Schiedsgericht/Anträge/iS 07-01-2014-A
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Antrag
vom 07.01.2014
Antragstext:
Erklärung: bezieht sich auf den Antrag von wolf im Forum. Zu klären ist die Frage, ob die Löschung der Seite Reform_Wolf im Wiki gelöscht werden kann, bzw. diese verlangt werden kann.
Zeitlicher Verlauf
- 19.12.2013 Einbringung des usprünglichen Antrags
- 07.01.2014 Bearbeitung durch das BSG und daraus ableiten dieses Antrags, sowie übergabe an den Senat. Der Senat besteht aus: Considerator, Poepe, Strongbow.
Sitzungen
Sitzungstermin, jeweils gemeinsam mit den Anträgen iS 07-01-2014-A, iS 07-01-2014-B, iS 07-01-2014-D:
- Protokoll der Sitzung vom 31.01.2014 16 Uhr mumble (Antrag nicht behandelt)
- Protokoll der Sitzung vom 01.02.2014 16 Uhr mumble
Urteil
Der Senat der Länderschiedsrichter kommt einstimmig überein: Dokumente dieser Art können prinzipiell im Wiki stehen, diese müssen aber bestimmten Kriterien entsprechen. Diese beanstandete Seite muss innerhalb von einer Woche ab Erlangung der Rechtskraft entwerder an diese Kriterien, bzw. sobald allgemeine Wikiregeln definiert werden, auch an diese, angepasst werden, oder die inkrimierenden Passagen sind zu entfernen. Falls dem nicht fristgerecht Folge geleistet wird, soll die gesamte Seite von der AG Wiki geslöscht werden. Allgemeine Kriterien:
- Gesamte Beweiskette ist zu dokumentieren. Bei Zitaten aus längeren Texten ist der relevante Bereich anzugeben.
- Keine Verschwörungstheorien.
- Keine Klarnamen! Nick sollte reichen.
- Keine Beleidigungen, Beschuldigungen, Verdächtigungen.
- Informationen müssen aktuell sein, oder als zu einem bestimmten Zeitpunkt gültig gekenntzeichnet werden. Allfällige Entscheidungen des SG oder eines anderen Gremiums müssen akzeptiert werden und entsprechende Punkte entwder abgeändert oder gelöscht werden.
- Wenn ein Organmitglied einen Organbeschluss / Basisbeschluss umsetzt muss das auch so angegeben werden. Wenn in der Aussage selbst dieser Fakt nicht kar kenntlich gemacht wird, kann dieser unklare Sachverhalt durchaus angegeben werden. Allerdings sollte bei Organmitgliedern grundsätzlich einmal angenommen werden, dass dies im Namen des Organs geschieht, sofern die Aussagen sachlich, informativen, bzw. parteipolitischen Charakter haben.
- Eine allgemeine Vermischung von persönlicher Meinung und Organbeschlüssen können ebenfalls angegeben werden. Es muss allerdings ebenso durch klare Beweisketten belegt sein.
Punkte wie z.B.: " Wolf missbraucht Daten und Gelder der LO-Sbg für die SPP, und macht sich damit strafbar" oder ähnliche strafrelevante Anschuldigungen haben in diesem Beitrag nichts verloren. Entweder es stimmt, dann müsste Wolf angezeigt werden und sich die Gerichte darum bemühen, oder es stimmt nicht, dann wäre es Verleumdung. In beiden Fällen hat es nichts im WIKI verloren.
Begründung: Grundsätzlich spricht nichts dagegen, Fakten im Sinne der Transparenz im WIKI festzuhalten, um nicht ständig in diversen Forenthreads suchen zu müssen. Dabei ist aber darauf Bedacht zu nehmen, dass die Rechte von Personen über die darin berichtet wird, nicht beschnitten werden, oder diese Personen unbewiesen diffamiert werden. Solange Aussagen nicht eindeutig belegbar sind, haben sie im WIKI nichts verloren. Persönliche Meinungen haben einer objektiven Betrachtung hintanzustehen. Wenn Organbeschlüsse so dargestellt werden, dass sie von Einzelpersonen stammen, ist dies sicher nicht korrekt.
Lt. §5.1(5) der BSGO werden die Streitparteien informiert, dass das Urteil erst mit der Entscheidung im Berufungsverfahren oder mit dem Verzicht auf eine Berufung Gültigkeit erlangt. Für eine etwaige Berufung beim BSG gilt die in §4(8) BSGO festgelegte Frist von einer Woche.
Abkürzungen
- BSGO:Bundesschiedsgerichtsordnung
- SG: Schiedsgericht
- LSG: Länderschiedsgericht