Schiedsgericht/Beschlüsse/2013-01-31
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Antrag
Berufungsverfahren iS 2012-12-02
Zeit
Verkündet: 31.1.2013 Beschlossen: 29.1.2013
Beschluss durch
Veröffentlichung
Bundesforum: https://forum.piratenpartei.at/showthread.php?tid=2770
Text
Liebe Piraten,
Das Bundesschiedsgericht hat in seiner Sitzung am 29.01.2013 im
Berufungsverfahren in Sachen 2012-12-02 einstimmig ein Urteil gefasst.
Das Urteil des Länderschiedsgerichts wurde trotz der in den Berufungen
eingebrachten Mängel von der Berufungsinstanz bestätigt.
Dabei wurde festgestellt, dass das Protokoll der 1. Landesgeneralversammlung der Landesorganisation Salzburg nicht statutenkonform ist. Die 1. LGV der LO Salzburg wurde demnach unserer Einschätzungnach nicht vollständig statutenkonform durchgeführt, da die Mängel im Protokoll leider zu schwerwiegend sind.
Die Beschlüsse der Landesgeneralversammlungen bleiben dennoch vorerst anerkannt und die Landesorganisation bleibt auf dem Status einer ordentlich gegründeten LO. Die Frist für eine statutenkonforme Abhaltung einer Landesgeneralversammlung, inklusive Neuwahlen der Organe, wurde auf 4 Monate ab offizieller Verkündigung des Urteils erhöht.
Damit ist für die Landesorganisation Salzburg volle Rechtssicherheit für den Wahlkampf und die Landtagswahl am 5. Mai 2013 gegeben.
Urteil:
Die Landesorganisation Salzburg wurde am 19.5.2012 gegründet und von der BGF bestätigt. Die 1. LGV einer LO ist nicht mehr direkter Bestandteil des Gründungsprozesses einer LO.
Das Protokoll der 1. Landesgeneralversammlung der LO Salzburg ist gemäß §4.(5) der Bundesgeschäftsordnung nicht statutenkonform. Damit wurde die laut §9.(1) der BGO innerhalb von 6 Monaten abzuhaltende 1. LGV der LO Salzburg nicht statutengemäß durchgeführt.
Das Ergebnis dieser LGV ist trotzdem anzuerkennen, falls die Beschlüsse binnen 4 Monaten auf einer statutenkonform durchgeführten LGV der LO Salzburg bestätigt werden. Somit sind im Umkehrschluss Ergebnisse der 1. LGV hinfällig, werden sie nicht auf einer ordnungsgemäß durchgeführten LGV, inklusive Neuwahlen der Organe der LO Salzburg, binnen 4 Monaten ab offizieller Veröffentlichung dieses Urteils bestätigt.
Hält die LO Salzburg innerhalb von 4 Monaten keine statutenkonforme LGV inklusive Wahl der Organe und Beschluss einer LGO ab, dann gilt sie, ohne Notwendigkeit eines diesbezüglichen EBV-Beschlusses, als aufgelöst.
Dieses Urteil ist ab offizieller Verkündigung gültig und bindend. Gegen das Urteil ist innerparteilich keine Berufung möglich.
Begründung:
Die in den Berufungen angeführten Gründe erscheinen dem BSG nicht in geeigneter Weise als Basis, das Urteil des LSG aufzuheben oder für nichtig zu erklären. Die Statuten der Piratenpartei Österreichs lassen der Meinung des BSG nach keine andere Auslegung als die durch den Senat des LSG festgestellte zu. Das Urteil des LSG iS 2012-12-02 wird somit durch das BSG im Berufungsverfahren bestätigt, die Konsequenzen sowie einzuhaltenden Fristen jedoch verändert, da der Meinung des BSG nach die Verhältnismäßigkeit im Urteil des LSG nicht gegeben war. Durch die Abhaltung einer die getätigten Beschlüsse bestätigenden LGV kann eine statutenkonforme Situation nach Einschätzung des BSG am schnellsten und effektivsten erreicht werden.
Bemerkungen:
Das BSG bedauert sehr, dass kein Mitglied der LO Salzburg an der Sitzung imBerufungsverfahren teilgenommen hat; insbesondere die Meinungen und Standpunkte der berufenden Personen hätten das BSG in dieser Angelegenheit interessiert und einen wertvollen Beitrag leisten können.
Die Mitglieder des Bundesschiedsgerichts sehen sich in iS 2012-12-02 als nicht befangen an. Die Auslegung von Parteidokumenten ist nicht von eventuellen Problemen mit Einzelpersonen abhängig. Zener war, obwohl zuvor Mitglied der Landesorganisation Salzburg, auf keiner der besprochenen Mitgliederversammlungen anwesend.
Der Verlauf des Falles, inklusive aller Anträge, Protokolle und
Urteile, kann im Wiki nachgelesen werden:
http://wiki.piratenpartei.at/wiki/Schied...2012-12-02
Generelle Informationen zum Schiedsgericht findet ihr unter
http://wiki.piratenpartei.at/wiki/Schiedsgericht/
Zusätzlich wird das Urteil im Bundesforum und im Salzburger Forum
transparent veröffentlicht.
Das Urteil gilt mit der Zustellung dieser E-Mail als offiziell verkündet.
Im Namen des Schiedsgerichts
Georg "gigi" Weissenböck, Vorsitzender des Schiedsgerichts