Schiedsgericht/Anträge/iS 05-11-2013
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Antrag
vom 19.10.2013
von Sonstwer
Antragstext: via [1]
Ich bitte das SG zu prüfen, ob der LV Wien aufgrund des Rücktrittes von LeChuck eine Landesgeneralversammlung abhalten muss, da es keinen Nachrücker gibt.
(Sollte dies notwendig sein wird der LV Wien klarerweise eine einberufen)
Die Größe des LV Wien wurde in der letzten LGV (Landesgeneralversammlung) auf 5 festgelegt
siehe https://ppoe.piratenpad.de/lgv-wien-2013-2 Zeile 407-411
Es gibt zwar eine Geschäftsordnung, aber die ist leider nicht gepflegt, der Beschluss zur Zusammenlegung von LV und LGF von der Landesgeneralversammlung 2013 - 1
fehlt hier beispielsweise, aber vielleicht liegt das auch daran, dass nur die Zusammenlegung beschlossen worden ist, nicht jedoch die dazu zugehörigen Änderungen der GO.
Theoretisch müsste der LV mindestens 3 Personen haben, meine Fragestellung an das Schiedsgericht lautet nun, ist irgendwo in den Dokumenten der Piratenpartei festgelegt, dass Organe vor Ablauf eines Jahres neu gewählt (oder Nachrücker gewählt werden müssen) wenn die Größe des Organes geringer ist als die bei der Landesgeneralversammlung festgelegte Größe?
Dankeschön
einberufen: 05.11.2013
durch: Cyberhawk
siehe: Forenpost
Mitglieder
Sitzungsprotokoll
siehe Schrift und Audio-Protkoll der Sitzung
Urteil
Urteil des LSG vom 22.11.2013: (Zitat aus dem Protokoll):
Aus der Sicht des Senates ist auf Grund der genannten Paragrafen der Satzung; BGO und Wahlordnung keine dringende Notwendigkeit gegeben eine Abhaltung einer LGV sofort einzuberufen, sofern die Anzahl der Vorstandsmitgleder nicht unter drei sinkt. Eine unverbindliche Empfehlung wäre jedoch die Einholung eines Meinungsbildes im Liquid unter den Mitgliedern der LO Wien.