BGV2012A/Anträge/SA13
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BGV2012A/Anträge/SA13
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BGV2012A/Anträge/SA13
Von Dart Änderung § 5.4 Organe
Derzeit Gültig:
§ 5. Organe
(4) BV, BGF, SG und RP werden von der BGV für eine Wahlperiode gewählt und bleiben jedenfalls bis zu einer gültigen Neuwahl iS dieser Satzung bestehen.
Ändern in:
§ 5. Organe
(2) Die Mitglieder von BV, SG und RP werden von der BGV für eine Wahlperiode gewählt. Nachbesetzungen im Falle eines Ausfalls sind im Sinne dieser Satzung möglich.
Begründung
Nachbesetzungen wird sichergestellt.
Änderung der Reihenfolge (4) wird zu (2)