BGV2012A/Anträge/GO01
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BGV2012A/Anträge/GO01
Von Tf:Jus Änderungsantrag Bundesgeschäftsordnung § 2.1
Derzeit Gültig:
§ 2. Mitgliedschaft
(1) Mitglieder sind zur Angabe korrekter und vollständiger Personendaten verpflichtet. Mindestens anzugeben sind Vor- und Familienname, Geschlecht, Anschrift sowie das Geburtsdatum. Änderungen von Name oder Adresse sind unverzüglich mitzuteilen.
Ändern in:
§ 2. Mitgliedschaft
(1) Mitglieder sind zur Angabe korrekter und vollständiger Personendaten verpflichtet. Mindestens anzugeben sind Vor- und Familienname, Anschrift sowie das Geburtsdatum. Änderungen von Name oder Adresse sind zeitgerecht mitzuteilen.
Begründung
Mitglieder werden geschlechtsneutral als „Pirat“ bezeichnet wurde hier eingefügt, und spart damit einen nachfolgenden Punkt ein.