Schiedsgericht/Anträge/IS 27-01-2014-A

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Schiedsgericht: ÜbersichtAnträgeFAQ

Inhaltsverzeichnis

Antrag

vom 20.01.2014

Antragstext:

vom 20.1.2014 (Forum):

Lava veröffentlicht Mitgliedsstatus von Mitglieder auf Twitter:

lavados via Twitter schrieb: 12:12:13 - lavados: @Vilinthril warum vergeudest du deine zeit um mit ex-mitgliedern wie @wolfgangmbauer zu streiten? Wink

Frage an das SG: ist das normal?

vom 27.1.2014 (BSG Sitzung):

lava hat auf Twitter "lavados via Twitter schrieb: 12:12:13 - lavados: @Vilinthril warum vergeudest du deine zeit um mit ex-mitgliedern wie @wolfgangmbauer zu streiten? " meinen Mitgliedsstatus verbreitet. Als ehemaliges Mitglied der BGF sehe ich das als extremen Bruch mit unserer Satzung, NDA und Kodex. Ich bitte das SG den Fall zu untersuchen und eine geeignete Maßregelung von lava zu finden. So eine Verfehlung kann nicht ohne Konsequenzen bleiben.


Zeitlicher Verlauf

  • 20.1.2014 Antrag im Forum
  • 27.1.2014 Antrag bei BSG Sitzung

Weitere Ressourcen

Sitzungen

In etwa nach der Reihenfolge der Aktenzeichen abgearbeitet, wie Zeit ist. Es werden etwa 1-2 Anträge pro Termin behandelt werden:

  • 14.02.2014 16:00 mumble

Link zum Pad: https://ppoe.piratenpad.de/12404

Audioprotokoll: https://wiki.piratenpartei.at/wiki/Datei:SenatssitzungiS_27-01-2014-A_2014-02-14.ogg

Urteil

Der Ländersenat kommt im Streitverfahren wolf gegen lava einstimmig zu folgendem Urteil: Lava hat wolf als Ex-Mitglied bezeichnet, was definitiv nicht richtig ist. die Mitgliedschaft endet lt. §4(6) Satzung durch Tod, Austritt, Streichung oder Ausschluss. bzw. § 4(7) Satzung: Die Streichung erfolgt nach mehr als sechsmonatiger Nichtzahlung des Mitgliedsbeitrags trotz wiederholter Aufforderung durch die Bundesgeschäftsführung (BGF) oder einen Landesvorstand (LV). Außerdem kann die Streichung gemäß BGO §2 (10) nach einer Frist von 30 Tagen aufgrund von begründeten Zweifeln an der Korrektheit und der Vollständigkeit der Personendaten oder daran, dass der Antrag durch eine natürliche Person gestellt wurde, erfolgen. Zum fraglichen Zeitpunkt war dies nach den dem Senat vorliegenden Informationen nicht der Fall. Lava hat damit über Twitter einen Sachverhalt falsch dargestellt. Das Schiedsgericht ermahnt lava hiermit und weist ihn darauf hin, in Zukunft auf twitter den Begriff Ex-Mitglied nur dann zu verwenden, wenn dieser tatsächlich stimmt. Sollte wolf darauf bestehen, hat lava über Twitter eine Richtigstellung des Sachverhaltes durchzuführen.

Begründung:

lava sollte als ehemaligem BGF-Mitglied bekannt sein, dass ein Mitglied diesen Status nicht automatisch bei Nichtbezahlung des Mitgliedsbeitrages verliert. Dass wolf in einer Twitter-Meldung erwähnt wird sieht der Senat als nicht besonders kritisch an, da wolf als Landesvorstand, bzw Kandidat für ein politisches Amt ohnehin in der Öffentlichkeit steht. Daher ist nicht der selbe Schutz der Daten, wie bei einem einfachen Mitglied, das anonym bleiben möchte, erforderlich. Ob wolf darauf besteht, dass lava eine Entgegnung auf twitter aussendet soll wolf überlassen bleiben, da es der Senat als nicht besonders sinnvoll ansieht, nach 2 Monaten, wo wahrscheinlich jeder, der diesen tweet gelesen hat ihn bereits wieder vergessen hat, die Angelegenheit wieder aufzuwärmen. Die Details zu Mitgliedstatus und der Wahl des Bundesvorstandes auf der BGV 2014-1 sind Gegenstand des Antrages IS 27-01-2014-B.

Rechtsmittelbelehrung:

Lt. §5.1(5) der BSGO werden die Streitparteien informiert, dass das Urteil erst mit der Entscheidung im Berufungsverfahren oder mit dem Verzicht auf eine Berufung Gültigkeit erlangt. Für eine etwaige Berufung beim BSG gilt die in §4(8) BSGO festgelegte Frist von einer Woche.

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