BGV2012A/Anträge/SA07
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BGV2012A/Anträge/SA07
Von Dart Ergänzung § 3.6 und § 3.7 Rechte und Pflichten der Mitglieder
Ergänzen von:
§ 3. Rechte und Pflichten der Mitglieder
(6) Alle Mitglieder haben bei Abstimmungen das Recht auf unmittelbare und geheime Stimmabgabe.
(7) Alle Mitglieder haben das Recht, nach außen eine von der Beschlusslage abweichende Meinung zu vertreten, solange sie dabei auf die aktuelle Beschlusslage hinweisen.
Begründung
§ 6. Allgemeine Regelungen
(4) Vertritt ein organschaftlicher Vertreter oder gewählter Mandatar nach außen eine von der Beschlusslage abweichende Meinung, hat er darauf und auf die Beschlusslage hinzuweisen.
(7) Bei Personenwahlen und geheimen Abstimmungen gilt der Grundsatz der unmittelbaren und geheimen Stimmabgabe.
Ergänzung der Rechte und Pflichten der Mitglieder, ersetzt
§ 6.4. und § 6.7. Allgemeine Regelungen.