BGV2012A/Anträge/GO09
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BGV2012A/Anträge/GO09
Von Tf:Jus Änderungsantrag Bundesgeschäftsordnung § 3.5
Derzeit Gültig:
§ 3. Einberufung der Bundesgeneralversammlung
(5) Anträge sind bis spätestens 4 Wochen vor der BGV zu stellen.
Alternative oder widersprechende Anträge dazu können bis 2 Wochen vor der BGV gestellt werden.
Anträge sind grundsätzlich ausformuliert einzureichen, Änderungen an Regelwerken sollen wo sinnvoll im Wortlaut vorliegen.
Die Dokumente müssen zur offenen Begutachtung bereitstehen.
Ändern in:
§ 3. Einberufung der Bundesgeneralversammlung
(x) Anträge sind bis spätestens 2 Wochen vor der BGV zu stellen.
Alternative oder widersprechende Anträge dazu, können bis 1 Wochen vor der BGV gestellt werden.
Anträge sind grundsätzlich ausformuliert einzureichen, Änderungen an Regelwerken sollen wo sinnvoll im Wortlaut vorliegen.
Die Dokumente müssen zur offenen Begutachtung bereitstehen.
Begründung
Damit die Mitglieder mehr Zeit haben Anträge ausformuliert vorzulegen.