BGV2012A/Anträge/GO10

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BGV2012A/Anträge/GO10
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BGV2012A/Anträge/GO10

Von Tf:Jus Streichungsantrag Bundesgeschäftsordnung § 3.6

Derzeit Gültig:

§ 3. Einberufung der Bundesgeneralversammlung

(6) Kandidaturen sind bis 1 Woche vor der BGV möglich. Kandidaturen sind auch möglich, wenn die Wahl nicht explizit ausgeschrieben ist, jedoch die Möglichkeit einer Abwahl besteht. Im Falle einer spontanen Abwahl sind Kandidaturen auch auf der BGV selbst noch möglich.

Begründung


Jede Kandiatur die von der BGV angenommen wird ist gültig! Eine Kandiatur setzt immer die Willenbekundung des Kandidaten vorraus.

Unterstützer dieses Antrags:

Gegner dieses Antrags: