BGV2012A/Anträge/GO12
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BGV2012A/Anträge/GO12
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BGV2012A/Anträge/GO12
Von Tf:Jus Streichungsantrag Bundesgeschäftsordnung § 3.8
Derzeit Gültig:
§ 3. Einberufung der Bundesgeneralversammlung
(8) Besteht der der Verdacht, dass eine Kandidatur nicht vom Kandidaten selbst eingereicht wurde, hat der Kandidat diesen Vorwurf ehestmöglich, spätestens auf der BGV selbst, zu entkräften. Andernfalls wird die Kandidatur ungültig.
Begründung
Jede Kandiatur die von der BGV angenommen wird ist gültig!
Eine Kandiatur setzt immer die Willenbekundung des Kandidaten vorraus.