Schiedsgericht/Anträge/Antrag4

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Schiedsgericht: ÜbersichtAnträgeFAQ

Antrag

Antragsteller: ITC
Quelle: BV-Sitzung 7.5.2012. Antrag auf Schiedsgerichtentscheidung Fr. 4.5.

Ich bitte das Schiedsgericht folgendes festzustellen : § 4 Abs. 3 Mitgliedsarten „ Die Aufnahme (der Mitglieder) erfolgt durch den Bundesvorstand.

Wenn ich das richtig interpretiere , wird bei einem Antrag auf Mitgliedschaft, dies dem BV gemeldet und die Daten des Mitglieds mitgeteilt. Der Vorstand entscheidet dann lt. §4 Abs. 3 über die Aufnahme. Danach übergibt er die Daten an die BGF. Diese führt und verwaltet dann das Mitglied. Zener bestreitet die Zuständigkeit des Vorstands über die Aufnahme und ist der Meinung, die BGF nimmt das neue Mitglied auf. Ich bitte um eine kurzfristige Entscheidung , das einzig und allein der BV über die Aufnahme entscheidet , und die Mitgliedsanträge dem Vorstand auch vorgelegt werden. Eile ist geboten, da wir sonst in einem rechtsfreiem Raum gegenüber den Mitgliedern sind.

Einberufung

2012-05-19

  • Schiedsrichter Bund: Gerhard faithless Hage
  • Schiedsrichter Land: Marlies Maus Wawra
  • Schiedsrichter Freie Liste: Martin rudolf Huscsava

Verfallen

Nach eingehender Prüfung in Sachen "Antrag 4: Quelle: ITC, BV-Sitzung 7.5.2012. Antrag auf Schiedsgerichtentscheidung Fr. 4.5." weist das Schiedsgericht den Antrag aus formalen Gründen zur Verbesserung an den Antragssteller zurück. Da der Antragssteller in der Zwischenzeit kein Mitglied der Piratenpartei mehr ist, verfällt der Antrag.

Begründung: Es ist kein klarer eindeutiger Antrag. "Ich bitte das Schiedsgericht folgendes festzustellen : § 4 Abs. 3 Mitgliedsarten " Die Aufnahme (der Mitglieder) erfolgt durch den Bundesvorstand." - das ist die ganze Aussage, weder klar noch eindeutig.

Ergebnis: Zurückweisung durch den BSG-Vorsitzenden nach SGO §3 (3) an Antragsteller am 29.10.2012 nicht möglich, daher verfallen.

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