BGV2012A/Anträge/SA04
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BGV2012A/Anträge/SA04
Von Dart Änderung § 3.3 Rechte und Pflichten der Mitglieder
Derzeit Gültig:
§ 3. Rechte und Pflichten der Mitglieder
(3) Ein Nichttätigwerden von Parteiorganen hinsichtlich der Mitgliedserfordernisse und von Organen getätigte falsche Zuordnungen können den Mitgliedern bezüglich ihres Stimmrechts auf Mitgliederversammlungen nicht zur Last gelegt werden. Betroffene Mitglieder haben das Recht auf Korrektur vor Ort.
Ändern in:
§ 3. Rechte und Pflichten der Mitglieder
(3) Versäumnisse und Fehler von Parteiorganen können den Mitgliedern bezüglich ihres Stimmrechts nicht zur Last gelegt werden.
Betroffene Mitglieder haben das Recht auf Korrektur, bei Mitgliederversammlungen auch vor Ort.
Begründung
Mitglieder haben ein generelles Recht, das Versäumnisse und Fehler von Parteiorganen auf Mitgliedsversammlungen korregiert werden.
Klare Forumlierung