BGV2012A/Anträge/GO22

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BGV2012A/Anträge/GO22
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BGV2012A/Anträge/GO22

Von Tf:Jus § 13. Das Parteiprogramm

Derzeit Gültig:

Dieser § kommt neu hinzu.


Neu:

§ 13. Das Parteiprogramm

(1) Sollte per Liquid Democracy ein Programmpunkt beschlossen werden, der einem bei einer BGV beschlossenen widerspricht, so gilt jedenfalls die Entscheidung der BGV.
(2) Alle politischen Tätigkeiten und Beschlüsse aller Organe der PPÖ orientieren sich an den entsprechenden Inhalten des Parteiprogramms.

Begründung


Ergänzende Erläuterung zum Satzungsantrag zum Misstrauensantrag.

Unterstützer dieses Antrags:

Gegner dieses Antrags: