Schiedsgericht/Anträge/2013-06-27
Antrag
vom 27.06.2013
Antragstext:
und eine klärende Entscheidung herbeizuführen:
Auf der Bundesgeneralversammlung am 2. Februar 2013 Jahres wurde der Antrag von Christopher Clay aka c3o: "Die Bundesliste wird bis zum Stichtag für die Einreichung des Wahlvorschlags explizit für potenziell noch dazustoßende Kandidatinnen und Kandidaten offen gehalten und diese Tatsache medial kommuniziert. Bei Akzeptanz zusätzlicher Kandidaten müsste die Liste auf einer kommenden BGV neu gereiht werden." (https://liquid.piratenpartei.at/initiative/show/2015.html) bei drei Enthaltungen und ohne Gegenstimmen angenommen.
Dort wurde auch eine Bundesliste für die Nationalratswahlen erstellt. Dabei bin ich bei 63 abgegebenen Stimmen für die Plätze 1-4 und einer Akzeptanz von 39,34% gescheitert, jedoch bei der Listenerstellung für die Plätze 5+ mit einer Akzeptanz von 56,25% schließlich auf Listenplatz 15 gereiht worden.
Am 8. April 2013 wurde durch i2287 das Akzeptanzquorum dann auf 60% für die Listenplätze 5+ geändert. Der alte Text :"(2) Kandidaten, bei denen der "Ja"-Stimmen-Anteil aus der ersten Wahlrunde weniger als 50% beträgt, werden nicht zur zweiten Wahlrunde zugelassen." wurde auf "(2) Kandidaten, bei denen der "Ja"-Stimmen-Anteil aus der ersten Wahlrunde weniger als 60% beträgt, werden nicht zur zweiten Wahlrunde zugelassen." abgeändert.
Auf der letzten Bundesgeneralversammlung in St. Pölten am 22. Juni 2013 wurden dann alle Kandidaten, auch jene die bereits auf der Liste waren zwangsweise noch einmal einer Akzeptanzwahl und Reihung unterzogen. Obwohl ich bei 44 abgegebenen Stimmen wieder deutlich über 50% (54,054%) erreicht habe wurde ich nicht mehr auf der Liste gereiht.
Dies steht in krassem Gegensatz zu dem am 2. Februar 2013 abgestimmten Antrag von Christopher Clay aka c3o, welcher besagt, dass die Liste nur neu gereiht werden müsste, sollten neue Kandidaten antreten.
Ich beantrage daher meinen Listenplatz zu bestätigen und mich gemäß Reihung auf den letzten (19.) Listenplatz der Bundesliste für die Nationalratswahl 2013 zu reihen. Danke.
Begründung: es wird Zeit, dass das Thema Rechtssicherheit auch bei den Piraten einen entsprechenden Stellenwert erhält. Wenn die Basis am 2. Februar beschließt, dass eine Liste bei neuen Kandidaten nur neu gereiht wird, muss das auch so sein. Es kann nicht angehen, dass sich Kandidaten die bereits akzeptiert und gereiht sind dann am 22. Juni wieder einer Akzeptanzwahl stellen müssen, obwohl das in dem Antrag nicht vorgesehen ist. Die neuen Quoren können nur für neue Kandidaten nach dem 8. April gelten (die am 2. Februar noch nicht angetreten sind), für alle anderen müssen die Quoren vom 2. Februar gelten, zumal dort auch um ca. 50% mehr (!) PiratInnen ihre Stimme abgegeben haben, was auch nicht unwesentlich ist! Bei Richtigstellung der Liste gibt es außer mir keine Betroffenen (!), es würde sich also de facto nichts ändern, außer, dass wir 19 statt 18 KandidatInnen hätten, niemand würde umgereiht oder irgend wie benachteiligt.
LG Wolfgang
Ablehnung
Bei der Sitzung am 01.07.2013 wird der Antrag nach §5.3 Absatz 2 der SGO abgelehnt.
Hiermit weist das SG den am 27. Juni 2013 von Wolf an das SG gestellten Antrag unter Einhaltung der SGO §5.3 (2) zurück. Zitat: (2) Das Schiedsgericht kann Auslegungsanträge von Parteimitgliedern ohne weitere Begründung ablehnen, sofern ihm diese nicht relevant erscheinen.
Der Antrag erscheint dem SG als nicht relevant (vgl. http://wiki.piratenpartei.at/wiki/Schiedsgericht/Sitzung/2013-07-01#Agendapunkt_3:_Antrag_auf_Pr.C3.BCfung_der_Wahl_der_NRW-Kandidaten ). Die Wahl auf der BGV in St. Pölten ist nach Meinung des SGs vollkommen klar satzungsgemäß abgehalten worden.
Mit besten Grüßen im Namen des Schiedsgerichts gigi