Schiedsgericht/Beschlüsse/2013-03-07
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Antrag
Berufungsverfahren iS 2012-11-15
Zeit
Verkündet: 7.3.2013 Beschlossen: 4.3.2013
Beschluss durch
Veröffentlichung
Bundesforum: https://forum.piratenpartei.at/showthread.php?tid=3495
Text
Liebe Piraten,
Das Bundesschiedsgericht hat in seiner Sitzung am 4.3.2013 im
Berufungsverfahren in Sachen 2012-11-15 einstimmig ein Urteil gefasst.
Der Berufung von Romario wurde stattgegeben. Die Ruhendstellung des ELV der LO Oberösterreich wird damit aufgehoben. Die Handlungsfähigkeit betrifft jedoch explizit die in der Berufung angeführten Rechte und Pflichten, keine darüber hinaus gehenden Agenden. Andere Aspekte des Urteils des LSG iS 2012-11-15 sind hiervon nicht betroffen und sind somit bestätigt.
Urteil:
Das Bundesschiedsgericht gibt der Berufung von Romario, unabhängig vom Rest des Schiedsspruchs des LSG, statt. Das BSG sieht durch die in der Berufung angeführten Punkte der LGO der LO Oberösterreich den Handlungsspielraum des ELV definiert. Der ELV-OÖ erhält genau die in Romarios Berufung definierten Rechte und Pflichten und keine darüber hinaus gehenden.
Der Verlauf des Falles, inklusive aller Anträge, Protokolle und Urteile, kann im Wiki nachgelesen werden: http://wiki.piratenpartei.at/wiki/Schied...2012-11-15 Generelle Informationen zum Schiedsgericht findet ihr unter http://wiki.piratenpartei.at/wiki/Schiedsgericht/ Zusätzlich wird das Urteil im Bundesforum transparent veröffentlicht. Das Urteil gilt mit der Zustellung dieser E-Mail als offiziell verkündet.
Im Namen des Schiedsgerichts
Georg "gigi" Weissenböck, Vorsitzender des Schiedsgerichts