BGV2012A/Anträge/SA10
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Übersicht · Austragungsort · Tagesordnung · Anträge · Kandidaten · Protokoll · Overview · AG:BGV2012
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BGV2012A/Anträge/SA10
Von Dart Änderung § 4.7 Mitgliedsarten, Erwerb und Verlust der Mitgliedschaft
Derzeit Gültig:
§ 4. Mitgliedsarten, Erwerb und Verlust der Mitgliedschaft
(7) Die Streichung kann nach mehr als zweijähriger Nichtzahlung des Mitgliedsbeitrages trotz wiederholter Aufforderung durch die Bundesgeschäftsführung (BGF) erfolgen.
Ändern in:
§ 4. Mitgliedsarten, Erwerb und Verlust der Mitgliedschaft
(7) Die Streichung kann nach mehr als zweijähriger Nichtzahlung des Mitgliedsbeitrages erfolgen.
Begründung
Die BGF ist ein Ausführendes Organ und hat keine Entscheidungsgewalt.