BGV2012A/Anträge/SA32

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BGV2012A/Anträge/SA32
Last Page Edit: Dart 21.11.2011

BGV2012A/Anträge/SA32

Von Dart Änderung § 15.2 Die Taskforces (TF)

Derzeit Gültig:

§ 15. Die Taskforces (TF)

(2) Arbeitsergebnisse von TFs sind vom jeweils zuständigen Organ verpflichtend zu behandeln.

Ändern in:

§ x. Die Landesorganisationen (LOs)

(x) TFs können von jedem Mitglied gegründet werden. Eine Absprache mit anderen Parteiorganen ist nicht erforderlich.
(x) TFs können vom BV mit einer Stimmenmehrheit von 67% aufgelöst werden.

Begründung

Die TFs sollen die eigendliche Parteiarbeit leisten.
TF die keien Ansprechperson mehr haben sollten aufgelöst werden, damit neue Mitglieder ins Kernteam der TF können.
Die jeweiligen Rechte der TFs regelt die GO.

Unterstützer dieses Antrags:

Gegner dieses Antrags: