BGV2012A/Anträge/GO17

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BGV2012A/Anträge/GO17
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BGV2012A/Anträge/GO17

Von Tf:Jus Änderungsantrag Bundesgeschäftsordnung § 5.5

Derzeit Gültig:

§ 5. Sitzungen


(5) Die Bestätigung des letzten Protokolls kann stillschweigend erfolgen, sofern im nächsten Protokoll darauf verwiesen wird.

Ändern in:

§ 5. Sitzungen

(5) Ein Protokoll erlangt Gültigkeit, indem dieses im Laufe der folgenden Sitzung geprüft und bestätigt wird.

Begründung

Wird bereits so gemacht.


Unterstützer dieses Antrags:

Gegner dieses Antrags: