Schiedsgericht/Anträge/2012-11-12
Antrag
Antragsteller: MoD
Quelle: eingebracht per Mail; Thread im Bundesforum (https://forum.piratenpartei.at/showthread.php?tid=1322), 12.11.2012
Antragstext:
Zurückweisung
Durch den BSG-Vorsitzenden nach SGO §3 (3) an Antragsteller am 12.11.2012 per Mail und Forum zurück verwiesen.
nach Prüfung und Diskussion in der heutigen Sitzung des Schiedsgerichts, wird der von MoD eingebrachte Antrag 2012-11-12 zur Verbesserung an den Antragssteller zurückgewiesen. Da es zwei verschiedene Verfahrensarten zur Prüfung von Parteibeschlüssen und der Auslegung von Parteidokumenten gibt, wird der Antragssteller ersucht sein Ansuchen genauer zu definieren und einzugrenzen. Auszulegende Stellen von Parteidokumenten sind klar und nachvollziehbar anzuführen. Zusätzlich soll um die Eindeutigkeit des Antrags zu garantieren auf Abkürzungen und eine für Außenstehende unklare Formulierung verzichtet werden.
Das Schiedsgericht bittet um die Überarbeitung des Antrags und stellt die Relevanz des Themas keineswegs in Frage. Viel mehr soll ein eindeutig formulierter Antrag das spätere Verfahren unterstützen und etwaige Unklarheiten im Voraus verhindern.
Mit besten Grüßen
Gigi, Vorsitzender des BSG