BGV2012A/Anträge/GO07

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BGV2012A/Anträge/GO07
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BGV2012A/Anträge/GO07

Von Tf:Jus Streichungsantrag Bundesgeschäftsordnung § 3.3

Derzeit Gültig:

§ 3. Einberufung der Bundesgeneralversammlung

(3) Die Entscheidung ist der gewählten LO sowie allen Mitgliedern unter Beilage der vorläufigen Tagesordnung sofort mitzuteilen.

Begründung


Unnötig.

Unterstützer dieses Antrags:

Gegner dieses Antrags: