SGSitzung-2014-02-21
Inhaltsverzeichnis |
Sitzung des Bundesschiedsgerichtes
- Ort: Mumble NRW/Sitzungsraum Lovelace
- Datum: 2014-02-21 20:28 - 21:03
- Schriftführer: illionas, defnordic
- Audioprotokoll: Link
- Sitzungsprotokolle: Link
- Teilnehmer:
- Stimmberechtigt: cyberhawk, defnordic, illionas
- Entschuldigt:
- Gäste: docface
letztes Protokoll
- https://wiki.piratenpartei.at/wiki/SGSitzung-2014-02-14
Anträge
Berufung hellboy
Kommentar von hellboy zur letzten Sitzung
Weiters hat folgende mail am Donnerstag den 20.2.2014 um 18.41 Uhr das SG erreicht:
- Von: hellboy
- Gesendet: Donnerstag, 20. Februar 2014 18:41
- An: defnordic; sg
- Betreff: Re: Berufung gegen das Urteil des Senats des LSG /Antrag/iS 19-11-2013
ZITAT hellboy:
ahoy!
ich muß euch hiermit mitteilen, daß ich an dem nachmittag einen termin habe,
von dem ich unmöglich sagen kann, wie lange der dauert. deswegen werde ich
höchstwahrscheinlich erst später oder garnicht dabei sein können.
bis dahin könnt ihr euch aber schonmal antworten überlegen dazu:
http://partypiratesat.createaforum.com/general-discussion/hellies-trial-das-schiedsgericht-hat-%28nicht%29-entschieden/msg1379/#msg1379
ZITAT ENDE
- cyberhawk: wir können den verlinkten post nicht als von hellboy verifizieren, werden ihn aber dennoch einbeziehen.
Am 13.02.14 00:52, schrieb poepe:
Lieber hellboy,
es tut mir leid, dich enttäuschen zu müssen, da du ja anscheinend so ein strenggläubiger Anhänger von Verschwörungstheorien bist. Weder Lava, noch C3O noch irgendeine andere Person innerhalb oder ausserhalb der Piratenpartei hat versucht in irgendeiner Form Einfluss auf den Senat auszuüben. Wir haben den Entschluss einsam und ohne Einflüsterer treffen müssen.
Es tut mir leid, das sagen zu müssen (ich hab dich als Menschen kennengelernt, der durchaus konstruktiv und vernünftig sein kann) aber anscheinend hast du ein leichtes Problem, wenn du eine Tastatur in die Hand bekommst. Vielleicht solltest du einmal versuchen nicht nur die Fehler der anderen zu sehen, sondern dich auch mal in andere hineinzuversetzen und aus deren Sicht dein Verhalten analysieren.
Γνῶθι σεαυτόν (gnothi seauton - erkenne dich selbst)
Lg. poepe
lieber poepe!
ich war selber bei der sitzung dabei, als lava kundgetan hat, daß er
sich endlich schleichen würde, wenn ich nicht ausgeschlossen werde.
leider habt ihr diese chance verpasst, und getan was er wollte. auch
c3ro hat das mehrfach geäußert, beide haben das auch schriftlich getan.
das ist sehr wohl eine erpresserische attitüde, auch wenn ihr das noch
so heftig abstreitet.
auch daß mir considerator geschrieben hat, daß er eh weiß, daß das sg
befangen ist, daß er es aber besser finde wenn ein befangener senat ein
urteil fällt als garkeiner, ist ein faktum, auch wenn diese
rechtsauffassung für eine entmündigung ausreichen würde. frag
irgendeinen rechtskundigen, und er wird dir hoffentlich erklären können,
wie völlig absurd diese aussage ist. und sie führt diese gesamte farce,
die ihr ein verfahren nennt, ad absurdum.
und du gehst wieder mit keinem wort auf die tatsache ein, daß ihr in
eurer sogenannten urteilsbegründung keinerlei neue begründungen anführt,
sondern alles was ihr schreibt den ursprünglichen erkenntnissen
widerspricht. wie ist es zu diesem sinneswandel gekommen? oder waren
fakten doch egal, weil ein befangener senat halt auf fakten scheißt, und
schon vor dem verfahren feststeht, wie er entscheiden wird? ist
offensichtlich so, also erspar mir deine pathetischen
unschuldsbeteuerungen! ich hab dir schon auf der bgv gesagt, daß du und
die beiden anderen damit die partei extrem geschädigt habt, und jetzt
habt ihr halt das desaster das ihr selber ausgelöst habt am hals. ich
werde nicht nur mit den antragsstellern, sondern auch mit euch
abrechnen. wenn du schon feststellst, daß ich konstruktiv und vernünftig
bin, dann solltest du dir doch irgendwann mal zumindest überlegen, ob
ich nicht in diesem fall auch im recht bin. aber diese form von
selbstkritik oder der verdacht auf illoyalität gegenüber den spackos ist
in euren kreisen ja verpönt, und somit seid ihr als piraten untragbar.
ahoy
hellboy
ZITAT hellboy:
zu eurem umgang mit dem vorwurf der befangenheit kann ich nurnoch den kopf
schütteln:
ZITAT ENDE
- cyberhawk: [audio-protokoll]
ZITAT PRotokoll:
Als Berufungsgründe werden insbesondere Mangelhaftigkeit des Verfahrens,
Nichtigkeit, unrichtige rechtliche Beurteilung, sowie Aktenwidrigkeit,
geltend gemacht. Dazu im Einzelnen:
Die 1. Instanz war nicht korrekt konstituiert. Damit wurde mir der vorgesehene Instanzenzug verkürzt."
cyberhawk: zurückzuweisen, haben anforderungen drei schiedsrichter
auszuwählen. aus einer anzahl von drei schiedsrichtern kann man nicht
aus"losen", und keine anderen Schiesdrichter standen zur verfügung.
dmeanch punkt hinfällig
defnordic: sieht das genauso
illionas: gibts da für die zukunft weitere regelungen die man
einführen könnte? neuwahlen anregen, etc...
cyberhawk: haben das schon auf 2 LGV versucht anzuregen... natürlich
sollten wir 9 haben, deswegen auch auslosen... aber haben leider nur drei und
haben das deshalb damals unterlassen, da ein los zu ziehen. mathematisch
unmöglich
illionas: okay.
ZITAT hellboy:
zuerst will sich illionas wegen seiner befangenheit
raushalten, und dann macht er es eh nicht. was heißt "okay"? als
reiner protokollant steht ihm die äußerung garnicht zu. es fand keine prüfung
meiner argumentation dazu statt. ich habe das bereits mehrfach ausführlich
begründet, schriftlich wie mündlich. darauf geht ihr garnicht ein. das ist
völlig inakzeptabel.
ZITAT ENDE
Die 1.Instanz hat eine Sachentscheidung getroffen und ohne formelles Zutun
der Verfahrensbeteiligten, vermutlich aber auf Zuruf des jetzt angerufenen BSG
völlig prozessordnungswidrig neuerlich entschieden.
- cyberhawk: [audio-protokoll]
ZITAT PRotokoll:
cyberhawk: ist in dieser form nicht richtig, da der ländersenat eine
vorübergehende entscheidung getroffen hat, erst dann eine endgültige
entscheidung.
cyberhwak: hab ich das falsch wiedergegeben?
poepe:nein, passt so. wir wollten das auf bgv klären lassen, wurden dann aber darauf
hingewiesen, dass das nicht geht.
cyberhawk: widersprichst du zuruf?
poepe: völlig. wir haben keinerlei zuruf erhalten.
ZITAT hellboy:
das hab ich weiter oben schon erklärt. die zweite entscheidung ist komplett
konträr zur ersten, ohne daß dafür irgendein grund angeführt wurde. da steht
nur, daß gegenteilig entschieden wurde. da steht auch "vermutlich wegen
einflußnahme". wenn es keine einflußnahme war, dann ist es immernoch so,
was ihr ja nichteinmal bestreitet.
ZITAT ENDE
- cyberhawk: erste instanz hat eine vorläufige entscheidung getroffen, wurde auch so im wiki festgehalten, und dann eine endgültige entscheidung. Ländersenat hat begründet, ist ihre sache
- illionas: von wo ist denn Hinweis gekommen, dass BGV nicht entscheiden kann.
- cyberhawk: es war nur ein hinweis, dass damit die verhandlungszeiten überschritten würden: https://forum.piratenpartei.at/thread-10953.html
- cyberhawk: hellboy schreibt immer "vermutliche einflussnahme", poepe hat das mehrfach zurückgewiesen. niemand hat dem LSG ein urteil vorgeschrieben, haben das alleine gefällt. da gibts nix zu rütteln.
Die 1. Instanz hat sich mehrfach präjudiziert.
ZITAT PRotokoll:
cyberhawk: möchte attx für die wortwahl danken. prinzipiell ist zu sagen, dass es vorläufige entscheidung und eine endgültige gibt. meines Erachtens ein gutes recht des ländersenats.
defnordic: nachdem das erste keine entscheidung war, sondern nur die "vermeidung" einer entscheidung, war die zweite entscheidung dann die eigentlich erste und einzig gültige oder so
cyberhak: sehe ich auch so.
ZITAT hellboy:
ich möchte euch nicht dafür danken, daß ihr das wort nicht versteht. die damaligen mitglieder des bsg haben sich mehrfach für einen ausschluß ausgesprochen. und der strongbow hat dies zu beginn des prozesses und auch zu beginn der verhandlung bei der ich dabei war getan. DAS heißt es, sich zu präjudizieren. fragt den duden, wenn ihr es nicht wisst!
Die im BSG tätigen Schiedsrichter lehne ich, insbesondere wegen Befangenheit mir gegenüber ab:
Die Schiedsrichter cyberhawk, defnordic und illionas haben mehrfach öffentlich ihre Abneigung gegen
mich verlautbart. Die entsprechenden Nachweise können jederzeit nachgeliefert werden, sobald
die restlichen Verfahrensvoraussetzungen erfüllt sind.
- cyberhawk: *liest vor* ich weiß nicht welches mitglied des bsg sich mehrfach für ausschluss ausgesprochen haben soll. zener und gigi meines wissens nach nicht, jedenfalls in ihren funktionen als BSG meines wissenes nach nicht. ich fürchte hellboy verwechselt hier BSG mit Ländersenat.
- illionas: wie sieht es beim ländersenat aus, ist dir da etwas bekannt?
- cyberhawk: mir ist nichts bekannt, ist deren aufgabe sich für befangen zu erklären, darauf habe ich keienen einfluss.
- illionas: hellboy hat keine nachweise für befangenheit erbracht, wie sollte die befangenheit festgestellt werden.
ZITAT Protokoll:
illionas: habe mich für befangen erklärt, da ich mich dem ausschlussantrag angeschlossen habe.
cyberhawk: haben wir so schon vorhin korrekterweise festgestellt.
cyberhawk: ich habe ihm in einer situation erklärt, dass er sich beim schreiben zurückzuhalten (bezeichnung "tastaturterrotist"), gibt auch zeugen. finde ich habe ein recht eine privatmeinung zu haben, macht mich aber nicht befagen.
defnordic: kein link zu den äußerungen? Ich habe dahingegend auch schon, insbesondere beim Ausschluss April 2012, für eine geringere Maßregelung und gegen den Ausschluss ausgesprochen. Ich habe auch für die Amnestie in Klagenfurt 2013 gestimmt. Ich verwehre mich damit dem Vorwurf und sehe mich nicht als befangen und in der Lage, diesen Fall unabhängig zu behandeln.
ZITAT hellboy:
diesbezüglich ist illionas der einzig ehrliche. cyberhawk
hat sich zigmal in aggressiver und drohender weise mir gegenüber geäußert.
"in einer situation" ist ja wohl völlig daneben. und in dieser
situation hat er gedroht mir den daumen zu brechen, vonwegen privatmeinung. und
auch def braucht hier nicht den empörten zu spielen. ich glaub eh, daß er für
eine amnesTie gestimmt hat, weil er alles was seither war vergessen zu haben
scheint. und die anstehende anzeige bei der staatsanwaltschaft gegen die bgf,
ist für ein ehemaliges mitglied dieser, das davon betroffen sein wird, sehr
wohl ein grund für befangenheit.
ZITAT ENDE
Das bekämpfte Urtei vom 16.1. 2014 entspricht nicht den prozessualen Mindesterfordernissen
einer in sich überprüfbaren bzw. nachvollziehbaren Entscheidung.
- cyberhawk: *liest vor*. angedrohte anzeige als grund der befangenheit ist äußerst merkwürdig.
- illionas: von wem wurde diese anzeige angedroht
- cyberhawk: hellboy und attx meines wissens
- defnordic: anzeige gegen bgf hat mit diesem fall nichts zu tun
- cyberhawk: würde nur dann einfluss haben wenn anzeige eingebracht worden wäre und wir davon wüssten
- defnordic: glaubt selbst dann nicht. egal.
- cyberhawk: hat zeuge für "die situation", Ger77 war damals dabei. Hat aussage mitbekommen: "sollte daumenschrauben anlegen, wenn man ihn an eine tastatur lässt", aber nicht "daumen brechen". das fällt sehr wohl unter meine privatmeinung.
ZITAT Protokoll:
cyberhawk: jegliche sitzung wurde aufgezeichnet, es gibtaudioprotokolle großteils auch protokolliert. unsere SGO sieht eine geheime entscheidung vor, damit nicht öffentlich gemacht wird, welchter schiedsrichter wie abgestimmt hat.
defnordic: +1, sieht keine Mängel an den Mindesterfordernissen, die eine Nichtigkeit des Urteils begründen würden.
ZITAT hellboy:
dazu würde auch eine ausreichende beweiswürdigung gehören, und die ist in
dem urteil nicht vorhanden. nur in der ursprünglichen begründung gegen den
ausschluß.
hab jetzt ein paar punkte ausgelassen, aber damit solltet ihr ja mal
beschäftigt sein. wenn ich es nicht zur verhandlung schaffen sollte, lese und
kommentiere ich halt wieder das protokoll.
vlg,
syl
ZITAT ENDE
- cyberhawk: *liest vor*
- cyberhawk: der lsg ist nicht verpflichtet das urteil für ihn ausreichend zu begründen. steht nicht in der satzung.
- defnordic: als zur kenntnis genommen betrachten und in ein eventuelles urteil einfließen lassen
- cyberhawk: es gibt noch den link, auf den hellboy verweist. wir haben uns dazu entschlossen diesen einfließen zu lassen.
aus hellboy forum
Zitat anfang:
- Sehr wohl ist aber die Außenwirkung und das gesamte Ansehen der Piratenpartei durch derart rüde Umgangstöne in öffentlich einsehbaren Foren nicht wirklich vorteilhaft.
"nicht wirklich" heiß soviel wie "eigentlich schon". DAS kann kein ausschlußgrund sein, wenn es eigentlich doch vorteilhaft ist. und schließlich ist es ungeachtet der wortwahl die wahrheit.
- Ebenso sieht der Ländersenat das Weiterleiten von intenen Problemen (tatsächlichen oder subjektiv empfundenen) an Aussenstehende (z. B. Standard-Forum) als äusserst problematisch.
vonwegen subjektiv empfunden: daß die bgf über 5 wochen keine sitzung abgehalten hat, ist eine tatsache. daß die das geheimhalten wollen, ist ein grund DIE auszuschließen, nicht mich. daß es von den mitgliedern des lsg-senates als "äußerst problematisch" angesehen wird, daß ich die wahrheit öffentlich machen wollte, disqualifiziert sie ebenfalls vollständig als piraten.
