BGV2012A/Anträge/GO11

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BGV2012A/Anträge/GO11
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BGV2012A/Anträge/GO11

Von Tf:Jus Streichungsantrag Bundesgeschäftsordnung § 3.7

Derzeit Gültig:

§ 3. Einberufung der Bundesgeneralversammlung

(7) Kandidaturvorschläge sind nicht möglich. Ist einem Kandidaten der Zugang zum Bewerbungsmedium verwehrt, kann die Kandidatur jedoch durch ein anderes Mitglied erfolgen. In diesem Fall ist eine Bestätigung des Kandidaten ehestmöglich, spätestens auf der BGV selbst, erforderlich.

Begründung


Jede Kandiatur die von der BGV angenommen wird ist gültig! Eine Kandiatur setzt immer die Willenbekundung des Kandidaten vorraus.

Unterstützer dieses Antrags:

Gegner dieses Antrags: