BGV2012A/Anträge/SA02
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BGV2012A/Anträge/SA02
Von Dart Streichung 3. Satz in § 3.1. Rechte und Pflichten der Mitglieder
Derzeit Gültig:
§ 3. Rechte und Pflichten der Mitglieder
(1) Alle Mitglieder haben innerparteilich Antragsrecht gegenüber allen Organen. Sie haben das Recht auf umfassende innerparteiliche Information und Teilhabe an der innerparteilichen Diskussion.
Sie haben das Recht, die Interessen der Partei im Rahmen dieser Satzung sowie der Geschäftsordnungen und Beschlüsse zu unterstützen.
Ändern in:
§ 3. Rechte und Pflichten der Mitglieder
(1) Alle Mitglieder haben innerparteilich Antragsrecht gegenüber allen Organen. Sie haben das Recht auf umfassende innerparteiliche Information und Teilhabe an der innerparteilichen Diskussion.
Begründung
Sie haben das Recht, die Interessen der Partei im Rahmen dieser Satzung sowie der Geschäftsordnungen und Beschlüsse zu unterstützen.
Dieser Statz ist unnötig und hat keine Relevanz.