BGV2012A/Anträge/SA20

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BGV2012A/Anträge/SA20
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BGV2012A/Anträge/SA20

Von Dart Änderung § 8.3 und § 8.4 Die Bundesgeneralversammlung (BGV), § 8.5 Numerierung anpassen und § 8.6 und 8.7 neu

Derzeit Gültig:

§ 8. Die Bundesgeneralversammlung (BGV)

(3) Sie beschließt das Grundsatzprogramm und die Bundes-GOs mit Mehrheit von zumindest 60% der Stimmen, die Satzung mit zumindest 70% der Stimmen.
(4) Sie wählt die bundesweiten Wahlvorschläge und beschließt über: das Parteiprogramm, Fachprogramme und bundesweite Wahlprogramme, inhaltliche Anträge auf Bundesebene, Budgetvoranschlag und Entlastung der BGF. Sie nimmt die Tätigkeitsberichte der Bundesorgane entgegen und wählt in diese entsprechend dieser Satzung; sie kann die von ihr gewählten Mitglieder der Bundesorgane vorzeitig abwählen; sie entscheidet über Wahlplattformen und erteilt Handlungsaufträge an BV, BGF und EBV; sie wählt die Vertreter in den Organisationen, deren Mitglied die PPÖ ist.
(5) Sie findet zumindest einmal im Kalenderjahr statt und wird von der BGF auf Beschluss des EBV einberufen. Beruft die BGF nicht ein, geht das Recht auf Einberufung auf den LR, hernach auf jede LO, hernach auf zumindest 1% der stimmberechtigten Mitglieder über. Zwischen 2 BGVs dürfen nicht mehr als 21 Monate liegen.
(6) Sie ist jedenfalls auf Verlangen der Rechnungsprüfung in finanziellen Angelegenheiten, auf Verlangen der Mehrheit der LOs und auf Verlangen von zumindest 10% der stimmberechtigten Mitglieder einzuberufen.

Ändern in:

§ x. Die Bundesgeneralversammlung (BGV)

(3) Sie beschließt das Parteiprogramm, inhaltliche Themen auf Bundesebene und Budgetvoranschläge mit einfacher Mehrheit, sowie die Satzung mit Mehrheit von zumindest 67% der Stimmen.
(4) Sie findet zumindest einmal im Kalenderjahr statt, und wird von einer der folgenden Instanzen einberufen:
a. Der Bundesvorstand
b. Die Rechnungsprüfung
c. Eine Landesorganisation
d. Mindestens 10% der stimmberechtigten Mitglieder
Zwischen 2 BGVs dürfen nicht mehr als 21 Monate liegen.
(5) Bei Programmbeschlüssen sind Minderheitsmeinungen, auf welche zumindest 10 % der Stimmen entfallen, auf Verlangen in den Text aufzunehmen und als solche gesondert auszuweisen.
(6) Sie wählt zwei Pressesprecher. Diese stehen der TF:Presse vor und kommunizieren in Zusammenarbeit mit dieser die Standpunkte der Bundespartei.
(7) Sie wählt zumindest 2 internationale Delegierte, welche die PPÖ bei Auslandskontakten, Speziell bei den Pirate Parties International und den Piraten ohne Grenzen vertreten.

Begründung

Text formulierung.
(4) Diese Aufzählungen können nie vollständig sein.Daher kann das nur zu problemen führen falls die BGV etwas beschließt das nicht auf der Liste ist.

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