Schiedsgericht/Anträge/2013-03-30

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Inhaltsverzeichnis

LSG 2013-03-30

Antrag

Antragsteller: hellboy
Quelle: eingebracht per Mail, 30.03.2013, siehe auch https://forum.piratenpartei.at/showthread.php?tid=4103

Text

  • Ausschlußantrag gegen Andreas 'anjobi' Biberhofer*


Liebe Mitglieder des Schiedsgerichtes!

Ich beantrage hiermit den Ausschluß von Andreas 'anjobi' Biberhofer aus der Piratenpartei Österreichs. Weiters ersuche ich um die Klärung der in diesem Antrag aufgeführten Sachverhalte, und gegebenenfalls die Einleitung rechtlicher Schritte gegen Herrn Biberhofer.


  • Satzung § 4. Mitgliedsarten, Erwerb und Verlust der Mitgliedschaft*

(8) Über Ausschluss entscheidet das Schiedsgericht (SG). Ausschlussgründe sind parteischädigendes Verhalten und grobe Missachtung von Beschlüssen.

   Begründung:


  • Grobe Missachtung vonBeschlüssen:*

. die BGV hat beschlossen, daß LQFB sofort bindend wird für Programm und GOs. anjobi hat mehrfach und vor Zeugen kundgetan, daß er LQFB grundsätzlich als bindend ablehnt, und hat die Umsetzung dieses Beschlusses monatelang absichtlich blockiert. Er hat dies niemals bestritten, sondern sein Handeln als legitim bezeichnet.

http://wiki.piratenpartei.at/wiki/BGV2012-01/Protokoll <http://wiki.piratenpartei.at/wiki/BGV2012-01/Protokoll#SA18_.2812:28.29_.28angenommen.29>#SA18_.2812:28.29_.28angenommen.29 <http://wiki.piratenpartei.at/wiki/BGV2012-01/Protokoll#SA18_.2812:28.29_.28angenommen.29> http://wiki.piratenpartei.at/wiki/BGV2012-01/Protokoll <http://wiki.piratenpartei.at/wiki/BGV2012-01/Protokoll#SA39_.26_GO22_.28angenommen.29>#SA39_.26_GO22_.28angenommen.29 <http://wiki.piratenpartei.at/wiki/BGV2012-01/Protokoll#SA39_.26_GO22_.28angenommen.29>


. Satzung: /§ 10. Die Bundesgeschäftsführung (BGF)/ /(4) Bei Ausfall eines oder mehrerer Mitglieder wählt der EBV entsprechend der GO einen Ersatz./ Nach dem Rücktritt von Zener aus der BGF wurde nicht vom EBV nachbesetzt, sondern freihändig von anjobi. Nach dem Rücktritt von ToniH garnicht.

. /§ 5. Organe/ /(4) BV, BGF, SG und RP werden von der BGV für eine Wahlperiode gewählt und bleiben jedenfalls bis zu einer gültigen Neuwahl iS dieser Satzung bestehen./ /(5) Eine Wahlperiode dauert jeweils von der ersten Generalversammlung eines Geschäftsjahres bis zur ersten des folgenden Geschäftsjahres./ anjobi hat mich seit Monaten, und bereits lange vor dem Ausschlussantrag an der Ausführung meines Amtes gehindert. Damit hat er den Beschluß der BGV mich in den EBV zu wählen grob missachtet.


http://wiki.piratenpartei.at/wiki/EBV-Sitzung-2012-05-07 <http://wiki.piratenpartei.at/wiki/EBV-Sitzung-2012-05-07#Agendapunkt_3:_Graz_Domains>#Agendapunkt_3:_Graz_Domains <http://wiki.piratenpartei.at/wiki/EBV-Sitzung-2012-05-07#Agendapunkt_3:_Graz_Domains> betrifft [[#AA3 <http://piratepad.net/#AA3-%7CAgendapunkt-A3->|Agendapunkt A3 <http://piratepad.net/#AA3-%7CAgendapunkt-A3->]] Frage: Soll der BGF der Auftrag erteilt werden, die Domains zurück an die Piratenpartei zu transferieren?

   *  Ja: wilcox, PiratPapaJoe, BsRodeo, 0utput, gizmo, luxperpetua, itc 
   *  Nein:  
   *  Enthaltung:  


Die Domains wurden nicht zurückgeholt, und werden jetzt von der ÖVP genutzt, weil die BGF diesem Beschuß nicht Folge geleistet hat.


  • Parteischädigendes Verhalten:*

. anjobi hat das Abstimmungstool "surveymonkey" zur Verwendung freigegeben, ohne mit technisch versierten Personen Rücksprache zu halten. Das hat zu einer Situation geführt, in der die Mitglieder der PPÖ aufgefordert wurden, an eine Umfrageplattform ihre Daten zu schicken, in deren AGBs klar angeführt ist, daß diese Daten weitergegeben werden. Die daraus erfolgte Rufschädigung an der Piratenbewegung ist als extrem parteischädigend anzusehen. Damit wurde das Kernziel der Piraten, einen besseren Datenschutz und vor allem eine Sensibilisierung der Bevölkerung für den Schutz der eigenen Daten konterkariert.

. Versandt von Rundmails an alle Parteimitglieder, mit für alle lesbaren Mailadressen. Die daraus erfolgte Rufschädigung an der Piratenbewegung ist als extrem parteischädigend anzusehen. Damit wurde das Kernziel der Piraten, einen besseren Datenschutz und vor allem eine Sensibilisierung der Bevölkerung für den Schutz der eigenen Daten konterkariert.

. Satzung: /§ 10. Die Bundesgeschäftsführung (BGF)/ /(5) Der Bundesschatzmeister ist insbesondere mit der Sicherung ordnungsgemäßer Finanzabläufe betraut./ Im Falle der Beauftragung der Agentur Hai.at ist anjobi seiner Aufsichtspflicht nicht nachgekommen. Es gab im Vorfeld der Beauftragung eine ausführliche Diskussion, und er hätte von vorne herein darauf hinweisen müssen, daß das für uns nicht in Frage kommt. Das SG möge die entsprechenden Unterlagen bei der BGF einholen, da der Antragsteller darauf keinen Zugriff hat.

. anjobi hatte den Auftrag, gegen die ehemalige BSM Andrea "mobilhexerl" Grasserbauer eine Klage einzubringen wegen illegitim verrechneter Anwaltskosten. Dies ist jedoch niemals erfolgt. Das SG möge abklären, ob den Piraten dadurch finanzielle Nachteile erwachsen sind, und gegebenenfalls entsprechenden Schritte einleiten. Das SG möge die entsprechenden Unterlagen bei der BGF einholen, da der Antragsteller darauf keinen Zugriff hat.

. Er hat die LO-Wien genötigt, um eine Forensperre, die ausschließlich persönliche Gründe hatte durchzusetzen. Zitat LeChuck: "meine frage: du hast im sommer die lo wien erpresst das du "binnen 24h alles hinschmeisst" wenn du nicht deinen willen bekommst und hellboy im wiener forum gesperrt wird" https://forum.piratenpartei.at/showthread.php?tid=764&pid=3653#pid3653 https://forum.piratenpartei.at/showthread.php?tid=764&pid=3830#pid3830 https://forum.piratenpartei.at/showthread.php?tid=764&pid=4086#pid4086

. Mit welcher rechtlichen Begründung wurde der Kartendrucker der Piratenpartei verschenkt? Das SG möge abklären, ob den Piraten dadurch finanzielle Nachteile erwachsen sind, und gegebenenfalls entsprechenden Schritte einleiten. https://forum.piratenpartei.at/showthread.php?tid=764&pid=4321#pid4321 Die angekündigte Klärung auf der BGV blieb aus. Das SG möge die entsprechenden Unterlagen bei der BGF einholen, da der Antragsteller darauf keinen Zugriff hat.

. anjobi hat mehrfach seine Moderationsrechte missbraucht. Zuletzt im Mumble, als er die Mitglieder der BGF für die Admin-bereiche gesperrt hat. Aber auch schon zuvor. Als er auf der BGV-Graz während des Kanddatengrillens von Rayna darauf angesprochen wurde, gab er keine Antwort. https://forum.wien.piratenpartei.at/viewtopic.php?p=47449#p47449

. Seine Beteiligung an der Abspaltung der SPP diente wieder nur dem Ziel, die Verbindlichkeit von Liquid-Beschlüssen zu unterlaufen Seine Beteiligung an der Verwendung von Mitgliedsdaten der LO-Sbg zur Gründung der SPP möge das SG ebenfalls prüfen. Das SG möge die entsprechenden Unterlagen bei der BGF einholen, da der Antragsteller darauf keinen Zugriff hat.


Unterstützer

Lt. Forum: sonstwer, hellboy, gizmo, lechuck, braincap, hamstray, 0utput, the tiburtius, schuttwegraeumer

Zurückweisung

am 27.05.2013 wurde der Antrag aufgrund der Überschreitung der 14-tägigen Unterstützungsfrist zurückgewiesen.

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