- Insgesamt wird festgehalten, dass hellboy zwar viel positives für die Partei geleistet hat, sein Verhalten aber parteischädigend und indiskutabel ist.
WAS soll dieses kritisierte verhalten sein? vorher steht da:
- Da diese nicht nur hellboy angelastet werden können, weil es sich um gegenseitige Beschimpfungen und Provokationen gehandelt hat, ...
ein paar zeilen weiter steht da das gegenteil, ohne jegliche erklärung für diese diskrepanz. das ist absurd! das lässt als einzigen schluß zu, daß hier ein von den antragsstellern bestelltes urteil krampfhaft nur irgendwie gerechtfertigt werden soll. zuerst wird hier zitiert, was in der satzung steht:
- lt §4(4) der Satzung sind "nachweisliche Äußerungen oder Tätigkeiten, die den Zielen oder Grundwerten der Piratenpartei grob zuwiderlaufen" ein Ausschlussgrund."
dann sind sie aber wieder zu deppert sinnverstehend zu lesen, und verzapfen folgendes:
- Weiters verstieß hellboy wiederholt gegen den Piratenkodex, in dem festgelegt wurde: "Wir pflegen einen ehrlichen und direkten, aber respektvollen Umgangston. Wir argumentieren sachlich, versuchen rhetorische Fehlschlüsse zu vermeiden und verzichten auf persönliche Untergriffe. Wir lassen andere zu Wort kommen und ausreden, setzen unsere Argumente nicht mit Lautstärke durch und greifen niemals zu Bedrohung oder physischer Gewalt"
verstöße gegen dieses depperte kodex-gewäsch vom depperten c3ro sind aber kein ausschlußgrund. vor allem sind sie ja selber garnicht daran gebunden, weil sie selber weder ehrlich sind, noch respektvoll, und SIE haben MICH mehrfach bedroht, oder von anderen bedrohen lassen, und sogar tätlich angegriffen. das hat der lsg-senat ebenfalls festgestellt. von den anderen die ärgsten pseudomoralischen standards fordern, aber selber völlig enthemmt die miesesten und hinterhältigsten intriganten und lügner sein. diese bigotte pseudomoral ist bezeichnend und typisch für undemokratische, faschistische regimes. das alleine rechtfertigt alles, was ich ihnen jemals an den kopf geworfen habe. dieses ganze verfahren ist eine farce, und beweis für die antidemokratischen zustände, die mit den herren gruß und clay bei den piraten einzug gehalten haben. aber sie werden verlieren, weil feiglinge immer verlieren. und wer sich solcher methoden bedienen muß, ist extrem feig. Zitat Ende, übernommen aus http://partypiratesat.createaforum.com/general-discussion/hellies-trial-das-schiedsgericht-hat-%28nicht%29-entschieden/msg1379/#msg1379 am 2014-02-21
- cyberhawk: *liest vor*
- defnordic: wg Sache mit BGF und ausgefallenen Sitzungen: tut nichts zur Sache bei diesem Antrag.
- defnordic: ist auch nicht beim SG eingelangt
- cyberhawk: wenn hellboy dies hätte wollen, dann hätte er dies entsprechend den statuten tun sollen.
- defnordic: bezüglich weiterem vorgehen
- cyberhawk: ich würde sagen, wir zwei beraten uns unter ausschluss der öffentlichkeit. es wurde ein klares vorgehen genannt und die frist zur weiteren vorbringung für diesen Freitag festgesetzt.
- defnordic: jo
- cyberhawk: personalentscheidungen immer unter ausschluss der öffentlichkeit.
- illionas: da werde ich nicht dabei sein.
Schluss der Sitzung hiermit um 21:03. Beschlussfassung zur Berufung im Anschluss, Veröffentlichung im Forum und Wiki im Anschluss.