BGV2012A/Anträge/GO19

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BGV2012A/Anträge/GO19
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BGV2012A/Anträge/GO19

Von Tf:Jus Streichungsantrag Bundesgeschäftsordnung § 6.3

Derzeit Gültig:

§ 6. Mitglieder von Organen

(3) Für Vorsitzende eines Organs übernimmt bei Abwesenheit in einer einzelnen Sitzung ein anderes Mitglied die Leitung der Sitzung. Wurden auf der wählenden Versammlung Vertreter bestimmt, übernimmt eines dieser Mitglieder nach Reihung bei der Wahl und Anwesenheit.

Begründung


Regelung unnötig! Leitung der Sitzung wird vor jeder Sitzung gewählt.

Unterstützer dieses Antrags:

Gegner dieses Antrags: