawk
Antrag 2: Beschlussregister
- Eingereicht von Zener
Mir ist aufgefallen, dass wir aktuell kein separates Beschlussregister führen, wie von https://wiki.piratenpartei.at/wiki/BGO#5.5 von gefordert.
Vergangene Beschlüsse, welche nicht von der Antragsliste erfasst werden, werden von Zener in einem separaten Beschlussregister dokumentiert.
Antrag 3: Dokumentation der Anträge im Wiki
- Eingereicht von Zener
Die Liste der Anträge enthält die letzten Anträge nicht. Wir sollten klären, wer was wo wie dort dokumentiert.
Antrag 4: Befangenheit - Verfahren Ausschluss hellboy
- Eingereicht von Considerator
Laut Jurisdiktionnorm §23: •Über die Ablehnung entscheidet, falls der abgelehnte Richter einem Bezirksgerichte angehört, der Vorsteher des Bezirksgerichtes und, wenn dieser selbst, allein oder mit andern Richtern des Bezirksgerichtes, abgelehnt wird, das vorgesetzte Landes- oder Handelsgericht, falls der abgelehnte Richter einem Gerichtshofe angehört, dieser Gerichtshof und, wenn dieser durch das Ausscheiden des abgelehnten Richters beschlußunfähig werden sollte, der zunächst übergeordnete Gerichtshof.
Ich bin mir nicht sicher in wie weit das gemäß "§19 ff." zu berücksichtigen ist. Der übergeordnete Gerichtshof wäre bei uns ja vermutlich das BSG. Ich gehe jedenfalls fürs erste zumindest von §25 aus (offenbar unbegründet):
•Ein abgelehnter Richter hat bis zur rechtskräftigen Erledigung des Ablehnungsantrages alle Handlungen vorzunehmen, die keinen Aufschub gestatten; er hat ferner, wenn die Ablehnung offenbar unbegründet ist und die Absicht vermuten läßt, den Prozeß zu verschleppen, auch eine begonnene Verhandlung fortzusetzen, darf jedoch die Endentscheidung vor rechtskräftiger Zurückweisung der Ablehnung nicht fällen (§ 415 Z. P. O.). Wird der Ablehnung stattgegeben, so sind die vom abgelehnten Richter vorgenommenen Prozeßhandlungen nichtig und, soweit erforderlich, aufzuheben.
Die Bundesschiedsgerichtsordnung an sich verweist bezüglich der Feststellung der Befangenheit auf Liquid/BGV.
Und nur für's Protokoll: mittlerweile bezeichnet hellboy das gesamte LSG als befangen. Cyberhawk detto.
Antrag 5: Nachrückung von SMBS und Rücktritt von eest9
- Eingereicht von Zener
Eest9 ist am 24.11.2013 von seiner Funktion als BSR zurück getreten. An seine Stelle rückt smbs nach.
Antrag 6: Antrag von mitom2 zur fixen Postadresse der PPAT
- Eingereicht von Cyberhawk
Antrag:
das SG soll den beschluss der BGF dahingehend ändern, dass eine adresse in Wien fix zugewiesen und eine postalische weiterleitung einerichtet wird.
Begründung:
die weiterleitung zu ändern geht dann bei BGF-wechsel direkt auf der post, da muss man net dauernd das impressum ändern. (https://forum.piratenpartei.at/thread-9843-post-92015.html#pid92015 )