BGV2012A/Anträge/GO16
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BGV2012A/Anträge/GO16
Von Tf:Jus Streichungsantrag Bundesgeschäftsordnung § 4.3 - § 4.10
Derzeit Gültig:
§ 4. Abhaltung der Bundesgeneralversammlung
(3) Mitglieder werden durch Abgleich eines amtlichen Lichtbildausweises mit der Mitgliederdatenbank und Kontrolle der Stimmberechtigung akkreditiert. Mitglieder, die keinen Ausweis vorweisen können, können durch mindestens 3 ordentlich akkreditierte Mitglieder akkreditiert werden. Mitglieder, die weniger als 4 Wochen vor der BGV beigetreten sind, können nicht akkreditiert werden.
(4) Nach der offiziellen Begrüßung sind mindestens ein Moderator sowie mindestens zwei Protokollisten, die aus unterschiedlichen LOs stammen müssen, zu wählen. Die Kandidaten dafür werden spontan aufgestellt.
(5) Das Schriftprotokoll der BGV muss die gesamte Tagesordnung abdecken. Es enthält zumindest Zeitmarken der behandelten Tagesordnungspunkte, alle Anträge, grobe Argumentationslinien, deren Vertreter sowie Ergebnisse der Diskussionen, den exakten Wortlaut von Beschlüssen sowie Abstimmungsergebnisse. Das Protokoll muss während der BGV zeitnah für alle Mitglieder lesbar online verfügbar sein, um abwesenden Mitgliedern die Verfolgung des Geschehens zu erlauben, und soll außerdem auch vor Ort per Beamer projiziert werden.
(6) Das Protokoll muss zum Ende der BGV in gedruckter Form von den Protokollisten, Moderatoren, den Mitgliedern von BV und BGF sowie mindestens 3 LV-Mitgliedern unterschiedlicher LOs, so anwesend, unterschrieben und an die Mitglieder von BV und BGF sowie jeweils ein LV-Mitglied jeder LO, so anwesend, und auf Verlangen weiteren Mitgliedern gegeben werden. Eine digitale Version muss allen Mitgliedern sofort zugänglich gemacht werden.
(7) Sind zu einem Gegenstand mehrere Anträge gestellt ist zunächst über den weitestgehenden Antrag abzustimmen. Vor jeder Abstimmung kann Antrag auf eine geheime Wahl gestellt werden, dem stattzugeben ist. Details über den Wahlmodus regelt die Wahlordnung.
(8) Die Tagesordnung besteht aus 5 Hauptpunkten:
- 1. Begrüßung
- 2. Bestimmung der Moderatoren und Protokollisten
- 3. Verlesung und Abstimmung der Tagesordnung
- 4. Hauptteil
- 5. Verabschiedung
Der Hauptteil besteht aus beliebig vielen Unterpunkten. Darüber ist in Punkt 3 abzustimmen, vor der Abstimmung kann Antrag auf Aufnahme neuer Tagesordnungspunkte gestellt werden. Der Moderator hat in der Folge die Verantwortung für die Einhaltung der Tagesordnung. Die nachträgliche Änderung der Tagesordnung ist durch Mehrheitsbeschluss der BGV möglich.
(9) Für Wortmeldungen kann sich jedes Mitglied durch Aufzeigen mit der Stimmkarte in die Warteliste eintragen lassen. Der Moderator vergibt jeweils 1 bis 3 Minuten Redezeit, die vor Beginn der Wortmeldung mitzuteilen sind. Der Moderator hat den Ablauf der Redezeit 15 Sekunden vorher per Zeichen mitzuteilen, kann sich jedoch entscheiden die Redezeit zu verlängern, was ebenfalls durch ein Zeichen anzuzeigen ist. Wird der Ablauf der Redezeit ignoriert kann der Moderator unterbrechen. Direkt vom Thema betroffene Personen, wie etwa Kandidaten, sind in der Warteliste vorzuziehen, wenn sie anzeigen, dass sie sich direkt auf den aktuellen Redner beziehen wollen. Sie haben das Recht alle an sie gestellten Fragen zu beantworten.
Bei wiederholter Missachtung der Redezeit oder Störung ist der Moderator berechtigt an die BGV Antrag auf Ausschluss eines Mitglieds von weiteren Reden zu stellen.
(10) Durch Heben beider Hände angezeigte Anträge zur Geschäftsordnung müssen umgehend zugelassen werden, sie sind auf 1 Minute beschränkt. Diese Anträge umfassen insbesondere:
- 1. Anträge auf Vertagung oder Unterbrechung der Sitzung,
- 2. Auslassen oder Verschiebung eines Tagesordnungspunktes,
- 3. Überweisung an einen Ausschuss,
- 4. Schluss der Debatte,
- 5. Schluss der Rednerliste,
- 6. Beschränkung der Redezeit,
- 7. Fassung der Fragestellung bei Abstimmung,
- 8. sachliche Richtigstellung oder
- 9. persönliche Erklärung.
Anträge gelten als angenommen, wenn sich kein Widerspruch erhebt, ansonsten ist der Gegenredner anzuhören und über den Antrag abzustimmen.
Begründung
Regelung unnötig! Wird in der TF-BGV geregelt.